Hilfe !!! Panoramadach Rahmenbruch, Wassereinbruch, habe 1 Jahr Gwgarantie wer zahlt ???
Hallo Ihr Lieben...ich bin neu hier und habe nicht ganz so viel Ahnung von Autos...ich liebe ihn einfach nur....
ich habe seit August meinen 530d touring, Bj. 02/07...also sage und schreibe gerade erst knapp 3 Monate und er ist erst 5 Jahre alt....habe vor 2 Wochen den Pannenhelfer bei mir gehabt...mein Dicker hat nämlich gar nix mehr gesagt...absoluter Elektronikausfall...er sprach nicht mehr mit mir...nicht mal mehr geflüstert hat er mit mir..da tat sich gar nix mehr...nada...der Pannenhelfer hat ihn schock gestartet...hab ihn dann über die Autobahn gejagt...und wieder zurück....und dann ..erkannt haben wir nen extremen Wassereinbruch hinten im Kofferraum unter der Abdeckplatte und in den rechten und linken Seitenfächern...dort stand das Wasser rand voll....nun ist er heute in der Werkstatt gelandet..weil meine Elektronik wieder gesponnen hat...dieses Mal waren es die Rückhaltesysteme die gestört sein sollten......durch die Foren war mir klar...so dachte ich...das es die Abläufe meines Panoramadaches sind...die evtl. verstopft sein könnten....so weiter gegeben...ausgeführt...nein....die waren es nicht....alles supi....ich also nach hause..und habe gewartet...bekam dann den Schreckensanruf.....es ist der Rahmen des Daches...der ist gebrochen, lag los und undicht im Glas...na supi...schlimmer kann es nicht kommen..sie haben es mit Wasser ausprobiert...und es ist wie in Bächen ins Auto gelaufen..schnur strax Richtung meiner Elektronik...oh nein......mmhh...na klasse.....habe das Gefühl nur Pech mit ihm zu haben...obwohl wir uns doch soooo gut miteinader auskommen...hi hi ...denn ich war schon vor nem Monat in der Werkstatt...weil meine Klimaanlage nicht wollte...und mein Außentemperaturanzeiger immer gesagt hat...es sei -32 Grad oder kälter....da musste ich dann schon ein paar Tage auf ihn verzichten...und es war ein Geber...der kaputt war...und Kabelbruch der zum Geber führte oder so ähnlich...oh menno...fand ich gar nicht witzig...aber das ging über Garantie......obwohl ich meinen Dicken so unendlich liebe....Jetzt steht er in der Werkstatt ...total auseindander genommen....Meine Frage unter anderem ist an Euch....ich habe auf meinem Kaufvertrag stehen unter der Position Bemerkungen: 1 Jahr Gw Garantie...aber keine Bedingungen dazu ....jetzt frage ich Euch....wird da die Garantie also der Händler die Rechnung übernehmen müssen für das Dach ? Weil mein Werkstättler sagte...es kann nicht sein das nach nur über 3 Monaten das Auto so voll von Wasser steht ???? das muss vorher schon gewesen sein....
Ich habe wie gesagt auch keine Bedingungen gefunden....nur ebend diese Bemerkung....jetzt sagt mir mein Werkstättler...nur alleine der Rahmen kostet original 1.800 + MwSt. dann noch plus Einbau....und das Auseinandernehmen etc....da lande ich bei etwa 3-4.000 Euro am ende ???!!! Wie gesagt ich habe ihn gebraucht gekauft....im August mit ner Gw garantie von einem Jahr... zahlt es der Verkäufer ??? oder sollte ich mich an BMW richten weil wegen Werksfehler oder so ? oder zum Anwalt maschieren wenn der Verkäufer nicht zahlt ? Es war übrigens ein Autohändler .... Mensch mein Dicker ist erst 5 Jahre alt....wenn man mal darüber nach denkt wie jung er eigentlich noch ist...und was er neu gekostet hat..habe nahezu volle Hütte....das kann es doch nicht sein.....ich kann doch nicht schon nach 5 Jahren mein Dach undicht haben...?????? ich bin gerad unendlich traurig und total überfragt...vielleicht könnt ihr mir weiter helfen ??? Ich wäre Euch unendlich dankbar !!!
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53 Antworten
hast ja noch gewährleistung ... keep cool
wende dich mit de schaden an den händler wo du gekauft hast das ist deine erste stelle den schaden geltend zu machen.
Du darfst denn Wagen nicht zur irgendeine Werkstatt bringen. Der Wagen muss zu dem Händler bei dem du ihn gekauft hast. Alle Schaden in den ersten 6 Monate muss der Händler zu 100% selbst tragen dazu ist er gesetzlich verpflichtet oder er gibt dir dein Geld zurück und du sein Wagen. Alles andere ist indiskutabel Viel Glück
okay ihr Beiden...total lieb das ihr mir so schnell antwortet..finde ich total klasse...danke schon mal dafür......ich möchte Euch kurz erklären wie es dazu kam....
ich kenne mich nicht so aus...und mein Bordcomputer hat mir heute gesagt das ich unverzüglich die Werkstatt aufsuchen sollte wegen diesem Rückhaltesystem....mein Händler woher ich den Wagen habe...is über 70 km entfernt...also bin ich zum Werkstättler meines Vertrauens...und direkt hat er die Fehler ausgelesen....hab ihm von der Feuchtigkeit erzählt...und da er weiß wieviele Probleme ich schon mit ihm hatte seit ich ihn gekauft habe......und auch das erste wurde von ihm behoben und vom Verkäufer/Händler bezahlt....hat er meinen Dicken direkt auseinander genommen....mmhh....jetzt steht er dort auseinander genommen....ich soll morgen früh zu ihm kommen mit meinen Kaufunterlagen...und wir rufen gemeinsam den Händler an und sprechen über die Situation....
ich mache mir nur ein bisserl Sorgen weil ich unter anderem gehört und gelesen habe...das die heutigen Gw garantieen...gar nicht mehr so stabil sind....so heißt es z.B. wenn der Tacho mehr als 100.000 aufweist...das die Gw nur noch 40 % übernimmt....deswegen bin ich ja so sehr erschrocken und verwirrt....also ich möchte nicht so gerne auf 60 % sitzen bleiben...kann ich mir auch nicht ad hoc so schnell mal leisten....mir geht es auch glaube ich noch mehr ums Prinzip..5 Jahre alt...hab ihn 3 Monate...und ein mal schon den Pannenhelfer und drei mal in der Werkstatt....das geht doch nicht......und schon wieder auf meinen Dicken zu verzichten...weil er wieder Wehwehchen hat....ich hab ihn vor 3 Monaten gekauft...weil ich vorher nur Probleme mit nem Benz hatte...extreme Probleme...ich dachte ich würde jetzt erst mal ruhige Jahre den Dicken fahren können der schon immer mein Traumauto war und noch immer is....hab mich gefreut über ihn wie ein kleines Kind...und dann sowas....tut schon weh....
also rufe ich morgen den Händler an...???? Erkläre ihm die Situation....und er soll entscheiden ob wieder zusammen bauen und er erledigt die Reparatur ??? Oder ob mein Werkstättler es zu Ende bringen soll und er bezahlt ????
Ich danke Euch für Eure Hilfe !!!
Mit der 60% 40% ist es richtig aber NICHT in denn ersten 6 Monaten da ist der Händler in der beweispflicht nicht der Käufer denn dieser Mangel bestand schon sicherlich vielleicht nicht so stark schon vor dem Kauf. Lass dich nicht verunsichern vom Händler He zur Not zum Anwalt wenn er zickt
oh danke @Bayer.....ich bin doch schon ziemlich verunsichert....weil mein Werkstättler mir sagte...das evtl. das Glasdach nicht unter Garantie läuft....hab ein bisserl Angst....das der mir sagen könnte...das er nix damit zu tun hat...weil er den BMW selber nur angekauft hat...und der Händler evtl. es weiter schieben könnte auf den jenigen...der dem Händler den BMW verkauft hat......und ich ihn ihm abgekauft habe...wie gesehen so gekauft....oh man...bin echt verwirrt...aber dann würde ich mich fragen wo die Gw garantie greift wenn nicht da...nach nur 3 Monaten....der Verkäufer/Händler könnte ja auch dagegen sprechen und sagen ....nee....haben wir alles gecheckt....war nix an Mängeln zum Zeitpunkt des Verkaufes an mich.....oh man....da geht mir doch ein bisserl die Düse....obwohl mein Dicker auch da draußen stand beim Händler....nur weiß ich nicht wie lange....nur leider hatte ich nicht das Know How...um auch da nach zu sehen...habe mich auf einen guten Freund verlassen...der sagte das mein Auto top sei....mmhhh....wenn man nicht alles selber macht....okay....also Fazit....ich gehe morgen zu meinem Werkstättler....wir rufen den Händler an...schildern ihm die Situation....mein Werkstättler macht ihm ein Angebot falls der Händler die Reparatur zustimmen sollte....dann wäre alles okay....
und was ist wenn der Händer sagt....neeeeee....damit hab ich nix zu tun...weil er es vielleicht schon vorher wußte oder auch jetzt weiß wie teuer es werden könnte ???? sollte ich dann den Anwalt einschalten ???? Oder noch irgendwas an BMW richten ??????
mach mal kein binzzi ins höschen ... dat wird ... iin jedem fall.
also rufe ich morgen den Händler an...???? Erkläre ihm die Situation....und er soll entscheiden ob wieder zusammen bauen und er erledigt die Reparatur ???
genau . ggf. machst du das mit deinem mechnaniker zusammen.
okay wenn Du das sagst....dann mach ich mir auch nicht ins Schlüpferchen....trotzdem harter Tobak....aber danke....
ich versuche es....kann Euch ja auf dem Laufenden halten....
In den ersten 6 Monaten nach Kauf - danach Beweislastumkehr- muss der Verkäufer die Schäden im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht (§§ 437 ff BGB) beseitigen, GW-Garantie hin oder her, ist vergleichsweise uninteressant. Wie PampersBomber bereits geschrieben hat, entweder der Verkäufer beseitigt die Mängel und alles ist gut oder Fahrzeug gegen Kaufpreiserstattung ggf. unter Abzug von Nutzungsentgelt zurück.
Ich gehe davon aus, dass der Verkäufer kein BMW-Händler ist.
Vielen Dank @GeeS1150 !!! Nein es war kein BMW Händler....hatte aber ordentliche Luxusfahrzeuge zum Verkauf....er schien mir eigentlich sehr seriös....aber ich bin dann gleich mal gespannt....
Ich werde Eure hilfreichen Kommentare gleich nutzen wenn ich zum meinem Werkstättler fahre.....von da aus rufen wir dann mal den Händler an....ich halte Euch auf dem Laufenden
Noch ein Tip zu deinen rechten in der ersten 6 Monaten wie gesagt keine angst.
Einzelne Mängelrechte sind nach deutschem Recht:
im Kaufrecht:
(zunächst nur) Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
dann Rücktrittsrecht (§ 440, § 323, § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
oder Minderung (§ 441 BGB),
Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften),
Beweislast [Bearbeiten]
Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar". Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen
Das kannst dem Händler am telefon mal vorsingen aber er wird sicher seine rechte bestens kennen.
das ist aber super lieb von Dir pampersbomber....vielen Dank....hab ich mir direkt rauskopiert....
ich bin gerade wieder da vom Werkstättler....er hat nun meinen Händler angerufen....der ja ein so arrogantes A******** ist....
mein Werkstättler hat den Sachverhalt geschildert und ausdrücklich um Antwort gebeten...der Händler sagte dann das er nicht glauben würde das das die Garantie abdecken würde...wegen Glas und Dichtungen .....er jetzt eh keine Zeit hätte weil er ganz wichtige Termine hätte und Autos verkaufen müsste....darauf hin mein Werkstätter....das die Kundin hier nun sitzen würde und wissen möchte wann sie ihr Auto wieder fahrbereit zurück erhalten würde...er ist nämlich komplett auseinandergebaut...der ganze Himmel weg..(.hab mich erschrocken.)...darauf meinte dann der Händler...also in ca. 2 Std hätte er evtl. Zeit um sich darum zu kümmern und er würde sich bei meinem Werkstättler melden....und so nach dem Motto das ihn das nicht interessieren würde ob die Kundin da nun sitzen würde...er hätte wichtigeres im Moment zu tun....
also ich hab gedacht ich flippe aus....sollte er sich in 2 Std. nicht bei ihm gemeldet haben ruft dieser ihn noch ein mal an...und wenn sich nix tut soll ich zum Anwalt gehen sagt mein Werkstättler...
bin gerad bisserl aufgelöst auch über das derartig arrogante Verhalten....
Mein Werkstättler hat es mir gerade gezeigt wie das Wasser gelaufen ist....unglaublich....die ganze Elektronik stand im Wasser ...das war wie als wenn man nen Wasserschlauch aufdreht...in meinem Auto steht nen riesen Eimer....oh man oh man....
Erzähl dem Vk mal das was ich dir geschrieben haben das Gesetz ist auf deiner Seite das steht schonmal fest. Ein Anwalt sollte das in kurzer Hand hinbekommen. Hast du rechtsschutz ?
okay das werde ich machen...ich fahre gleich noch zu meinem Auto hin...mein Dad will sich das ganze auch noch mal ansehen...
ich hab die Information von Dir schon ausgedruckt ...Ja ich habe Familien und Verkehrsrechtschutz....dann muss ich den Anwalt ja nicht bezahlen....
Vielen Dank für Deine Hilfe und Unterstützung....melde mich wenn ich was neues weiß....
Sofern der Verkäufer etwas resistent gegenüber den Tatsachen ist und keine Einsicht zeigt, nach Rücksprache mit Deiner Rechtschutzversicherung sofort zu einem Anwalt. Wenn möglich, die entdeckten Schäden fotografieren und entsprechend dokumentieren.
Die Einlassung des Verkäufers, er wisse nicht, ob die Garantie das abdecken würde, kannst Du relativ entspannt sehen; er ist in der Gewährleistungspflicht.