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Hilfe: Erstzulassung von Euro5 unmöglich, neues Top Auto verschrotten?!

Themenstarteram 2. Juli 2015 um 10:57

Hallo, bitte eure Hilfe wenn möglich in bisschen kniffligem Fall: Top ausgestatteter toller Hyundai IX35 Geländewagen wurde in 2012 als Neufahrzeug in EU unzugelassen gekauft, dann aus familiären Gründen (Todesfall) erstmal stehen gelassen und nie in DE oder sonstwo in der EU zugelassen. Jetzt sind wir in der Situation dass das top neue Auto das neu um die 30000 Euro kostete und immer noch genauso neu, ungefahren usf. ist wertlos rumsteht und nach allen Auskünften in DE oder sonstwo in EU nicht mehr zugelassen werden kann, da die Euro5 Norm abgelaufen ist!?! Es ist ein Diesel mit Euro5a zulassbar bis Ende 2012. Zulassungsstellen, Tüv, Dekra, örtliche Händler und so weiter haben wir alles durch. Kann jemand, vielleicht ein Händler, noch mit Ausnahmegenehmigungen helfen die es ja in 2013 gab? Kann von 5a auf 5b irgendwie umgeschlüsselt werden, es ist ja keine technische Umrüstung wie auf Euro6, weil Euro5b ja noch bis Sept. dieses jahr zugelassen werden kann? Wir geben das Auto gerne für Export zu einem wirklichen Toppreis ab falls jemand interessiert ist oder Kontakte hat. Es kann ja kaum sein dass wir das neue Top Auto nur noch verschrotten können, wieder einmal ein Beispiel in was für schwachsinnige EU Gesetzessituationen wir gekommen sind?! Dank im voraus wenn jemand helfen kann, Gerd

Beste Antwort im Thema
am 5. Juli 2015 um 1:59

Scheiß EU!

Ist zwar nicht besonders hilfreich mein Beitrag, aber wahr.

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Es gibt hier bereits einen Thread der dieses Thema behandelt. Einfach mal die Suche anschmeißen. Da war die Meinung ziemlich eindeutig...

am 2. Juli 2015 um 11:05

Hättest den auch mal verlinken können. Ich kenne den auch nicht.

Im Wikipedia steht das auch. Anscheinend EU-Weit.

Vielleicht würde folgendes gehen: an einen Freund in einem Nicht-EU-Land verkaufen, z.B. Türkei, dort eine Weile zulassen, dann zurückkaufen, reimportieren und hier gebraucht zulassen?

Auf legalem Wege hast du keine Chance ihn zugelassen zu bekommen.

Der legale Weg wäre die Ausnahmegenehmigung. Je nach Landesrecht sind da unterschiedliche Stellen zuständig, in NRW IIRC die Bezirksregierungen. Dort ganz unaufgeregt (vielleicht etwas leidend) die ganze Geschichte erzählen und mal hören was die sagen.

Doch, wende dich an die Bezirksregierung, man kann dir in diesem Falle eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

Ausnahmegenehmigungen für Zulassungsbeschränkungen im Bereich der Schadstoffeinstufungen laufen immer nur über das KBA. Und dort ist nur der Hersteller für Ausnahmegenehmigungen antragsberechtigt. In dem Fall also Hyundai [Herkunftsland] in Verbindung mit Hyundai Deutschland.

Die Möglichkeit über ein nicht-EU-Ausland ist ebenfalls nicht möglich, da das Erstzulassungsdatum relevant ist. Und das wird nicht 2012 sein, in keinem Land...

am 2. Juli 2015 um 16:02

Von einem ähnlichen Fall habe ich vor zig Jahren mal gelesen, dort ging es um einen Mini (1. Generation), welcher nur 27km (Siebenundzwanzig) runter hatte, der galt damals auch als Neuwagen und wurde nicht mehr zugelassen.

Hi,

verkaufen und fertig. Wird genug Händler geben die den Wagen Richtung Osten exportieren können und wollen.

Gruß Tobias

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 2. Juli 2015 um 17:27:50 Uhr:

Ausnahmegenehmigungen für Zulassungsbeschränkungen im Bereich der Schadstoffeinstufungen laufen immer nur über das KBA. Und dort ist nur der Hersteller für Ausnahmegenehmigungen antragsberechtigt.

Was du meinst ist die "Lagerfahrzeugregelung" nach §70(1) Nr.5 StVZO.

Die greift hier aber ohnehin nicht, weil es sich ja nicht um ein Lagerfahrzeg des Herstellers bzw. Importeurs handelt.

Was der TE braucht ist eine Ausnahmegenehmigung gem. §70(1) Nr.2 StVZO.

Ob er die in seinem Fall bekommt kann ich nicht sagen, grundsätzlich ist das rechtlich aber möglich (und in NRW ist dafür gem. ZustVO StVZO die Bezirksregierung zuständig)

Zitat:

Die Möglichkeit über ein nicht-EU-Ausland ist ebenfalls nicht möglich, da das Erstzulassungsdatum relevant ist. Und das wird nicht 2012 sein, in keinem Land...

Es würde wohl über die Einstufung als Umzugsgut gehen, aber das trifft beim TE ja erkennbar nicht zu...

(und auch diese Regelung würde eine Ausnahme nach §70(1)Nr.2 bedeuten)

Kann der Wagen nicht vielleicht umgeschlüsselt werden auf Euro 6?

das mit dem Ausland müsste doch aber trotzdem funktionieren. Die Abgasgrenzwerte gelten nur für Neufahrzeuge. Bei Gebrauchten könnte es funktionieren.

ich weiß aber nicht, in wie weit das Ursprungszulassungsdatum hier relevant ist

@Tecci6N weißt du hier mehr?

Wenn ein gebrauchtes Fahrzeug hier in D zugelassen werden soll, dann muss es die Bestimmungen einhalten, die zum Tag der Erstzulassung galten. Daher gibt es z.B Oldtimer ohne Sicherheitsgurte oder mit Winkblinkern, einfach weil diese Teile zur damaligen Zeit entweder nicht vorgeschrieben oder erlaubt waren. Würde das hier in Frage stehende Fahrzeug irgendwo auf der Welt jetzt zugelassen, so bekommt es als Erstzulassungsdatum z.B. 01.08.2015. Dieses Datum ist relevant für die einzuhaltenden Zulassungsvorschriften in D. Da am 01.08.2015 aber Euro5 nicht mehr zulassungsfähig ist, ist es egal, ob man es woanders zu diesem Datum noch zugelassen bekommt.

Ist Folgendes vielleicht eine Möglichkeit ?

Paar tausend Kilometer draufbringen (wie, weiss ich nicht).

Kundig machen, inwelchem Lande Fahrzeuge "schwer nachprüfbar" sind.

Dann zu deutschen Behörden hingehen und sagen, dass man das Fahrzeug gebraucht und fast neu für wenig Geld im Nicht-EU-Ausland erworben hat (in eben jenem Lande) und die Papiere bei der Überführung verloren gegangen sind.

Was man denn tun soll?

Ich meine:

Wenn man schon keine Zulaasungsbescheinigung auftreiben kann, vielleicht gibts den Weg über irgendeine Ausnahmegenehmigung?

Ok, viel Hoffnung habe ich nicht... Es müsste halt glaubhaft so aussehen, als wenn das Fahrzeug gebraucht wäre und 2012 irgendwo zugelassen wurde.

Eben einfach, dass es KEIN Neufahrzeug ist.

k-hm

@k-hm

wie willst du denn ein "Import" Fahrzeug ohne ausländische Papiere Zulassen ;)

Da könnte ja jeder mit einem gestohlenen Wagen ankommen und den anmelden wollen.

Wenn man es schon illegal machen will könnte man sich auch einen identischen IX35 mit Unfalltotalschaden besorgen und die identitäten der Fahrzeuge tauschen. ist natürlich auch nicht legal.

Gruß tobias

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