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Hilfe!!?? Kratzer - Was tun??

Themenstarteram 7. April 2003 um 20:11

Hi Leute!

Brauch dringend ein paar Tipps!!

und zwar hab ich folgendes Problem:

dieses Wochenende ist mir eine auf dem Parkplatz

beim ausparken vor die stossstange gefahren.

Leider (oder vielleicht auch zum Glück für sie)

war ich zu dem Zeitpunkt nicht anwesend, sie hat mir aber ihre Tel Nr. und so weiter hinterlassen.

Jetzt wollte ich fragen, was ich dafür ungefähr verlangen kann bevor ich mich bei ihr melde!

Es ist kein grosser schaden entstanden, lediglich ein kleiner

Riss im Nummernschild und ein kleiner lackschaden an der stossstange (ca. 2cm Durchmesser)!

Allerdings hab ich keinen blassen Schimmer, wie teuer eine evtl. Lackierung sein könnte!!

Vielleicht kann mir einer von euch helfen,

hab nämlich keine lust dafür noch übers ohr gehauen zu werden!

Danke im Voraus!!

Ciao

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17 Antworten
am 7. April 2003 um 21:45

Hi.

Das kommt auf Deinen beschriebenen Kratzer an. Wenn nur der Klarlack etwas abbekommen hat, kannst Du das mit etwas Politur und 'ner Poliermaschine wieder hinbekommen.

Wenn allerdings der 'echte' Lack beschädigt wurde (fahr mal mit dem Fingernagel drüber) oder man die Grundierung sieht, würde ich an Deiner Stelle meine Stoßstange lackieren lassen. Also lass Dir vom Lackierbetrieb Deines Vertrauens einen Kostenvoranschlag machen, dann weisst Du, was es kostet. Aber Du kannst schon so mit 150-200 Euro für das komplette Teil rechnen. Allerdings muss das sowieso die Versicherung des Verursachers zahlen, also nicht Dein Problem.

am 8. April 2003 um 7:27

So oder so nicht Dein Problem, auch wenn sie es privat zahlen möchte.

Fahr zur nächsten VW-Werkstatt und lass Dir einen Kostenvoranschlag erstellen. Den brauch sie sowieso für ihre Versicherung. Mit etwas Glück zahlt die Versicherung anhand des KVA anstatt der Werkstattrechnung, oder sie zahlt privat. Dann kannst Du den Schaden immernoch in einer andren Werkstatt beheben lassen - was ggf. billiger ist. Somit hast Du noch ein paar Euronen bei raus :)

am 8. April 2003 um 8:10

Also ich würde das dann auch bei VW machen lassen. Wenn Du nach Gutachten abrechnest, kann es sein, das die Versicherung die Mehrwertsteuer nicht auszahlt. Ist heute eigentlich gängig, die nur noch zu zahlen, wenn Du sie auch bezahlt hast. Kannst ja eventuell mal mit dem Meister reden, wie man da was rausschlagen kann.

greetz

am 8. April 2003 um 9:33

Kannst ja einfach mit nem Lackstift drübergehen der Kostet bei VW keine 10 €.

Themenstarteram 8. April 2003 um 12:13

Also soweit schon einmal vielen Dank

für eure Antworten!

Der Kratzer, um den es sich handelt ist wirklich nur

höchstens 1cm² gross und man sieht ihn auch wirklich kaum.

Mir gehts lediglich darum, ein paar

Euros von ihr auszuquetschen um den Schaden irgendwie

zu ersetzen!

Nur wieviel das ist, das weiss ich eben nicht!

Wer weiss da näheres?

Ciao

Bei VW zahlste für Ausbau der Stossstange + Lackieren um die 230 Euronen.

Das weiß ich, da mir selbst mal eine auf dem Parkplatz an meiner Stange vorne langgeschrubst ist :)

KVA von VW .. machen lassen beim freundlichen Karosseriebauer für 150 Euro ... Rest gibt ne Tankfüllung :D

Bei sowas kenn ich nix.

Würde die Stossstange (mit 3 s?) komplett lacken lassen und der Dame die Rechnung zur Weiterleitung an die Versicherung präsentieren.

Gruss

am 8. April 2003 um 16:06

ist doch dein gutes recht, für den schaden ausgleich zu verlangen...

 

was du mit dem geld dann machst ist ja deine sache...

also wenn der kratzer wirklich so klein und kaum zu sehen ist, würd ich mir das geld zahlen lassen, und dann selbst mal mit lack ausbessern, polieren, nachbessern, polieren, dann nochmal polieren....polieren, den klarlack drauf, und nochmal polieren...:D

kostet dann wie gesagt so an die 10 euro...

Moin!

Ähm, warum sollte die Versicherung den Schaden nur netto bezahlen?? Nee Nee, das ist Mumpitz... für Dich als normale Person (also nicht Unternehmer) sind das echte Kosten, die Dir voll ersetzt werden -müssen-

Wenn bei einer Firma aber ein Schaden entstanden ist, ist es so, daß nur netto bezahlt wird, da der Unternehmer sich die ausgewiesene USt. ja sowieso als VorSt. wieder zurückholen kann. Und deswegen bekommt er nicht den vollen Betrag... sonst würde er ja quasi doppelt Gewinn machen... bekommt den vollen Schaden ersetzt und zieht sich nochmal die VorSt... (= einmal VorSt. in die Tääsch :D ) Ich bin da vom Fach :)

Das läuft schon für Dich...

Das einzige, was nicht ersetzt wird, sind die 15 € Kosten für den KVA, weil Dir diese verrechnet werden würden, wenn Du den Schaden auch wirklich dort beheben lässt!

aber mit nem KVA kommst Du eigentlich immer super weg. :)

Hoch berechnen und niedrig reparieren (was ja nicht Pfusch bedeuten muß)!

Zitat:

Original geschrieben von deadmosher

was du mit dem geld dann machst ist ja deine sache...

Nicht ganz. Es gibt viele Versicherungen, die erst nach Vorlage der Reperarturrechnung bezahlen - oder aber direkt mit der Werkstatt abrechnen. Ausbezahlen kannst Du eigentlich kaum noch - gab einfach viel zu viele Betrugsfälle in der Vergangenheit.

Stimmt nicht.... die Versicherungen MÜSSEN nach KVA bezahlen... wenn Ihnen der Preis merkwürdig vorkommt können sie höchstens einen eigenen Gutachter schicken, der den Schaden dann eben begutachtet, aber sie dürfen die Zahlung nicht verweigern oder andere allgemeine Geschäftsbedingungen geltend machen... der Schaden laut KVA ist entstanden und dieser ist auch zu ersetzen!

am 8. April 2003 um 19:59

hm, da kenn ich mich jetzt nicht so aus, aber meine haftpflicht (ging aber nicht ums auto) hat beide male nach KVA bezahlt...

am 9. April 2003 um 8:04

Also seit letzem Jahr irgendwann ist es üblich, bei KVA die nichtenstandene Mehrwertsteuer nicht auszuzahlen. Bin auch vom Fach. Mag sein, das das einige Versiecherer noch machen, doch viele machen es nicht mehr. Der Hintergrund sind die vielen Betrugsfälle.

Lass den Schaden hoch kalkulieren und mach den Kratzer dann selber weg, wenn er nicht so groß ist. Hast Du doch einen dicken Zuwachs aufm Konto.

greetz

P.S:: die MwSt. wird bezahlt, wenn Du die Reparaturrechnung einreichst, weil in diesem Fall diese Kosten entstanden sind. Beim KVA halt nicht.

am 9. April 2003 um 8:12

Zitat:

Original geschrieben von Timo245

Stimmt nicht.... die Versicherungen MÜSSEN nach KVA bezahlen...

Nicht ganz. Hatte letztens einen Glasbruchschaden. KVA nutzte nichts, Versicherung wollte die Reperaturrechnung.

Nunja, den Schaden musste ich eh reparieren - wollte halt ein paar Euro rausholen. Ging eben schief .. ist offensichtlich Ihr gutes Recht, die Reperaturrechnung vorsorglich oder auch nachträglich zur Einsicht anzufordern.

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