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Hilfe !!Golf 1 Cabrio bekommt kein tüv wegen fahrwerk zu tief

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 9. Dezember 2008 um 16:50

Hallo ich hab mein auto jetzt schon ein paar mal beim tüv gehabt aber immer wollten oder konnten die tüv prüfer es nicht tüven. die meisten sagen einfach bevor sie das auto schon genauer unter die lupe nehmen das es zu tief ist. ich habe vorne Federn von Powertech drin die 60 mm tiefer sein sollen nach meinen informationen in den Gutachten steht drin wie tief zb die spoiler etc von boden sein müssen das sind 110mm und die habe ich dann steht noch drin das die kennzeichen eine gewisse höhehaben müssen die hab ich auch es steht auch noch was drin das beim anbau einer Kupplungskugel mit Halterung ist auf die vorgeschriebene Höhe der Kugel über Fahrbahn zu achten ; bei zulässigem Gesamtgewicht der Fahrzeugs minimal 350mm maximal 420 mm was ist damit genau gemeint?? Sonst hab ich die anderen werte alle überprüft und die stimmen mit den Gutachten überein. Ich hab mal gehört das die Scheinwerfer vorne vom boden bis zu unterkannte 50 mm sein müssen aber dies steht jetzt nicht im gutachten drin da steht nur das die neu eingestellt werden müssen und ncihts weiter ... Da ich nciht da war wo der tüv prüfer mein auto geprüft hat konnte ich ihn das nciht sagen und der hat zu der Werkstatt gesagt das Auto kann ich nicht tüven weil es einfach zu tief ist... wer kann mit weiterhelfen was soll ich machen ein anderes Fahrwerk einbauen vielleicht ??? :-(

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17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von catnick9999

Hallo ich hab mein auto jetzt schon ein paar mal beim tüv gehabt aber immer wollten oder konnten die tüv prüfer es nicht tüven. die meisten sagen einfach bevor sie das auto schon genauer unter die lupe nehmen das es zu tief ist. ich habe vorne Federn von Powertech drin die 60 mm tiefer sein sollen nach meinen informationen in den Gutachten steht drin wie tief zb die spoiler etc von boden sein müssen das sind 110mm und die habe ich dann steht noch drin das die kennzeichen eine gewisse höhehaben müssen die hab ich auch es steht auch noch was drin das beim anbau einer Kupplungskugel mit Halterung ist auf die vorgeschriebene Höhe der Kugel über Fahrbahn zu achten ; bei zulässigem Gesamtgewicht der Fahrzeugs minimal 350mm maximal 420 mm was ist damit genau gemeint?? Sonst hab ich die anderen werte alle überprüft und die stimmen mit den Gutachten überein. Ich hab mal gehört das die Scheinwerfer vorne vom boden bis zu unterkannte 50 mm sein müssen aber dies steht jetzt nicht im gutachten drin da steht nur das die neu eingestellt werden müssen und ncihts weiter ... Da ich nciht da war wo der tüv prüfer mein auto geprüft hat konnte ich ihn das nciht sagen und der hat zu der Werkstatt gesagt das Auto kann ich nicht tüven weil es einfach zu tief ist... wer kann mit weiterhelfen was soll ich machen ein anderes Fahrwerk einbauen vielleicht ??? :-(

das mit der Lichtkante wird warsch. der Grund sein. Welches Bauhjahr ist das Fzg.? wenn du mal in der Suche googelst (^^) findest du irgendwo den Stichtag ab wann das gilt. Kann ja sein das der Prüfer falsch liegt.

mfg

Schonmal bei ´nem anderen TÜV gewesen? Ich kann nur immer wieder ein Gewindefahrwerk empfehlen, diese Lichtaustrittskante hat man beim Golf ja schon fast mit dem Serienfahrwerk unterschritten, totale Schwachsinnsregelung.

Themenstarteram 9. Dezember 2008 um 16:55

hey Danke okay dann werd ich mal googlen bj 5 1991

Themenstarteram 9. Dezember 2008 um 17:04

hey ja das stimmt... jaa gewindefahrwerk wenn ich nen gutes reinmachen will ünbersteigt das leider meine finanziellen mittel sonst gerne.. was haltet ihr dann für ein gewindefahrwerk für 200 euro !!?? gg ich weiß das es eigentlich nur scheiß ist aber erstmal zur notlösung würd ich mir es vielleicht schon anschaffen ... aber was mich ja noch stuzig macht das dieser wert 50mm nicht im gutachten vom Fahrwerk drin steht .. was ist der niedrigste punkt der spiegelkante von dne scheinwerfer??

Zitat:

Original geschrieben von catnick9999

hey ja das stimmt... jaa gewindefahrwerk wenn ich nen gutes reinmachen will ünbersteigt das leider meine finanziellen mittel sonst gerne.. was haltet ihr dann für ein gewindefahrwerk für 200 euro !!?? gg ich weiß das es eigentlich nur scheiß ist aber erstmal zur notlösung würd ich mir es vielleicht schon anschaffen ... aber was mich ja noch stuzig macht das dieser wert 50mm nicht im gutachten vom Fahrwerk drin steht .. was ist der niedrigste punkt der spiegelkante von dne scheinwerfer??

halt die unterste kante vom Glas (also der tiefste Punkt von der Rundung)

Diese darf ab einem bestimmten Bauhjar nicht unterschritten werden.

Völliger schwachsinn....

Themenstarteram 9. Dezember 2008 um 17:11

hm jaa ich glaub ich hab mal i wo gelesen wenn dein auto älter ist als bj 88 dann gilt die reglung nicht... aber meiner ist ja 91 ich hab den paragrahpen aber eben mal gelesen da stand ncihts drin von eine bestimmten bj was mach ich nun aber wenn ich doch eig nen tüv gutachten für das fahrwerk hab und die werte eingehalten sind die da drauf stehen dann sollte man doch eig tüv bekommen meiner mienung nach ...

schnick schnack! fahr zu nem anderen tüv. der hat einfach kein bock drauf, das ict alles. die lichtaustrittskante ist bei deinem auto noch völlig egal und auch die höhenangaben die im gutachten stehen, mit ausnahme der hängerkupplung, die du ja eh nicht hast. wenn du ein gutachten hast, dann ist das die grundlage für den prüfer und nicht seine persönliche meinung. selbst wenn es tiefer ist, dann ist es immernoch per einzelabnahme machbar...

Das Auto ist leider zu jung. Bei einem älterem Auto wäre es egal aber bei Bj. 91 hast du ein Problem.

Und da bringt es dir auch nichts wenn es dir irgendein Prüfer einträgt. Soetwas wissen die netten Herren in Grün mittlerweile. Und dann wird es teuer.

das ist leider nicht ganz richtig. das gutachten ist für dann für ein golf 1 cabrio, das baujahr spielt da keine rolle. die abe für das fahrzeug ist ja schon ende der 70er erteilt worden also ist das datum ausschlaggebend. wir haben grad nen zweier ins leben zurück gerufen, baujahr 91 mir nem gewindefahrwerk bis auf 2cm restgewinde runter gedreht und mit 8+9x14 mit 195/45 und 215/40 und der ist richtig tief. liegt im ermessen des prüfers. wenn alle punkte die im gutachten stehen erfüllt sind, dann muß es auch eingatragen werden. dafür gibt es ja das gutachten. ich würd zu nem anderen prüfer fahren...

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Nach § 50 Abs. 2 darf der niedrigste Punkt der Spiegelfläche nicht unter 500 mm und der höchste Punkt nicht über 1.200 mm liegen.

Mit diesen Angaben hinsichtlich den Anbauhöhen tritt der § 50 am 01.01.1988 für alle ab diesem Tag in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge in Kraft.

Für alle anderen Fahrzeuge ,die vor Inkrafttreten zugelassen waren gilt nach § 75 Abs.2“Übergangsvorschriften“ die alte Fassung ab 01.12.1984. In dieser Fassung ist die Anbauhöhe der Scheinwerfer nur nach oben mit 1.200 mm begrenzt .Eine Begrenzung nach unten ,wie in § 50 Abs. 2 StVZO ist in der alten Fassung nicht vorgesehen.

Wir hatten auch diverse Autos bei uns im Ort bei denen es eingetragen war und bis auf 2 wurden alle eines besseren belehrt.

Ich habe meinen Golf 2 BJ. 91 mit 80/60 und 14 Zoll auch jahrelang gefahren und ein halbes Jahr nach dem Verkauf hat es den neuen Besitzer erwischt. Vor 2000 hat es entweder noch niemand gewußt oder keinen interesssiert.

jungs das is alles bullshit!

1) ja autos die bj91 sind BRAUCHEN 500mm abstand boden zum licht.

2) nicht zum scheinwerfer sondern zur LICHTAUSTRITTSKANTE!!!! die licht austrittskante kann man nicht soooo einfach messen. am einfachsten gehts wen vor ne weisse wand fährst und dein auto EBEN davor steht. jetzt licht anmachen. nun siehste einen kannte die von links unten nach rechts oben geht. DAS ist die lichtaustrittskante. hier kannst dann mal messen obs passt. das ist aber nur eine GAAAAAAANZ grobe methode. wen hier schon 470mm hast -> vergiss es!

3) der grund wiso es gutachten gibt die diesem wert wiedersprechen ist ganz einfach:

- es gibt/gab das auto in den 80gern und in den 90gern (golf 1 cab eben) und in den 80gern juckte das keinen. ich hab einen stichtag von 1989 m kopp aber kann mich da auch irren. dann ist das gutachten eben für autos bis 89. steht im übrigen auch im gutachten drinne bei den auflagen "zu prüfen ist die lichtaustrittskante". somit dürfte das fahrwerk für deinen schlitten nicht zulässig sein und hätte auch niemals eingetragen werden dürfen.

- das gutachten gilt auch für irgendwelche eu länder denen das egal ist. in deutschland sind auch abe´s aus italien oder österreich gültig.

abhilfe:

- kiste höherlegen.

- anderen tüv -> aber auch hier kannste wieder durchfallen und musst dann wieder 70euros und mehr ablatzen.

@rolli

es liegt NICHT im ermessenraum des gutachter sondern ist schlichtweg VERBOTEN! man kann mit diversen tricks (ralley front) die kante nach oben ziehen, aber das wars dann schon. desweiteren jukct das datum NICHT! wen sich die gesetzeslage ändert ist ab dem stichtag schicht im schacht.

also hier bei uns gab es noch nie stress wegen sowas, wedr beim tüv, noch bei der polizei. die grünen können es eh nicht korrekt messen und wenn ein fahrwerk eingetragen wird, dann entscheidet der zuständige tüvingeneur ob das okay ist oder nicht. dazu sind die jungs da. und wenn die sagen das geht, dann geht es, sonst könnte man den tüv auch abschaffen. und das hat auch nix mit illegal oder gut kennen oder so zu tun. der prüfer hat die aufgabe zu prüfen ob für das fahrzeug zutreffenden dinge heil und bernünftig sind, wenn der prüfer dann ja sagt, dann ist es auch so.

das ist meine erfahrung damit und wenn man es genau nimmt, dann könnte man fast jedes getunte auto aus´m verkahr ziehen was auch nicht so einfach geht...

wie gesagt, ich würd zu nem anderen tüv fahren...zumal das was eingetragen ist,hat auch bestandsschutz.

so einfach ist das nicht. Auch Prüfer können irren. Oder selbst freundschaftseinträge können von der Polizei nicht akzeptiert werden. Wenn es gegen das Gesetz Verstößt, nützt es nix wenn es eingetragen ist.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von rollionputer

wie gesagt, ich würd zu nem anderen tüv fahren...zumal das was eingetragen ist,hat auch bestandsschutz.

sorry is nix persönliches, aber das ist wirklich dümmstes stammtischpalaver!

eine illegale eintragung ist und bleibt illegal, da gibts genug fälle: die kn luftfilter, alu heckflügel...soll ich weiter machen? diese 2 sachen war sogar zum zeitpunkt der eintragung zu 100% legal (im gegensatz zu dem fahrwerk hier) und wurden trotzdem wieder beim nächsten tüv termin ausgetragen und zwar ganz fix. von wegen bestandsschutz. auch ein tüv ing. MUSS sich an die stvo halten. eingetragene schwarz lasierte heckleuchten (wen es wirklich einen wahnsinnigen tüv prüfer gibt der sowas macht) sind und bleiben illegal.

und wen in der stvo steht "lichtaustrittskante 500mm" dann ist das so. PUNKT! da kann kein prüfer was gegen machen.

klar sind das auch nur menschen und machen auch mal fehler. aber hier ist einfach das fahrwerk "dummerweise" vor jahren eingetragen worden was so nicht in ordnung ist. und klar kann man auch zum nächsten tüv fahren und bekommt u.u. die plakette ohne murren, aber es kann genausogut vorkommen das man bei der nächsten verkehrskontrolle dran ist und einem die kiste stillgelegt wird.

googlet mal nach dem "vw treffen in plochingen im oktober 2008" und schaut mal wieviel autos hier stillgelegt wurden die alles eingetragen hatten. eben wegen solchen "fehlern".

im übrigen dürfen autos die nach 1998 gebaut wurden auch nichtmehr bis zur bodenwanne tiefergelegt werden. hier zählt auch die 80mm bodenfreiheit obwohl es zig gutachten gibt die das gegenteil behaupten. vor 98 ist das kein thema, da kannste machen was du willst.

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