Hilfe - Gewährleistung
Guten Abend an alle,
ich hab ein Problemauto gekauft und der Kostenberg wird immer Größer. Als Azubi habe ich mich aufgrund des Arbeitsweges (>50Km) für einen Diesel entschieden.
Für 3900€ dann einen BMW E46 318d - Bj2004 mit 222.000KM Laufleistung gekauft. An sich kein schlechter Kauf, dachte ich. Nach 4000km trat der Turboschaden auf. Der Anwalt wurde konsultiert, da der Händler jegliche Schuld von sich wies. Nach Ablauf der durch den Anwalt gestellten Frist lehnte der Anwalt die Kostenübernahme für die Reparatur aufgrund des unterschrieben, abgehängten, Formulars ab. Nun wurde die Reparatur von mir selbst übernommen.
Keine 3000KM später, starkes klappern aus den Motorenraum. Flüchtige Diagnose durch die Werkstatt: Verdacht auf Nockenwellenschaden. Die Kosten für die Reparatur werden sicherlich den Restwert des KFZ's übersteigen.
Nun die eigentliche Frage. Muss der Händler trotzdem die Kosten für die Reparatur übernehmen?
Laut verschiedenster Quellen im Internet lässt sich die Sachmängelhaftung durch solch ein Schreiben nicht ausschließen. Im Vertragszusatz selber wurde von starken Verschleiß berichtet, für mich als Laien natürlich nicht erkennbar gewesen. TÜV wurde neu gemacht vom Händler (Mit Steinschlag im Sichtbereich der Windschutzscheibe). Wenn mehr Informationen benötigt werden bitte Nachfragen.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen oder habt einen Tipp für mich
Mit freundlichen Grüßen
Florian
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14 Antworten
Naja. Ich denke du wirst von deinem Anwalt bessere Antworten bekommen als vln uns hier. Das ist alles sehr schwierig.
Du wirst hier nix "sinnvolles" an Kommentaren bekommen. Geht auch nicht da zu komplex.
Ich frage mich, warum man solche Verträge überhaupt unterschreibt (§ 442 BGB).
Gleichzeitig finde ich solche Verträge bei dem Kaufpreis für unzulässig (§ 475 BGB).
Eine brauchbare Antwort zu deinem speziellen Fall bekommst du von einem Gericht.
Sachmängelhaftung ist keine Garantie.
Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an.
Der ADAC hat folgende interessante Liste erstellt:
ADAC-Liste zur Abgrenzung Mangel / Verschleiß:
https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf
Was sagt denn dein Anwalt zu dem Fall.
Scheint aber nicht gerade ein fähiger zu sein.
Ob so ein Papier rechtlich relevant ist mag ich zu bezweifeln. Bin aber kein Anwalt.
Wie lang ist der Kauf denn her?
Wie meine beiden drei Vorredner rate ich Dir auch dringend, diese Angelegenheit mit Deinem Anwalt im Detail durchzusprechen. Nur er, und ggfls. ein Gericht, können diese Sachlage angemessen beurteilen.
Diesen Zusatz finde ich persönlich nach meinem Gefühl auch kritisch und hätte so einen Vertrag nicht unterschrieben.
So wie das aber klingt, hast Du noch keine konkrete Diagnose oder Kostenvoranschlag für die Reparatur eingeholt? Je nach den Schadenshöhe würde ich ebenfalls überlegen in wie fern sich der lange Gang vor ein Gericht für Dich auszahlt (Recht haben, Recht bekommen, Recht durchsetzen).
Vor allem kann sich das sehr lang hinziehen, über Jahre wenn man Pech hat. Und verdienen tun immer nur die Anwälte, die Gutachter und die Richter
Zitat:
Diesen Zusatz finde ich persönlich nach meinem Gefühl auch kritisch und hätte so einen Vertrag nicht unterschrieben.
Das ist die eine Seite - der handschriftliche Vertragszusatz ist sicher auch diskussionswürdig. Hierzu wird sicher der Anwalt mehr sagen können.
Die andere Seite: man kauft ein 13 Jahre altes Fahrzeug weit jenseits der 200.000 km und geht ernsthaft davon aus, im Schadensfall nichts bezahlen zu müssen?....Bei solch alten Fahrzeugen ist mein volles Verständnis auf der Händlerseite, das ist Vollkasko-Mentalität, welche ich nicht nachvollziehen kann.
Gewährleistung soll den Käufer vor unangemessener (!) Benachteiligung schützen, sie ist "relativ" zu Alter, Laufzeit und auch dem Kaufpreis, wie Beispielurteile im hier schon geposteten ADAC-Link zeigen. Verschleiss in allen Teilen wird ab einem gewissen Alter als wahrscheinlich angesehen, auch wenn die Urteile letztlich Einzelfallentscheidungen sind.
Klar, es ist schade um das Geld - aber man hätte ja auch einen 5 Jahre jüngeren Corsa mit der halben km-Leistung kaufen können.
Zitat:
@HelldriverNRW schrieb am 27. Februar 2017 um 00:25:06 Uhr:
Das ist die eine Seite - die andere, man kauft ein 13 Jahre altes Fahrzeug weit jenseits der 200.000 km und geht ernsthaft davon aus, im Schadensfall nix bezahlen zu müssen?....Bei solch alten Fahrzeugen ist mein volles Verständnis auf der Händlerseite.
Ja, stimmt, ich wollte jetzt auch nicht der mit erhobenem Zeigefinger zur Gewährleistung des Händlers zeigen. Aber ich persönlich gehe ja gerade zum Händler, weil ich dort Gewährleistung und ggfls. eine GW-Garantie gegen bestimmte Schäden erhalte. Dass einiges nun Verschleiß sein kann, absolut, stimme ich Dir zu. Die Liste des ADAC enthält ja nun auch einige Fälle, die in den Bereich des TE fallen (Turbo, vermutl. Nockenwelle).
Wenn Mängel bekannt sind, kann man sie in einem Vertragszusatz doch gerne konkret erwähnen. Im hier vorliegenden Fall ist es ja nun ziemlich abstrakt und für mich persönlich wäre das auch zu pauschal. Es wird ja fast alles mit "hohem Verschleiß" betitelt (Motor, Getriebe, Karosserie, Elektrik) und hohe Reparaturkosten in Aussicht gestellt. Klingt schon fast nach ausgewiesenem "Bastlerfahrzeug". Wenn man das so inseriert und verkauft, wäre das ja noch eine Sache - aber ich gehe mal davon aus, dass das hier als grundsätzlich funktionstüchtiges Kfz verkauft wurde. Wenn mir ein Händler das so anbieten würde, würde ich nicht nur von diesem Vertrag, sondern auch von diesem Fahrzeug Abstand nehmen.
Aber ja, die rechtlich spannende Frage, ob man überhaupt Gewährleistung so weit fassend und allgemein ausschließen darf (wozu dieser Zusatz wohl gedacht ist), ist allerdings noch separat zu betrachten...
Die Tatsache das er einen Turboschaden und Nockenwellenschaden hat spricht dafür, das jemand hier ohne Öl oder mit sehr altem Öl gefahren ist. Beides sind untypische Schäden für diesen Motor. Der Turbolader hält bei guter Pflege eigentlich ein Autoleben, die Nockenwelle ebenfalls. Merke dir für die Zukunft alle 12-15tkm Ölwechsel zu machen. Egal was in der Anleitung steht.
Ob der Händler jetzt die Rep. zahlen muss, kann dir aber nur ein Gericht sagen. Schließlich wusstest du was du unterschreibst, wenn du dem nicht zustimmen wolltest hättest du nicht unterschreiben sollen .
Bei einem 500€ Wagen kann man so einen Vertrag aufsetzen...
würde sagen, der Händler hat alles richtig gemacht, Auto mit Schrottwert für viel Geld ohne Mängelhaftung verkauft.
Würde versuchen vom Kauf zurückzutreten
Zitat:
@PoldiMcCoy schrieb am 27. Februar 2017 um 08:30:05 Uhr:
Bei einem 500€ Wagen kann man so einen Vertrag aufsetzen...
würde sagen, der Händler hat alles richtig gemacht, Auto mit Schrottwert für viel Geld ohne Mängelhaftung verkauft.
Würde versuchen vom Kauf zurückzutreten, da möglicherweise der Kaufvertrag nicht i.O ist
Der BVfK hat das Formular entworfen und es dient dazu auch zukünftig auftretende Mängel auszuschliessen, wie z.B. typische Mängel die in einer Baureihe auftreten.
So nach dem Motte: Bei BMW gehen oft alle Gelenke und Lagerung der Achse kaputt, die Turbolader und die Injektoren. In der Form wäre es wohl zulässig.
Hier wurde ja aber irgendwie eingetragen, dass alles ausgeschlossen ist. Das darf man eher nicht und sollte die Vereinbarung unwirksam machen. Dafür wirst Du aber wohl klagen müssen und vor Gericht und auf hoher See ist man ja bekanntlich in Gottes Hand und weiß nicht wie das Ergebnis ist. Vielleicht ist ja eine gütliche außergerichtliche Einigung möglich.
Das Ausschließen einer Gewährleistung ist im deutschen Vertragsrecht ohne Gewicht.Die Gewährleistung ist geltendes Recht und kann von einem Händler, mag er sie auch explizit ausschließen, nicht ausgeschlossen werden. Damit verstößt er dann eben gegen dieses geltende Recht. Da gibt es nichts dran zu rütteln.Auch wenn du einen Ausschluß unterschreibst . Wenn sich aber jmd so versucht abzusichern, hätte er den Vertrag samt Auto nicht an meine Person verkauft bekommen. Wer günstig kauft, kauft meistens 2x.
In dem beigefügten Formular wird als Fahrzeugtyp fälschlicher Weise der BMW 320i genannt. Die Hoffnung auf daraus resultierende Nichtigkeit besteht weiterhin. Das Schreiben als solches ist , laut Nachfrage beim BVfK, so nicht geläufig. Aufgesetzt wurde es 2001 und eher für Oldtimer genutzt.
Wir haben erneut den Anwalt konsultiert, welches sich dem Fall nochmal annimmt.
Aus der Werkstatt gibt es auch weiterhin den bestehenden Verdacht auf eine geschädigte Nockenwelle (Ventil o.ä.). Das lässt sich nur analysieren, wenn der Motor geöffnet wird. Das wollen wir jedoch nicht tun, bevor es keine Klarheit wegen Rücknahme gibt. Anfang März kehrt sich die Beweislast um (6 Monatsfrist). Bis dahin hoffen wir auf Ergebnisse. Ich halte euch auf dem laufenden.
Bei der Probefahrt waren wir auch in einer Werkstatt die den Wagen so auf den ersten Blick i.O. fand. Am Ende wird es sich wohl doch bewahrheiten - wer billig kauft, kauft zweimal
Sofort den Mangel per Einschreiben mit Rückschein anzeigen damit du die Frist wahrst. Sonst kannst du das Ganze nur noch vergessen.