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Heute die Begegnung mit der Rennleitung

Themenstarteram 27. September 2003 um 20:46

also ich wollte mit meinem vater zum Tuner um seine felgen zum polieren abzugeben auf dem weg dahin kamen uns die grünen entgegen und drehten promt um und folgten uns bis zum tuner dort angekommen wollten sie erstmal führerschein und fahrzeug schein von meinem Vater sehen und der andere holte schonmal einen zollstock und dann gings los

erst wollten sie alle abe's sehen und fingen dann an die höhe vom wagen zu vermessen und meinten promt oh das sieht nich gut aus wir dürfen sie ja eigentlich nich weiter fahren lassen da der wagen nur noch 6cm bodenfreiheit hat usw. bla bla bla nach ein bissel labern meinten sie zu meinem Vater naja sie sind ja schon älter und gehören ja nich zu den extrem tunern da können wir ja mal ein auge zudrücken da meinte mein vater nur als scherz dann müssen sie mal den wagen von meinem sohn sehen da kugelten schon deren augen :D

nur jetzt mal meine frage die haben die tiefe am cupdifusor gemessen und da waren es nur noch 6cm

wie tief darf man denn nur gehen ich sehe ofet welche die nur nen cm oder so haben dann werden deren autos ja bei ner kontrolle sofort lahm gelegt oder wie ?

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14 Antworten
am 27. September 2003 um 20:49

dein vater fährt nen gemotzten golf?

 

naja ich hab vorne zwischen lippe und boden auch höchstens 6cm Abstand....ich wurde aber noch nie angehalten...

es heisst generell von elastischen teilen wie schweller lippen etc aus plastik 7 cm und 8 cm von teilen wie ölwanne kat usw!

was fürn auto fährt dein vater?

Themenstarteram 27. September 2003 um 21:04

naja noch isser nich so aufgemotzt hier is mal ein pic von seinem Golf

muss aber noch viel geld und zeit investiert werden

als Vater hat er aber immerhin mal das Geld in der Regel eher als der Sohn ;)

Themenstarteram 27. September 2003 um 21:10

ja gut verdienen tut er allemal mehr als ich hat aber natürlich auch mehr unkosten usw. gut früher war sein grösstes hobby sein motorrad nur jetzt nach seinem unfall fährt er ja nich mehr und bleibt jetzt nur am wagen ich helf ihm ja auch gerne dann kann ich mir den immer am wochenende ausleihen :D

am 27. September 2003 um 21:14

also bisher wurde ich noch nie angehalten...wie gesagt mit 5-6cm bei standard lippe.

der 4er golf von deinem vater schaut au net schlecht aus...

bin mir nicht sicher, ob es inzwischen schon zu pflicht geworden ist, allerdings gab es bis anfang diesen jahren (2003) keine regelung zu einer mindestbodenfreiheit! das einzige, was es gab war ein merkblat 74sowieso in dem eine bodenfreiheit von 7 cm zum fahrzeug empfohlen wurde... kann aber sein, das dieses inzwischen in die stvzo aufgenommen wurde, müßte mir mal ne aktuelle version holen und nachschlagen.. irgendwann...

Also laut meinem Vater (der einer der blauen mänchen vom TÜV Pfalz ist) weis ich das die mindesthöhe 11cm betragen muß ... die Info ist allerdings auch schon ein Jahr alt (aber wird ja eh alles schlimmer als besser :-/ )

Da möchte man doch am besten wieder en alten 2er Polo wo noch so viele schöne sachen erlaubt sind *lol*

Das hier dürfte alle fragen klären, hab das von www.hanauerlandstrasse.org

Wie tief darf ein Auto sein ?

Eine Frage, mit der schon viele konfrontiert wurden. VW SPEED hat den Paragraphenwald durchforstet und fand keine Regel für den TIEFBAU.

Manchem Tuning-Fan klappte die Kinnlade herunter, als bei "Alles VW" in Osnabrück am Beginn der letzten Saison Polizisten sieben Zentimeter hohe Holzklötzchen an Bindfäden unter dem Auto herzogen, um zu sehen, ob es irgendwo aneckt. "Ist das denn überhaupt rechtens?" fragten die verdutzten VW-Fahrer und warfen die Stirn in Falten. Gern klärte die Polizei auf und teilte mit, sie habe ihre Vorschriften und legte einige Fahrzeuge kurzerhand still - allerdings wegen anderer Umstände als der Tieferlegung. Die Frage lautet also: War dies Übereifer oder gibt es Vorschriften, die ein solches Vorgehen rechtfertigen?

Unsere Recherche in der Pressestelle des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg ergab, dass es keine gesetzliche Vorschrift gibt, die die Bodenfreiheit von Automobilen regelt. "Lediglich für Geländewagen gibt es eine Mindesthöhe, den so genannten Böschungswinkel", schränkte Angela Bartholomae von der Pressestelle ein.

Also, alles klar?

Noch nicht ganz!

Wir schlugen selbst in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nach und fanden... nichts: Kein Wort über Tieferlegungen. Einzig der Gummiparagraph 30 über Zulassungsbestimmungen von Fahrzeugen könnte relevant sein, doch kein Absatz, kein Anhang trifft dieses Thema.

Die Prüfungsorganisationen tragen Fahrwerke namhafter Hersteller in die Fahrzeugpapiere ein, die etwa per Gewindeverstellung Tieferlegungen weit unter die oft zitierten 110 Millimeter Bodenfreiheit ermöglichen. Gleichzeitig gibt es aber auch das VdTÜV Merkblatt 751, das in einem Anhang eine Mindestbodenfreiheit von 110 Millimeter empfiehlt. Also fragten wir einen Experten des TÜV Rheinland in Köln. Herr Fälker erklärt, dass das Merkblatt VdTÜV 751 nicht mehr als eine "Richtschnur" für den Prüfer ist und keine Rechtsverbindlichkeit besitzt.

Für den Praktiker ist es viel wichtiger, dass die Fahrzeuge noch anständig über Bodenwellen in Tempo 30-Zonen kommen. "Da sollte nach Möglichkeit nichts aufsetzen. Wie tief ein Fahrzeug am Ende sein darf, kann man pauschal nicht sagen. Manche Autos haben in der Mitte ihren tiefsten Punkt, andere vorn am Spoiler, einige auch erst am Endtopf", erklärt Fälker. Es komme auf den Einzelfall an.

Ein vernünftiger Standpunkt, gleichzeitig aber keine pauschale Reglementierung, die einem das Leben knapp über der Grasnabe generell verbieten würde. Stilllegungen nur wegen zu geringer Bodenfreiheit wären somit unzulässig.

Bleibt noch die direkte Nachfrage bei der Polizei. Gerd Nolte vom 1. Polizeikommissariat in Osnabrück kann sich noch gut an die Aktion anlässlich "Alles VW" erinnern. Tatsächlich habe man einen Holzklotz mit 7,5 Zentimetern Höhe verwendet. Eine Toleranz zu den bekannten elf Zentimetern, die man den Fahrzeugbesitzern gutschrieb. Grundlage des Handelns sei nicht das Merkblatt 751 gewesen, sondern der Grundsatz der Verkehrssicherheit. "Ausschlaggebend für die Stilllegungen war nicht die Tieferlegung, sondern die dazu gewählte Rad-/reifenkombination", stellt Gerd Nolte richtig. Ansgar Warmhoff von der Dekra Osnabrück war laut Gerd Nolte für die Begutachtung der Fahrzeuge zuständig und arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Am Telefon mochte sich der Sachverständige allerdings nicht äußern und verwies auf die Zentrale der Dekra in Stuttgart. Die Presseabteilung dort nennt als Grundlage einerseits die im Merkblatt 751 beschriebene Prüf-Methode, stellt aber die Entscheidung über die Zulässigkeit ins Ermessen des Prüfers.

Fazit : Nur wegen einer heftigen Tieferlegung kann eigentlich nichts passieren - solange sie korrekt eingetragen ist ! Alle Umbaumaßnahmen müssen im Fahrzeugschein genauestens vermerkt sein. Hilfreich ist es, neben dem Schein die Prüfberichte mitzuführen, nur für den Fall, dass die Polizei die Eintragung an sich anzweifelt.

Aber auch das kann euch nicht vor einer Wiedervorführung des Fahrzeuges nach §17 StVZO bewahren. Sollte ein Polizist berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Gutachtens oder am verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges haben, kann er eine Mängelkarte ausstellen. Innerhalb einer Frist muss dann der Mangel abgestellt, und das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt werden.

Unser Tipp : Den Kompletten Umbauplan vorab mit dem zuständigen Prüfer absprechen und hinterher alles penibel eintragen lassen. ABEs und Prüfberichte immer mitführen. Bei der Kontrolle immer freundlich, sachlich und zurückhaltend bleiben, dann kann fast nichts schief gehen.

am 28. September 2003 um 0:57

perfekte erklärung!

danke !!

 

Tr4nc€r :D

Jetzt mal dumm gefragt, was versteht ihr darunter ?

Mir sagt das nemlich, ich darf mein auto so tief schrauben bis die funken sprühen weil die schweller schleifen (mal ein wenig übertrieben) aber so in etwa dürft es sein oder ?

wenn es wirklich 11cm sind dann ist das ja schon fast unmöglich. mit nem 60/40 Fahrwerk hat man doch bestimmt schon weniger... naja ich hab vorne so 4-5cm frei

Wenn es soweit ist, das die mich anhalten und sagen das mein Auto zb. zu tief ist, werde ich sie frage auf welche Grundlage/Gesetz in der STVO dieses stützen.

Warscheinlich wird dann dem Kapo nichts mehr einfallen.

Wie ist es eigentlich bei Porsche usw?

Sind die nicht von Haus sehr tief?

Das einige was ich kenne ict die Bestimmung mit der Scheinwerferhöhe, wo aber die oben genannten Fahrzeuge besimmt eine Sonderfreigabe haben.

Die nehmen sich immer mehr raus, bald müssen wir wie in der USA die Hände aus dem Auto halten, wenn wir angehalten werden und wenn wir dann nach den Papieren in der Hose greifen...... Ihr wisst ja was da so passiert!

Zitat:

Original geschrieben von Golfyarmani

Die nehmen sich immer mehr raus, bald müssen wir wie in der USA die Hände aus dem Auto halten, wenn wir angehalten werden und wenn wir dann nach den Papieren in der Hose greifen...... Ihr wisst ja was da so passiert!

Hehe, von unserer Rennleitung kennen jetzt bestimmt alle den Vergleich von amerikanischen und deutschen Polizisten, den Michael Mittermeier mal parodiert hat und wollen das jetzt nicht so auf sich sitzen lassen. (Nur ne Vermutung ;) :D )

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