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HILFE !! Tüv // Golf 6 1,4l mit gti front Nebler nicht angeschlossen
Hi mich haben vorhin die [Textstelle von der Moderation editiert - Bitte Beitragsregeln beachten!] angehalten
ich fahre einen 1,4l Golf und habe keinen Schalter für die Nebelscheinwerfer aber dennoch eine Gti Front.
habe jetzt eine Mängelkarte bekommen weil ich gelbe Folie da drüber habe und der eine Polizist meinte alles was montiert ist muss auch funktionieren.
Jedoch meine Frage : Stimmt das wirklich ? weil "das was nicht vorhanden ist(schalter) brauch ja eigentlich nicht funktionieren" zudem sind nebler ja nicht notwenig.
Habe auch schon oft gelesen das man die dann abkleben muss also kenntlich machen sollte das man sieht das die nicht angeschlossen sind , würde dann gelbe folie reichen die gelbe folie ist eigentlich die Original (dabei gewesen ) oder muss es Schwarz sein ?
Was meint ihr ? oder muss ich doch die anschließen, sprich schalter Kaufen und kabel ziehen etc.. ?
Bitte euch schnell zu antworten bis donnerstag muss ich es zum Tüv geschafft haben.. Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von BliZ3d
Jedoch meine Frage : Stimmt das wirklich ?
Ja, das stimmt wirklich!
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41 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BliZ3d
Jedoch meine Frage : Stimmt das wirklich ?
Ja, das stimmt wirklich!
Guten Morgen
Jepp, alles was Montiert ist muss auch Funktionieren. du hast die Möglichkeit deine NSW Funktionsfähig zumachen oder diese auszubauen, beim Ausbau interessiert auch niemanden das die Öffnungen für die NSW vorhanden sind.
vg
Stefan der jetzt zur Arbeit muss
Wie die Vorredner schon sagen, muss alles was am Fzg. montiert ist auch funktionieren. Was für eine original gelbe Folie du meinst ist mir allerdings ein Rätsel, denn am GTI ist original (zumindest in D) keine gelbe Folie am NSW angebracht.
Hatte erst vor wenigen Tagen meinen GTI beim ersten TÜV und der TÜVler wollte mir erst nichtmal glauben dass der GTI kein Abbiegelicht hat. Erst nachdem er die Kennzeichnung am NSW kontrolliert hat glaubte er es auch. Soviel nochmal zum Thema, was verbaut ist muss funktionieren.
Da bleibt nicht mehr viel Zeit bis Donnerstag, Schalter montieren und Kabel ziehen , denn halten Dich die "Bullen" zum 2. mal an , legen die Jungs die Kiste still. Was montiert ist , muß auch funktionieren, sollte man wissen bevor man an dem Wagen rumbastelt
Und bei der Verkabelung daran denken, sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten!
Ob eine Kontrollleuchte dafür vorgeschrieben ist, bin ich gerade überfragt.
Selbstverständlich ist die Kontrollleuchte vorgeschrieben, also neues Kombiinstrument incl. Verdrahtung oder der TÜV beanstandet das beim nächsten Mal , sollte man sich alles überlegen wenn man den kleinen 85 PS Golf mit GTI Front pimpt
Im KI gibt es keine Kontrollleuchte für die Nebelscheinwerfer!
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Im KI gibt es keine Kontrollleuchte für die Nebelscheinwerfer!
Stimmt, aber dafür am Lichtschalter (grün und gelb für NSW und NSL).
Das ist klar, nur ob die Pflicht ist, ist mir noch nicht klar.
EDIT: Kontrollleuchte für NSL ist auch im Drehzahlmesser.
EDIT II: Wie es aussieht, muss nur für die NSL eine Kontrollleuchte im Sichtfeld des Fahrers sein.
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Das ist klar, nur ob die Pflicht ist, ist mir noch nicht klar.
Für die NSL auf jeden Fall, bei den NSW bin ich mir auch nicht sicher.
Zitat:
Original geschrieben von REDSUN
Guten Morgen
Jepp, alles was Montiert ist muss auch Funktionieren. du hast die Möglichkeit deine NSW Funktionsfähig zumachen oder diese auszubauen, beim Ausbau interessiert auch niemanden das die Öffnungen für die NSW vorhanden sind.
vg
Stefan der jetzt zur Arbeit muss
Falsch. Es muß nicht alles funktionieren was montiert ist. Viele ältere Japanische Geländewagen (z.b. Pajero) hatten die Schlußleuchten seitlich der Heckklappe. Da dies aber nicht de europäischen Norm entsprach wurden andere Leuchten im hinteren Stoßfänger verbaut. Die "alten" leuchten blieben ohne Funktion im Fahrzeug.
Frag einfach den Polizisten wo genau dieser Satz stehen soll. dann wird er schnell aufgeben.
Zitat:
Original geschrieben von Diesel_inside
Falsch. Es muß nicht alles funktionieren was montiert ist. Viele ältere Japanische Geländewagen (z.b. Pajero) hatten die Schlußleuchten seitlich der Heckklappe. Da dies aber nicht de europäischen Norm entsprach wurden andere Leuchten im hinteren Stoßfänger verbaut. Die "alten" leuchten blieben ohne Funktion im Fahrzeug.
Frag einfach den Polizisten wo genau dieser Satz stehen soll. dann wird er schnell aufgeben.
i.d.R ist das aber so! wie sich das genau mit deinem bsp. verhält kann ich nicht beurteilen. Fakt jedoch ist das z.b Zusatzbeleuchtung wie NSW welche am Fahrzeug Montiert sind, auch Funktionieren müssen.
da der TE aber wie er schreibt nur bis Donnerstag (also Morgen) zeit hat, würde ICH diese vorübergehend ausbauen.
vg
Stefan
Die NSW müssen übrigens separat von der Nebelschlussleuchte schaltbar sein. Rein technisch würde es reichen das BCM zu tauschen (und die Leuchten anzuschließen), aber dann werden NSW und NSL immer gemeinsam geschalten, weil der Lichtschalter es nicht besser kann -> man braucht den Lichtschalter für Fahrzeuge mit Nebelscheinwerfer.
Wer basteln will kann aber auch einen anderen Schalter einbauen, zumindest bei der GTI-Front (bei der normalen Front muss bei Prüfern, die es genau nehmen auch das Abbiegelicht funktionieren und das geht wiederum nur mit passendem BCM).
vg, Johannes
Zitat:
Original geschrieben von MrXY
[.....] zumindest bei der GTI-Front (bei der normalen Front muss bei Prüfern, die es genau nehmen auch das Abbiegelicht funktionieren und das geht wiederum nur mit passendem BCM).
vg, Johannes
Die GTI Nebelscheinwerfer haben keine Zulassung/Kennzeichnung für Abbiegelicht.