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Hile! Motorschaden 2,0l 170 PS 47000 km

Themenstarteram 8. Juni 2009 um 16:06

grüß gott :-(

ein alptraum wurde war.

gestern auf der autobahn bei tempo 140 wollte ich zum überholen ansetzen, dann der schock keine leistung mehr.

nach circa 1500 m kam eine autobahn ausfahrt, die habe ich angepeilt und in der ausfahrt dann die kurzer piepton "nur" kühlmittelstandsanzeige leuchtete auf!!!!! keine temperatur warnung ohne ähnlich die temperaturanzeige war auf kurzerster zeit auf anschlag 130° und dann nach 200 meter hatte ich zu tun vom fleck zukommen. das auto hab ich dann gegenüber auf einem seitenweg abgestellt. der gelbe engel hat mich dann geholt.

das schöne das auto hab ich vor vier wochen als gebrauchtwagen beim "Freundlichen" gekauft.

so meine frage wer muss für den schaden bzw den defekt aufkommen

??? der "Freundliche" macht schon wieder solche andeutungen " erstmal schauen wer das zahlt, ob das wir bzw vw überhaupt übernimmt???

normal hab ich doch gebrauchtwagengarantie?! fällt sowas drunter?

dann noch was mein kumpel hat fast den gleichen gekauft nur als schalter. der hat viel mehr aktionen im serviceheft stehen als ich. gibt es eine liste(oder so) wo ich nach kucken kann welche aktionen es für mein auto gibt??

muss der "Freundliche" diese Aktionen durchführen bei z.b. service? kann man ihn belangen wenn er es nicht tun??

ich weis es ist viel auf einmal, aber ich bin sehr aufgeregt wegen dem was vergefallen ist :-(

angaben zu meinem passat:

bj 10.04.2006 motor: 2,0 liter 170 ps mit dsg getriebe

danke im voraus

mfg stephan

Beste Antwort im Thema

Man kann das ganze M.E. auch abkürzen:

Du hast den Wagen vor 4 Wochen beim :) gekauft

Du hast 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie, da kommat dein :) nicht raus.

Dein :) ist dafür verantwortlich dass der Wagen OK ist bei Übergabe

Dein :) haftet für Sachmängel und im ersten haben Jahr muss er beweisen dass der Mangel vorher nicht vorhanden war, nicht Du.

Für mangelhaft durchgeführte Serviceaktionen die vor dem Kauf stattgefunden haben kannst nicht Du verantwortlich gemacht werden, nach dem Motto der ist schon vorher nicht richtig gewartete worden, dass hat Dein :) vorher auch gewußt und u.U. "arglistig" verschwiegen.

M.E. Wo ist das Problem. Dein :) soll den Karren auf seine Kosten reparieren, ob Er die Kohle wiedersieht kann Dir egal sein.

Nicht lange rumlamentieren. Nägel mit Köpfen machen. Setz Deinen :) unter Druck.

Viel Erfolg

Gruß Rolf

13 weitere Antworten
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13 Antworten
am 8. Juni 2009 um 16:12

Zum Thema Service:

Es gibt keine Verpflichtung, den Service durchzuführen und erst recht nicht beim Freundlichen. Jedoch führen beide Fälle zur Abwertung bei der Fahrzeugbewertung (und zum Verlust von VW-Kulanzen).

Das mit der Garantieaussage deines Händlers würde ich nicht überbewerten. Immerhin wäre es möglich, dass ein grobes (vorsätzliches) Verschulden vorliegen könnte. Dann bräuchte er natürlich nicht zu zahlen. Wenn aber die Bedingungen für die Gebrauchtwagengarantie erfüllt sind, kann er sich nicht raus reden. Das ist eben der Mehrpreis, den er als Händler gegenüber dem garantielosen Privatkauf verlangt.

PS: Der erste Service ist nach zwei Jahren oder ca. 25000km fällig (Fahrweise - Longlife). Insofern passt das schon. Das dein Kumpel mehr Einträge hat, könnte bedeuten, dass das Fahrzeug straffer bewegt wurde und somit innerhalb der Laufzeit öfter hin musste.

Da der Passat 170PS aus 04/06 ist, wird es wie bei so vielen das bekannte Problem mit dem defekten Zahnrad des Ölpumpenantriebes sein was bei dir kaputt gegangen ist. Da gibt es im Rahmen des normalen Service von VW eine Aktion wo dieses getauscht wird. Weise deinen Händler darauf hin dass er nachschauen soll ob diese Aktion durchgeführt wurde, wenn nicht soll er versuchen bei VW den Schaden auf Kulanz einzureichen. Du musst nur hartnäckig bleiben und darfst dich nicht abweisen lassen. Notfalls mit den Infos hier aus dem Forum etwas Druck ausüben.

Man kann das ganze M.E. auch abkürzen:

Du hast den Wagen vor 4 Wochen beim :) gekauft

Du hast 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie, da kommat dein :) nicht raus.

Dein :) ist dafür verantwortlich dass der Wagen OK ist bei Übergabe

Dein :) haftet für Sachmängel und im ersten haben Jahr muss er beweisen dass der Mangel vorher nicht vorhanden war, nicht Du.

Für mangelhaft durchgeführte Serviceaktionen die vor dem Kauf stattgefunden haben kannst nicht Du verantwortlich gemacht werden, nach dem Motto der ist schon vorher nicht richtig gewartete worden, dass hat Dein :) vorher auch gewußt und u.U. "arglistig" verschwiegen.

M.E. Wo ist das Problem. Dein :) soll den Karren auf seine Kosten reparieren, ob Er die Kohle wiedersieht kann Dir egal sein.

Nicht lange rumlamentieren. Nägel mit Köpfen machen. Setz Deinen :) unter Druck.

Viel Erfolg

Gruß Rolf

am 8. Juni 2009 um 17:30

Gibt es für dieses bekannte Problem auch eine TPI ?

TPI=13D8

In anderen Thread bereits durchdebattiert

mfg geomensor

Themenstarteram 9. Juni 2009 um 16:09

Danke für die schnellen Antworten.

der "freundliche" hat heute angerufen und mir erzählt das ein ventil abgebrannt ist und in den kolben eingeschlagen ist und pleuel abgerissen. also motorschaden.

Montag kommt einer von VW und schaut sich das mal an und dann seh ich weiter.

 

mfg

hstephan

Zitat:

Original geschrieben von hstephan

Danke für die schnellen Antworten.

der "freundliche" hat heute angerufen und mir erzählt das ein ventil abgebrannt ist und in den kolben eingeschlagen ist und pleuel abgerissen. also motorschaden.

Montag kommt einer von VW und schaut sich das mal an und dann seh ich weiter.

 

mfg

hstephan

Ist ja interessant, bei einem Auto was etwas über drei Jahre alt ist kommt das Werk? Nun, es könnte sein das sie einfach Ursachenforschung betreiben wollen, warum auch nicht. Interessant wird es für Dich wenn dein :) kommt und meint das das Werk sich an den Reparaturkosten beteiligt, Du aber leider einen Teil dazutun musst da das Auto ja schon außerhalb der Werksgarantie sei.. Ich glaub Du wärest nicht der erste bei dem es auf dieser Schiene versucht würde (und klappt!). Also nicht vergessen, für Dich maßgeblich ist die Gebrauchtwagengarantie und nicht die Werksgarantie. Also auf Kulanz des Herstellers, wenn sie nicht 100% von Material und 100% Lohn ist, bist Du eigentlich nicht angewiesen. Viele Autofahrer denken halt wie toll bei einem Gebrauchten die Kulanz ist und übernehmen einen Teil des Schadens was ja gar nicht notwendig wäre da eigentlich die Gebrauchtwagengarantie greifen würde..

Wie lange darf sich eigentlich ein Betrieb Zeit nehmen einen Schaden zu reparieren? Den wenn das schon am 7.06.09 passiert ist und der VW Mitarbeiter kommt dann erst am 15.06.09, dann ist eine komplette Woche schon mal vertan. Hast Du wenigstens einen gratis Leihwagen?

Nachdenkliche Grüße

Norbert

Hallo!

Eine Gebrauchtwagengarantie hat man, wenn man eine solche bei Kauf abgeschlossen hat. Sonst nicht!

Was man als Privatperson gegenüber einem Unternehmer immer hat, ist ein Recht auf Gewährleistung. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Der TE möge prüfen, ob er bei Kauf eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen hat.

Falls nicht, greift bestenfalls die Gewährleistungspflicht. Hier muss der Händler bis zu 6 Monate nach dem Kauf beweisen, dass der Defekt zum Kaufzeitpunkt nicht vorgelegten hat. Da dies sehr schwierig ist, wird er wohl für die Instandsetzung aufkommen müssen.

Nicht abbügeln lassen, zur Not Anwalt einschalten. Die Chancen stehen m.E nicht schlecht, den Schaden ersetzt zu bekommen.

Gruß,

M.

P.S.: hier werden immer wieder gefährliche Halbwahrheiten bzgl. Kaufrecht geschrieben, welche dann in eienr Verhandlung im besten Falle einfach nur peinlich wären. Wenn Ihr ekine Ahnung habt, schreibt doch einfach nichts. Ist doch nicht so schwer.

Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs

Hallo!

Eine Gebrauchtwagengarantie hat man, wenn man eine solche bei Kauf abgeschlossen hat. Sonst nicht!

Was man als Privatperson gegenüber einem Unternehmer immer hat, ist ein Recht auf Gewährleistung. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

P.S.: hier werden immer wieder gefährliche Halbwahrheiten bzgl. Kaufrecht geschrieben, welche dann in eienr Verhandlung im besten Falle einfach nur peinlich wären. Wenn Ihr ekine Ahnung habt, schreibt doch einfach nichts. Ist doch nicht so schwer.

Was ich stillschweigend vorausgesetzt, aber nicht hinterfragt habe, ist ob der TE eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen hat.

Üblicherweise wird beim :) aber eine solche mitverkauft und Ich bedanke mich für die Klarstellung Garantie/Gewähleistung. Das habe ich so nicht klar genug dargestellt

Der Rest sind keine Halbwahrheiten und die Unterstellung man habe keine Ahnung, verbitte ich mir und ich glaube ich spreche auch für die anderen User hier, entschieden.

Abgesehen davon ist das hier ein Diskussionsforum in dem jeder seine Meinung Kund tun kann und darf.

Wir alle suchen und bieten Hilfe oder Informationen. Dass nicht jeder alles bis ins letzte genau ausformuliert incl. Rechtschreibfehler, liegt in der Natur des Forums und sollte nicht kritisiert werden.

Besser und richtiger ist es, konstruktiv mitzuarbeiten und den richtigen Weg aufzuzeigen ohne beleidigend zu wirken.

Gruß Rolf

Themenstarteram 16. Juni 2009 um 16:47

guten tag :-)

mittlerweile haben wir den 16.06. und es hat sich ein bischen was getan.

VW war da und hat sich das angeschaut und ein tauschmotor stand gestern abend auch schon beim händler :-) erst hatte ich mich riesig gefreut dann meinte der "freundliche" jetz müssen wir abwarten was die kulanzabteilung sagt. mir kann noch deiner von den herren sagen wer den schaden übernimmt!!!!!

War freitag schon beim anwalt der meinte wir machen uns jetz erstmal nicht verrückt und waren auf eine evtl forderung vom "freundlichen" anwalt meinte auch die gebrauchtwagen garantie greift und nach dem er meinen kaufvertrag durchgelesen hat meinte er ich hab keine obwohl ich mit verkäufer eine vereinbart habe. also zum "freundlichen" der meinte nur wenn nix im vertrag steht hab ich keine!!!!! für mich eine sauerei.

ja gratis leihauto hab ich bekommen, frage nicht was für eins und welchen zustand es hat.

bin ein bischen enttäuscht vom "freundlichen"

jetzt heisst es mal abwarten :-(

 

wenns neuigkeiten gibt berichte ich wieder

 

mfg hstephan

Zitat:

Original geschrieben von hstephan

guten tag :-)

mittlerweile haben wir den 16.06. und es hat sich ein bischen was getan.

VW war da und hat sich das angeschaut und ein tauschmotor stand gestern abend auch schon beim händler :-) erst hatte ich mich riesig gefreut dann meinte der "freundliche" jetz müssen wir abwarten was die kulanzabteilung sagt. mir kann noch deiner von den herren sagen wer den schaden übernimmt!!!!!

War freitag schon beim anwalt der meinte wir machen uns jetz erstmal nicht verrückt und waren auf eine evtl forderung vom "freundlichen" anwalt meinte auch die gebrauchtwagen garantie greift und nach dem er meinen kaufvertrag durchgelesen hat meinte er ich hab keine obwohl ich mit verkäufer eine vereinbart habe. also zum "freundlichen" der meinte nur wenn nix im vertrag steht hab ich keine!!!!! für mich eine sauerei.

ja gratis leihauto hab ich bekommen, frage nicht was für eins und welchen zustand es hat.

bin ein bischen enttäuscht vom "freundlichen"

jetzt heisst es mal abwarten :-(

 

wenns neuigkeiten gibt berichte ich wieder

 

mfg hstephan

Unabhängig von der Gebrauchtwagengarantie, Dein :) steht in der gesetztlichen Gewährleistungspflicht. Du hast den Wagen doch erst seit 4 oder 5 Wochen. Im ersten halben Jahr muss dein :) beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war. So wie ich das als Laie sehe kannst Du dich beruhigt zurücklehnen und abwarten. Ich kann mir nicht vorstellen dass dein :) von Dir irgendwelche Zahlungen erwarten wird.

Falls der :) Dir irgendeine Garantie verkauft haben sollte, dann gibt es dazu auch etwas schriftliches, zumindest bei mir war das so.

Ich würde mal ein klärendes Gespräch mit dem Verkäufer persönlich führen. Ich kann mir nicht vorstellen dass Du dir das mit der Garantie aus den Fingern gesogen hast, außer Du hast das falsch interpretert und die gesetzliche Gewährleistungspflicht als Garantie aufgefasst, dann ist das so wie dein :) es gesagt hat.

Gruß Rolf

Zitat:

Original geschrieben von Rolf1957

..............

Ich würde mal ein klärendes Gespräch mit dem Verkäufer persönlich führen. Ich kann mir nicht vorstellen dass Du dir das mit der Garantie aus den Fingern gesogen hast, außer Du hast das falsch interpretert und die gesetzliche Gewährleistungspflicht als Garantie aufgefasst, dann ist das so wie dein :) es gesagt hat.

Gruß Rolf

Hallo Rolf, hallo TE,

leider ist es viel zu oft so das beim Händler ganz große Schilder stehen mit der Werbeaufschrift "Gebrauchtwagen mit Garantie". Im Verkaufsgespräch ist dann wenn es auf die Garantie zu sprechen kommt davon keine Rede mehr sondern allenfalls von der "Möglichkeit" zum Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie. Bleibt der Kunde hart und will sie (und kontrolliert das im Vertrag) eröffnet der Verkäufer das er für die Garantie eine einmalige Summe von X benötigt, zusätzlich zum Kaufpreis. Habe das so erlebt wie wir ein Auto für einen Freund gesucht haben. Wir (Er hat) haben dann an diesem Autohaus kein Auto erworben. Sehr ärgerlich, da er sich auch drauf verlassen hatte das er am WE ein Auto hat..

Norbert

Zitat:

Original geschrieben von norbertk571

Zitat:

Original geschrieben von Rolf1957

..............

Ich würde mal ein klärendes Gespräch mit dem Verkäufer persönlich führen. Ich kann mir nicht vorstellen dass Du dir das mit der Garantie aus den Fingern gesogen hast, außer Du hast das falsch interpretert und die gesetzliche Gewährleistungspflicht als Garantie aufgefasst, dann ist das so wie dein :) es gesagt hat.

Gruß Rolf

Hallo Rolf, hallo TE,

leider ist es viel zu oft so das beim Händler ganz große Schilder stehen mit der Werbeaufschrift "Gebrauchtwagen mit Garantie". Im Verkaufsgespräch ist dann wenn es auf die Garantie zu sprechen kommt davon keine Rede mehr sondern allenfalls von der "Möglichkeit" zum Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie. Bleibt der Kunde hart und will sie (und kontrolliert das im Vertrag) eröffnet der Verkäufer das er für die Garantie eine einmalige Summe von X benötigt, zusätzlich zum Kaufpreis. Habe das so erlebt wie wir ein Auto für einen Freund gesucht haben. Wir (Er hat) haben dann an diesem Autohaus kein Auto erworben. Sehr ärgerlich, da er sich auch drauf verlassen hatte das er am WE ein Auto hat..

Norbert

So ist es Alle Verkäufer sind Schlitzohren, ausnahmslos. Es geht schließlich um Maximalen Gewinn, zu minimalem Einsatz, natürlich auf Kosten des Käufers. Interessant wäre zu wissen wie es ist, wenn eine Garantie abgeschlossen und bezahlt wird, wer dann im ersten halben Jahr für den Schaden aufkommen muss, der Händler, oder die Garantieversicherung. Dem Kunden kann das egal sein ob die Versicherung zahlt oder nicht, Hauptsache seine Geldbörse bleibt zu.

Gruß Rolf

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