ForumGolf 4
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 4
  7. HILFE Garantieproblem/ Autohaus will mich abzocken!

HILFE Garantieproblem/ Autohaus will mich abzocken!

Themenstarteram 1. März 2004 um 11:55

Hallo!

Ich habe mal wieder ein Problem!

Bereits nach Auslieferung meines gebrauchten Golf IV habe ich festgestellt, daß die Lenkung merkwürdig arbeitet und ich Stöße etc spüre und die Lenkung Spiel hat.

Der Mangel wurde beim Nachbesserungstermin 1 Monat nach Auslieferung diagnostiziert und ich soll nun lt. Garantievereinbarung 50 % der Kosten für den Austausch der Lenkspindel zahlen.

Normalerweise fällt das doch noch unter die Gewährleistung und nicht unter Garantie?

Die müssen doch in den ersten 6 Monaten nachweisen, daß der Fehler nach Auslieferung erst auftrat oder wie ist das?

MFG

Ähnliche Themen
14 Antworten

Das fällt voll und ganz unter die Garantie.

Und die gilt 1 Jahr. Den Mangel hast entdeckt und angezeigt. Er wurde anerkannt und daher muss dein Autohaus voll zahlen.

Die Sache mit der Lenkung ist keinesfalls ein "normaler" Mangel, sondern einer der eben NICHT "normal" auftritt.

Hoffe gehelft zu haben

Andre

P.S. Hatten vor kurzem det Thema mit Garantie usw. Ergebnis war: Kommst nicht weiter, dann werde laut und droh mit der Öffentlichkeit ;)

am 1. März 2004 um 12:12

Hi Gigbgummi,

recht hast du auf 100% Kostenübernahme vorallem weil du ja sowieso 1 Jahr Gebrauchtwagen Garantie hast!!!!

Nur bei der Gebrauchtwagen Garantie ist das immer so ein Problem, da die Händler dier das verschulden nachweisen müssen das der Schaden durch dich entstanden ist!!!!

Hatte mal auch so ein Problem mit meinem Golf mit dem Zentrierring im Lenkrad und dem Airbag!!!!

Habe den Golf mit 500 Km gekauft wurde auf mich zugelassen und nach einem Monat hat es angefangen zu knacken usw!!!

Zum Händler hin und gesagt das da was nicht OK ist und seine Antwort na das müssen se aber selber zahlen bei uns war da noch nichts!!!!!

Alles Klar Meister! Was soll das Kosten-->420€!!!#

Ne danke dann bin ich in eine Andere Werkstatt gegangen und denen das gesagt was los ist da haben die mir dann gesagt kein Problem du Hast noch 2 Jahre Garantie mit Kulanz und im 3 Jahr Garantie auf Motor,Getriebe und anderem Zeugs und sogar im 4 Jahr gibts noch Garantie auf Antrieb,Aufhängung,Getriebe usw....

Aber bei der Gebrauchtwagen Garantie ist es oft so das der Kunde einen % Satz selbst zahlen muss!!!!

Geh doch einfach mal zu einem Autohaus indem du jemanden sehr gut kennst!!!! Habs ja auch so gemacht!!!!!

Schaden kanns nicht!!!

Wie alt ist dein Auto jetzt!!!!

Vieleicht hast du ja noch so eine Garantie mit Anteiliger Kulanz von VW!!!!

Fragen iin anderen VW Werkstätten schadet nie!!! Danach ist man viel schlauer und weis auch das die Werkstätten das alles nach eigenem Ermessen in Garantie und bei Reperaturkosten handeln !!!!!

 

MfG

Supergolf

Themenstarteram 1. März 2004 um 12:16

Das ist meines Erachtens eine Sache, die das Autohaus auch zahlen müsste, wenn ich keine Garantie hätte......Gewährleistung und Sachmängelhaftung.......sag ich da mal.....

Jura Studis anwesend?

Ich würde liebend gerne den Vertrag wandeln, da ich nur ÄRGER mit der Karre habe....

MFG

Das Autohaus versucht natürlich seine Kosten so gering wie möglich zu halten. Wenn man sich das gefallen lässt hamse Glück; wenn nicht, Tja dann ;)

Auch wenn das Problem beim Autohaus noch nicht da war so muss das AH aber auch Gewährleisten das mind.!!! ein Jahr keine Mängel (bis auf normalen Verschleiss) auftreten. Und das Knacken in der Lenkung ist kein Verschleiss sondern ein handfester Mangel.

Zum Vertrag: nach einer Gewissen Mängellast kann man wandeln. Genau weiss ich die aber auch nicht. Auf jeden Fall alles Dokumentieren!!!

Andre

am 1. März 2004 um 12:23

Ich würd ein bisschen im Netz stöbern und vielleicht ähnliche Fälle suchen.

http://www.3sat.de/specials/47365/

da sind auch ein paar links drin

 

Adios

Themenstarteram 1. März 2004 um 12:24

Das waren die Mängel, die 10 Tage nach Kauf angezeigt wurden:

- Windgeräusche ab 100 km/h auf der Fahrer-/ Beifahrerseite ( extrem ) und hinterer Beifahrertür

( Anschluß Tür/ A-Säule im Bereich über dem Spiegeldreieck )

- Scheibenwischer quitscht zeitweise bei feuchtem Wetter ( hochfrequent ) im Fahrerbereich und

macht laute Windgeräusche beim Wischen ab 70 km/h.

- Fahrersitz quitscht im hinteren Sitzflächenbereich/ Lehne

- obere Türverkleidung auf der Beifahrerseite vorne hat sich gelöst und wandert beim Scheibenschließen

mit nach oben

- Fahrertür knarrt trotz ausreichender Schmierung ( beim Öffnen und Schließen )

- Lichtkegel der Scheinwerfer flackern beim Überfahren von Querfugen

- Geräusche im Lenkrad beim Überfahren von Querfugen, Lenkrad lose? Merkt man aber auch

beim leichten Bewegen des Lenkrads, wenn der Motor aus ist

- Lack löst sich auf der rechten Seite in Fahrtrichtung hinten am Radlauf; dort wurde vor Übergabe

des Fahrzeugs noch durch Ihr Autohaus neu lackiert !

- Motor nimmt teilweise schlecht Gas an oder bzw. reagiert nicht sofort auf Gasbefehl, jedoch

weiß ich nicht, ob das was mit dem E-Gas oder der generellen Abstimmung zu tun hat.

- An der Heckscheibenheizung funktionieren 2 Bahnen nicht

-----------------------------------------------------------

 

MFG

Was steht den Genau in deinem Kaufvertrag mit dam Autohaus zu den Garantieansprüchen?

Hast du keine KFZ - Rechtschutz ? Wenn ja, warum bist dann noch nicht bei deinem Anwalt gewesen wenn die sich Querstellen wollen?

Da gibts nur eines. -> Mit Anwalt nen Brief aufsetzen und wenn die den erstmal in Ihren gierigen Griffeln haben wirst sehen. Aufeinmal sind sie nett und machen das. -- Sofern du in den Garantieansprüchen recht hast.

Servo

am 1. März 2004 um 12:32

Hi Supergolf

also so ne Mängellieste hab ich auch aber in so einem Kurzen abstand!!

Ist das ein Unfallwagen!!!!

Besonders wegend den Windgeräuschen und dem Spiel in der VA!!!

Und dem Lack abgang !!!

Aber das mit der 100% Kostenübernahme + schwerer Mangel ist schon richtig habe eben mal mit meinem VW Händler gesprochen( Also ist mein Onkel) und der hat gesagt so Dinge kommen nicht von heute auf morgen!!!

Hau bei denen mal auf den Putz und sag denen mal die Meinung oder du gehst halt wirklich mal zu Autobild und schreibst denen halt mal was über deinen Händler und wie die mit Kunde umgehen!!!!!

Also das scheint ja wirklich ein "super" Laden zu sein.

Gruß

supergolf

Gehe ich recht in der Annahme, daß Dein Wagen mehr als 100.000 km auf der Uhr hat? Dann wären die 50 % Selbstbeteiligung in Ordnung. Aber nur bei den Materialkosten. Beim Arbeitslohn dürftest Du nichts draufzahlen. Wenn diese Mängel aber schon nach 10 Tagen aufgefallen sind, müßte der Händler alle Kosten tragen. Denn wie schon gesagt: Das kommt nicht von heute auf morgen. Frag doch mal einfach in einem anderen Autohaus nach, wie die das sehen. Kannst dort ja offen Deinen fall schildern.

Themenstarteram 1. März 2004 um 12:53

Der größte VW Händler Deutschlands

http://www.autohaus-schultz.duesseldorf.vw-partner.de/

Themenstarteram 1. März 2004 um 12:56

der Wagen hat 95 tkm auf der Uhr bei Kauf gehabt

am 1. März 2004 um 13:39

Servus,

also erst einmal: Du hast natürlich neben der Gebrauchtwagen-Garantie (=vertraglicher Anspruch) auch die gesetzlichen Ansprüche (=Sachmängelgewährleistung). Die gilt grds. zwei Jahre ab Kauf, kann aber bei Gebrauchtwagen vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.

Du kannst im Rahmen der SMG zunächst Nachbesserung verlangen. Wenn das zweimal schiefgeht und der Mangel nicht repariert wird, kannst Du Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im ersten halben Jahr nach Kauf wird übrigens zu Deinen Gunsten vermutet, dass der Mangel bereits bei Vertragsschluss vorhanden war - wenn der Verkäufer anderer Ansicht ist, muss er das beweisen.

Ich hätte ein Problem damit, jedes Knacken im Innenraum als Sachmängel zu werten; die Sache mit dem Lack, die Gas-Geschichte und die Türverkleidung fallen aber meiner Meinung nach jedenfalls darunter.

Wenn Du vom Vertrag zurücktreten willst, lass Dich anwaltlich beraten; da wird der Händler vermutlich nicht von allein zustimmen. Ansonsten: Vorgehen wie oben beschrieben.

Kann sein, dass ich's überlesen hab, aber hast Du ne Rechtsschutzversicherung im Rücken?

Gruß, Timo

Themenstarteram 1. März 2004 um 15:18

ich muß nochmal in meinem Vertrag nachgucken...ist eigentlich eine Verkehrsrechtsschutz, weiß aber nicht ob Verträge in diesem Zusammenhang auch mit abgedeckt sind.

Ansonsten hab ich meinen Anwalt ( wo meine Freundin arbeitet )....aber ganz für "Lau" kann er mich dann auch nicht vertreten....aber evtl. vorab beraten.......

MFG

Themenstarteram 1. März 2004 um 17:00

Moin

also geht doch.......habe gerade mal wieder mit dem Verkäufer im Autohaus gesprochen und er übernimmt alle Kosten, nachdem ich ihm mal erklärt habe, daß ich über Gewährleistung, Garantie und Wandlung Bescheid weiß....nochmal kurz Auto Bild Kummerkasten ins Telefon gemurmelt ........jetzt hab ich am 16.03. einen Termin zur Mängelbeseitigung und Austausch der Lenkspindel...Kosten habe ich keine, der Leihwagen wird kostenlos gestellt . ( darum auch der eher späte Termin )

Ich hoffe, daß klappt alles, wie besprochen...wenn nicht, wird es meine Rechtschutzversicherung übernehmen........

Danke Euch allen für die guten Tips.......die besten Infos hab ich noch auf www.adac.de gefunden...

 

Frank

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 4
  7. HILFE Garantieproblem/ Autohaus will mich abzocken!