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Hilfe beí Unfall, ohne Unfall ??

Themenstarteram 13. Juli 2007 um 22:39

Hallo, ich brauche mal Hilfe:

Ich habe heute einem Golf I die Vorfahrt innerorts genommen, wobei er auch viel zu schnell unterwegs war. Fakt ist, er kommt 1m vor mir zum stehen, kein Unfall passiert.

Der Typ steigt aus, und reklamiert Beschädigung an seinen Reifen .... Platten...hatte halt kei ABS

Für mich riecht es nur nach Gummi, Abrieb ist etwas zu erkennen. Er sagt ich soll beide Reifen zu a 60 € zahlen. Ich weigere mich und wir rufen die Polizei

Die Polizei kommt, kann keinen Schaden feststellen, stellt aber einen Unfallschein aus mit den Persönlichen Daten. Der Polizist sagt aber klar, dass bei 50 km/h im Ort keine Brmesplatten am Reifen entstehen können.

Der Polizist sagt dazu noch meinem Gegner, er müsse wenn ein Gutachten erstellen und sagt mir ich müsse dieses zahlen, auch wenn es zu dem Schluss käme es sei keine Beschädigung vorhanden...für mich unverständlich.

 

Der Polizist meint, ich könnte im Falle einer Anzeige mit 75 € Strafe wg. der Vorfahrt rechnen + Gutachten + Reifen je nach Ergebnis des Gutachtens.(Schlimmster Fall)

Ich lass mich bequatschen, biete dem Gegener an die Reifen zu bezahlen = 120 Euro, ich bekomme die Kontodaten, alle fahren auseinander und es kommt nicht zur Anzeige.

 

Sorry das wird ein Buch, aber jetzt der Hammer. Ich erkundige mich bei einem befreundeten Polizisten, der sagt folgendes:

- Keine Berührung der Fahrzeuge = kein Unfall

- Da kein Schaden festgestellt wurde, kann es auch nicht im Nachhinein zum Unfall deklariert werden

- Mein Gegner müsste das Gutachten zunächst selbst bezahlen

- Die Polizisten haben sich falsch verhalten und dürfen nicht eine mögliche Anzeige von einer Einigung über 100 € abhänhig machen....eine Verstoß gegen die Vorfahrt liegt vor oder nicht

- wenn zahlen, müsste ich den Zeitwert der Reifen zahlen, nach Vorlage der Originalrechnung

 

Frage: Was passiert, wenn ich jetzt nicht wie mündlich besprochen zahle ?? Es liegt keine Anzeige gegen mich vor, es wurde kein Schaden von der Polizei festgestellt und das Gutachten müsste er erst mal zahlen.

Kann er mich nachträglich anzeigen ?? Die Polizei hätte das ja automatisch machen müssen, haben Sie aber nicht...und im Nachhinein, wenn die Polizei da war, kann ich mir das nicht vorstellen...

Bitte um Rat von Eurer Seite. Wo sind hier die Juristen, Unfallerfahrenen oder Polizisten.....

 

Danke Jan

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11 Antworten

Ich bin kein Jurist ( auch wenn ich 2 Semster Jura im Studium hatte :D ) und auch kein Polizist. Ich habe aber 10 Jahre Praxis aus der Schadenregulierung in der Versicherungsbranche ;)

Du solltest mal als erstes vorsichtig ( ohne Schadenanzeige ) bei deiner KFZ Haftpflicht nachfragen!

Deine Haftpflicht hat eine integrierte Rechtschutzfunktion. Bedeutet das auch diese unberechtigte Ansprüche Dritter abwehrt. Ergo frag mal nach ob bei diesem Sachverhalt deine KHaft sich auf diesen Fall einlassen würde. Sprich die Ansprüche abwehren würde, oder zahlen würde.

Im Zweifel gib den Fall an deine kHaft ab, und warte ab ob es ein Vergleich gibt, oder ob sie bezahlen werden. Was hat das für dich für eine Bedeutung? Wenn deine Khaft zahlt, hast du immer noch die Möglichkeit diesen Schaden ( Zeitwert der Reifen ) am Ende der Versicherungsperiode selber zu zahlen, und nicht in eine schlechtere Sf Klasse zu kommen. Deine Khaft muss dich dann anschreiben und sagen "zahlen sie bitte xxx€ oder sie kommen in der nächsten Periode in Sf xxx" . Dann kannst du immer noch entscheiden was du machst.

Fazit nutze deine Khaft ohne Risiko! Dafür sind die auch da ;)

Also melde im Zweifel bitte deinen Schaden an deine Khaft!

Viel Erfolg Girks!

Edit:; Was ich noch anmerken möchte ist die Sache mit dem Unfall. Auch wenn es nicht zu einer Berührung kam hat ein "Unfall / Haftplichtiger Schaden" statt gefunden! Auch wenn du einem ausweichen musst und dein KFZ Schäden erleidet müsste deine Khaft zahlen!!! Unfallvermeidung wird in der Praxis auch als Schaden gewertet. Sachschaden ist Sachschaden. Wenn du deine Vorfahrt nicht erzwungen hättest / seine übersehen hättest, hätte er keinen Finanzschaden... etc aber das führt zu weit ;)

Zitat:

Original geschrieben von JanS80

 

 

Bitte um Rat von Eurer Seite. Wo sind hier die Juristen, Unfallerfahrenen oder Polizisten.....

 

 

Hallo,

 

ich bitte dabei die Nutzungsbedigungen zu beachten, Danke!

Zitat:

5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:

  •  Rechtsberatung betreiben bzw. Beiträge einstellen, die als Rechtsberatung verstanden werden.

 

Themenstarteram 14. Juli 2007 um 7:28

Hallo,

@ Girks

danke für diesen Hinweis

@ Mod

akzeptiert ! Ich bitte nur um Erfahrungswerte, falls jemanden etwas ähnliches paassiert ist.

Gruß

wie gut waren denn seine Reifen noch? Zeitwert ist das Stichwort. Also wenn die Dinger schon fast blank waren, brauchste ihm auch keinen 60 EUR geben.

Außerdem: wie schon gesagt -> wo kein Unfall, da kein Schaden

Was für ein Schlauberger war das denn überhaupt? Der hat doch bestimmt nur auf so eine Aktion gewartet, wa?;)

Und welcher Reifen, wenn nicht gerade ein Breitreifen, kostet denn für den G1 60 EUR??? Ein 195/50er Markenreifen inkl. Aufziehen sehe ich ein, aber alles darunter ist günstiger.

Lass Dich nicht verarschen. Vielleicht war er ja sogar noch sauer, weil es nicht zum Unfall gekommen ist (Versuch des provozierten Unfalles???)

am 14. Juli 2007 um 12:45

bei ner vollbremsung von max 50km/h darf nen reifen net platt sein! er hat dann keine mindestprofiltiefe mehr gehabt und hätte auch, wenn es zum richtigen unfall gekommen wäre, eine teilschuld gehabt!!!

lass dich nicht verarschen. ich würde keinen cent zahlen!

Hallo,

bei Radarfalle gibts ein tolles Forum, in dem über diesen und ähnliche Fälle diskutiert wird. Einfach anmelden und dort dein Problem schildern! Die haben auch eine empehlenswerte FAQ für viele "Probleme" beim Autofahren.

Liebe Grüße vom Bodensee

ttnavi

Zitat:

Original geschrieben von Fabian666

bei ner vollbremsung von max 50km/h darf nen reifen net platt sein! er hat dann keine mindestprofiltiefe mehr gehabt und hätte auch, wenn es zum richtigen unfall gekommen wäre, eine teilschuld gehabt!!!

lass dich nicht verarschen. ich würde keinen cent zahlen!

der war nicht platt, sondern hatte Bremsplatten. Das kann bei 50 km/h schon passieren, aber das würde ich erst glauben, wenn er Geräusche macht udn nicht pauschal als Aussage hin nehmen.

Also ich habe scherzeshalber damals mit meinem ersten Corolla mit 18 aus 100 km/h eine Vollbremsung ohne ABS gemacht, weil ich sehen wollte, wie sich das Auto verhält. Trotz einer immensen Bremsspur habe ich nix Außergewöhnliches feststellen können;)

am 14. Juli 2007 um 19:02

Mit ist mal bei meinem Fiat ohne ABS ein grosser Hund bei 60 km/h vor den Wagen gelaufen. Ich habe bis auf Null runter gebremst. Ich hatte 2 Reifen mit Bremsplatten. Daher halte ich es durchaus für möglich, das es auch bei 50 km/h passieren kann. Ich brauchte auch kein Gutachter, es kam mit vor als wenn ich auf Quadraten fahren würde :D

Der Schaden wurde mit Dankbarkeit an mich bezahlt, besser als wenn ich den Hund erwischt hätte.

Vielleicht solltet ihr mal weiter denken, was passiert wäre wenn der nicht so herzhaft gebremst hätte.

Dann wären 120 Euro ein Scheiß gewesen!

 

Heiko

hi,

ganz einfach. du sagst ihm ,dass du nichts zahlst. d du dir keiner schuld bewußt bist. dann soll er doch in einer zivilklage gegen dich vorgehen. dann muß er dir beweisen, dass durch diese sache eine Bremsplatte (nicht platten) entstanden ist....

Also, nicht zahlen...

Zitat:

Original geschrieben von MarcTT

hi,

ganz einfach. du sagst ihm ,dass du nichts zahlst. d du dir keiner schuld bewußt bist. dann soll er doch in einer zivilklage gegen dich vorgehen. dann muß er dir beweisen, dass durch diese sache eine Bremsplatte (nicht platten) entstanden ist....

Also, nicht zahlen...

Das wäre möglich. Denn dann hat er erstmal immense Kosten was Gericht und Anwalt angeht. Und er muss das Risiko tragen, dass er auch deine Kosten übernehmen muss, sollte er verlieren! Es sei denn, er ist versichert ;)

Aber ich muss hoTTing Recht geben! Sei froh, dass er so reagiert hat und nur die Reifen geplättet wurden. Das hätte auch ganz anders ausgehen können...

Hi,

Recht.de ist ne echt gute Plattform für sowas.

Musst nur aufpassen was und wie du schreibst ;)

Gruß

 

Sebo

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