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Hilfe, ich blick nicht durch: Drosselung, Anmeldung etc.

Themenstarteram 5. Mai 2009 um 13:27

Moin,

ich bin seit heute nun offiziell dazu befugt, Motorräder mit einer Nennleistung von maximal 34 PS zu führen (oder kurz: hab die Prüfung bestanden) und jetzt steht das Motorrad schon hier.

Allerdings komm ich grad nicht so klar weil ich nicht mehr durchblicken tu'. :)

Vielleicht kann mir ja der ein oder andere weiterhelfen.

Morgen wird die Maschine abgeholt vom Händler und gedrosselt am Donnerstag. Am Freitag macht er dann den TÜV drauf und ich kann sie dann Freitag abend abholen. Jedoch ist es momentan so, dass die Maschine noch offen eingetragen ist und auf den Vorbesitzer gemeldet ist. Ohne eingetragene 34 PS bekomme ich allerdings das Teil doch auch nicht angemeldet, oder?

Ich würde gerne bereits am Wochenende fahren da hier in der Nähe ein größeres Motorradfestival stattfindet, was ich nur sehr ungerne zu Fuß oder mit dem Auto besuchen möchte ...

Kurz erklärt was mein Problem ist:

Ich bekomm' ja vom TÜV so 'nen Aufkleber fürs Nummernschild der gleich draufgemacht wird. Was aber, wenn das Motorrad zum Zeitpunkt der TÜV-Begutachtung kein Nummernschild hat? Bin ich selbst dazu befugt den Aufkleber anzubringen (denke mal nein)? Muss ich dazu dann zum TÜV eiern?

Dachte eigentlich, ich fahre morgen auf die Zulassungsstelle und lass' die Kiste zu, gedrosselt. Aber das geht ja nicht.

 

Ist wohl jetzt ein wenig undeutlich formuliert bzw. nur schwer verständlich. Aber vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Wär euch sehr verbunden geht mir wirklich um viel ;-)

Gruß

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22 Antworten

...ruhig brauner...ruhig...

...also erstmal: herzlichen glückwunsch zur bestandenen prüfung...;)

...zunächst läuft das so (wie du es auch schon beschrieben hast)...dass deine werke das möpp drosselt...der tüvler kommt, nimmt das ab und trägt es in deine papiere ein...mit den papieren gehst du zur zulassung und holst dir dein daferl (nummernschild)...und die von der zulassung rubbeln dir des wapperl drauf...voila...soooooo schwer ists nicht, oder?...;)

Themenstarteram 5. Mai 2009 um 13:37

Ja aber Zulassungsstelle ist ja nur bis 12 Uhr Mittags da!

...und was soll ich da jetzt dagegen machen?...ich kann dir halt nur sagen wie es läuft...ob dein timemanagement hinhaut oder nicht, weiss ich natürlich nicht...

...wie wärs denn, wenn du dein möpp samt einbaugutachten der werke am donnerstag abholst?...dann fährstes am freidaach selbst zum tüv und lässt es zu?...

...im übrigen...die zulassung ist schon länger da...7x24...nur besetzt ist sie selten...:D

Themenstarteram 5. Mai 2009 um 13:59

Zitat:

Original geschrieben von shakti01

...und was soll ich da jetzt dagegen machen?...ich kann dir halt nur sagen wie es läuft...ob dein timemanagement hinhaut oder nicht, weiss ich natürlich nicht...

...wie wärs denn, wenn du dein möpp samt einbaugutachten der werke am donnerstag abholst?...dann fährstes am freidaach selbst zum tüv und lässt es zu?...

...im übrigen...die zulassung ist schon länger da...7x24...nur besetzt ist sie selten...:D

Ohne Kennzeichen kann ich doch nicht fahren! Wir haben keinen Hänger oder so und auf die Schnelle krieg ich keinen her. ;-)

Muss die Maschine gedrosselt angemeldet werden? Soweit ich weiß brauch man nicht mal einen Lappen um ein FZG auf seinen Namen zu zulassen. Nur Fahren eben nicht.

Wie wäre es, wenn Du das Mopped ungedrosselt zuläßt und dann drosseln läßt? Dann ist ja Freitag und kann nicht mehr angemeldet bzw. die Änderung gemeldet werden. Es gibt bestimmt ein Papier vom TÜV Menschen, der die Drosselung bestätigt. Die mitführen mit Verweis auf das Timing. Geht das nicht?

Ansonsten leider bis Montag warten und dann eintragen lassen und anmelden.

PS: Glückwunsch zum Führerschein. Viel Spaß und geh es langsam an.... ganz langsam. Dann haste mehr davon.

Zum Anmelden muss Dein Mopped doch nicht vorgeführt werden, oder? Man braucht meines Wissens nach den Brief (Zulassung Teil 1 oder 2..), Versicherungsnummer, Ausweis, Geduld und Geld.

Themenstarteram 5. Mai 2009 um 14:03

Sagen wir's so, kann ich mit der Maschine denn gedrosselt fahren (mit TÜV-Einbaugutachten) obwohl sie offen eingetragen ist?

Edit: Ja, sie muss gedrosselt werden. ;)

Wenn die Drosselung so erfolgte, dass Du das nicht mehr eintragen konntest, sollte das gehen. Weiß aber nicht wie die Rennleitung so was sieht. Kannst Glück haben oder auch nicht. Hauptsache sie ist wirklich gedrosselt und Du hast dafür eine Bestätigung dabei.

Ruf doch mal beim nächsten Polizeirevier an und frag, dann weiß es. Ich weiß Dir kribbeln jetzt die Finger... aber bleib ruhig. Ist schwierig ich weiß. Bei meinem ersten Start nach der Prüfung war auch erstmal die Bat platt, weil ich die Maschine vorher ein bis zwei mal :) angelassen hab. Konnte nicht widerstehen.

Aber mach eins nicht: Fahr nicht ohne Drosselung!

Themenstarteram 5. Mai 2009 um 14:15

Okay, alles klar, danke.

Rufe dann mal eben bei den Grünen an und hoffe mal da ist noch jemand da ^^

Und keine Angst, die Drossel bleibt drin! ;)

Themenstarteram 5. Mai 2009 um 14:21

So, Doppelpost meinerseits, sorry!

Der Polizist konnte mir doch sehr weiterhelfen.

Es geht praktisch darum, dass im Fahrzeugschein nur die 34 PS vermerkt sind, und das werden die ja durch den TÜV, nehm ich mal an, oder? Folglich würde ich morgen meine Mutter auf die Zulassungsstelle schicken und das Motorrad auf ihren Namen (günstigere Versicherung) anmelden lassen! Sofern ich die Bescheinigung, dass die Drossel eingebaut wurde mit mir mit führe, sollte es ja polizeitechnisch keine Probleme mehr geben.

Denke ich richtig?

Mit denken hat das weniger zu tun. Eher damit, wie die Polizei das sieht. Hast Du das nicht auch gleich gefragt?

Themenstarteram 5. Mai 2009 um 14:29

Sofern die Drossel verbaut ist (was leicht überprüfbar ist) und ich das Gutachten dabei habe, alles kein Problem aus Sicht der Polizei! :)

am 5. Mai 2009 um 15:10

Tach auch,

ich klinke mich mal kurz ein: Habe ich dass jetzt richtig verstanden - der TÜV Tüvt ein nicht zugelassenes Mopped, aber die Zulassungsstelle lässt kein ungetüvtes Mopped zu?

Themenstarteram 5. Mai 2009 um 15:17

Zitat:

Original geschrieben von jenhls

Tach auch,

ich klinke mich mal kurz ein: Habe ich dass jetzt richtig verstanden - der TÜV Tüvt ein nicht zugelassenes Mopped, aber die Zulassungsstelle lässt kein ungetüvtes Mopped zu?

Es geht ja um die 34 PS Drossel. Ist diese nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen, wird die auch nicht auf 34 PS zugelassen. ;)

am 5. Mai 2009 um 15:20

Na so wie ich das verstanden habe hat das Moppet ja TÜV. Es get ja nur drumm die LB abzunehmen. Und ob ich das nun vor oder nach der Drosselung zulasse, ist der Zulassungsstelle egal.

Edit: Ups, mal wieder doppelt. :D

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