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Heute hab ich was unglaubliches erlebt mit meinem TT!!!
Und zwar war das so ich habe vor 6 wochen mit einem kumpel bei meinem Audi TT 18 zöller montiert und musste auch mein Gewindefahrwerk verstellen als wir fast fertig waren und die reifen wieder drauf hatten ist der tt vom wagenheber gerutscht und entstanden zwei fingergroße dellen . Da mein Kumpel an denn wagenheber stieß und dadurch der tt runter rutschte sagen wir denn vorfall seiner haftpflicht. Dann kam gestern die antwort: AUs sicht des Sachverständigen kann de3r uns geschilderten art und weise ereignet hat, so dass für dieses schadenereignis kein entschädigungsanspruch besteht!!! Als ich das gelesen habe kotze ich ab und meldete mich sofort bei der versicherung die sagten nur das man einen sachverständigen vorbei schicken könnten auf das angebot ging ich sofort ein. Also heute um 13.30 war er da und erzählte das das fahrzeug sicher steht und ich zeigte im die dellen dann wollte er meinen wagenheber sehen sagte ja ist ok ist der orginale aber er glaubt das nicht das es so war. Dann schraubte er in hoch dann passierte es der tt viel wieder runter und ich sagte zu im das jetzt seine haftpflicht versicherung denn zweiten schaden bezahlen müsse. Dann war er still und sagte zu mir das ich audi wegen so einem schrott verklagen soll aber ich antwortete da hat man eh keine chance. dann war er still und er machte fotos von seinem unfall man hab ich denn fertig gemacht. Bis er sagte ich geh jetzt und meld mich wieder. Ich hab mich totgelacht und bin mir ganz sicher der muss bluten für die sche.... was er gemacht hat.
Das ist unglaublich!!!!!!!
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24 Antworten
Kauf dir nen neuen wagenheber...
Wie kann denn das sein das der einfach runter fällt?
Soll man dir jetzt dazu gratulieren? Oder mitleid haben, weil jetzt schon zwei beulen drin sind?
Aber krass ist die Sache schon, ich glaube der wird keinen TT mehr begutachten.
Heftig heftig
hoffentlich lohnt es sich für dich
Bei meinem (alten) Peugeot 206 ist das Gelenk des wagenhebers ( Plastik) im wahrsten sinne des wortes explodiert und der kleine lag auf der Bremse, habe noch nicht mal einen neuen bekommen, ich wäre selber schuld, sagte die werkstatt, das ich den scheiß benutze
Versuchter Versicherungsbetrug ist trotzdem strafbar, wenn es doch nicht der Freund gewesen wäre, nur so als Info an alle. Wenn Pech hast zahlt die Haftpflicht vom Gutachter nicht, da ja ein Vorschaden vom ersten Mal vorhanden war. Wünsche dir alles Gute in der Sache.
Nein ist mir klar muss halt der erste bezahlen der denn schaden verursacht hat. WARUM VERSICHERUNGSBERTUG WAR DOCH SO!!!!
Krasse Geschichte!
Hab den originalen Wagenheber noch nicht ausprobiert und werde es höchstwahrscheinlich auch nie.
Lass den bluten ohne ende, stell dir mal vor der hätte dir nicht geglaubt, dann wärst auf deinem Schaden sitzen geblieben!
Also davon mal ganz abgesehen, dass der Original-Wagenheber echt eine krasse Fehlkonstruktion ist, sollte jeder angehende Bastler, Schrauber, Veredler oder Heim-Tuner einen Rangierwagenheber besitzen (10 - 20 EU beim Discounter oder OBI) UND Unterstellböcke! Stellt Euch vor, @AudiTTgrau, Dein Kumpel hätte noch aus irgend einem Grunde unter der Kiste gelegen ... noch Fragen?
Stefan
PS: Guggst Du hier!
Zitat:
Original geschrieben von strost
Also davon mal ganz abgesehen, dass der Original-Wagenheber echt eine krasse Fehlkonstruktion ist, sollte jeder angehende Bastler, Schrauber, Veredler oder Heim-Tuner einen Rangierwagenheber besitzen (10 - 20 EU beim Discounter oder OBI) UND Unterstellböcke!
Der Audi Wagenheber ist voller Murks bezogen auf die Standfestigkeit, jedoch liegt hier zusätzlich eine Fehlbedienung vor.
Ich sage das deshalb mit Sicherheit, weil ich selbst das gleiche Problem schon zweimal hatte:
Der Grund für das Kippen des aufgebockten Fahrzeuges ist darin zu sehen, dass der Wagenhebr nicht 100% gerade angesetzt und der TT dann hochgehoben wurde. meine Schweller sind links wie rechts hinten ordentlich eingedrückt, nachdem mir die Karre zweimal seitlich weggerutsch ist.
Ich sage das nicht einfach so daher sondern ich (und jeder andere auch) kann das reproduzieren, sofern er sich traut!
Das ist deshalb insofern übelst, weil man ja auf Auswärtsfahrt keine Unterstellböcke zum Absichern im Kofferraum liegen hat!
Zitat:
Stellt Euch vor, @AudiTTgrau, Dein Kumpel hätte noch aus irgend einem Grunde unter der Kiste gelegen ...
Dann lesen wir davon in der Zeitung und ich muß sagen: So ein ausgemachter Dummkopf, der sich unter ein nicht abgesichertes Fahrzeug legt und dort an diesem zu schrauben beginnt.
Ich brauche meine Betriebsanleitung gar nicht erst rauskramen, denn ich bin mir sicher, dass es expliziet darin steht,.dass man unter so einem derart hochgehobenen Fahrzeug nicht arbeiten darf?
Zitat:
noch Fragen?
nö..
@AudiTTgrau,
das ist wirklich eine üble Geschichte. Damit solltest Du Audi in einem Schreiben konfrontieren!
Ich mache mir diesbezüglich auch so meine Gedanken darum.
Was die Haftpflichtversicherung angeht.. ich denke, die nehmen Dich in die Beweislast und dann mußt Du nachweisen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß aufgebockt war
Merke: Für die Versicherungen kann nicht sein, was nicht sein darf!
Hier gibts schon ein paar die wirklich alles besser wissen. hab so ein rangierwagenheber nur doof das der am anfang nicht darunter geht. An alle die meinen das sie alles wüssten möchte ich nur sagen ich wünsch euch einen platten außerhalb der garage dann seht ihr mal was das für ein schei... ist. Wenn jemand meint der wagenheber sei nicht richtig gesanden dann mein ich das sollte ein KFZ sachverständeriger wissen wie man mit dem teil umgeht.
Auf jeden fall eins lerne ich daraus versicherungen brauch man nicht die bezahlen eh nicht!!!!! Und Sachverständige sind menschen die leicht von denn versicherungen zu beeinflussen und voreingestellt sind.
Zitat:
Original geschrieben von AudiTTgrau
Hier gibts schon ein paar die wirklich alles besser wissen.
@AndiTTgrau,
Wenn Du Erfahrungsaustausch als negativ bewertest, dann frage Dich doch einfach, weshalb Du Dein Posting gesetzt hast?
Willst Du etwas dazu wissen oder nicht?
Zitat:
hab so ein rangierwagenheber nur doof das der am anfang nicht darunter geht. An alle die meinen das sie alles wüssten möchte ich nur sagen ich wünsch euch einen platten außerhalb der garage dann seht ihr mal was das für ein schei... ist.
Hast meine Antowrt nicht richtig gelesen oder nur nicht verstanden?
Zitat:
Wenn jemand meint der wagenheber sei nicht richtig gesanden dann mein ich das sollte ein KFZ sachverständeriger wissen wie man mit dem teil umgeht.
Du beschreibst den Vorgang in Deinem Dir eigenen Stil erstmal recht unverständlich, und darüber hinaus so, dass meine Annahme von einem Serienwagenheber ausgeht.
Meine Erfahrungen damit habe ich Dir dargelegt.
Was den SV angeht.. Lass Dir gesagt, es gibt in dieser Gilde Leute, die nicht wissen wo vorne und hinten ist.
Wenn Du auf mich gestoßen wärst, hätte aufgrund eigener Neagtiverfahrung ich den Beweis für nicht sachgerechte Handhabung des WH geführt.
Zitat:
Auf jeden fall eins lerne ich daraus versicherungen brauch man nicht die bezahlen eh nicht!!!!! Und Sachverständige sind menschen die leicht von denn versicherungen zu beeinflussen und voreingestellt sind.
Versicherungen bezahlen bei berechtigten Ansprüchen. Da Du Anspruchsteller bist, mußt du die Beweislast tragen.
Ein SV ist in der Regel, falls frei, gerichtlich vereidigt und somit vollkommen unvoreingenommen.
Wie sich Versicherungs Sv verhalten.. will ich nicht beurteilen.