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Hilfe habe einen Unfallwagen gekauft

Themenstarteram 15. August 2009 um 12:54

Hallo Leute,

leider mußte ich feststellen das bei meinem S211 Kotflügel re. gespachtelt und die Beifahrertür lakiert wurde. Das Seitenteil und die Tür hi rechts ebenfalls. Die Stoßstange hinten anlakiert. Und an der Heckklappe gibt es auch Spuren von einer Nachlakierung. Der Kotflügel vorne li. ebenfalls gespachtelt und lakiert.

Der Wagen wurde von mir aus zweiter Hand als Unfallfrei gekauft. Mein Verküfer sagte mir heute am Telefon er hatte nichts mit dem Wagen. Er hatte ihn bei MB gekauft. MB hatte ihn von einer Mietwagenvertretung Inzahlung genommen. MB habe ich sofort angerufen die sagen Ungallfrei eingekauft. Historie geprüft , keine arbeiten bei MB erfolgt.

Was nun????

Hat jemand Erfahrungen.

Beste Antwort im Thema
am 15. August 2009 um 13:17

Hallo HHF1960,

leider hast Du in deinem Beitrag nicht geschrieben wann Du den Wagen gekauft hast:rolleyes:

Wenn im Kaufvertrag steht das der Wagen unfallfrei ist würde ich ihn dem Verkäufer wieder vor die Tür stellen und mein Geld zurückholen!

Gruss TAlFUN

p.s.

Ansonsten kann ich Dir nur raten einen Anwalt einzuschalten, da auf MT weder eine Rechtsberatung möglich noch erlaubt ist.

17 weitere Antworten
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Grundsätzlich hast Du ein unfallfreies Auto gekauft und solltest Dich damit an den Verkäufer halten, wenn dem nun so nicht ist. Hört sich ja nicht mehr grad nach einer Bagatelle an.

Gruß

Gehe ich richtig in der Annahme das Du als Privatperson von einer Privatperson gekauft hast?

 

Was steht denn im Kaufvertrag dazu?

Wenn der Verkäufer unfallfrei zusichert muß er auch ein unfallfreies Fahrzeug liefern. Wenn tatsächlich ein Unfall vertuscht wurde, den Vertrag wegen arglisticher Täuchung anfechten + Schadenersatz fordern.

 

 

Die Frage ist außerdem, ob die von Dir beschreibenen Nachlackierungen Hinweise auf einen Unfall sind.

Es kann ja auch sein das da nur Kratzer + kleine Dellen waren, die jemand entfernt hat. Die so entstandenen Farbunterschiede fallen dann wohl leider unter "gekauft wie gesehen".

am 15. August 2009 um 13:17

Hallo HHF1960,

leider hast Du in deinem Beitrag nicht geschrieben wann Du den Wagen gekauft hast:rolleyes:

Wenn im Kaufvertrag steht das der Wagen unfallfrei ist würde ich ihn dem Verkäufer wieder vor die Tür stellen und mein Geld zurückholen!

Gruss TAlFUN

p.s.

Ansonsten kann ich Dir nur raten einen Anwalt einzuschalten, da auf MT weder eine Rechtsberatung möglich noch erlaubt ist.

Zitat:

Original geschrieben von HHF1960

Hallo Leute,

leider mußte ich feststellen das bei meinem S211 Kotflügel re. gespachtelt und die Beifahrertür lakiert wurde. Das Seitenteil und die Tür hi rechts ebenfalls. Die Stoßstange hinten anlakiert. Und an der Heckklappe gibt es auch Spuren von einer Nachlakierung. Der Kotflügel vorne li. ebenfalls gespachtelt und lakiert.

Der Wagen wurde von mir aus zweiter Hand als Unfallfrei gekauft. Mein Verküfer sagte mir heute am Telefon er hatte nichts mit dem Wagen. Er hatte ihn bei MB gekauft. MB hatte ihn von einer Mietwagenvertretung Inzahlung genommen. MB habe ich sofort angerufen die sagen Ungallfrei eingekauft. Historie geprüft , keine arbeiten bei MB erfolgt.

Was nun????

Hat jemand Erfahrungen.

Als erstes würde ich ein Gutachten bei DEKRA oder TÜV machen lassen mit lackstärkenmessung und die sehen sich den ganzen Aufbau des Fahrzeugs mal an wird so um die 80 Eur kosten, wenn du den Kaufvertrag anfechten willst hast du gleich ein unabhängiges Gutachten für den Anwalt den Du unbedingt einschalten solltest.Ansonsten kann Dir hier keiner eine andere Hilfe anbieten.

Themenstarteram 15. August 2009 um 16:35

Hallo,

ich habe den Wagen als Privatmann im September 2008 gekauft. Der Kaufvertrag ist von M.....e.de. Er wurde mir als Unfallfrei verkauft.

Von einem Sachverständigen habe ich mir folgendes sagen lassen. Ein Unfall ist ein Unfall wenn ein unvorhersebares mechanisches Ereignis auf einen Wagen trift. Bagatelle wenn der Schaden unter 1200 Euro liegt.

Ja, wie bereits oben geschrieben ist ein unabhängies Gutachten sicherlich nützlich. Dann weißt Du was genau los war und kannst entscheiden wie Du weiter vorgehen willst.

Grüße

Hallo,

es ist ja schon fast ein Jahr her das du den Wagen gekauft hast. War es auch wirklich ein Unfall - oder wurden im Rahmen der Aufbereitung damals vielleicht nur Nachtlackierungen durchgeführt?

Sollte es tatsächlich ein Unfall gewesen sein, könnte die Gegenseite behaupten das du zwischenzeitlich einen Unfall damit hattest. Ist ja schon fast ein Jahr her.

Also das ist alles etwas Kompliziert. Du solltest dich besser an einen Rechtsanwalt wenden, wenn es so schlimm kommen sollte.

LG

Hallo,

ich war vor rund 15 Jahren mal in der gleichen Situation wie Du,ich ging mit meinem Auto in die Werkstatt und dort fiel auf das der Wagen mal einen Unfall gehabt hat.

Zunächst habe ich meinen Verkäufer kontaktiert,der mir bestättigte ich hätte ein unfallfreies Auto bei Ihm erworben.

Also habe ich mir die Mühe gemacht Kontakt mit den Vorbesitzern aufzunehmen und Nachforschungen zu betreiben,was ich auch getan habe.

Ich konnte den Vorbesitzer finden der mir den Unfall bestättigen konnte,zufälligerweise war der Vorbesitzer eine Karroseriebaufirma.

Sofern dir dein Verkäufer des Wagens schriftlich im Kaufvertrag diese Unfallfreiheit attestiert hat,ist der Verkäufer für diesen Umstand juristisch haftbar zumachen.

Ich schätze mal dar einer deiner Vorbesitzer eine Autovermietung war,das dort evtl.der Schaden am Auto entstanden sein kann,dar dein Verkäufer von dem Unfall nichts gewusst haben will.

Autovermietungen haben Ihre Vertragspartner die Ihre Autos wieder Instantsetzen bevor diese die Fahrzeuge wieder verkaufen,das heisst sollte dort der Unfall passiert sein,muss der Schaden ja nicht umbedingt bei Mercedes behoben worden sein.

Wenn dein Verkäufer den Wagen als Unfallfrei bei Mercedes gekauft hat und Mercedes bei Inzahlungsnahme sich den Wagen nicht richtig angeschaut hat,kannst Du deinen Verkäufer zur Verantwortung ziehen und umgekehrt dein Verkäufer könnte seinen Mercedeshändler zur Verantwortung ziehen bei dem dieser den Wagen erworben hat.

Dar Autovermietungen in der Regel vor Abgabe der Autos diese aufbereiten lassen und in der Regel mehrere Autos kaufen,könnte sein das man bei der Inzahlungsnahme nicht genau hingesehen hat.

Dies könnte für deinen Verkäufer selbst von Interesse sein.

Vielleicht findet Du und dein Verkäufer einen gemeinsamen Weg dieses Rätsel zu lösen bevor Du rechtliche Schritte einleitest.

Streiten kann man immer noch wenn die Gegenpartei uneinsichtig ist.Wenn dein Verkäufer dir versichert keinen Unfall gehabt zuhaben wäre der gemeinsame Weg am sinnvollsten,denke ich,denn dann wärt Ihr beide ja belogen worden so zusagen.

Rechtlich sieht die Sache so aus das dein Verkäufer den Wagen zurücknehmen müsste,dir den Kaufpreis zurückerstatten müsste,Du musst dir dabei eine Nutzungsvergütung von 0,67% vom Kaufpreis pro 1000 gefahrenen Kilometer,dabei in Rechnung stellen lassen.

Was mein Fall betrifft ich habe damals mein Auto zum Verkäufer zurückgebracht der mir nach Androhung vom Rechtsanwalt und Anzeige,mir damals den Kaufpreis zurückerstattet hat.

Sollte dein Verkäufer der Verantwortliche sein,wird er dafür bluten müssen,dar er dir den Wagen als Unfallfrei verkauft hat.

Wichtig dabei ist auf jedenfall das dieser Vermerk im Kaufvertrag drin steht,dann hast du entsprechende Rechtliche Möglichkeiten.

Ich hoffe ich konnte helfen

 

Gruss Uwe

am 16. August 2009 um 8:17

Ich bin zwar kein Rechtsexperte aber ich erinnere mich, dass der Begrif 'unfallfrei' relativ genau definiert ist. Und zwar dürfen keine Reparturen an tragenden Karrosserieteilen oder Aufhängung, etc. gemacht werden. welche den Betrieb des Wagen gefährend könnten. Beulen, Hagelschäden, Lackarbeiten gelten daher als 'unfallfrei', wohingegen Türschweller oder Karrosserie geradeziehen, etc. als Unfall gelten der gemeldet werden müssen.

Konkret, wenn die Arbeiten welche Du beschreibst, fachgerecht erledigt wurden, gilt der Wagen als Unfallfrei ....

 

Wie gesagt, ich mag total daneben liegen, aber dass ist an was ich mich erinnere.

Gruss,

Radmar

am 16. August 2009 um 8:29

Nachtrag:

Die Krux liegt bei den Begriffen 'unfallfrei' und 'Unfallfahrzeug' - meine Ausführung von ebenhin, bezog sich auf Unfallwagen, und ist zwar vom Inhalt her korrekt, aber ncht auf Dein Fall bezogen ... *sorry*

Ich denke Du hast eine gute Chance den Verkäufer zu belangen (die Gesetze in der Schweiz sollten von denen in der EU in so Fällen nicht gross abweichen).

Gruss und viel Glück,

Radmar

 

1. Unfallfreiheit

Nur ein Fahrzeug, welches bisher keinen Unfallschaden erlitten hat ist unfallfrei.

2. Bagatellschaden

Geringfügige Deformationen, kleinere Carrosserie- oder Lackschäden werden als Bagatellschaden bezeichnet.

3. Unfallwagen

Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primärtragende Fahrzeugstruktur erfolgte.

Zusammenfassung

Jedes Fahrzeug, welches einen Schaden, der grösser als ein Bagatellschaden (z.B. kleine Parkbeule) ist, erlitten hat, gilt als nicht unfallfrei. Die Bezeichnung "nicht unfallfrei" darf aber nicht mit dem Ausdruck "Unfallwagen/Unfallfahrzeug" verwechselt werden.

Von einem Unfallwagen spricht man erst, wenn primär tragende Carrosserieteile (Hauptträger, Aufhängungen für Motor, Achsen, Getriebe, sowie Federbeinaufnahmen) erheblich beschädigt wurden.

Beim Kauf eines Fahrzeuges hat der Verkäufer (z.B. Occasionshändler) die Pflicht, Schäden durch Unfälle offen zu legen. Wird nachträglich festgestellt, dass der gekaufte Wagen einen (oder mehrere) Unfallschaden erlitten hat, kann der Verkäufer juristisch belangt werden. (Rücknahme, Nachlass auf den Verkaufspreis)

(Quelle: VSCI - Schweizerischer Karrosseriespengler Verband)

Hallo,

 

Bitte schau genau auf den Kaufvertrag, bevor du unnötig Geld und Zeit verschendest und überprüfe folgendes:

  • In den Mobile.de Verträgen steht zumeist folgendes: unfallfrei laut Vorbesitzer und ggf. garantiert unfallfrei während der Zeit, in dem der Wagen vom Verkäufer gefahren wurde.

Sollte es so sein, wird folgendes eintreten:

  • Hat der Vorbesitzer den Wagen als unfallfrei gekauft und selber keinen Unfall gehabt, so hast Du keinerlei rechtliche Handhabe gegen den Verkäufer!
  • Noch wichtiger: du hast auch keine rechtliche Handhabe gegen den Vor Vorbesitzer, sondern einfach nur die Ars*hkarte. In diesem Falle könnte der Vorbesitzer gegen den Vor Vorbesitzer klagen, hat aber keinen zwingenden Grund dazu
  • Hat der Vorbesitzer den Wagen nicht als unfallfrei gekauft, so hat er Dich arglistig getäuscht und Du kannst den Kaufvertrag anfechten, Bei Wagen aus zweiter Hand wird das keine Rückabwicklung sondern nur Wertminderung sein

Was solltest Du tun:

  • Hat der Vorbesitzer ein reines Gewissen, so wird er Dir seinen Kaufvertrag zeigen, in dem die Unfallfreiheit bestätigt ist - falls nicht, würde ich durchaus Rechtshilfe in Anspruch nehmen!

 

 

PS: Wie zuvor beschrieben nicht Unfallwagen mit unfallfrei verwechseln - ein nachlackierter wagen gilt NICHT als unfallfrei.

 

Woher ich das weiss?

Ich habe gerade einen Rechtsstreit hinter mir, bei dem es darum ging, dass im Rahmen einer Aufarbeitung (KFZ war 6 Monate alt beim Kauf in der NL) durch die NL nachlackiert wurde. Ich habe das KFZ vertraglich unfallfrei gakauft und später weiterverkauft - und wurde verklagt.

Aus oben genannten Gründen habe ich gewonnen (auch Berufung), weill ich als unfallfrei gekauft habe und nichts davon wusste. Trotzdem hat der Richter festgestellt, dass der Wagen nicht unfallfrei ist (was keine Konsequenzen für mich hatte).

 

Gruss,

Frank

am 16. August 2009 um 18:55

Sowas hatte ich auch mal muss im Vertrag als Unfallfrei stehen dann hast du schon gewonnen.Bei mir war so Auto in Werkstatt dann erst gemerkt nach einem halben Jahr oder so sofort Verkäufer gemeldet der wollte Auto nicht zurück nehmen tja dann vor Gericht hat fast 1 Jahr gedauert und er musste Auto zurücknehmen und den vollen Kaufpreis zurückerstatten.

am 17. August 2009 um 5:50

Vorsicht ! Kein Geld aus dem Fenster schmeissen. Denn eine Arglist, oder ein arglistiges Verschweigen, welches nach 2 Jahren verjährt, muß bewiesen werden.

Wenn Dein Verkäufer jetzt geschrieben hat :"unfallfrei nach Angaben des Vorbesitzers", ist er so gut wie raus, wenn der Vorbesitzer sagt, er hätte "vergessen" das zu erwähnen. Wenn der Vorbesitzer aber MB Mitteilung von dem Schaden gemacht hat, hast Du Aussichten auf Erfolg.

Wenn aber keine Mitteilung erfolgt ist, mach Dir keine Hoffnung auf evtl. Schadensersatz. Das ist ein langer, steiniger Weg, der, wenns schief geht, für Dich ganz schön teuer werden kann.

Andererseits, wenn die Nachlackierungen gut gemacht sind, kannst Du doch damit leben. Freu Dich über Deinen schönen 211er und lass ihn Dir nicht durch etwas mehr Farbe drauf vermiesen.

Themenstarteram 18. August 2009 um 5:46

Vielen Dank für die Beiträge,

mein Verküfer will mit MB reden da die den Wagen als Unfallfrei verkauft haben.

 

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