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Hilfe bei Autoverkauf als Gewerbetreibender, Sachmängelhaftung

Themenstarteram 20. Oktober 2012 um 16:09

Hallo zusammen,

ich möchte als gewerbetreibender (GbR. im Bereich Journalismus) den im Betriebsvermögen bestehenden Audi Q5, 3 Jahre alt verkaufen.

Nun kann es ja sein, dass ich nur einen privaten Käufer finde, doch dann muss ich mindestens 1 Jahr für Sachmängel haften. Ausschließen geht nur, wenn ich wiederum an einen gewerbetreibenden verkaufe.

Umgehen wird schwierig und der Weg wäre wohl auch nicht ganz legal. Zudem rät mein Steuerberater davon ab pro forma das Auto zu kaufen und privat weiter zu verkaufen.

Habe gehört man kann sich über eine Versicherung absichern. Macht das Sinn? Kennt jemand Quellen im Internet bei denen man sich informieren kann.

Auf der anderen Seite ist das Auto mit 3 Jahren und 40tsd km noch in einem Top-Zustand und bisher mängelfrei. Kann jetzt ein Käufer einfach das Auto….sagen wir mal schlecht behandeln…..und mich bzw. meine Firma für entstehende Schäden haftbar machen? In den ersten 6 Monaten habe ich ja die Beweislast.

Was wäre euer Rat?

Danke.

Gruß

Andreas

Beste Antwort im Thema

Freut mich, dass er dir gefallen hat. :cool:

 

 

 

Wenn du schon - wie ich übrigens auch - die Vorteile geniesst, wenn du den Wagen als Firmenfahrzeug laufen lässt, dann musst du halt auch mit den vermeintlichen Nachteilen leben, so einfach ist das.

Nicht immer nur die Rosinen rauspicken. :rolleyes:

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41 Antworten

Du kannst den Wagen ja auch als Expot verkaufen oder bei einem Händler in Zahlung geben und einen neuen bestellen.

 

 

Themenstarteram 20. Oktober 2012 um 22:44

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Du kannst den Wagen ja auch als Expot verkaufen oder bei einem Händler in Zahlung geben und einen neuen bestellen.

Keine Neuanschaffung geplant.

Export? Also ins europäische Ausland verkaufen? Dazu müsste ich aber erst mal einen Käufer im Ausland finden. Oder was meinst Du?

Gruß

Andreas

Naja, das Problem hast Du ja bereits erkannt. Bei Verkauf an Privat lässt sich die Sachmängelhaftung nicht ausschließen. Auch nicht mit Trickserreien, wie dem pro-forma Verkauf über einen Mittelsmann.

Wenn Du Bedenken hast, dann ist es ratsamer, den Wagen über einen Händler zu verkaufen, der dann im Falle die Sachmängelhaftung übernehmen muss. Der zu erzielende Erlös ist natürlich dann geringer.

am 21. Oktober 2012 um 7:43

Zitat:

Original geschrieben von Andreas993

 

Export? Also ins europäische Ausland verkaufen? Dazu müsste ich aber erst mal einen Käufer im Ausland finden. Oder was meinst Du?

 

Gruß

Andreas

Unter bestimmten Voraussetzungen, also wenn du die Spielregeln bestimmst kannst du das Auto auch in den Export geben.

 

Was soll die Q denn noch bringen? Diesel? km?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

...

Unter bestimmten Voraussetzungen, also wenn du die Spielregeln bestimmst kannst du das Auto auch in den Export geben.

...

Dann geh doch mal bitte in die Details.

am 21. Oktober 2012 um 9:23

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

...

Unter bestimmten Voraussetzungen, also wenn du die Spielregeln bestimmst kannst du das Auto auch in den Export geben.

...

Dann geh doch mal bitte in die Details.

Abholung vor Ort

Geldübegabe bei der Bank

Fahrzeug abgemeldet

Verkauf nicht alleine machen

Nettoverkauf

 

Weitere Infos hier :

 

http://www.auto.de/.../Auslandsnettogeschaeft-Komplett-ohne-Risiko

 

 

 

Das der von dir verlinkte "Artikel" eine verkappte Anzeige ist, darauf bist du nicht gekommen?

(Mal abgesehen davon, dass dort teilweise unvollständige/falsche/veraltete Behauptungen aufgestellt werde)

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Das der von dir verlinkte "Artikel" eine verkappte Anzeige ist, darauf bist du nicht gekommen?

 

(Mal abgesehen davon, dass dort teilweise unvollständige/falsche/veraltete Behauptungen aufgestellt werde)

Doch natürlich. Na dann korregiere doch mal diese falschen alten und unvollständigen Behauptungen

Ein Verkäufer aus Deutschland trägt nicht die Verantwortung, dass der Käufer das Fahrzeug in seinem Land "vollständig" Versteuert, was

auch immer der Schreiberling mit "vollständig" meint. Das gab es noch nie und wird es auch nicht geben, dass ein Verkäufer in D dafür zuständig ist, dass der Käufer seinen Erwerb im Ausland versteuert - oder umgekehrt.

Weiterhin liegt bei Geschäften zwischen Unternehmern innerhalb der EU ein innergemeinschaftliche Lieferung vor, die Einzelheiten dazu findest du im USt-Gesetz. Der Käufer bezahlt keine USt in D und bekommt sie demzufolge auch nicht erstattet.

Wenn der Käufer kein Unternehmer ist, greift innerhalb der EU auch dann die Gewährleistung, dass ist EU-Recht und nicht deutsches Recht.

Habe hiezu folgenden Link gefunden:

 

http://www.sportwagenzentrumwuppertal.de/export.html

Themenstarteram 22. Oktober 2012 um 8:57

Ok, danke für die bisherigen Antworten.

Ob nun Export oder nicht, mal sehen.

Was aber ist mit einer Versicherung? Kann man das Sachmängelrisiko nicht auf eine Versicherung abwälzen?

Zu der Frage, was soll das Auto bringen:

Um die 40k €.

Audi Q5 3.0 TDI quattro S tronic

Interieur

Leder Feinnappa bicolor mit Biese (quattro GmbH)

Sitze: Sportsitze vorn

Sitzbezug: cognacbraun-schwarz-cognacbraun

Armaturentafel: schwarz-schwarz

Teppich: schwarzHimmel: schwarz

Weitere Sonderausstattung:

Aluminium-Gussräder im 5-Arm-Design

Audi exclusive line

Außenspiegel elektrisch einstell-, beheiz- und anklappbar

MMI® Navigation plus

Fahrerinformationssystem mit Farbdisplay

Fahrersitz elektrisch einstellbar

Innenspiegel automatisch abblendend mit Licht-/Regensensor

Multifunktions-Sportlederlenkrad im 3-Speichen-Q-Design

Panorama-Glasdach

Rücksitzbank plus

Scheiben abgedunkelt

Sitzheizung vorn

Xenon mit LED-Heckleuchten

Scheinwerfer-Reinigungsanlage

Klimaautomatik

Ladekantenschutz in Edelstahl

Zusätzlich 19 Zoll Winter-Kompletträder Alu.

am 22. Oktober 2012 um 9:53

Letztendlich hast du die möglichen Alternativen ja bereits selbst genannt:

1. Privatverkauf plus Risiko der Sachmängelhaftung

2. Verkauf an Gewerbetreibenden zu wahrscheinlich schlechteren Konditionen.

Zu 1:

Eine Versicherung, die die kompletten Risiken aus der Sachmängelhaftung übernimmt, habe ich zumindest ich noch nie gesehen (mag aber sein, dass es sowas gibt, möglich ist ja vieles). Ich denke, was hier gemeint ist, sind die üblichen Gebrauchtwagenversicherungen, die - je nach Ausgestaltung - einen mehr oder weniger grossen Teil der Reparaturkosten übernehmen. Damit hätte ein Privatverkäufer zwar immer noch bei einem Mangel einen direkten Anspruch gegen dich. Du könntest aber immerhin einen gewissen Teil der Kosten über die Versicherung wieder hereinholen. Nicht umsonst bekommt man diese Versicherungen ja bei vielen "Wimpelhändler" nahezu aufgedrückt.

Man sollte sich aber im Klaren sein, dass Gebrauchtwagenversicherungen nicht immer den allerallerbesten Ruf geniessen. Da ist schon mal das ein oder andere Teil gar nicht versichert, Kosten werden ggf. nur anteilig bezahlt und -ganz wichtig!- man muss detailliert dem vorgeschriebenen Prozedere in den Vertragsbedingungen folgen. Da ist nichts mit mal eben den Wagen reparieren etc. Vielmehr wird bei grösseren Geschichten erst mal der Wagen begutachtet, dann muss man auf die Reparaturfreigabe warten. Vielleicht muss aber auch in einem Partnerunternehmen der Versicherung repariert werden, vielleicht müssen billigere Nachbauteile als Ersatz genutzt und so weiter und so fort...

So oder so hat man also immer noch genug Brass, wenn der Käufer mit einem Mangel kommt.

Zu 2:

Naja, da gibt´s nicht viel zu sagen. Hier gibt´s keinen Ärger mit Sachmängelhaftung und auch die sonstige Abwicklung wird (zumindest bei einem halbwegs seriösen Händler) wohl professioneller und reibungsfreier laufen. Dafür muss man halt gewisse Abstriche beim Preis hinnehmen. Der Händler will schliesslich auch leben und hat ja nun auch beim Weiterverkauf das Risiko aus der Mängelhaftung an der Backe...Ein grundsätzliches Problem, den Wagen weg zu bekommen, sollte es wohl nicht geben, da ein Q5 ja nun ein recht beliebtes Modell ist.

Letztendlich hängt also alles von deiner Risikofreudigkeit und deinen Nerven ab. Mehr Geld aber auch mehr Risiko oder eben umgekehrt.

Ist doch gar nicht so schwer.

Mit dem Käufer, sollte es sich um einen Endverbraucher (privat) handeln, gemeinsam mit dem Auto bei Dekra oder TÜV vorfahren, einen Gebrauchtwagencheck machen lassen und gut ist. Sollte der Käufer aus welchem Grund auch immer nach einiger Zeit irgendwelche Mängel beanstanden, dann liegt mit Hilfe des GW-Gutachtens der Beweis vor, dass dieser Mangel bei Übergabe NICHT vorhanden war. Sollte dieser Mangel jedoch schon durch den Sachverständigen auf dem Gutachten vermerkt sein, dann gehört eben dieser zur Beschaffenheit des Fahrzeuges, welches vom Käufer so akzeptiert wurde.

Einzig der nahtlose Übergang von Gutachten zu Kaufvertrag sowie ein Nacheis darüber, dass der Käufer das Gutachten erhält ist für den Verkäufer wichtig. Dieser Check wird ein Loch von rund 100 EURO in die Haushaltskasse reißen - also ein Betrag, der einen des Nachts nicht am Schlafen hindern sollte.

Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Auto durch einen Gewerbetreibenden erworben wird, ist jedoch durch die Regelbesteuerung deutlich höher. Hier kann die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen werden.

Gruß, Wolf.

am 22. Oktober 2012 um 10:53

Das möchte ich aber mal stark bezweifeln, dass mit einem TÜV/DEKRA-Gebrauchtwagengutachten die komplette Sachmängelhaftung ausgehebelt ist. Das würde ja implizieren, dass die Prüfer in jedes Bauteil hineingucken müssten/könnten. Das ist naütrlich vollkommen unmöglich. Nicht umsonst kann man ja z.B. in diesen DEKRA-Gutachten genau nachlesen, was getestet wurde und was eben nicht.

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