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Hilfe! Es hätte nicht schlimmer kommen können!

Themenstarteram 13. März 2003 um 12:19

Heute war ich bei Atu! Da fahren doch die Bullen auf den Parkplatz und gucken mein Auto an!

Toll dann kommt der Kerl (einer von Dreien = Die haben doch nichts zu tun) in den Laden und spricht mich an ob das mein Auto sei!

Toll die haben meinen Radarwarner gefunden und eingesackt! Dann alles erdenkliche am Auto geprüft! Dann kam der Auspuff zum Vorschein! Sie wollten die Abe sehen! Ich habe aber keine da der EDS ein EG Prüfzeichen hat und man keine ABE dafür braucht! Wollten die nicht verstehen! Dann meinten sie er wäre ja viiieeeel zu laut (ich hab nur nen ESD) und falsch angebaut!

Jetzt muss ich zum Tüv und mir ne Anbaubescheinigung geben lassen!

Ich hasse diese verfickten "Wer sucht der findet" Bullen!

Kann mir jemand vielleicht sagen was da Punktemäßig und Geldmäßig auf mich zu kommt? Den Führerschein darf ich aber behalten oder? - Probezeit ist lange vorbei!

Danke Euch

- Der Verzweifelte -

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21 Antworten

Re: Hilfe! Es hätte nicht schlimmer kommen können!

 

Wenn ich mir deine Sig angucke, haette es durchaus 'schlimmer' kommen koennen.

Das mit dem Auspuffgutachten (noetig oder nicht) muss natuerlich geprueft werden. Bei den anderen Dingen war dir doch vorher klar, dass das Aerger geben koennte, also was regst du dich auf?

mm

am 13. März 2003 um 13:14

Kann mich menschmeier nur anschliessen - wenn Du weisst, dass der Wagen Dir Ärger machen kann, darfst Du Dich auch nicht beschweren. Warum halten sich wohl alle anderen an die STVZO?

Soweit ich weiss, wird man allgemein (bei minderschweren Vergeheren nur EINES Gesetzbuches) nur für das schlimmste Vergehen bestraft. Das wäre in Deinem Fall (Inbetriebnahme einer unzulässigen Abgasanlage) vermutlich das Erlöschen der Betriebserlaubnis. Dürften so zwischen 50 und 70 Euro sein und höchstens 3 Punkte. Nur der Besitz eines Radarwarners macht nicht unbedingt strafbar. Vielleicht kämst Du mit einer Verwarnung davon. Also, Kopf nicht hängen lassen. Sehr schlimm wird's nicht werden.

am 13. März 2003 um 13:19

Radarwarner........hehe.....na ja, kann halt passieren wenn man so ein Teil im Auto hat, damit hättest du rechnen müssen.Das mit dem Auspuff ist etwas seltsam, müsstest doch bei Hartmann ne ABE anfordern können, oder nicht?Auch wenn du normalerweise keine benötigts.Was haben die mit dem Anbau gemeint?Haste das selbts gemacht, oder in ner Werkstatt?

 

Gruß

 

Andreas

das mitem auspuff ist "kein betriebserlaubnis" im normalfall und gibt 3 punkt und ca. 75 euro strafe.

das mit dem radarwarner könnte schlimmer werden, die dinger sind mitlerweile verboten und den wirst du mit großer wahrscheinlichkeit niewieder sehen! soviel ich weis steht auch eine strafe darauf, weis aber nicht welche.

hast im prinzip noch glück das die deinen bock nicht stillgelegt haben wegen dem auspuff..dann wirds richtig ärgerlich.

 

achja und an der inschi hier :)

ich halte nix von der stvzo und nehme sie auch nicht ernst, soviel dazu das sich alle dran halten würden :)

Themenstarteram 13. März 2003 um 14:18

Puh!!!

War gerade bei meiner Werkstatt!

Die haben mir den Auspuff bescheinigt und vermerkt, dass er ordnungsgemäß Verbaut wurde!

Nochmal Glück gehabt..das ganze geht jetzt an die Zulassungsstelle und gut ist!!! -Hoffentlich-

Mit dem Radargerät ist scheiße gelaufen! 4 Punkte sind echt nicht wenig. Die 75 € sind auch superärgerlich, die aber hatte er schon Wett-gemacht! ;-)

Mal schaun..vielleicht wirds ja milde!

Schönen Gruß an alle..genießt das Wetter und lasst Euch nicht auf Firmenparkplätzen von den grünen Kollegas vollquatschen!

Auf dem Firmenparkplatz von ATU hätten die gar keine Handlungshabe gehabt, da das ein Privatgrundstück ist. Auch wenn da steht " Hier gilt die STVO" bleibt es nur ein Hinweis auf einem Privatgelände. Die Grünen hätten Dir beweisen müssen, daß Du mit Deinem KFZ am Straßenverkehr teilgenommen hast. Ich weiß das, weil ich selber mal bei ATU gearbeitet habe(bitte nicht schlagen).

JOOOO halt...

ja es ist ein Privatparkplatz der aber nicht durch eine Schranke abgesichert ist und von jeden betreten bzw. befahren werden kann d.h. das mit dem Privatparkplatz-Gesetzen kommt hier nicht zum tragen! Du darfst auch auf solchen Parkplätzen nicht ohne Führerschein rumfahren!

Gruß

Claxton

Zitat:

Original geschrieben von jamnitzky

Auf dem Firmenparkplatz von ATU hätten die gar keine Handlungshabe gehabt, da das ein Privatgrundstück ist. Auch wenn da steht " Hier gilt die STVO" bleibt es nur ein Hinweis auf einem Privatgelände.

DU hast insofern recht, als dass das Hinweisschild unnoetig ist. Tatsaechlich gelten auf solchen Plaetzen naemlich durchaus die STVO und die STVZO.

Zitat:

Die Grünen hätten Dir beweisen müssen, daß Du mit Deinem KFZ am Straßenverkehr teilgenommen hast. Ich weiß das, weil ich selber mal bei ATU gearbeitet habe(bitte nicht schlagen).

*lol*

"Neee, Herrr Wachtmeisster. Den Radarwarner mach ich nur auf ATU-Parkplatz dran, genauso wie die Auspuffanlage, die US-Blinker und die Unterbodenbeleuchtung. Jedesmal, wenn ich auf die Strasse fahre schraub' ich das alles ab.Eeeehrlich"

"*treudoof guck*"

 

mm

Ne, ne Leute, Ihr versteht mich nicht ganz. Ich kenne schon die Rechtslage der brd. Nur hätten ihn die Ausserirdischen darauf aufmerksam machen müssen: "Wir sind ihnen hinterher gefahren...bla, bla, bla!" Was ist denn, wenn ich auf einem Werkstatthof bin und hab mir etwas ans Auto bauen lassen, was nicht ganz den Regeln entspricht? Auf einmal landet ein grün-weißes Raumschiff auf dem Hof und die Beamten sagen:"So nicht, junger Mann! Anzeige, Kohle her und Punkte!" Muß man mir nicht erst nachweisen, daß ich am Straßenverkehr teilgenommen habe?

Zitat:

Original geschrieben von jamnitzky

Muß man mir nicht erst nachweisen, daß ich am Straßenverkehr teilgenommen habe?

Mit dem Befahren oder auch Aufhalten auf dem ATU-Parkplatz nimmt er bereits am Strassenverkehr teil, da dieser öffentlich zugänglich ist!

Somit hat die Polizei das Recht ihn zu inspizieren und Verstösse aufzuschreiben wenn das Fahrzeug nicht in Ordnung ist.

@ Skynet

wie ich auch schon geschrieben habe!

@ jamnitzky

jetzt mach dich bitte nicht lächerlich! Wenn du dir gerade auf dem Parkplatz was dran gebastelt hast (wer bastelt denn auf den ATU parkplatz etwas an sein auto was keine ABE hat?? naja) oder dir was dran bauen lässt sieht das die Polizei schon ein, schließlich wirst du ja dann unverzüglich zum Zulassen fahren oder dort gleich machen lassen!!

Gruß

Claxton

ich hätt eiskalt gesagt, dass ich die karre bis aufm parkplatz geschoben hab. sollen die dir das gegenteil beweisen

Zitat:

Original geschrieben von Billy Gun

ich hätt eiskalt gesagt, dass ich die karre bis aufm parkplatz geschoben hab. sollen die dir das gegenteil beweisen

geschoben oder gefahren ist völlig egal! Das Auto befindet sich im öffentlichen Strassenverkehr ob es steht oder fährt.

Was meinst du denn warum Autos ohne gültiges Kennzeichen von den Behörden weggeschleppt werden, wenn sie sich "parkend" im Strassenverkehr (auf Stellflächen die der StvZo unterliegen) aufhalten?

wenn das Auto keine Betriebserlaubnis hat ist es genauso.

jo, hast recht.

bei mir gehn grad die lichter an!!!

*zustimm*

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