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Hilfe!! E-Mail Vertrag Masche?

Themenstarteram 25. Oktober 2019 um 19:28

Hallo,

ich habe heute mein Auto bei mobile.de inseriert und EINE Sekunde später wurde ich direkt von einem Händler angerufen, der mein Auto kaufen wollte. Ich war erst verwirrt aber der Typ kam eigentlich ziemlich seriös rüber. Schließlich einigten wir uns auf 27.000 Euro. Während dem Gespräch schrieb er mir eine E-Mail:

Wie im Internet annonciert, bestätige ich Ihnen den Kauf vom: Mercedes C400 ,

 

Baujahr EZ: 2017, Amtliches Kennzeichen: LU M* **** ,

zum vereinbarten Kaufpreis von: 27000 Euro in Barzahlung bei der

Übergabe. Die Fahrzeugübergabe findet statt am: telefonische Rücksprache.

Mängel: Keine

KM: 43.000 Scheckheft gepflegt

KW: 245

TÜV: 2020

4x Bereift: Sommerreifen

Unfall: Nein

Fahrzeughalter: 2

Der Verkauf wird vom Verkäufer bestätigt:

Verkäufer

Name:

Vorname:

PLZ:

Ort:

Str:

Festnetznummer:

Handynummer:

Diese E-Mail sollte ich noch während dem Gespräch ausfüllen und direkt wieder zurückschicken. Er meinte nämlich, er würde den Wagen aufjedenfall für den Preis in Bar kaufen und sogar morgen früh vorbei kommen. Er drängte mich sogar dazu, er müsste jetzt sofort zur Bank bevor diese schließt und braucht aufjedenfall die Bestätigung. Also schrieb ich einfach meine Kontaktdaten auf und sendete die E-Mail zurück.

Es ist also ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Ich habe jetzt in verschiedenen Foren gelesen, dass dies eine Masche sei und weiß nicht wie ich reagieren soll. Ich würde gerne aus dem Vertrag zurück treten, ist das irgendwie möglich?

Ich habe ihm daraufhin eine Frist bis 10:30 Uhr morgens gesetzt:

Bitte bestätigen Sie die Fahrzeugübergabe am 26.10.2019 um 10 Uhr morgens.

Wie schon am Telefon gesagt hat der Wagen an der Stoßstange einen Kratzer durch einen Bordstein. Bitte ändern Sie diesen Mangel im Vertrag und schicken Sie mir einen neuen zu.

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Wie im Internet annonciert, bestätige ich Ihnen den Kauf vom: Mercedes C400,

 

Baujahr EZ: 2017, Amtliches Kennzeichen: LU M* **** ,

zum vereinbarten Kaufpreis von: 27000 Euro in Barzahlung bei der

Übergabe. Die Fahrzeugübergabe findet statt am: 26.10.2019, bis 10.30 Uhr.

Mängel: Stoßstange vorne

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Ich gehe davon aus, dass der "Mitarbeiter" der morgen kommt, verhandeln wird und mir drohen wird, falls ich den Preis nicht nach seinen Vorstellungen anpasse, er irgendetwas findet der den Vertrag anfechtet und er auf Schadenersatz oder sonst irgendwas plädiert.

Kann ich irgendetwas tun um aus dem Vertrag herauszukommen?

(Beitrag von MOTOR-TALK editiert)

MT-Chris

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 26. Oktober 2019 um 19:14

Also der Verkauf hat eigentlich soweit einwandfrei geklappt.

Ich habe einen ADAC Kaufvertrag ausgedruckt und alle Daten inkl. Schaden aufgeschrieben, ausserdem habe ich eine Vollmacht von dem Abholenden eingefordert. Das Geld habe ich Bar ausgehändigt bekommen und habe es direkt in den Automaten eingezahlt, war also auch echt. Trotz allem habe ich immer noch ein ungutes Gefühl bei der Sache.

Mal sehen ob ich noch etwas von dem Käufer zu hören bekomme.

Erstmal vielen Dank für eure Hilfe!

Ich halte euch auf dem Laufenden.

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Zitat:

@Crevito schrieb am 25. Oktober 2019 um 21:28:01 Uhr:

Ich gehe davon aus, dass der "Mitarbeiter" der morgen kommt, verhandeln wird und mir drohen wird, falls ich den Preis nicht nach seinen Vorstellungen anpasse, er irgendetwas findet der den Vertrag anfechtet und er auf Schadenersatz oder sonst irgendwas plädiert.

Kann ich irgendetwas tun um aus dem Vertrag herauszukommen?

Zeugen zu dem Treffen mitbringen und Strafanzeige stellen, wenn das beschriebene Szenario eintreten sollte.

Das riecht zwar stark nach der üblichen Masche, jedoch wundert es mich, dass er dir einen 2. Mail geschickt hat mit den genannten Mängel und dazu noch die Zeit befristet hat.

Sind alles Sachen, die einem Betrüger die Chancen verkleinern, um Druck aufzubauen.

Warte einfach mal bis morgen ab und lass dich nicht unter Druck setzen.

Genau, nehme dir mehr als einen Zeugen mit, wenn möglich KEINEN aus der eigenen Familie und quittiere morgen alles mit seiner Perso-nummer, Ort, Datum, Zeugen etc. Nimm einen Geld Stift mit und ja teste jeden Geldschein.

Das Auto vor Unterschrift fotografieren und dies im Vertrag festhalten das Fotos aufgenommen wurden die es Belegen das keine Beulen, Kratzer etc vorhanden sind.

Wichtig ist, dass das Geld echt ist.

Zitat:

@Irschen schrieb am 25. Oktober 2019 um 22:37:04 Uhr:

Wichtig ist, dass das Geld echt ist.

... und sicher zur Bank transportiert wird.

Nicht das die nächsten beiden mit Axt und Machete am Gebüsch warten, und auf dich losrennen.

Würde mich in der heutigen Zeit nicht wundern.

Zitat:

@Alufelge1980 schrieb am 25. Oktober 2019 um 22:47:03 Uhr:

Nicht das die nächsten beiden mit Axt und Machete am Gebüsch warten...

Der TE kann den Übergabeort bestimmen und somit sicherstellen, daß keine Gebüsche in der Nähe sind.

Wenn dann auf der Probefahrt auch keine sind, passt ja alles.

Themenstarteram 26. Oktober 2019 um 5:58

Falls der Käufer nicht um 10:30 Uhr erscheint wäre der Vertrag dann hinfällig?

Nein, wäre er dann nicht...!

Dann wäre der Verkäufer erst mal nur in Verzug; das ist ja das ärgerliche...

das Thema hatten wir andere Stelle schonmal.

warte eine "angemessene Zeit". wenn er nicht erscheint gehst Du wieder.

Dann setzt Du den Käufer direkt in Verzug (per Mail) und setzt Ihm eine "angemessene Frist". Erst wenn er die verstreichen läßt bist du zu 100% raus.

Sollte der Abholer Preisverhandlungen machen, dann ist der vertrag sofort perdü. (2 übereinstimmende Willenserklärungn) die stimmen nicht mehr überein (Preis) also noch kein Vertrag zustande gekommen.

Und nachhaken gilt da nicht.

Ganz wichtig: laß Dir keinen Vertrag von Ihm andrehen! Bestehe auf Deinen eigen Kaufvertrag bei dem Du wirksam die Gewährleistung ausschließt (Vordruck von Mobile.de, ADAC etc.) sonst kommt er über die Schiene wohlmöglich noch angetuckert.

Es ist nun 11.:30 Uhr - eine Stunde über der Zeit. Auto weg, Geld da?

Das stimmt, ich es lief alles gut ohne Probleme

am 26. Oktober 2019 um 11:22

Wieder eine Masche, dem Verkäufer einen Sachmangel aufzuschwazen und Schadensersatz zu fordern. Hände weg von diesen Spielereien mit dem Kaufvertrag auf E-Mail Basis. Als Verkäufer muss jede kleine Bagatelle dokumentiert werden. Wird eine vergessen hat der Käufer das Anrecht auf Nachbesserung oder Schadensersatz. Dieses Rechtsgeschäft machen sich findige Figuren zu nutze.

Wenn der Kaufinteressent Interesse hat kommt er zu einem vereinbarten Besichtigungstermin und Probefahrt. Dann kann man u.U. sich durch Verhandeln mit dem Preis einigen.

Zitat:

@Irschen schrieb am 26. Oktober 2019 um 11:43:26 Uhr:

Das stimmt...

Hat dich der TE direkt informiert? :confused:

In dem E-Mail-Verkehr lese ich zwar nichts von Gewährleistungsausschluss. Aus der Erinnerung heraus gibt es aber Urteile, die beim Verkauf an einen Kfz.-Händler durchaus von einem stillschweigenden Ausschluss ausgehen. Ob daran nähere Voraussetzungen geknüpft sind, ist mir jedoch nicht bekannt.

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