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Hilfe bei Problemen beim Autokauf Widerruf ja oder nein

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 3. März 2018 um 6:28

Hallo erstmal an die Motor Talk Community,

Ich brauche dringend Meinungen zu meinem Autokaufproblem.

Ich habe einen gebrauchten Golf 6 vom VW-Händler gekauft und über die VW-BANK finanziert.

Nun hätte ich gestern, dass Fahrzeug abholen sollen. Auf dem Weg zur Abholung bekomme ich einen Anruf, dass mein Golf nicht fahrtauglich ist, aufgrund von starkem ruckeln beim beschleunigen. Ich bin dann trotzdem hin und siehe da, dass Problem wurde behoben. Waren angeblich defekte Zündspulen.

Im Anschluss und unter großer Erleichterung bin ich dann nachhause gefahren als es plötzlich wieder losging und auch die Motorkontrollleuchte anging. Also ab zurück zum Händler und das Auto dann dort stehen lassen.

Jetzt zu meiner Frage: ich habe noch bis kommenden Freitag (9.3.18) die Möglichkeit die Finanzierung zu widerrufen und das Auto zurückzugeben, da eben die Finanzierung über die VW-BANK läuft. Jetzt bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich mir da ein Fass ohne Boden gekauft habe, was Defekte angeht.

Soll ich den Vertrag widerrufen oder nicht?

Eine genaue Diagnose bekomme ich wohl frühestens am Montag. Habe halt Bedenken, dass es Probleme mit der Kette und Turbolader usw gibt, wo ich dann jede zweite Woche beim Händler stehe.

Es handelt sich bei dem Auto um einen Golf 6 1.4 160 PS aus dem Jahr 2010 und bei der Probefahrt ca. 20-25 mins habe ich zusammen mit einem Freund keine Ruckler oder sonstiges feststellen können.

Danke im Voraus für eure Einschätzungen und Tipps

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Longfan schrieb am 9. März 2018 um 06:45:42 Uhr:

@leuchtal: Erläuter doch bitte wie Du zu der Einschätzung kommst daß hier das 14-tägige Widerrufsrecht zum Tragen kommt? Das gilt doch nur für Onlinekäufe!!!

Auch das ist leider falsch.

 

Wie der TE schrieb, hat er einen gebrauchten PKW beim Händler gekauft und über die VW Bank finanziert. Damit hat er ein sog. verbundenes Geschäft abgeschlossen.

 

Kreditverträge der VW Bank enthalten eine 14 tägige Widerrufsmöglichkeit. Die hat der TE bei Darlehensunterschrift ausgehändigt bekommen.

 

Da es sich um ein verbundenes Geschäft handelt und er 14 Tage Zeit für den Widerruf hat, kann er nun den Kreditvertrag widerrufen und das Auto geht dann direkt wieder zurück zum Händler. Es spielt dabei auch keine Rolle warum, da er keine Gründe nennen muss. Auch spielt es keine Rolle, ob das Auto einen Defekt hat oder nicht. Er widerruft den Kredit und hierbei ist das alles nicht von Belang.

 

Kurz:

- Widerruf des Kreditvertrags innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen.

 

- Er gibt das Auto zurück.

 

- Er erhält Anzahlung und - sofern schon geleistet - die Raten zurück.

 

Ggf muss er aber für die bereits gefahrenen Kilometer Nutzwertersatz leisten. Das steht aber in der Belehrung und weiß der Händler.

 

Grüße

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Ich persönlich würde den nicht kaufen aufgrund der bekannten Steuerketten und Motorschadenthematik.

Wurde die Steuerkette schon mal gewechselt lt. Historie ? Warte doch erstmal ab, was die am Montag sagen. Hast doch ein Jahr Gebrauchtwagengarantie. Über sowas macht man sich doch VOR dem Kauf Gedanken. Hat der Wagen DSG ?

Themenstarteram 3. März 2018 um 8:19

Nein ist ein Schalter. Wie gesagt während der Probefahrt, war ja alles i.O.

Steuerkette ist die erste. Es wurde Nockenwellensensor gewechselt und die Kette auch angesehen, die ist nach Aussage vom Händler auch i.O.

Mir ist die Steuerkettenproblematik bekannt, aber als keine Geräusche beim starten, fahren aufgetreten sind und der check vom Händler i.O. war, habe ich ihn gekauft. Außerdem sollen ja die meisten probleme zwischen 2007-2009 auftreten und ich hab ja einen Ende 2010. Ja hab 2 Jahre Garantie.

Hat schon jmd. Erfahrung mit Widerrufen?

D.h. das Auto wurde vor deiner Probefahrt nicht richtig durch gescheckt.

Mir wäre das Risiko, v.a. mit diesem Motor, viel zu groß.

Wenn Vertrag schon unterschrieben und gekauft hast du schlechte Karten.

Widerruf gibts bei solchen Dingen nicht.

Einzige Möglichkeit wäre Rückwandlung, wenn ein (!) Fehler nach 3 Reperaturversuchen des Verkäufers immer noch besteht (innerhalb der Gewährleistung).

Natürlich ist der Motor einer der schlechteren von VW. Heißt aber nicht, dass man damit Pech haben muss. Haben einen der ersten 1.4 TSI seit über 10 Jahren, und der läuft tadellos. Ok, einmal Steuerkette auf Kulanz, aber das wars dann auch.

Also der 1.4 TSI mit 160 PS (insbesondere aus den Baujahren vor 2011) ist mit Vorsicht zu genießen. Ich würde niemandem dazu raten, der finanziell einen Motor-/Totalschaden des Autos nicht verschmerzen kann, sich so einen Wagen gebraucht zuzulegen. Schon gar nicht ohne eine vernünftige Garantie oder dergleichen.

Zitat:

@IncOtto schrieb am 3. März 2018 um 12:08:34 Uhr:

Wenn Vertrag schon unterschrieben und gekauft hast du schlechte Karten.

Widerruf gibts bei solchen Dingen nicht.

Einzige Möglichkeit wäre Rückwandlung, wenn ein (!) Fehler nach 3 Reperaturversuchen des Verkäufers immer noch besteht (innerhalb der Gewährleistung).

Natürlich ist der Motor einer der schlechteren von VW. Heißt aber nicht, dass man damit Pech haben muss. Haben einen der ersten 1.4 TSI seit über 10 Jahren, und der läuft tadellos. Ok, einmal Steuerkette auf Kulanz, aber das wars dann auch.

Natürlich geht das. Er hat ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Und wenn er den Kreditvertrag widerruft, geht auch das Auto zurück. Nach Ablauf der Frist wird’s schwierig.

@leuchtal: Erläuter doch bitte wie Du zu der Einschätzung kommst daß hier das 14-tägige Widerrufsrecht zum Tragen kommt? Das gilt doch nur für Onlinekäufe!!!

Zitat:

@Longfan schrieb am 9. März 2018 um 06:45:42 Uhr:

@leuchtal: Erläuter doch bitte wie Du zu der Einschätzung kommst daß hier das 14-tägige Widerrufsrecht zum Tragen kommt? Das gilt doch nur für Onlinekäufe!!!

Auch das ist leider falsch.

 

Wie der TE schrieb, hat er einen gebrauchten PKW beim Händler gekauft und über die VW Bank finanziert. Damit hat er ein sog. verbundenes Geschäft abgeschlossen.

 

Kreditverträge der VW Bank enthalten eine 14 tägige Widerrufsmöglichkeit. Die hat der TE bei Darlehensunterschrift ausgehändigt bekommen.

 

Da es sich um ein verbundenes Geschäft handelt und er 14 Tage Zeit für den Widerruf hat, kann er nun den Kreditvertrag widerrufen und das Auto geht dann direkt wieder zurück zum Händler. Es spielt dabei auch keine Rolle warum, da er keine Gründe nennen muss. Auch spielt es keine Rolle, ob das Auto einen Defekt hat oder nicht. Er widerruft den Kredit und hierbei ist das alles nicht von Belang.

 

Kurz:

- Widerruf des Kreditvertrags innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen.

 

- Er gibt das Auto zurück.

 

- Er erhält Anzahlung und - sofern schon geleistet - die Raten zurück.

 

Ggf muss er aber für die bereits gefahrenen Kilometer Nutzwertersatz leisten. Das steht aber in der Belehrung und weiß der Händler.

 

Grüße

Wieder was gelernt. Danke für die Erläuterung!!

Sehr gerne. Das Thema ist mir auch erst kürzlich bekannt geworden, ist aber tatsächlich so wie beschrieben.

Zum Thema selbst:

Ich würde das Auto nicht kaufen, wenn ich nicht vollends davon überzeugt bin, etwas "anständiges" und funktionierendes zu bekommen. Schon gar nicht, wenn sich da irgendwie ein Defekt andeutet. Das würde mir die Freude des Autokaufs dann schon deutlich schmälern.

Heute läuft, wie angegeben, die Widerrufsfrist ab. Bin gespannt, für was sich der TE nun entschieden hat.

Hallo zusammen, auch wenn es mich nicht betrifft, da wir unsere "sauberen" Euro5-Diesel bar bezahlt haben, hier ein aktuelles Urteil betreffs des Widerrufs, vielleicht hilft es Betroffenen, statt einer kümmerlichen Entschädigung zu bekommen, dem Händler die Kiste zur weiteren Verwndung auf den Hof zu stellen:

https://www.n-tv.de/.../...redite-widerrufbar-article21671831.html?...

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