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HILFE mein womo qualmt

Themenstarteram 14. Januar 2011 um 20:55

mein womo (peugeot j5 280l) bekamm ein neuen motor, seit dem qualmt es wie nichts gutes und die leistung lässt zu wünschen übrig. in der leerlauf drehzahl ist alles normal und beim beschleunigen wird es schwarz hinter mir. selbst der boschdienst ist ratlos!

gruss andré

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10 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von cordi-andre

mein womo (peugeot j5 280l) bekamm ein neuen motor, seit dem qualmt es wie nichts gutes und die leistung lässt zu wünschen übrig. in der leerlauf drehzahl ist alles normal und beim beschleunigen wird es schwarz hinter mir. selbst der boschdienst ist ratlos!

gruss andré

Hallo André,

eine Ferndiagnose ist kaum möglich.

Fragen über Fragen: wurde der komplette Motor erneuert (Neu-, Austausch- oder Gebrauchtteil), wurde ein exakt gleicher Motor verwendet, wurde die Einspritzpumpe erneuert bzw. geprüft, wurden die Arbeiten von einer Fachwerkstatt ausgeführt usw.

Tip: wenn der Boschdienst ratlos ist, dann such Dir eine andere Fachwerkstatt.

Liebe Grüße

Herbert

Hallo cordi-andre,

du hast doch einen neuen Motor erhalten, oder?

Wo wurde der eingebaut?

Du hast doch darauf Garantie!

Also ab zum Händler, der dir das Ding verkauft hat!

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

. . .

Du hast doch darauf Garantie!

. . .

Das ist ein Fall der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung, und hat mit Garantie überhaupt nichts zu tun.

Mit dem Pfusch zur ausführenden Werkstatt hin und reklamieren, ist auf jeden Fall richtig.

Dort den s.g. Sachmangel geltend machen. Schriftlich oder wenigstens mit Zeugen ist nicht von Nachteil, jedenfalls so, dass man es im Fall weiterer Komplikationen nachweisen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Käptnblaubär

Das ist ein Fall der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung, und hat mit Garantie überhaupt nichts zu tun.

Mit dem Pfusch zur ausführenden Werkstatt hin und reklamieren, ist auf jeden Fall richtig.

Dort den s.g. Sachmangel geltend machen. Schriftlich oder wenigstens mit Zeugen ist nicht von Nachteil, jedenfalls so, dass man es im Fall weiterer Komplikationen nachweisen kann.

Hallo,

ob Garantie oder Gewährleistung spielt ja keine Rolle.

Auf den neuen Motor gibt es Garantie,

auf die Arbeit Gewährleistung.

@Käptnblaubär,

ansonsten gebe ich dir völlig recht => ab zur ausführenden Werkstatt!

Richt würde es eigentlich heisen: Sachmängelhaftung. So steht es nämlich im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Ob Neu- Gebraucht- oder Teilemotor, da gibt’s nur eins: Bei der Werkstatt reklamieren und auf Nachbesserung bestehen.

Gruß, Caravaner

Themenstarteram 16. Januar 2011 um 11:49

hallo und danke für die vielen antworten!!!

mit der garantie ist das so eine sache, wir haben das womo so vor kurzen erworben. der vorbesitzer hatte einen motorschaden und hat sich einen neuen einbauen lassen U25.673 . bei bosch wurde die leistung überprüft. es stellte sich raus das keine 70 kw sondern nur 63 kw ankommen. der druck von den düsen ist allerding ok. zumindestens steht das so im bericht. ich weiss nicht ob der garantieanspruch nun auch für mich gilt, es war ja ein privat kauf.

gruss andré

Zitat:

Original geschrieben von cordi-andre

hallo und danke für die vielen antworten!!!

mit der garantie ist das so eine sache, wir haben das womo so vor kurzen erworben. der vorbesitzer hatte einen motorschaden und hat sich einen neuen einbauen lassen U25.673 . bei bosch wurde die leistung überprüft. es stellte sich raus das keine 70 kw sondern nur 63 kw ankommen. der druck von den düsen ist allerding ok. zumindestens steht das so im bericht. ich weiss nicht ob der garantieanspruch nun auch für mich gilt, es war ja ein privat kauf.

 

gruss andré

Hallo Andre,

 

das hängt davon ab, was Dein Kaufvertrag besagt.

 

Lies Dir mal den ADAC-Musterkaufvertrag durch.

Da heißt es:

Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.

Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

 

Wenn so etwas vereinbart wurde, dann kannst Du Deine Ansprüche innerhalb der gesetzlichen Fristen auch direkt gegenüber der Repararaturwerkstatt durchsetzen.

Ansonsten stellt sich die Frage, ob der Verkäufer Dich arglistig getäuscht hat.

Dann ist ggf. zu überlegen einen Rechtsanwalt einzuschalten.

 

Liebe Grüße

Herbert

Hallo Andre,

um mal für mich zusammen zu fassen: Du hast ein gebrauchtes Wohnmobil gekauft, bei dem der Vorbesitzer vor dem Verkauf dem Motor hat wechseln lassen.

Wenn man nun mal die Kosten eines neuen Dieselmotors nebst Einbau sich vor Augen führt, bleibt die Vermutung, dass in deinem WoMo kein neuer, sondern ein gebrauchter Motor eingebaut wurde. Des weiteren vermute ich, da es ja ein Privatkauf war, dass wie in solchen Fällen üblich gilt: "gekauft wie gesehen und probegefahren." In diesem Fall würdest du auf dem Schaden sitzen bleiben. Die Ursache selbst kann man so einfach aus der Ferne nicht lokalisieren. Du brauchst jedenfalls Hilfe in einer Fachwerkstatt der Marke, des Basisfahrzeugs um die Ursache heraus zu finden. Bei Schwarzrauch kann es nur an einer schlechten Verbrennung liegen. Dazu müsste man aber mehr über den Motortyp und die Einspritzanlage wissen. Ist es vielleicht auch ein aufgeladener Motor und der Turbolader bringt zu wenig Leistung oder es liegt eine Leckage im Ladesystem vor, wären dies die gleichen Symptome. So was ist aber schlecht aus der Ferne zu beurteilen.

An deiner Stelle würde ich aber unabhängig davon den Vorbesitzer kontaktieren und ihn mit dem Problem konfrontieren und durchblicken lassen, dass ich mich arglistig getäuscht fühle weil der Motor nicht in Ordnung ist und jetzt ungeahnte Kosten auf mich zukommen. Außerdem würde ich ihn fragen, welche Werkstatt die Reparatur durchgeführt hat und ob diese die Nachbesserung übernimmt.

Guß, Caravaner

Themenstarteram 16. Januar 2011 um 19:04

also der motor ist nagel neu, ich kann mir nur vorstellen das der turbo nicht so wirklich funktioniert oder das die kraftstoffversorgung nicht 100%tig ist

gruss andre

Zitat:

Original geschrieben von cordi-andre

also der motor ist nagel neu, ich kann mir nur vorstellen das der turbo nicht so wirklich funktioniert oder das die kraftstoffversorgung nicht 100%tig ist

gruss andre

Auf ein nagelneuen Motor hast du ja Anspruch auf Sachmängelhaftung, wie es ja schon beschrieben wurde. also ab zu der Werkstatt die den Motor eingebaut hat und mit dem Nachweis vom Boschdienst, dass der Motor nicht seine Nennleistung bringt. Falls die Werkstatt beim Motorwechsel den Fehler verursacht hat, muss sie doch ohnehin diesen kostenlos beheben. Das Gesetzt ist doch damit auf deiner Seite und du hast Anspruch dass der Mangel behoben wird. Der Besitzerwechsel entbindet die Werkstatt nicht von ihrer Haftung

Gruß, Caravaner

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