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Hilfe!! Händler will mich ver*****en!
Hey Leute,
ich brauch da mal dringend Rat von jemand der da schon mehr Erfahrung hat als ich. Also eigentlich will der Händler nicht mich Ver*****en sondern eher meinen Vater, d. h es geht um das Auto meines Vaters (vor ca. 5 Monaten gekauft). Wir stellten vor kurzem ein komisches Geräusch beim Betrieb der Klimaanlage fest. Ein befreundeter KFZ Meister und der Händler meinen beide der Klimakompressor ist kaputt. Der Händler schlägt nun also vor bei den Kosten fifty fifty zu machen, nur ich frage mich mit welchem Recht! Es gibt doch ein neues Gewährleistungsrecht d. h. der Händler muss für alle Schäden die 6 Monate nach kauf des KFZ auftreten gerade stehen und diese komplett bezahlen.
Nur da gibts noch ein kleines Problem der Händler und seine Familie sind sehr gute Freunde von uns, ich befürchte das wenn wir da nun mit voller Härte auf unser Recht bestehen das dies dann wohl nicht mehr so sein wird.
Also wie sieht das aus, wie kommt der darauf fifty fifty machen zu wollen? ich verstehs echt nicht, das geht doch nicht oder?
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen, wie ich bzw. mein Vater das handhaben sollen.
Mit bestem Dank
Stefan
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8 Antworten
Bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich glaube, die gesetzliche Gewährleistung zählt nur bei Sachmängeln, die bereits beim Kauf bestanden und nur nicht erkannt worden sind.
Und das zu beweisen dürfte nicht immer so einfach sein.
Rechtlich ist der Verkäufer verpflichtet, den Kompressor auf eigene Kosten zu ersetzen.
Innerhalb der ersten 6 Monate gilt die Beweislastumkehr. Geht ein teil innerhalb der ersten 6 Monate kaputt, so wird automatisch davon ausgegangen daß bereits bei Kauf ein mangel vorhanden war. Der Händler muß das gegenteil beweisen wasc praktisch unmöglich ist.
Andererseits sind die Gewinne bei Gebrauchtwagen so gering daß der Händler bei einer mittelgroßen Rep schon am drauflegen sein kann. Von daher ist es etwas unfair, bei jedem Mangel sofort zu 100 Prozent auf sein Recht zu bestehen.
Beispiel: man kauft einen Vectra A für 1500$. Dann läßt man Kopfdichtung und Anlasser und LiMa auf Garantie tauschen. Macht der Händler das mehrmals, so ist er bald pleite.
Deshalb der Vorschlag 50:50 zu machen. Er ist auf freiwilliger Basis und wäre ein Kompromiss: man würde zwar einiges bezahlen, dafür wäre der Kompressor NEU.
Die Toleranz gegenüber Möngeln und der Übernahme von Repkosten würde ich eindeutig beim Kaufpreis festlegen.
Bei einem Wagen für 30.000$ wäre die Toleranz wesentlich geringer als bei einam alten Wagen.
Also ich sehe das anders.
Ich würde das Auto dahinbringen und ihn den Fehler beheben lassen.
Zitat:
Original geschrieben von P-Petes
Rechtlich ist der Verkäufer verpflichtet, den Kompressor auf eigene Kosten zu ersetzen.
Andererseits sind die Gewinne bei Gebrauchtwagen so gering daß der Händler bei einer mittelgroßen Rep schon am drauflegen sein kann.
Gegen dieses Risiko kann man sich als Händler versichern. Wer dies als Unternehmer unterläßt, handelt wie ein Seiltänzer ohne Netz und Sicherheitsleine.
Wenn amn die Wagen für unter 3500$ anscvhaut, findet man fast überall schon mehr oder weniger ausgeweitete Ansätze kostspieliger Reparaturen.
Eine Versicherung hilft nur gegen das Risiko EINZELNER aber exorbitant teurer Schäden, z.B. Getriebeschaden beim W140 Automatik.
Eine Versicherung hilft nur wenig bei regelmäßigen Schäden weil die dann den Vertrag kündigt. Mit einer Privathaftzpflicht kann man auch nicht wöchentlich den Fernseher vom Nachbarn vom Tisch werfen...
Das man als Händler diese Versicherung nicht überstrapazieren sollte, ist klar.
Der Händler sollte sich natürlich als Mann vom Fach nicht jeden Schrott zum Verkauf auf den Hof stellen. Das er die Wagen, mit denen er handelt, kraft seines Wissens auf Schwachstellen durchscheckt, sollte selbstverständlich sein.
Das stimmt, er muß schon sorgfältig schauen. Schwer zu finden ist aber ein in betrügerischer AYbsicht vom Vorbesitzer abgelieferter Wagen. Es kann dem Händler nicht zugemutet werden, den Motor komplett zu demontieren und alle Lager, Laufbahnen usw. zu vermessen. Auch defekte Kopfdichtungen findet er so einfach nicht. Er könnte dann natürlich wieder an den alten Verkäufer gehen aber was für ein Aufwand!
Letztlich ist jeder alte Gebrauchtwagen nicht ohne Grund erheblich billiger als ein Neuwagen. Wer ein Auto >7 Jahre kauft, muß mit Reparaturen rechnen. Als Folge werden zahlreiche Händler den Handel mit alten Autos aufgeben.
Man sollte schon unterscheiden zwischen dem Gebrauchtkauf einer 2.5 Jahre alten E Klasse und einem 10 Jahre alten Vectra.
Garantie
Hi @ all
Nur mal zur rechtlichen Situation bei Gebrauchtwaren / Gebrauchtwagen:
Der Händler muß die ersten Monate gesetzlich Gewährleistung bieten und "haftet" solange für Sachmängel. Mit anderen Worten, er muß Mängel für den Käufer kostenlos beheben. Innerhalb dieser Gewährleistung gibt es nochmals einen Unterschied in der Beweislast, d.h. wer wem einen Sachmangel beweisen muß um einen Gewährleistungsfall festzustellen. Soweit das Gesetz.
Es ist aber weitverbreiterter Irrglaube, daß damit der Händler verpflichtet sei, ein gebrauchtes Teil (in diesem Fall den Klimakompressor) gegen ein komplett neues Teil auf seine Kosten zu tauschen.
Gesetzlich muß er nur die Funktion gewährleisten, dies bedeutet schlichtweg, er kann und darf einen gebrauchten Kompressor vom Schrottplatz oder anderen (Unfall-)wagen einbauen und hat damit seiner Gewährleistungspflicht genüge getan.
Nun hat aber nicht jeder Händler ein Gebrauchtteile-Lager. Daher ist es üblich (und gesetzlich auch zulässig) dem Kunden ein Neuteil anzubieten. Da hierdurch ja eine Wertsteigerung des Wagens gegeben ist (man denke nur an einen AT-Motor) muß der Kunde dem Händler diesen Mehrwert ersetzen, praktisch einen Teil der Materialkosten erstatten. Die Kosten des Einbaus muß auf jeden Fall der Händler tragen.
Um sich jetzt nicht über jedes Kleinteil streiten zu müssen, ob dies kostenlos zu tauschen oder vom Kunden zu bezahlen ist macht man in der Praxis eben solche pauschalen Kostenaufteilungen.
Ich weiß jetzt nicht, was so ein Klimakompressor kostet, die 50:50 Teilung könnte da aber durchaus angemessen sein. Kommt halt auf den "Restwert" eines vergleichbaren, gleichalten Kompressors und die Einbaukosten an.
Bei sehr alten Wagen ( > 10 Jahre) ist der Restwert der Teile meist so gering, so daß man in den allermeisten Fällen den Großteil der Materialkosten zahlen muß, wenn man sich beim Händler mit einem Neuteil einverstanden erklärt und einbauen lässt. Gestzlich kann man zwar auf eine kostenlose Reparatur bestehen, die aber mehrere Tage oder Wochen dauern kann, da der Händler ein Gebrauchtteil suchen muß. Es gibt keine Pflicht, den Defekt innerhalb von xx Stunden zu beheben, es muß laut Gesetz innerhalb "angemessener" Zeit erfolgen. Und "angemessen" ist da seeeehr dehnbar.
Diese Gewährleistungsregel gilt auch NICHT für typische Verschleißmaterialien und offensichtliche Sachmängel die bei Fahrzeugbesichtigung / Probefahrt offensichtlich erkennbar sind (wie beispielsweise abgefahrene Reifen). Problematisch ist da der Begriff "Verschleißmaterialien": Wenn der Fahrzeughersteller einen Austausch des Kompressors nach einer bestimmten Laufleistung oder Zeit vorsieht (wie bspw. Zahnriemen im Motor) ist dies ein Verschleißteil. Der Käufer muß sich vor dem Kauf nach solchen Intervallen bzw. Zeiten erkundigen. Wäre der Tausch ohnehin nach Herstellervorschrift fällig, ist dies kein Fall der gesetzlichen Gewährleistung.
Lange Rede kurzer Sinn: Der 50:50 Vorschlag ist gesetzlich zulässig. Man mag sich darüber unterhalten ob 60:40 oder 80:20 angemessen wären, daß hängt aber vom Fahrzeugalter, Kosten des Bauteils und der Wertsteigerung ab.
Gruß
BLamm