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Hielfe Auto gestohlen Finde den Brief nicht

BMW 5er E39, BMW 5er
Themenstarteram 10. Juni 2011 um 18:58

Hallo

Ich hoffe ihr könnt mir helfen

Mir wurde am freitag mein BMW gestohlen.Der Polizei sei Dank hat ihn am Dienstag wieder gefunden,doch leider ohne Kennzeichen.

Hab eine Verlustbescheinigung bekommen soweit so gut.Jetzt wollte ich ihn wieder zulassen doch find ich den Fahrzeugbrief nicht mehr.Fahrzeugschein hat der Dieb mitgenommen.Brauche umbedingt ein Auto doch wie kann ich ihn ohne Fahrzeugbrief neu zulassen?? ohne 6 wochen auf ein neuen Brief zu warten brauch dringend mein Auto.

Kann ich das Auto irgendwie zulassen Hab ja kein Brief und auch kein schein mehr.Das auto ist aber schon seit 7 Jahren auf mich zugelassen.

Danke im voraus

MFG

Beste Antwort im Thema

Bin immer noch erstaunt, dass es Fahrzeugbesitzer gibt, die glauben, der Fahrzeugbrief sei ein Eigentumsnachweis.

Der Fahrzeugbrief ist - entgegen landläufiger Auffassung - in dieser Frage völlig ohne Bedeutung!

Allein der schriftlliche Kaufvertrag ist als Dokument geeignet, sein Eigentum am Fahrzeug nachzuweisen.

Auch die Hinterlegung des Fahrzeugbriefs bei der Bank ist völliger Schwachsinn - die Bank kann damit lediglich verhindern, dass jemand das Fahrzeug gutbläubig erwirbt - aber sie kann das Fahrzeug mit dem Brief selbst niemals verwerten.

Snoopy:95

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Wenn das Auto schon 7 Jahre auf Dich zugelassen war, sollte das doch in der Zulassungsstelle registriert sein. Denn wenn die Polizei Kennzeichen abfragt, bekommen sie doch auch eine Antwort, auf wem das Auto zugelassen ist. Da die Behörden in der BRD nicht für den Bürger (Wähler) da sind, sondern lieber sich selbst verwalten, sollte es mich wundern, wenn Dir da jemand weiterhilft.

Denk aber daran, wenn Du das nächste mal zur Wahlurne gebeten wirst, dann kannst Du es ihnen durch Wahlboykott heimzahlen. davor haben sie am allermeisten Angst.

Das hilft Dir im Moment aber leider nicht weiter.

Wenn die Versicherung bezahlt ist und Du den TÜV- Schein noch hast, mal Dir doch einfach ein paar Nummernschilder aus Holz. Wenn die Polizei Dich damit anhält, kannst Du denen den Sachverhalt erklären und die können das dann sogar überprüfen. Passieren kann Dir da eigentlich nichts, denn was kannst Du für die Schlamperei der Behörden?!

MfG Thomas

am 10. Juni 2011 um 23:05

Hallo..

Rote Nr. 04er Tageszulassung..

mfg

Bin immer noch erstaunt, dass es Fahrzeugbesitzer gibt, die glauben, der Fahrzeugbrief sei ein Eigentumsnachweis.

Der Fahrzeugbrief ist - entgegen landläufiger Auffassung - in dieser Frage völlig ohne Bedeutung!

Allein der schriftlliche Kaufvertrag ist als Dokument geeignet, sein Eigentum am Fahrzeug nachzuweisen.

Auch die Hinterlegung des Fahrzeugbriefs bei der Bank ist völliger Schwachsinn - die Bank kann damit lediglich verhindern, dass jemand das Fahrzeug gutbläubig erwirbt - aber sie kann das Fahrzeug mit dem Brief selbst niemals verwerten.

Snoopy:95

Moin,

 

die Idee mit den Holzkennzeichen halte ich für weniger gut. Die Kennzeichen sind eine Art "amtliches Dokument", die zusätzlich zum Fahrzeugschein nachweisen sollen, daß für das Fzg. Steuern bezahlt werden, eine Versicherung besteht und der Wagen fahr- und verkehrstüchtig ist.

Des weiteren gehört der Fahrzeugschein NICHT in´s Handschuhfach oder hinter die Sonnenblende. Vielmehr hat dieser im Geldbeutel oder in der Hosentasche des jeweiligen Fahrers zu sein. Der Fahrzeugbrief gehört an einen sicheren Ort in Deinem Haus/Deiner Wohnung, wo Du ihn jederzeit rausholen kannst. Aber ich denke Mal, das werden Dir die Sheriffs auch schon gesagt haben.

Das Fahrzeug ist ab dem ersten Tag der Zulassung im Lkr. registriert, nicht erst nach sieben Jahren. Aber Du könntest ja (ich ziehe jetzt mal ein Beispiel an den Haaren herbei) den Wagen im zugelassenen Zustand, also mit den Kennzeichen, verkauft haben, dann zur Polizei rennen und den Wagen als gestohlen melden, weil Du dem Käufer eins auswischen willst. Oder mit dem Wagen ist, während er geklaut war, eine Straftat begangen worden (Banküberfall, Oma über den Haufen gefahren, einem Kind der Lolli geklaut, ...). Wenn das so war, dann kriegst Du ihn wieder weg genommen, weil er als Beweismittel beschlagnahmt oder sicher gestellt wird. Um das alles nachzuprüfen, braucht das Landratsamt ´ne Weile. Wenn Du nun noch die Beamten-Trägheit und die Ausfallzeiten für das Bedienen der Kaffeemaschine dazu rechnest, dann sind sechs Wochen ein ganz normales Zeitfenster.

So, wie´s aussieht, wird Dir nix anderes übrig bleiben, als die Wartezeit in Kauf zu nehmen und diese mit einem Fahrrad, Roller oder Leihwagen zu überbrücken oder Du findest den Fzg.-Brief doch noch und kannst somit den Besitz auf der Zulassungsstelle nachweisen.

 

Gruß, Erik.

am 11. Juni 2011 um 8:46

Ich hab soetwas ähnliches mal durchlebt!

Der Schein war weg, Auto sollte exportiert werden jedoch hatte der Käufer den Brief verloren, ohne Brief keine Abmeldung oder sonst irgendetwas in der Richtung. Ich hatte das Glück das der Wagen noch fahren durfte aber ich kann dir jetzt schon sagen das du ohne Brief, egal wozu er dient, kriegst du keine Zulassung. Du kannst das Auto noch so lange auf dich angemeldet haben du wirst in der Richtung zu 100% nichts erreichen denn leider ist Deutschland ein Land der Bürokratie und Kontrolle!

Lustig....

Zitat:

denn leider ist Deutschland ein Land der Bürokratie und Kontrolle!

...und wenn der erste Dieb Deinen Wagen ohne das Zeug zulassen kann sind die Gesetzte wieder zu schwach und es wird auch geweint. Man kann es auch niemanden Recht machen, oder ?

Zitat:

Original geschrieben von Snoopy_95

Bin immer noch erstaunt, dass es Fahrzeugbesitzer gibt, die glauben, der Fahrzeugbrief sei ein Eigentumsnachweis.

Der Fahrzeugbrief ist - entgegen landläufiger Auffassung - in dieser Frage völlig ohne Bedeutung!

Allein der schriftlliche Kaufvertrag ist als Dokument geeignet, sein Eigentum am Fahrzeug nachzuweisen.

Auch die Hinterlegung des Fahrzeugbriefs bei der Bank ist völliger Schwachsinn - die Bank kann damit lediglich verhindern, dass jemand das Fahrzeug gutbläubig erwirbt - aber sie kann das Fahrzeug mit dem Brief selbst niemals verwerten.

Snoopy:95

Also in gewisser Weise muss ich Dir hier leider widersprechen. Mal ganz ehrlich, was kann ich mit einem Kaufvertrag machen? Ich kann damit kein Fahrzeug zulassen, damit benötige ich den Fahrzeugbrief!

Und mal ganz ehrlich, ich möchte nicht wissen wenn irgendjemand mit nem Pseudokaufvertrag ankommt, in dem die Daten einfach irgendwo abgegriffen wurden und der behauptet ihm würde jetzt das Fahrzeug gehören.

Man sollte hier schon zwischen Eigentum und Besitz unterscheiden sowie in Bezug auf die Bank evtl. von einem Pfandrecht bzw. Sicherheit sprechen.

Wer seine Fahrzeugdokumente, aus welchen Gründen auch immer, verschlampt, der muss wohl gewisse Wartezeiten in Kauf nehmen und sollte für diese Wartezeiten nicht andere verantwortlich machen!

am 11. Juni 2011 um 10:38

Zitat:

Original geschrieben von Langsamfahrer

Lustig....

Zitat:

Original geschrieben von Langsamfahrer

Zitat:

denn leider ist Deutschland ein Land der Bürokratie und Kontrolle!

...und wenn der erste Dieb Deinen Wagen ohne das Zeug zulassen kann sind die Gesetzte wieder zu schwach und es wird auch geweint. Man kann es auch niemanden Recht machen, oder ?

So einfach wie du das beschreibst ist es nicht!

am 11. Juni 2011 um 13:08

Nicht spekulieren, einfach zur Zulassungsstelle gehen.

Diese bieten den Brief auf. Wenn ich mich richtig erinnere ist die Frist gerade erst drastisch verkürzt worden (von 6Wochen).

Du hast die Unterlagen der Polizei, damit sollte das nicht allzu schwierig sein, wenn auch nicht billig.

Folgendes habe ich dazu gefunden:

Legen Sie (als eingetragener Halter) eine Verlusterklärung/ eidesstattliche Versicherung vor, veranlasst die Zulassungsbehörde das Aufbietungsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Aufgrund der FZV darf der Ersatz-Fahrzeugbrief aber erst ausgestellt werden, wenn die Aufbietung erfolgte und danach eine Frist von 2 Wochen verstrichen ist.

Findet in dieser Zeit kein Verkauf/Halterwechsel statt, hat das keine weiteren Folgen.

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