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Hilfe Garantie Reparatur ?!

Opel Corsa D
Themenstarteram 10. November 2013 um 0:11

Hallo , habe ein echt grosses Problem mit meinem FOH !!!

Fahre einen Opel Corsa 1.3 CDTI 95 eco EZ 20.10.2011 .

Im Februar dieses Jahres (Feb.2013)bekam ich leichte Probleme beim kaltstart .

Die Probleme waren so , das beim kaltstart der Motor "nur" in den ersten 10 bis 20 sekunden etwas

unruhig gelaufen hat , und das man auch das schütteln am Drehzahlmesser sehen konnte . Aber nach den ca 10 bis 20 sekunden , schnorte der Motor wie eine Katze . Habe mir nicht viele Gedanken darüber gemacht , und alls der Sommer kam , waren die kaltstart Probleme ganz in Vergessenheit geraten .

Jetzt im September wo es wieder kälter geworden ist , kamen die kaltstart Probleme wieder , und ich dachte mir das es vielleicht besser ist das einmal bei meiner Opel Werkstatt kontrolieren zulassen , weil meine 2 Jahres Garantie am 20.10.2013 aussläuft !!

Anfang Oktober hatte ich meine FOH angerufen , und einen Termin am 14 Oktober vereinbart (6 Tage vor Garantie Ablauf) . Der Fehler wurde schnell gefunden . 2 Glühkerzen sollten kaputt sein , aber mein FOH hatte diese Kerzen nicht auf Lager , und anscheindend gab es Lieferungsprobleme , so das der FOH mir keinen genauen Tag sagen konnte , wann er die Kerzen wieder auf Lager hat . Eine Woche später klingelte das telefon und die Kerzen waren da . Am 29.10.13 wurden die Kerzen ersetzt . (9 Tage nach Ablauf der 2 Jahres Garantie) Alls ich meinen Corsa Abholte sagte der Meister :" Alles in Ordnung , sie können wieder Problemlos starten ! Alls ich dann beim FOH in mein Auto stieg ......schüttelte sich der Motor genauso wie vorher (beim kaltstart die ersten 10 sekunden ) .

Bin sofort wieder zum Meister , und gesagt das nichts in Ordnung ist , und seit dem Tag steht mein Corsa bis heute beim FOH !!!! Einspritzdüsen , Kerzen , und was weiss ich alles wurde seitdem ersetzt .Seit 14 Tagen können die nicht den Fehler finden .

Mein FOH sagt das ich das Auto nicht wieder bekomme , bis der Fehler gefunden ist , weil so darf und soll kein Corsa Diesel starten !! Den Leihwagen den Opel mir zur Verfühgung gestellt hat , brauche ich Aufgrund des langen Werkstatts Aufhalt meines Corsas nicht zu bezahlen , wurde mir versichert !

Aber jetzt kommt der Hammer !!!

Ich sagte dann zu meinem FOH , Vielen dank das Ihr mir einen Leihwagen kostenlos zur Verfühgung stellt , und ich gehe davon aus das die Fehlersuche und Reperation meines Corsas auf Garantie beglichen wird ????!!!

Darauf hin sagt mein FOH : Nein , er wille es Versuchen auf Kulanz .....aber ich muss einen grossen Teil selber Zahlen , weil das Auto erst am 29.10.13 zur Reperation (9 Tage später nach Garantie) in die Werkstt kam .

Ich sagte darauf , das Ihr das Auto am 14.10.13 .....6 Tage vor Ablauf der Garantie zur Fehlersuche dieses Problems in die Werkstatt bekommen habt , und das es nicht meine Schuld ist das die Glühkerzen nicht auf lager waren, oder der Fehler nicht am 14.10.13 gefunden worden ist !!

Daraufhin sagt der Meister , das der Tag an dem die Glühkerzen ersetzt worden sind alls Stichttag zählt , und nicht der 14.10.13 , wo die Fehlersuche begann !!!

Soll ich jetzt wirklich die teure Fehlersuche bezahlen , obwohl mein Corsa einen Fehler hatte in der 2 jährigen Garantie Zeit , und auch habe ich doch auch , das Auto vor Ablauf der Garantie in die Werkstatt gebracht !! Das das Auto dann erst Aufgrund fehlender Teile , erst nach der Garantie Zeit Reperiert wird , kann doch nicht den Kunden Zur Last gelegt werden !!! Oder doch ???

Freue mich über jede Antwort von Euch

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14 Antworten

ruf am besten selbst beim Garantieversicherer an und frage nach.

Themenstarteram 10. November 2013 um 0:53

Garantieversicherer ??? Ich hatte meinen Corsa alls Neuwagen gekauft . Garantieversicherer .....wer ist das denn ??

der fehler wurde noch innerhalb der 2 jahre der gesetzlichen sachmängelhaftung beanstandet.

also gewährleistungsfall.

es sei den dein FOH hat das nicht vor ablauf der zeit schriftlich in form eines auftrags dokumentiert.

oder hat er das?

Themenstarteram 10. November 2013 um 9:25

Am 14.10.13 um 15.00 den Corsa zur Fehlersuche abgegeben . Keinen Auftrag von mir Unterschrieben ,aber einen Leihwagen Vertrag von mir Unterschrieben .

Am 15.10.13 um 16.00 meinen Corsa abgeholt , mit dem Bescheid .," Fehler gefunden,2 Glühkerzen defekt aber nicht auf Lager, wir rufen Sie an sobald die Kerzen auf Lager sind "! Auf meine Frage ob das 1 Woche, 2 Wochen oder 3 Monate dauern kann bis die Kerzen kommen , wurde mit den Schultern gezuckt , und ein dämlicher Kommentar wie : Wenn ich in die Zukunft schauen könnte , würde ich jedes Wochenende Lotto Millioner sein , weil ich die Lottozahlen vorraus sehen kann ! Auf meine Frage , ob das die Garantie deckt , wurde geantwortet : Ja , wir dürfen nur nicht den Auftrag schliessen !!!

Darauf den Leihwagen am gleichen Tag abgegeben , und mit meiner Visa Karte bezahlt 40 Euro(den einzigen Beweis den ich habe, das ich 6 Tage vor Garantie Ablauf in der Werkstatt war )

Am 28.10.13 um 15.00 Uhr das Auto zum Kerzen wechsel wieder Abgegeben . Wieder einen Leihwagen bekommen !

Am 29.10.13 um 9.00 Uhr ein sms bekommen , das mein Auto fertig sei , und geholt werden kann .

Am 29.10.13 um 16.00 Uhr das Auto abholen wollen , Schlüssel bekommen , und alles sei in Ordnung sagte der Meister . Auf die Frage ,ob eventuele Kosten für mich entstanden seien , wurde gesagt : Nein , gute Fahrt !(Den Leihwagen brauchte ich auch nicht bezahlen)

Nachdem ich den Wagen gestartet habe , war der Kaltstart Fehler immer noch !

Der Meister sagte dann : Schade , wir dachten das sei der Fehler gewesen , kommen Sie morgen wieder , heute sind alle Leihwagen vergeben ,für morgen reserviere ich einen für Ihnen .

Am 30.10.13 um 15.00 Uhr das Auto wieder abgeben und einen Leihwagen zum 3mal bekommen . Seit dem fahre ich mit dem Leihwagen , und mein Corsa ist bis heute in der Opel Werkstatt !!!

Keinen Auftrag von mir Unterschrieben , alles nur mündliche Vereinbarungen , bis auf die Verträge von den Leihwagen !!

Wären es "NUR" die Kerzen gewesen , hätte ich am 29.10.13 keine Rechnung erhalten .

Jetzt aber nach nun mehr alls 2 Wochen Fehlersuche und diversen ausgetauschten Versuchs Teilen ohne das dies etwas gebracht hat , ist der Ton anders geworden , und es könnte nur noch besten Falles alls Kulanz abgerechnet werden , bewerte ich alls Mafia Metoden !

Ich glaube das meine Opel Werkstatt jetzt das Problem hat , das die 14 Tage viele Stunden vergebens nach dem Fehler ohne Befund gesucht haben , viele Teile ausgetauscht ohne das diese defekt waren . Und wenn meine Opel Werkstatt , dann nach 3 Wochen "VIELLEICHT" einen Fehler finden , der nur 5 Euro Ersatzteil kostet .......dann bekommen die nur von Opel die 5 Euro und den Arbeitslohn auf Garantie zurück erstattet , und nicht alle die Stunden/Tage und Ersatzteile die meine Werkstatt vergebens in Wirklichkeit gebraucht hat , um den Fehler zu finden !!

Diese Kosten will Opel in Rüsselsheim bestimmt nicht decken , und so wird mir jetzt alls Kunde Versucht , die Kosten auf den Hals zu drücken !!

Da nützt es auch nichts , das die mir einen Leihwagen umsonnst jetzt zur Verfühgung stellen . Auch dies ist nur mündlich Vereinbart .....da ich einen Vertrag Unterschrieben habe , wo steht 40 Euro pro Tag mit max 80 km pro Tag !!

Von dieser mündlichen Vereinbarung kann sich meine Opel Werkstatt vielleicht auch nicht mehr erinnern in ein bis zwei Wochen !!!????

 

warum unterschreibt man keinen Auftrag bzw. warum hält man das ganze nicht schriftlich fest wenn man ein Fahrzeug zur Fehlersuche (Reparatur) abgibt, vor allem während der Garantie/Gewährleistung.

Gruß

Themenstarteram 10. November 2013 um 11:03

Gute Frage , und weiss ich auch nicht !! Das war das erste mal in den 2 Jahren , das ich mit meinem Corsa in der Werkstatt war mit einem Garantie Fall . In den 2 Jahren nie Probleme gehabt mit dem Corsa .

Er war 2 mal zur Inspektion (30000 km und 60000 km) ,da hatte ich einen Auftrag unterschrieben .

Dieses mal keinen Auftrag gesehen oder Unterschrieben ,mir auch deswegen keine Grossen Gedanken gemacht ,weil ich davon

Aussging das die Opel Vertrags Werkstatt schon weiss was und wie sie es Macht oder machen sollte, und ich Vertrauen zu der Werkstatt habe/hatte !

Hätte auch Niemals erwartet das dieses "kleine" 10 sekunden Problem , sich zu sooooo etwas Grosses entwickelt !!

Ich hätte eigentlich mit dem 10 sekunden Problem Leben und weiter fahren können ,weil es ist wirklich nur ein kurzes Problem , was nicht einmal Tag täglich auftritt ......aber wollte das nur einmal von Opel vor Ablauf der Garantie kontrolieren lassen .....und jetzt schrauben und messen die an meinem Auto rum ohne einen Plan zu haben !

Später ist man immer Schlauer ....Hätte, wenn ....aber ,leider .

:mad:  na, da hat Dich der Werkstattmeister aber richtig ausgetrickst.

Meine Erkenntnisse sind auch, immer einen Auftrag in Kopie mitzunehmen, wo aktueller Kilometerstand, der Auftragschreiber und Mängelbeschreibung aufgeführt sind.

Die Garantiebestimmungen im Garantieheft lauten 24 Monate und bekannte Garantieansprüche aus den 24 Monaten müssen bis 2 Monate nach der Garantie abgestellt sein.

 

Seite 27 Garantieheft  6.2.7.

Alle Garantieansprüche verjähren mit Ablauf der Garantiefrist gemäß Ziffer 1. Für einen innerhalb der Garantiefrist angemeldeten, aber bis zu deren Ablauf nicht beseitigten Fehler gilt die Garantiefrist bis zur Beseitigung des Fehlers. Ist der Fehler nicht vorführbar oder das Vorliegen eines Fehlers oder die Beseitigung strittig, tritt die Verjährung jedoch zwei Monate nach der letzten Nachbesserung oder der Erklärung des Opel Service Partners oder von Opel ein, der Fehler sei beseitigt oder es liege kein Fehler vor. Eine Unterbrechung oder ein Neubeginn der Garantiefrist durch Nachbesserung oder Prüfung der Beanstandung oder Verhandlungen über den Anspruch begründende Umstände ist ausgeschlossen.

 

Ein Miet-, Werkstattersatz- oder Leihwagenvertrag ist kein Beweis für einen damit verbundenen Werkstattauftrag, sondern eigenständig.

Du solltest Dir jetzt eine Strategie überlegen, für den Fall , das Du für die Fehlersuche keinen Auftrag unterzeichnet hast, wie die Sache abgewickelt wird. Eine Injektorrunde wird ja ca 3000Teuronen kosten. :confused:

Themenstarteram 10. November 2013 um 11:51

Dieseljens .....Du machts mir Angst !!!

Was wenn ich morgen zur Werkstatt fahre und mein Auto zurück Verlange ??

Der Fehler wird dann immer noch da sein , und man kann mir doch keine Rechnung schreiben , wenn der Fehler nicht behoben ist .

Ich habe einen Auftrag zur Fehlersuche gegeben , und die Werkstatt ist nicht im Stande den Fehler zu finden !!

Wenn die Werkstatt weiter an meinem Corsa schraubt , und den Fehler in 2 Wochen findet .....bekomme ich eine Rechnung , weil ich nicht Beweisen kann , das der Auftrag vor Ablauf der Garantie gegeben worden ist !!

Andersrum ....wenn ich mein Auto morgen zurück Verlange ohne das das Auto in Ordnung ist .....kann die Werkstatt mir keine Rechnung

schreiben , weil die den Fehler den ich im Auftrag gegeben habe nicht gelösst haben .....und die können mir auch nicht Beweisen das ich überhaubt einen Auftrag gegeben habe , da ich ja gar keinen Auftrag unterschrieben habe !!!

Gleiches Recht auf beiden Seiten , oder nicht ???

Das leidige Thema.....deswegen gebe ich auch nicht viel auf Werkstattempfehlungen. Solange man dort brav sein Geld hinträgt und der Händler die Scheine schon halb aus deiner Tasche hängen sieht, wird man schön freundlich behandelt, bekommt den Kaffee angeboten und wird gegrüßt. Das ist aber eigentlich Mindeststandart, nicht mehr und nicht weniger. Die Qualität und die Geschäftswürdigkeit deines Geschäftspartners erkennst du aber erst, wenn es mal hakt. Wenn sich die Geschichte hier genau so zugetragen hat, dann weißt du nun, wie die Geschäftswürdigkeit deines Händlers zu bewerten ist.

Im konkreten Fall ist die Sache eigentlich klar. Du hast den Mangel vor Ablauf der Garantie aufgezeigt. Mit einem Beleg wäre das völlig unproblematisch. Das es dafür keinen schriftlichen Beleg gibt, ist äußerst ungünstig. Nun kennst du die Vertrauenswürdigkeit deines Händlers und weißt, dass er dich versuchen wird, über den Tisch zu ziehen. Dieses Wissen würde ich in meinem weiteren Vorgehen berücksichtigen.

1.

Zitat:

Original geschrieben von Movie

Am 15.10.13 um 16.00 meinen Corsa abgeholt , mit dem Bescheid .," Fehler gefunden,2 Glühkerzen defekt aber nicht auf Lager, wir rufen Sie an sobald die Kerzen auf Lager sind "!

Versteh ich das richtig? "Bescheid" klingt nach Schriftstück?! Wäre dann ja ein Beweis, dass du den Wagen mit einem Fehler dort abgeben hast. Da 15.10.2013 und damit innerhalb der Garantiefrist ist eine Abwicklung über Garantie ja logisch!

2. Gibt es Zeugen, die bezeugen können, dass du den Wagen wegen des Fehlers dort am besagten Datum abgegeben hast oder die bei den folgenden Werkstattbesuchen anwesend waren?

3. Du schriebst etwas von "Garantieauftrag nicht schließen".... Ich kenne nun das System von Opel nicht im Detail, gehe aber davon aus, dass es zentralisiert ist und das dieser Garantieauftrag mit Datum dort im System gespeichert ist und über die FIN/VIN des Fahrzeugs aufzufinden ist. Der würde dann ja auch bezeugen, dass es innerhalb der Garantiefrist war. Fehler besteht weiterhin, damit ist der Händler in der Pflicht. Im Idealfall kommst du da irgendwie ran. Die Wege zum Ziel sind oft unergründlich. Ab und zu bekommt man sowas von den "Robin Hoods der Moderne" (die hier gern mal mitlesen) einfach mal anonym zugestellt. Sowas in der Hinterhand wäre natürlich top. Alternativ würde ich mich direkt an Opel wenden....direkt über die Hotline. Clever vorgehen, die Leute überrumpeln. Ich würde erstmal keinen Werkstattnamen nennen, aber die Sache so schildern, wie du es hier gemacht hast und darauf hinweisen, dass der Händler dich nun einfach eiskalt zappeln lassen würde, da man dir keinerlei schriftliche Belege über den Reparaturauftrag aushändigen wollte. Und dann fragen, ob es einen Garantieauftrag zu deinem Wagen gibt und ob man dir einen Beleg dazu senden könnte. Wenn sie es nicht tun, mach Druck und verlange, dass der Opel Kundenservice sich kümmert, da du ansonsten nur noch die Möglichkeit eines Anwaltes hättest.

4. Nachdem ich es bei Opel versucht hätte, würde ich direkt ein paar Minuten später zum Händler fahren. Ich kenn deinen Händler nicht, aber gerade bei großen Händlern die unübersichtlich sind, gibts evtl eine Möglichkeit, die Leute auszuspielen. Wenn das da recht groß und unübersichtlich ist und man dich nicht sofort kennt (notfalls schick deine Frau/Eltern), würde ich einfach mal stumpf vorn an die Information gehen und ganz freundlich sagen, du hättest dort am 14.10 deinen Wagen zur Reparatur gegeben und deine Auftragsbestätigung verlegt, bräuchtest die jedoch für die Vollständigkeit deiner Unterlagen und ob man dir die Bestätigung nicht schnell neu ausdrucken könnte. Dabei natürlich nciht erwähnen, dass es irgendwelche Probleme gegeben hat und der Fall noch offen ist. Ggf. druckt dir die nette Dame das völlig unkompliziert aus. Dann haste was in der Hand.

Ich persönlich würde nicht mehr wollen, dass dieser Händler an meinem Fahrzeug rumpfuscht, da keinerlei Vertrauensbasis mehr besteht. Ganz im Gegenteil, es besteht angebrachtes Misstrauen wegen des Geschäftsgebarens des Händlers. Unter dieser Prämisse würde ich mich direkt an den Kundenservice von Opel wenden und dort verlangen, dass er bereits begonnene Garantieauftrag bei einem anderen Händler abgeschlossen wird. Evtl. kommt man dir da entgegen.

5. Wenn das alles nichts mehr bringt: Anwalt!

Egal wie es ausgeht: Das man künftig zu diesem Händler ums Verrecken nicht mehr geht und per Mundpropaganda deutlich von diesem Händler abrät, versteht sich denke ich von selbst ;)

Edit: Gerade erst den Beitrag von dieseljens gelesen. Mach auf jeden Fall Druck und geh direkt über Opel. Tritt denen gewaltig auf die Füße und weise darauf hin, dass du davon ausgehst, dass der Händler versuchen würde das Spielchen auszusitzen, um von der Garantieverjährung zu profitieren. Wenn Opel irgendwas an Kundenzufriedenheit liegen sollte, müssten die handeln.

Zitat:

Original geschrieben von Movie

Andersrum ....wenn ich mein Auto morgen zurück Verlange ohne das das Auto in Ordnung ist .....kann die Werkstatt mir keine Rechnung

schreiben , weil die den Fehler den ich im Auftrag gegeben habe nicht gelösst haben .....und die können mir auch nicht Beweisen das ich überhaubt einen Auftrag gegeben habe , da ich ja gar keinen Auftrag unterschrieben habe !!!

Damit bräuchten Sie Dir nicht mal ein Auto aushändigen, da Du ja keins abgegeben hast!

Movie. Ich verstehe Dich, hoffe aber auch das das was Du Dir oben von den Rippen geschrieben hast auch größtenteils beim Händler so hast verlauten lassen. Sprich dort im ersten Ansatz auch die Kritik geübt hast.

Das man keine Rechnung zu Begleichen hat, nur weil der Fehler nicht gefunden wurde, halte ich aber für höchst strittig. Zumindest was die Arbeitszeit angeht ist es eine, meist, begründbare Dienstleistung - sprich Arbeitsaufwand im Diagnosegeschehen. Am Ende ist nicht zwingend relevant was defekt war sondern wie aufwändig der Diagnoseweg dort hin war, sofern nicht Dilettantismus zu erkennen ist.

In Deiner pers. Situation ist der Hauptpunkt den Nachweis zu erbringen das der Fehler bei Opel (FOH) noch in der Gewährleistungszeit angezeigt und das Fahrzeug zur Behebung übergeben wurde.

Deng Gang zum Rechtsanwalt solltest Du jetzt schonmal in Erwägung ziehen und auch überlegen ob Du Dich über die Werkstatt bei der Innung und bei Opel beschwerst.

Hast Du Zeugen für den Fehler und die Fahrzeugübergabe beim FOH?

Falls du nicht mehr weiter kommst, kannst du dich auch an eine Kfz-Schiedsstelle wenden.

http://www.kfz-schiedsstellen.de/

Zitat:

3. Du schriebst etwas von "Garantieauftrag nicht schließen".... Ich kenne nun das System von Opel nicht im Detail, gehe aber davon aus, dass es zentralisiert ist und das dieser Garantieauftrag mit Datum dort im System gespeichert ist

ist er.

Themenstarteram 10. November 2013 um 15:44

Erstmal Vielen Dank für die netten Antworten hier im Forum .

Zeugen gibt es viele , an dem Tag wo ich mein Auto in die Werkstatt gebracht habe (14.10.13) waren meine Eltern die weit weg von mir wohnen eine ganze Woche zu Besuch(kurz Urlaub) . Die können Bestätigen das ich einen Leihwagen hatte , und das mein Auto in der Werkstatt war . Alle meine Arbeitskolegen fragen jeden Tag , warum ich seit 3 Wochen mit 3 verschieden Leihwagen durch die Welt düse . Meine Tochter 15 Jahre war mit wie ich das Auto bei Opel abgegeben habe , aber wartete draussen auf mich .

Den Start Fehler gibt es auch viele Zeugen . Einmal meine Freundin , die von den 67000 km die das Auto jetzt gefahren hat , mindestens 50000 km hat meine Freundin davon gefahren , aufgrund langen Arbeitsweg . Meine Freundin hat im März 13 gesagt , das ich doch mal mit dem Corsa fahren sollte , da sie findet das er beim Starten komisch klingt .

Dann wurde es aber relativ schnell Frühjahr und wärmer , und der Fehler war nicht mehr da .

Im Juli war ich zur Inspektion bei einem anderen FOH (nicht der FOH wo ich das Auto Neu gekauft hatte , und wo er jetzt zur Reperation ist) . Bei dem FOH wo das Auto zur Inspektion war , hatte ich den Kaltstart Fehler erwähnt , und sie wollten Nachschaun ob sie was finden können. Aber im Juli waren 30 Grad , und der Corsa starttete Im Juli ohne Fehler . Der Meister sagte nur : Kein Fehler im Fehlerspeicher .....das Problem hat sich bestimmt von alleine gelöst !

Warum ich nicht den gleichen FOH alls Inspektion FOH benutzt habe wo ich das Auto Neu gekauft habe ,kann ich kurz erklären !!

Ich wohne seit 18 Jahren in Dänemark , und habe das Auto Neu bei einem FOH hier gekauft . Hier in Dänemark ist rund ums Auto alles sehr sehr teuer . Mein Corsa (haltet Euch fest) kostet hier gut 27000 Euro Neu !!!

Die 30000 km Inspektion kostet hier 400 Euro und die 60000 km Inspektion ca 750 Euro .

Deswegen hatte ich mein Auto bei einem Deutschen FOH zur Inspektion gegeben , wenn ich bei meinen Eltern in Deutschland Urlaub gemacht habe . Bei Opel Koch in Itzehoe habe ich dann jeweils die Inspektionen zum halben Preis bekommen , und mir wurde Versichert das solange ich die Inspektion Termine einhalte bei Opel , bleibt die Weltweite 2 Jahres Opel Garantie bestehen .Und jeder FOH sei Verpflichtet Garantie Arbeit zu übernehmen wenn das Service Heft lückenfrei ist ! Opel Koch in Itzehoe hatte auch gesagt , das er gewohnt ist viele Kunden aus Dänemark zu haben . Und 40% aller Dänen fahren mit Ihren Neuwagen zur Inspektion nach Deutschland an die dänische Grenze . Das ist Gang und Gebe und bekannt hier !!

Mein Vater hat auch mehrmals den Kaltstart Fehler gehört und erlebt . Er war 40 Jahre bei Bosch tätig , und kennt sich gut aus .(Ist aber Rentner jetzt)!!

Das letzte mal wo mein Vater den Kaltstart Fehler gehört hat , war am 14.10.13 wo meine Eltern zu Besuch bei mir in Dänemark waren . Mein Vater sagte nur : " Gut das Du" heute "einen Termin vor Ablauf der Garantie bei Opel hasst " , darauf hin bin ich zu Opel gefahrn !!!

Das ist der Stand der Dinge im Moment

Themenstarteram 10. November 2013 um 15:54

Zitat:

Original geschrieben von slv rider

Zitat:

3. Du schriebst etwas von "Garantieauftrag nicht schließen".... Ich kenne nun das System von Opel nicht im Detail, gehe aber davon aus, dass es zentralisiert ist und das dieser Garantieauftrag mit Datum dort im System gespeichert ist

ist er.

Ja .....das sollte man annehmen das es dort mit Datum im System gespeichert ist !!! Aber wie beweisen ??? Jetzt sagt der FOH , das ich 9 Tage zu spät in der Werkstatt war !!!

Ich kann ja nicht einfach in dem Ihren Computer rum wühlen um nach Beweise zu suchen !!

 

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