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BMW 3er
Themenstarteram 21. Mai 2012 um 9:05

Hallo zusammen,

mir wurden hinten die Kennzeichenleuchten gestohlen. In der Werkstatt lasse ich es aus Kostengründen nciht machen (250 Euro) und selbst will ich es auch nicht machen weil es mich einfach nicht stört wenn mein Kennzeichen nachts nicht beleuchtet ist ;)))))

Jetzt hab ich aber demnächst TÜV (EZ 2009). Fällt das dem TÜV auf? Und wenn ja, dann muss ich das sicher zeitnah reparieren. WIe lange hat man dafür Zeit und kostet die erneute Abnahme zusätzlich und wenn ja wie viel?

Vielen DAnk!

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21 Antworten
am 21. Mai 2012 um 10:10

Kauf Dir die Teile billig bei Ebay und gut ist. Kosten doch nur ein paar Euro. Einklipsen und 2 Kabel anschließen dürfte ja nicht so schwer sein. Oder? Müssen musst Du sowieso, weil nicht nur der Tüv ein Auge darauf hat, sondern vielleicht auch schon die nächste Polizeistreife. Dann zahlst am Ende doppelt...

am 21. Mai 2012 um 10:14

Hallo,

Ja bei jeder Tüv Hu wird die beleuchtung des Fahrzeugs überprüft! Dazu gehört auch die Kennzeichenbeleuchtung.

Natürlich kann sowas auch mal übersehen werden aber die chance liegt bei 1/50 :D

Beim nicht bestehen der HU hat man genau 1 Monat das Fahrzeug in den verkehrstauglichen Zustand zu bringen.... Jede Nachuntersuchung kostet i.d.R 10€

Mein Tipp: kauf die von von 321Meinz gebrauchte oder "Nachbau" Kennzeichenleuchten. Pass nur auf das der Stecker passt und der Widerstand stimmt...... (Bei Leds vorsicht, wegen der Kalt-warm umstellung... die werfen dann schnell eine Fehlermeldung rein)

Da bist du aber schon mit 20-30€ dabei!

Zitat:

Original geschrieben von raz88R

Beim nicht bestehen der HU hat man genau 1 Monat das Fahrzeug in den verkehrstauglichen Zustand zu bringen.... Jede Nachuntersuchung kostet i.d.R 10€

Die Frage ist, ob eine defekte Kennzeichenbeleuchtung gleich zur nicht bestandenen HU führt. Ich persönlich würde das nur als geringen Mangel einstufen.

Wie kommst Du auf 250€?

Original BMW Led-Leuchten kosten beim :)  nichtmal 10€.

Habe für zwei knapp 17€ bezahlt

am 21. Mai 2012 um 11:27

@ Monarch

 

Ist ein Leuchtmittel defekt ist dies kein problem.... Plakette gibts trotzdem

ABER bei fehlender Beleuchtung/Beleuchtungseinrichtung ist schluss! erheblicher Mangel und keine Plakette.

OK, das leuchtet ein :)

Irgendwie kann ich die Frage nicht ernst nehmen!!!´

Vieleicht kommt als nächstes "mir wurde die Frontscheibe gestohlen......in der Werkstatt lasse ich es aus Kostengründen nicht machen, weil es mich nicht stört, wenn ich Fliegen auf den Zähnen habe...."

Sorry, aber will der TE mit Loch in der Heckklappe und herunterhängenden Kabeln weiter fahren???

am 21. Mai 2012 um 14:38

Hab ich mir beim ersten Lesen auch gedacht - geht mich aber nix an... :D

Fahren ohne Kennzeichenbeleuchtung geht eh nicht lange gut, irgendwann fährt doch mal ne Streife vorbei und das kostet dann doppelt. Muss ja net sein... :p

Zitat:

Original geschrieben von Monarch

Zitat:

Original geschrieben von raz88R

Beim nicht bestehen der HU hat man genau 1 Monat das Fahrzeug in den verkehrstauglichen Zustand zu bringen.... Jede Nachuntersuchung kostet i.d.R 10€

Die Frage ist, ob eine defekte Kennzeichenbeleuchtung gleich zur nicht bestandenen HU führt. Ich persönlich würde das nur als geringen Mangel einstufen.

Hallo Raz,

mir hat der TüV das so erklärt: Falle ich durch, muss ich die komplette Untersuchung neu bezahlen.

Die Nachuntersuchung innerhalb von 4 Wochen für 10€ betrifft nur die Fahrzeuge, bei denen in Mangel vorlag, die Plakette dann aber trotzdem erteilt wurde. Der geringe Mangel muss dann innerhalb von 4 Wochen behoben vorgeführt werden, sonst muss wieder eine neue Prüfung her.

Wenn er also wegen einem Leuchtmittel durchfällt, greift doch auch die 10€ Regelung nicht mehr oder?

am 21. Mai 2012 um 15:35

Zitat:

Original geschrieben von Eagle_86

mir hat der TüV das so erklärt: Falle ich durch, muss ich die komplette Untersuchung neu bezahlen.

Die Nachuntersuchung innerhalb von 4 Wochen für 10€ betrifft nur die Fahrzeuge, bei denen in Mangel vorlag, die Plakette dann aber trotzdem erteilt wurde. Der geringe Mangel muss dann innerhalb von 4 Wochen behoben vorgeführt werden, sonst muss wieder eine neue Prüfung her.

Das hast Du dann aber falsch verstanden... :D

Wenn die Plakette erteilt wurde, aber geringe Mängel bestehen, dann ist keine Nachprüfung mehr erforderlich. Du bist lediglich verpflichtet, diese Mängel zu beheben. Man vertraut zumindest darauf, dass das gemacht wird...

Wird die Plakette nicht erteilt, muss das Fahrzeug innerhalb von 4 Wochen nochmal zur Nachprüfung vorgeführt werden. Kostet bei uns allerdings keine 10 Euro, sondern 29 Euro oder sogar 39 Euro. Wurden die Mängel bis dahin nicht beseitigt, wird die Plakette abgekratzt und es hat sich mit der Fahrerei. Nur bei schwerwiegenden Mängeln wird die alte Plakette sofort zur Hauptprüfung entfernt...

Bei geringen Mängeln gibts keine Nachprüfung, wie schon geschrieben.

Man ist nur "verpflichtet", diese Mängel zu beseitigen. Wir hatten mal ein Auto, bei dem das Blinkerlämpchen im Kombiinstrument defekt war, geklickt hat es immer noch. Reparatur neues Instrument 500 €, mehr war zum Schluss das ganze Fahrzeug nicht wert. Das haben wir nie reparieren lassen und es wurde immer wieder als "geringer Mangel" aufgeführt :p

na dann vielen Dank für die Aufklärung Jungs :)

:rolleyes: Der TE soll die Beleuchtung in Ordnung bringen---oder das Fahrzeug wird letztendlich stillgelegt--weil keine HU :eek: ....Basta :p

Chancengleichheit für Alle :cool::D

am 21. Mai 2012 um 17:32

Zitat:

[Wird die Plakette nicht erteilt, muss das Fahrzeug innerhalb von 4 Wochen nochmal zur Nachprüfung vorgeführt werden. Kostet bei uns allerdings keine 10 Euro, sondern 29 Euro oder sogar 39 Euro. Wurden die Mängel bis dahin nicht beseitigt, wird die Plakette abgekratzt und es hat sich mit der Fahrerei. Nur bei schwerwiegenden Mängeln wird die alte Plakette sofort zur Hauptprüfung entfernt...

Hmmm also ich war vor 2 Tagen bei KüS Tüv mit meinem Golf 1 Cabrio zur Nachuntersuchung da die Handbremse einseitig gezogen hatte..... Hat mich genau 10€ gekostet.... Aber kann auch von der Prüfstelle (KüS,Dekra, Tüv Nord etc.) abhängig sein!

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