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Hilfe was kann ich tun ich / Laufleistung 100000 km zu hoch

Themenstarteram 7. Juni 2008 um 5:48

Hallo erstmal,

ich habe folgendes problem,

meine freundin hat einen Ford escort gekauft, der wagen macht äusserlich und innen einen sehr gepflegten eindruck .... das auto haben wir bei einem Autohaus gekauft es ist bj. 93 und soll angeblich 118000 km runter haben...für 2600€....

so nun mein problem da wir mehr als nur probleme mit diesem wagen haben und schon mehrmals in dieser werkstatt(von dem Autohaus) waren und dort nie was zu finden war (auto ruckelte beim gasgeben und die drehzahl ging auch auf unter 500 runter beim kuppeln, das auto ist ständig ausgegangen, jetzt kommt noch dazu das das Kühlwasser ständig leer geht und im kühlwasser ist ganz leicht zu erkennen das öl auf der oberfläche schwimmt) die drehzahl wurde höher geschraub und jetzt ist sie ab und zu auf 2000 .... diese fehler werden angeblich nicht gefunden und meine freundin hat schriftlich mitgeteilt bekommen ''das die werkstatt, von einem ''bedienungsfehler'', ausgehen muss.... Wir kamen als laien in die werkstatt wegen einer defekten sicherung die dort ausgetauscht wurde.... das wird uns nun auch vorgehalten''schriftlich'' :''wegen einer lächerlichen sicherung'' kommen wir in die werkstatt wobei das ja jeder autofahrer selber wechseln kann, was auch sein mag aber als laie muss man drauf kommen das es an der sicherung liegt das das auto auf einmal ausgeht und sich nicht mehr starten lässt.....

aber nun zu meinem eigentlichen problem

als wir beim vorbesitzer anriefen und nach mängeln fragen wollten bekamen wir raus das das auto 218000 km gelaufen hatte und nicht wie ausgeschrieben 118000 km auf dem tacho hatte .... beim escort eh schwer nachzuvollziehn, da dieser ja nur 5 stellen hat.... Der chef hat uns darauf ''mündlich hingewiesen das durchaus dieser stand 118000 nicht stimmen kann(er ist aber nicht vom preis runter gegangen) und in seinem TÜV/AU bericht steht einmal 18000 und im AU bericht steht 118000km laufleistung solle das auto haben.... in dem kaufvertrag steht '' km stand abgelesen 18000....und das auto verkaufte er uns auch nur als teileträger und bastlerfahrzeug mit einem jahr gewährleistung....

die vorbesitzer schicken uns ne kopie von dem verkaufsvertrag mit dem ''richtigen kmstand zu''

nun meine frage : was kann ich tun?

ich möchte das auto gerne zurück geben da wir nur probleme damit haben das auto war teuer genug und um alles richten zu lassen würden wir gut und gerne nochmal 2000 reinstecken die wir aber nicht haben und wir brauchen ein fahrzeug da sonst unsere jobs auf dem spiel stehen...

und das autohaus ist nach den telefonaten nicht gewillt das geld zurück zu geben...

 

so ich denke ich hab alles reingeschrieben, war mein erster beitrag in so einem forum ich weis mir nicht mehr anders zu helfen als hier noch nen hilferuf zu starten

ich danke schonmal im vorraus

Beste Antwort im Thema
am 7. Juni 2008 um 7:44

Zitat:

Original geschrieben von DerMatze

sie hat ein bastlerfahrzeug mit unbekanntem kilometerstand gekauft und hat jetzt probleme? kann ich ja mal garnicht nachvollziehen *lach*

Die möglichen Probleme waren zwar für den gut informierten Laien erkennbar, dennoch wurde die Käuferin hier über den Tisch gezogen. Bei einem Kaufpreis von stolzen 2600 Euro für ein 15 Jahre altes Auto kann der Verkäufer sich nicht aus der Gewährleistung herauswinden, indem er ein "Bastlerfahrzeug" deklariert. Diese bauernschlaue Vorgehensweise wird nicht durch die laufende Rechtsprechung gedeckt. Die Käuferin hat für ein ordentliches Auto bezahlt und hat auch das Recht, ein funktionierendes Auto zu bekommen. *Alle* in den ersten sechs Monaten auftretenden Mängel, die nicht offensichtlich Verschleißbedingt bzw. altergemäße Abnutzung sind, muß der Verkäufer beheben.

Die TE bzw. die Freundin sollte einen Anwalt beauftragen, falls sie sich die formal korrekte Abwicklung der Rückgabe nicht selbst zutrauen. Das Honorar des Anwaltes müssen sie allerdings selbst zahlen, sofern der Verkäufer nicht bereits in Verzug ist.

Zur Vorgehensweise: Den Verkäufer nochmals auffordern, den Mangel mit der Drehzahl (und auch die übrigen) zu beheben. Falls das nicht gelingt, Fahrzeug unter Zeugen auf den Hof stellen, Zustand dokumentieren, Schlüssel an den Händler übergeben und (schriftlich) mit Termin zur Rückzahlung des Kaufpreises auffordern. Wenn kein Geld kommt, Anwalt beauftragen.

Oliver

PS: Wer war im Vertrag des Vorbesitzers als Käufer angegeben? Wenn es das Autohaus ist, wo der Wagen nun gekauft wurde, ist der Betrug offensichtlich und es dir Rückgabe geht auch schneller. Ansonsten muß über die erfolglosen Versuche zur Mängelbeseitigung argumentiert werden.

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am 7. Juni 2008 um 7:17

Hallo tukki,

wenn ich Dich richtig verstehe, hat der Vorbesitzer das Fahrzeug mit im Kaufvertrag vermerkten 218tkm an den Händler verkauft, der Deiner Freundin anschließend das Fahrzeug mit unbekanntem km-Stand weiterverkauft hat?

Falls ja, würde ich (nach Erhalt der Kopie des Kaufvertrags) den Händler auf seinen Betrugsversuch hinweisen, ggfs. einen Anwalt einschalten und Anzeige erstatten.

sie hat ein bastlerfahrzeug mit unbekanntem kilometerstand gekauft und hat jetzt probleme? kann ich ja mal garnicht nachvollziehen *lach*

am 7. Juni 2008 um 7:44

Zitat:

Original geschrieben von DerMatze

sie hat ein bastlerfahrzeug mit unbekanntem kilometerstand gekauft und hat jetzt probleme? kann ich ja mal garnicht nachvollziehen *lach*

Die möglichen Probleme waren zwar für den gut informierten Laien erkennbar, dennoch wurde die Käuferin hier über den Tisch gezogen. Bei einem Kaufpreis von stolzen 2600 Euro für ein 15 Jahre altes Auto kann der Verkäufer sich nicht aus der Gewährleistung herauswinden, indem er ein "Bastlerfahrzeug" deklariert. Diese bauernschlaue Vorgehensweise wird nicht durch die laufende Rechtsprechung gedeckt. Die Käuferin hat für ein ordentliches Auto bezahlt und hat auch das Recht, ein funktionierendes Auto zu bekommen. *Alle* in den ersten sechs Monaten auftretenden Mängel, die nicht offensichtlich Verschleißbedingt bzw. altergemäße Abnutzung sind, muß der Verkäufer beheben.

Die TE bzw. die Freundin sollte einen Anwalt beauftragen, falls sie sich die formal korrekte Abwicklung der Rückgabe nicht selbst zutrauen. Das Honorar des Anwaltes müssen sie allerdings selbst zahlen, sofern der Verkäufer nicht bereits in Verzug ist.

Zur Vorgehensweise: Den Verkäufer nochmals auffordern, den Mangel mit der Drehzahl (und auch die übrigen) zu beheben. Falls das nicht gelingt, Fahrzeug unter Zeugen auf den Hof stellen, Zustand dokumentieren, Schlüssel an den Händler übergeben und (schriftlich) mit Termin zur Rückzahlung des Kaufpreises auffordern. Wenn kein Geld kommt, Anwalt beauftragen.

Oliver

PS: Wer war im Vertrag des Vorbesitzers als Käufer angegeben? Wenn es das Autohaus ist, wo der Wagen nun gekauft wurde, ist der Betrug offensichtlich und es dir Rückgabe geht auch schneller. Ansonsten muß über die erfolglosen Versuche zur Mängelbeseitigung argumentiert werden.

am 7. Juni 2008 um 7:50

@os-m:

Auf diese Argumentationsebene (Gewährleistung etc.) muß man sich in diesem Fall garnicht herablassen, auch wenn Du natürlich völlig recht hast. Der Verkäufer hat vorsätzlich eine wichtige, wertbestimmende Eigenschaft des Fahrzeuges verschwiegen und sich dadurch einen Vermögensvorteil verschafft.

Damit ist der Fall eigentlich klar und auf weitere Diskussionen muß man sich nicht einlassen.

am 7. Juni 2008 um 8:04

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280

@os-m:

Der Verkäufer hat vorsätzlich eine wichtige, wertbestimmende Eigenschaft des Fahrzeuges verschwiegen und sich dadurch einen Vermögensvorteil verschafft.

Damit ist der Fall eigentlich klar und auf weitere Diskussionen muß man sich nicht einlassen.

Richtig. Siehe auch mein PS im oberen Beitrag (Zeitgleich zu Deiner Antwort eingegeben). Es kommt aber darauf an, ob dem Händler die hohe Laufleistung bekannt war, oder ob ein "Zwischenhändler" diese Information weggefiltert hat.

bin kein jurist aber wenn der verkäufer mündlich mitteilt, dass der kilometerstand möglicherweise falsch ist und im kaufvertrag nur einen "abgelesenen" kilometerstand angibt dann wäre er aus meinem rechtsverständnis rauß aus der sache.

am 7. Juni 2008 um 8:32

Zitat:

Original geschrieben von DerMatze

bin kein jurist aber wenn der verkäufer mündlich mitteilt, dass der kilometerstand möglicherweise falsch ist und im kaufvertrag nur einen "abgelesenen" kilometerstand angibt dann wäre er aus meinem rechtsverständnis rauß aus der sache.

Nicht wenn ihm der tatsächliche Kilometerstand bekannt ist. Betrug setzt nicht (wissentlich) falsche Aussagen voraus. Es genügt das Weglassen einer Information, mit dem Ziel den Käufer in die Irre zu führen.

@tukki

Wie lang ist die Gewährleistungsfrist lt. Kaufvertrag? 24 oder 12 Monate?

Zitat:

Original geschrieben von tukki

....und das auto verkaufte er uns auch nur als teileträger und bastlerfahrzeug mit einem jahr gewährleistung....

Ist es nicht etwas inkonsequent ein "Bastlerfahrzeug" zu kaufen, und sich dann zu wundern, daß es tatsächlich ein "Bastlerfahrzeug" ist ? :confused:

Wenn Du aber beweisen kannst, daß der Händler vom deutlich höheren Km-Stand wußte, könntest Du rechtlich gesehen, gute Karten haben.

Hmm, ich vermute das die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, was allerdings nicht wirksam sein dürfte. Daher gelten (wenn keine weiteren Klauseln bestehen) 24 Monate da ja nicht schriftlich "verkürzt" wurde ;)

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

Ist es nicht etwas inkonsequent ein "Bastlerfahrzeug" zu kaufen, und sich dann zu wundern, daß es tatsächlich ein "Bastlerfahrzeug" ist ? :confused:

Wenn Du aber beweisen kannst, daß der Händler vom deutlich höheren Km-Stand wußte, könntest Du rechtlich gesehen, gute Karten haben.

Eigentlich schon, aber meist wird ja mündlich die tolle Funktionstüchtigkeit des PKW "garantiert" und der Ausschluss der Gewährleistung ja nur gut für den Preis ist und sonst der arme Verkäufer ja gar nichts mehr verdienen würde wo er doch eine große Familie zu versorgen hat (alles schon selbst erlebt ;)) :D

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

 

Ist es nicht etwas inkonsequent ein "Bastlerfahrzeug" zu kaufen, und sich dann zu wundern, daß es tatsächlich ein "Bastlerfahrzeug" ist ? :confused:

Wenn Du aber beweisen kannst, daß der Händler vom deutlich höheren Km-Stand wußte, könntest Du rechtlich gesehen, gute Karten haben.

Nun ja, sie hat aber mit 2600€ kein Bastlerfahrzeug bezahlt, sondern einen Escort mit 118tkm.

"Teileträger" sind für diesen Preis sicherlich keine Escorts.

Zitat:

Original geschrieben von tukki

...und das auto verkaufte er uns auch nur als teileträger und bastlerfahrzeug mit einem jahr gewährleistung....

Diese Konstellation kannte ich bisher auch noch nicht, daß auf Bastlerfahrzeuge ein Jahr Gewährleistung gegeben wird.

am 7. Juni 2008 um 13:16

Den Begriff BASTLERFAHRZEUG kann sich ein gewerblicher Verkäufer abschminken! Dazu gibt es auch entsprechende Urteile.

Den Rest kann sich jeder selbst ausmalen.

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