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Hilfe! Möchte ein A6 in England kaufen und hier zulassen.

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 2. Dezember 2011 um 8:37

Hallo, ich möchte gern einen Audi A6 in England kaufen, da diese dort extrem günstig sind und mir es egal ist ob Rechts oder Linkslenker.

Meine Frage wäre, wenn ich zum Beispiel einen Audi A6 kaufe, wie funktioniert das mit der Überführung? Kann man die Kennzeichen benutzen die am Fahrzeug sind? Gibt es die Möglichkeit das Fahrzeug zu versichern bzw. ein Grenzversicherung.

Muss ich in Deutschland das Fahrzeug verzollen und welche Kosten kommen evtl. noch auf mich zu?

Vielen Dank im vorraus für eure Hilfe.

LG

Beste Antwort im Thema

Hi,

das Preisniveau ist in England allgemein wirklich etwas niedriger. Allerdings ist die Pflegementalität der engländer oft auch nicht so gut.

Außerdem muß man ja die kosten für die Reise,überführung und Zulassung miteinbereichnen.

Dann hat man hier einen Rechtslenker mit dem man sich im alltag ständig rumärgert.

Parkhäuser,Drive-In,überholen von LKW auf der Landstraße sind damit nur schwer oder gar nicht zu bewältigen.

Nicht zu vergessen das man das "gesparte" Geld hinterher beim wiederverkauf wieder drauf legt denn Rechtslenker verkaufen sich in Deutschland sehr bescheiden,eben aus den oben genannten gründen.

Gruß Tobias

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Du darfst auf jeden Fall die Scheinwerfer tauschen da die Scheinwerfer nicht für den deutschen Rechtsverkehr wegen der Ausleuchtung zugelassen sind.

Was bitte ist denn extrem günstig in deinen Augen??

Wenn ich mir die Preise (je nach BJ und Modell) angucke, können die doch gar nicht mehr günstiger sein so das ein Kauf aus dem Ausland lohnt.

Hi,

einen 100% legalen Weg um ein Fahrzeug von England nach Deutschland auf eigener Achse zu überführen gibt es derzeit nicht.

Dazu wäre ein Englischen Ausfuhrkennzeichen bzw. Kurzzeitkennzeichen nötig das es nicht gibt.

Angeblich arbeitet die Politik ab einem EU Kurzzeitkennzeichen das wäre die Lösung.existiert aber noch net.

Eine Option ist eine Grenzversicherung vom ADAC(ca.100€ für einen Monat) und mit den Englischen Kennzeichen nach Deutschland fahren. Solange du im Ausland unterwegs bist absolut korrekt aber sobald du in Deutschland bist ist die Kombination eigentlich net mehr Zulässig.

Es fahren jedoch viele damit sogar Monatelang durch die gegend ohne das es Probleme gibt.

Für die Zulassung in Deutschland ist eine Abnahme beim Tüv erforderlich. Mit einem Datenblatt von Audi sollte das aber kein Problem sein. Die Scheinwerfer müssen halt getauscht werden wie ja schon geschieben wurde.

Zoll oder Steuern sind keine fällig,ist ja EU.

Schau mal im Oldtimer bereich von MT da gibt es einen riesen Threat zu dem Thema England import. Wichtig ist z.B. auch das die Steuern für das Fahrzeug bezahlt wurde und die MOT (englicher Tüv) gültig ist sonst bekommst du unter umständen große Probleme mit der englischen Polizei.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Slowfinger A6

Du darfst auf jeden Fall die Scheinwerfer tauschen da die Scheinwerfer nicht für den deutschen Rechtsverkehr wegen der Ausleuchtung zugelassen sind.

möööp. falsch.

Mein A6 hat einen Hebel an den Scheinwerfern, dort kann man zwischen Links und rechtsverkehr umschalten.

Ist kein Akt.

Wem das zuviel arbeit ist kauft sich einfach Aufkleber beim ADAC, damit kann man auch zwischen links und rechtsverkehr wählen

Themenstarteram 2. Dezember 2011 um 9:03

Zitat:

Original geschrieben von Fatjoe 1

Was bitte ist denn extrem günstig in deinen Augen??

Wenn ich mir die Preise (je nach BJ und Modell) angucke, können die doch gar nicht mehr günstiger sein so das ein Kauf aus dem Ausland lohnt.

Z.B. kostet das Audi A6 4F Modell 3,0TDI Limo Vollaustattung BJ.2004-05 hier locker 12,000,- Euro mit ca 80-120Tkm in ENgland nur 5,000,- Pfund Himmelweiter Unterschied

Wenn 4F, dann hast du aber hier das falsche Forum erwischt ;) 

Und nen 4F aus dem ersten BJ würde ich für keinen der Preise kaufen. Aber das ist meine Persönliche Meinung. 

Zitat:

Original geschrieben von ThomasV6TDI

Zitat:

Original geschrieben von Slowfinger A6

Du darfst auf jeden Fall die Scheinwerfer tauschen da die Scheinwerfer nicht für den deutschen Rechtsverkehr wegen der Ausleuchtung zugelassen sind.

möööp. falsch.

Mein A6 hat einen Hebel an den Scheinwerfern, dort kann man zwischen Links und rechtsverkehr umschalten.

Ist kein Akt.

Wem das zuviel arbeit ist kauft sich einfach Aufkleber beim ADAC, damit kann man auch zwischen links und rechtsverkehr wählen

Geht aber nicht bei allen Modellen der 4B Baureihe. Der Allroad und V8 Modelle fallen raus wie auch VFLs soweit Ich das weis.

Zitat:

Original geschrieben von Slowfinger A6

Zitat:

Original geschrieben von ThomasV6TDI

 

 

möööp. falsch.

Mein A6 hat einen Hebel an den Scheinwerfern, dort kann man zwischen Links und rechtsverkehr umschalten.

Ist kein Akt.

 

Wem das zuviel arbeit ist kauft sich einfach Aufkleber beim ADAC, damit kann man auch zwischen links und rechtsverkehr wählen

Geht aber nicht bei allen Modellen der 4B Baureihe. Der Allroad und V8 Modelle fallen raus wie auch VFLs soweit Ich das weis.

Geht doch gar nicht um nen 4B

Zitat:

Original geschrieben von Fatjoe 1

Zitat:

Original geschrieben von Slowfinger A6

 

Geht aber nicht bei allen Modellen der 4B Baureihe. Der Allroad und V8 Modelle fallen raus wie auch VFLs soweit Ich das weis.

Geht doch gar nicht um nen 4B

Das wissen wir denke ich noch net genau er hat den 4F ja nur als Beispiel genannt. Ich denke es geht ihm im allgemein um das Thema.

Zitat:

Original geschrieben von Slowfinger A6

Zitat:

Original geschrieben von ThomasV6TDI

 

möööp. falsch.

Mein A6 hat einen Hebel an den Scheinwerfern, dort kann man zwischen Links und rechtsverkehr umschalten.

Ist kein Akt.

Wem das zuviel arbeit ist kauft sich einfach Aufkleber beim ADAC, damit kann man auch zwischen links und rechtsverkehr wählen

Geht aber nicht bei allen Modellen der 4B Baureihe. Der Allroad und V8 Modelle fallen raus wie auch VFLs soweit Ich das weis.

Hab einen VFL, baujahr 99

Hi,

das Preisniveau ist in England allgemein wirklich etwas niedriger. Allerdings ist die Pflegementalität der engländer oft auch nicht so gut.

Außerdem muß man ja die kosten für die Reise,überführung und Zulassung miteinbereichnen.

Dann hat man hier einen Rechtslenker mit dem man sich im alltag ständig rumärgert.

Parkhäuser,Drive-In,überholen von LKW auf der Landstraße sind damit nur schwer oder gar nicht zu bewältigen.

Nicht zu vergessen das man das "gesparte" Geld hinterher beim wiederverkauf wieder drauf legt denn Rechtslenker verkaufen sich in Deutschland sehr bescheiden,eben aus den oben genannten gründen.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von ThomasV6TDI

Zitat:

Original geschrieben von Slowfinger A6

 

Geht aber nicht bei allen Modellen der 4B Baureihe. Der Allroad und V8 Modelle fallen raus wie auch VFLs soweit Ich das weis.

Hab einen VFL, baujahr 99

Kann schon sein aber die VFL Scheinwerfer die umgestellt werden können werden eigentlich vom Tüv nicht anerkannt da die nicht weitgenug rüberzustellen gehen.

Hier ein BSP am Allroad: http://www.a6-freunde.com/viewtopic.php?...

Von daher fährst du ohne gültige BE.

Zitat:

Original geschrieben von Slowfinger A6

Zitat:

Original geschrieben von ThomasV6TDI

 

Hab einen VFL, baujahr 99

Kann schon sein aber die VFL Scheinwerfer die umgestellt werden können werden eigentlich vom Tüv nicht anerkannt da die nicht weitgenug rüberzustellen gehen.

Hier ein BSP am Allroad: http://www.a6-freunde.com/viewtopic.php?...

Von daher fährst du ohne gültige BE.

lol ich denke nicht.

Ich hab ein Deutsches Auto, links lenker.

Mir ist es ehrlich gesagt auch wurscht, die Funktion gibt es, der rest ist nicht mein Bier.

Zitat:

Original geschrieben von ThomasV6TDI

Zitat:

Original geschrieben von Slowfinger A6

 

Kann schon sein aber die VFL Scheinwerfer die umgestellt werden können werden eigentlich vom Tüv nicht anerkannt da die nicht weitgenug rüberzustellen gehen.

Hier ein BSP am Allroad: http://www.a6-freunde.com/viewtopic.php?...

Von daher fährst du ohne gültige BE.

lol ich denke nicht.

Ich hab ein Deutsches Auto, links lenker.

Mir ist es ehrlich gesagt auch wurscht, die Funktion gibt es, der rest ist nicht mein Bier.

Dann sag das doch gleich das du keinen Rechtslenker hast denn um die geht es ja hier. Und die Funktion dient nur zum entschärfen ist aber nicht in DE bei rechtsgelenkten Fahrzeugen zugelassen.

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