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Hilfe-unversch.Unfall -weis nicht weiter

Themenstarteram 21. August 2005 um 15:26

Hallo,

wer kann mir helfen? Habe mich bereits ausführlich bei unfallweb.de informiert.Fragen sind dennoch offen!

Gestern um 4 UHr wurde mein ordnungsgemäß geparkter

Corsa 1.4.(Ez 90, 60 PS, GKat, zugelassen, noch guter Zustand) durch ein schleuderndes Fzg. beschädigt.

Fahrer fuhr lt. Polizei ohne Fahrerlaubnis´und war betrunken.

Fahrer ist nicht zugleich Halter (vermutlich Sohn mit Vaters Auto unterwegs)). Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen,

der Fahrer zur Anzeige gebracht.

Nebenbei: Die Polizei hielt es nicht für nötig, mich über den Unfall zu informieren!! Habe den Schaden erst 14 h später selbst entdeckt und dazu einen verregneten Wisch von Zettel

(Formblatt)

außen an der Scheibe

ohne Stempel uä. der mir mitteilte, dass mein Auto beschädigt ist. Interessanterweise fand sich für jedermann lesbar der Name und Anschrift des Verursachers un d dessen Kfz-Kennzeichen drauf,.. dieser Wisch war von der Polizei

(wurde mir dann nach Anruf bestätigt).

Schaden: re. Kotflügel stark verbeult, Stoßfänger rechts ca. 20 cm verzogen, Motorhabe an Kante beschädigt,Schweller

verbogen - hat sich in rechtes Vorderrad gebohrt,

rechte Scheinwerfer zerstört- also wirtschaftlicher Totalschaden ?!? Der Motor läßt sich nicht mehr starten

(ist jedoch äußerlich unbeschädigt).

Fragen. Wie soll ich vorgehen- ich kann mir kein finanz. Risiko leisten, muss jeden Cent umdrehen.

Dazu habe ich noch einen weiteren Wagen laufen, der zZ. in der Werkstatt ist. Der Corsa sollte eingentlich demnächst verkauft werden.

0. Soll ich die gegnerische Haftpflicht informiern?

((Zentralrufnr. hab ich-Wagen ist definitiv versichert)

Wie weiter? Möglichkeiten:

1. Verstänidge mich mit Verursacher bzw. Halter über

Abwicklung ohne Haftpflichtversicherung (wohl günstig für Halter...), konkret : verlange Wiederbeschaffungswert

plus Auslagen , wenn er mitmacht 500 Eur. Wäre damit zufrieden. ABER: Glaube nicht,dass Geld da ist...

Mögl. 1: Wäre wohl für alle der beste Weg für alle

Evtl. würde ich das Fzg. auch an den Verursacher verkaufen.

ODER:

2. Gutachter beauftragen? Oder gleich RA? Beides?

3. Nutzungsausfall? Hier hat mir unfallweb.de nicht ganz

klar weitergeholfen: Ich bin zZ. in Ausbildung/Weiterbildung,

arbeite nebenbei regelmaßig (etwa jeden 2. Tag) für ein Transportunternehmen, Arbeitszeiten oft außerhalb

der Verkehrszeiten ÖNPV (nachts), Entfernung ca. 6 km zum

Arbeitsplatz. Ich arbeite auf Abruf: Mein AG erwartet, dass ich i.d.R. in kürzester Zeit (15 min) am Arbeitsplatz bin (zu Fuß brauche ich 30 min mind.)

Frage: Kann ich überhaupt Nutzungsausfall bekommen , und wie? (Ich bin nicht wirklich an Mietwagen interessiert- Nutzungsausfall hätte ich aber gerne...). Möglich? Und wie

geht das? RA? Welche Höhe?

Für Antworten bin ich sehr dankbar!!!

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9 Antworten

Bei so einer Konstellation des Unfalls würde ich in jedem Fall davon abraten, direkt mit dem Unfallverursacher oder dem Halter zu verhandeln. Halt dich lieber an die gegnerische Haftpflicht. Wie du die Gesellschaft rausbekommst, weißt du ja offensichtlich.

Dann würde ich in jedem Fall zu einem Gutachter raten (es scheint sich ja um einen größeren Schaden zu handeln, wenn Motorhaube, Kotflügel und sogar der Schweller betroffen sind), den bezahlt die gegnerische Versicherung.

Nutzungsausfall steht dir zu, aber nur wenn der Schaden repariert wird (sofern kein Totalschaden) oder du bei Totalschaden innerhalb einer gewissen Frist ein Ersatzfahrzeug erwirbst.

Regel das möglichst schnell mit der gegnerischen Haftpflicht, dass du ein Gutachten anfertigen lassen kannst, damit du weißt, ob sich die Repartur lohnt oder nicht oder wie du sonst am besten weiter verfährst!

Ansonsten steht es dir auch frei, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Den müsste dann sogar auch die gegnerische Versicherung zahlen. Ich würde es aber erstmal ohne versuchen. Wenn du das Gutachten hast, kannst du ja direkt bei der gegnerischen Versicherung ausloten, ob die die Schuld bestreiten (dann würde ich dir dringend zu einem RA raten) oder nicht (eher wahrscheinlich, dann geht es m.E. auch gut ohne RA).

Wenn ein Zweitwagen vorhanden ist , besteht dann überhaupt Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ?

Gruß

capri

Themenstarteram 21. August 2005 um 17:32

Hallo, danke üfr die Anw.Muss mich kurz fassen, meine Verbindung in Netz bricht dauerd weg.

1. Warum soll ich nicht mit Verursacherkontakten?

Leider siehts so aus, als ob der kein Geld hat (vermülltes Haus, kein Telefon-bin grad vorbei dort).

 

2. Bekomme ich Nutzungsausfall, wenn Zweitwagen da?????

Dieser Wagen ist zZ in Werkstatt, vorr. ganze nächste Woche.

Eigentlich bräuchte ich nicht unbedingt Ersatzwagen, könnte auch mit Rad zum Aushilfjob (nachts fahren keine ÖNPV),

ca. 6km.u

Würde aber gerne das Geld haben (brach jeden cent zZ.)!!

Geht das nur über RA oder wie kann ich überhaupt Nutzungsausfall geltend machen.

Konkret: Würde auf Ersatzwagen verzichten und dafür Geld nehmen. Bin ich naiv?

Kenne mich halt nicht so aus...

Also ist es "lukrativer", direkt sgen wir um 400-500 EUR

mit dem Verursacher zu verhandlen oder

lieber mit Gutachter /HP-Versicherer (Concordia a.G.München) des Verursachers ?

3. Soll ich dann den Schadensdienst der gegnerischen Versicherung nutzen?

Danke!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Der Wagen ist offensichtlich ordnungsgemäß zugelassen und versichert.

Somit besteht auch ein solventer Anspruchsgegner.

Vorsorglich kann man das wie Dir bekannt über den Zentralruf der Versicherer erfragen der einen direkt zur haftenden Gesellschaft durchstellt.

Besteht Versicherungsschutz, so kannst Du Dich direkt zu einem RA begeben und dort vorsprechen. Er wird Dich fachgerecht beraten und die entsprechenden Schritte in die Wege leiten.

Es wird nach dem Grundsatz reguliert, dass Du so zu stellen bist, als sei der Unfall nicht passiert.

Bei einem Wagenwert von 500 EUR darf der Gutachter nur ein Kurzgutachten verfassen.

Nutzuungausfall:

Für so ein Auto - und ich gehe von wirtschaftlichem Totalschaden aus - je nach lokaler Lage 7 bis max. 14 Arbeitstage in der niedrigsten Klasse.

Ich nehme an, dass Job und Aus-/Weiterbildung miteinander vereinbar sind, d.h. dass das legal ist und beide Seiten von der jeweils anderen wissen. Andernfalls wäre ich an Deiner Stelle sehr vorsichtig, insbesondere dann wenn die Bundesagentur für Arbeit Leistungen an Dich erbringt. Aber auch Lehrverträge können so zu Bruch gehen ...

Den Schaden würde ich aufgrund Deiner Beschreibung auf max. 750 EUR ansetzen.

Vom Wagenwert ist der Restwert (=Schrottwert) abzuziehen.

Eine solche Summe kann man in aller Regel auch direkt und ohne große Probleme mit der Versicherung abwickeln.

Wenn Du genug Selbstvertrauen hast, so kannst Du es so machen. Das hat den Vorteil, dass Dir garantiert keine Kosten entstehen - und das scheint ja wichtig zu sein.

Der Nachteil ist dabei, dass Dir die Versicherung die Leute bestellt. Bei der Schadenshöhe aber wirtschaftlich besser als der Weg über eigenen RA und Gutachter.

Die Inanspruchnahme des Schadensservices der gegnerischen Versicherung nimmt Dir jedes Risiko und geht schnell.

Ich würde es so machen.

Geld für den Nutzungsausfall wird ausgezahlt.

25 bis 40 EUR für Aufwendungen kannst Du ebenfalls in Rechnung stellen (regional unterschiedlich), dito die Abmeldegebühren für den Wagen.

Themenstarteram 21. August 2005 um 18:31

Lieber Madcruiser (und Ytna& capri17),, ganz vielen Dank für die Antworten !

Nochmal kurze Frage (ich bin halt unbedarft):

Wenn ich über Schadensdienst der gegnerischen Versicherung regle:

1. Soll ich mich selber bei Versicherung des Gegners medlen oder kommen die auf mich zu? Es ist die Concordia a.G. in München (noch nie davon gehört).

2.Wichtig: Hab ich überhaupt Anspruch auf Nutzungausfall?

(oder hat das jeder sowieso?)

Muss ich das bei denen extra beantragen???

3. Wann soll ich das Fzg. (sofot) abmelden?Halt steht ja noch im öffentl Verkehrraum-klar geht nicht

4."Gehört" mir eigentlich noch das Fzg. (ist ja wohl wirtschaftl. Totalschaden) oder qusi der Versicherung? Also, kann ichs dann weiterverkaufen.

5. Und: Wer bezahlt eine evtl. Verschrottungsgebühr?

Viele Fragen, ich weiß- Madcruiser sollte den Internet-Forenhilfe-Award bekommen!!!!! Ganz toll, wie er sich einsetzt!

(und andere auch, Gruß Schreddi !)

Grüße

Dann wollen wir mal:

1. Du musst dich bei denen melden - die haben natürlich kein Interesse Leuten hinter her zu laufen um ihn Kohle zahlen zu dürfen.

2. Eigentlich relativ egal - forder einfach bei der Abrechnung des Schadens Nutzungsausfall ein. Wenn die damit nicht einverstanden sind, sollen sie es begründen.

3. Lass es erstmal begutachten und danach von der Versicherung freigeben. Danach würde ich es dann in einem Schritt veräußern oder verschrotten und gleichzeitig abmelden.

4. Es gehört dir, so lange bis du es verkaufst!

5. Die gegnerische Versicherung, also mit angeben bei der Abrechnung.

Concordia sitzt in Hannover, München ist nur eine Niederlassung.

Es ist ein alter Versicherer mit ursprünglich landwirtschaftlicher Ausrichtung.

Grundsätzlich o.k., aber auch dort kann es schlechte Tage und Mitarbeiter geben.

Über den Zentralruf direkt mit dem Versicherer verbinden lassen. Der Schaden wird dann direkt angelegt.

ynta hat Dir den Rest erklärt.

Kannst ja zwischendurch nachfragen.

Bevor Du das Auto veräußerst, frage die gegnerische Seite, also ich meine den Versicherer, ob diese einen potentiellen Käufer hat.

Denn oft passiert folgendes: Die Versicherung präsentiert einen "dubiosen" Aufkäufer, dessen oft unrealistisch hohes Kaufangebot als Restwert für Dein Auto von der Entschädigung abgezogen wird. Wenn Du dann bereits für einen geringeren, wenn auch marktgerechten, Preis verkauft hast, bleibst Du auf der Differenz sitzen.

Wenn die Versicherung also diesen Aufkäufer mit seinem hohen Angebot präsentiert, dann muß er es halt auch nehmen und Du bist fein raus!

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