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Hilfe:Betrunkener Italiener rast in mein parkendes Fahrzeug - Totalschaden

Themenstarteram 22. März 2011 um 21:08

Hallo, weiß überhaupt nicht, was zu tun ist...

 

In Berlin fährt er Samstag Nacht in mein Fahrzeug, wurde auch von der Polizei gestellt.

Links zu den Bildern am Ende

 

1. mein Golf ist Totalschaden

2. Der Italiener ist in Berlin gemeldet (bei mir um die Ecke) und 31 Jahre alt (und sein Führerschein ist eingezogen worden)

3. Versicherungsdaten habe ich (noch) nicht, habe sie gestern beim Zentralruf der Autoversicherer angefordert, kann ne Woche dauern.

4. Meine blöde Rechtsschutzversicherung bei der HUK enthält nur ein Fahrzeug (und das ist jetzt auf meinen Meriva umgemeldet worden.

5. Mein Auto muss vom Strassenland.

6. Bin im ADAC Plus-Mitglied

 

Ich lebe allein und hab bisher nie Unfälle oder so etwas gehabt.

 

Was soll ich jetzt machen, ich bin für jede Hilfe dankbar.

 

Gutachter?

Rechtsanwalt?

Schrottplatz

 

www.motor-talk.de/fahrzeuge/123620/vw-golf-ii-19e  und

www.motor-talk.de/.../...-97-000km-kamei-schwarz-3tuerig-t2816010.html

www.motor-talk.de/fahrzeuge/123620/vw-golf-ii-19e

 

Beste Antwort im Thema
am 23. März 2011 um 6:53

Wo ist denn das Problem? Du bist doch gar nicht am Unfall schuld, als solches trägst Du auch nicht Deine eigenen RA-Kosten. Anwälte holen sich i.d.R. das Geld direkt bei der gegnerischen Versicherung. Ansonsten sind die Kosten nicht so wahnsinnig hoch, dass Du sie nicht auch selbst tragen könntest.

Ohne Anwalt würde ich den Vorgang auf keinen Fall abwickeln. Der Anwalt holt eine Kostenübernahmebestätigung von der gegnerischen Versicherung ein. Ein guter Verkehrsanwalt beauftragt auch für Dich einen Gutachter. Der wird prüfen, ob es wirklich ein Totalschaden ist (sieht aber so aus) und in dem Gutachten steht auch normalerweise Dein Anspruch auf einen Mietwagen (Größe und Dauer). Der Rechtsanwalt wahrt auch Deine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung.

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am 22. März 2011 um 23:36

na den schaden übernimmt erst mal die versicherung des verursachers und wird sich da das geld zurück holen ,warst ja noch nicht mal im auto wo der dir die karre kaputt gefahren hat und dann besoffen ,da ist die schuld mehr als eindeutig .

um deine rechte da richtig durch zu boxen bleibt dir nix anders über wie einen anwalt zu beauftragen ,sonst bist du immer der dumme .

denn dir steht ja auch ausfallgeld bzw leihwagen und so etwas zu und algemeine auslagenpauschale usw zu .

wenn du bei deiner versicherung einen ansprechpartner hast ,nicht so eine blöde direktversicherung wo du nur jemand am telefon hast , sondern eine agentur oder einen vertreter hast würde ich den erst mal um genaue vorgehensweise fragen .

allerdings verstehe ich nicht wieso nur ein fahrzeug deine rechtschutzversicherung abdeckt ,

das fahrzeug meiner mutter läuft auch auf meinen namen und so ist es auch über meine verkehrsrechtschutz abgedeckt

am 23. März 2011 um 6:26

ich weiss zwar nicht wies in DE ist, aber in Österreich gibts die möglichkeit eine RS versicherung für ein KFZ machen oder für mehrere, weil pro monat ein oder zwei euro um sind.

Deshalb haben wir immer die RS für mehrere Fahrzeuge, sobalds mehrere gibt.

am 23. März 2011 um 6:53

Wo ist denn das Problem? Du bist doch gar nicht am Unfall schuld, als solches trägst Du auch nicht Deine eigenen RA-Kosten. Anwälte holen sich i.d.R. das Geld direkt bei der gegnerischen Versicherung. Ansonsten sind die Kosten nicht so wahnsinnig hoch, dass Du sie nicht auch selbst tragen könntest.

Ohne Anwalt würde ich den Vorgang auf keinen Fall abwickeln. Der Anwalt holt eine Kostenübernahmebestätigung von der gegnerischen Versicherung ein. Ein guter Verkehrsanwalt beauftragt auch für Dich einen Gutachter. Der wird prüfen, ob es wirklich ein Totalschaden ist (sieht aber so aus) und in dem Gutachten steht auch normalerweise Dein Anspruch auf einen Mietwagen (Größe und Dauer). Der Rechtsanwalt wahrt auch Deine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung.

am 23. März 2011 um 8:46

Anwalt. Als ADAC-Mitglied gibts auch ne kostenlose Erstberatung. Und der ADAC hat Listen mit speziellen Verkehrsrechtsanwälten.

Zitat:

Original geschrieben von frankie67

...

wenn du bei deiner versicherung einen ansprechpartner hast ,nicht so eine blöde direktversicherung wo du nur jemand am telefon hast , sondern eine agentur oder einen vertreter hast würde ich den erst mal um genaue vorgehensweise fragen

...

Darauf kann man nicht oft genug hinweisen, aber man redet bei "Geiz is Geil" ja gegen die Wand. Ein komplizierter Unfall, vernünftig mit einer "richtigen" Versicherung inkl. Ansprechpartner abgewickelt, und die paar Euro Mehrkosten haben sich gelohnt.

 

Ich empfehle generell unabhängige Versicherungsmakler. Die haben bis zu 80 Versicherungen im Angebot, da kann man sich das passende Aussuchen.

....doof nur, dass in diesem Fall der versierte Versicherungsmakler idR nicht tätig werden darf, da es sich hierbei um verbotene Rechtsberatung handelt.....

Über den Fall unterhalten darf man sich aber natürlich!

am 23. März 2011 um 9:04

Ich hatte vor ziemlich einem Jahr genau das selbe.

Betrunkener Fahrer ist mir (auf der Gegenfahrbahn!) Frontal in's Auto gerauscht. Auto war nicht fahrbereit und es lief Fluessigkeit (Kuehler wie sich spaeter herausstellte) raus.

Ruf bei der Polizei an (wenn noch nicht geschehen) und lass dir die Fahrerdaten (bzw. Halterdaten) geben.

Geh zu einer Werkstatt deines Vertrauens und lass das Auto abschleppen.

Unterschreib eine Abtrittserklaerung und die Werkstatt sollte das regeln koennen. (noch besser, wenn die auch nen Autohandel haben, dann koennen die dir ggf. auch einen passenden Ersatzwagen beschaffen).

Mietwagen bezahlt die Versicherung auch fuer die Zeit.

Dass das ein 'Totalschaden' ist, ist nicht gesagt, bis nicht ein Gutachter das Auto besichtigt hat.

Meins war knapp vor Totalschaden (so ca. 15000 differenz?) , aber noch zu reparieren.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

....doof nur, dass in diesem Fall der versierte Versicherungsmakler idR nicht tätig werden darf, da es sich hierbei um verbotene Rechtsberatung handelt.....

 

Über den Fall unterhalten darf man sich aber natürlich!

Nicht doof !  Weil mein großer Versicherungsmakler, der z.B. auch Industrieversicherungen macht, eine eigene Rechtsabteilung hat !

1) rs auf ein auto bezogen? welche versicherung macht den sowas?

2) als geschädigter der NICHT am unfall schuld ist hast du ein recht auf einen KOSTENLOSEN rechtsbeistand. die kosten trägt die gegnerische versicherung!

3) schau mal in deinen adac unterlagen nach...im normalfall ist bei der PLUS mitgliedschaft automatisch eine verkehrsrechtschutzversicherung incl.! zur not beim adac service zentrum anrufen und nochmals nachfragen. aber siehe 2) -> du brauchst normal keine. aber doppelt hällt besser ;)

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

1) rs auf ein auto bezogen? welche versicherung macht den sowas?

...

Das war vor vielen Jahren üblich. Ist aber zumeist (?) inzwischen umgestellt auf Auto(s) des Halters.

 

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