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Hilfstransport Spendenfahrt ohne 95?

Themenstarteram 2. November 2017 um 19:45

Moin,

 

Hab da mal ne Frage und zwar möchte ich gerne wissen ob eine Spendenfahrt bzw. ein Hilfstransport( ins Ausland) unter gewerblichen Güterverkehr fällt, wenn man diesen von einer Kirchengemeinde aus durchführt. Natürlich ohne Entgelt und ohne Rückladung also leer zurück.

Ich habe den CE gemacht aber die BKF Qualifikation noch nicht.

Und jetzt möchte ich gerne wissen ob ich z.B so einen Hilfstransport mit einem 40Tonner durchführen kann.

 

 

MfG

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20 Antworten

...guckst Du ins

Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG)

speziell § 1 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt zum Zwecke der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse und findet Anwendung auf Fahrer und Fahrerinnen, die

1. deutsche Staatsangehörige sind,

2. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz sind, oder

3. Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz beschäftigt oder eingesetzt werden,

soweit sie die Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist; für andere Fahrten als Beförderungen gelten Bestimmungen dieses Gesetzes nur, soweit eine Vorschrift dies ausdrücklich so bestimmt.

(2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Beförderungen mit

1. Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet,

2. Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen,

3. Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden,

4. Kraftfahrzeugen, die

a) zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden,

b) in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden, oder

c) neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind,

5. Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt,

6. Ausbildungsfahrzeugen in einer Fahrschule und Kraftfahrzeugen, die zum Erwerb einer Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 und 2 oder während der Weiterbildung nach § 5 eingesetzt werden,

7. Kraftfahrzeugen zur nichtgewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern zu privaten Zwecken.

...wennst da drin eine entsprechend belastbare Ausnahme findest, dass es Dir das Wert ist. Wenns schief geht kostets angeblich irgendwas zwischen 2 bis 3.000,- EUR Bußgeld - wenn der CE vorhanden ist und nur die "95" fehlt ist allerdings noch eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.

Nicht gewerbsmäßige Beförderung zu Privaten zwecken.

Ich würde mal sagen nein und würde fahren.

Du transportierst das Zeug ja, um es zu verteilen, nicht gewerblich und nicht entgeldlich.

Oder einfach mal die Kreisverwaltung - Führerscheinstelle - angeschrieben und gefragt, dann könnteste es ja auch schriftlich haben und mitnehmen.

Themenstarteram 3. November 2017 um 11:16

Okay dann werde ich mich mal dort schlau machen. Wie sieht es denn aus mit Maut & Lenkzeiten, weiß da jemand etwas genaueres?

Mal als erster Anhaltspunkt

Lenk und Ruhezeiten wie sonst auch. 2 Fahrerbesatzung oder einer?

Pause mindestens 45 Min. nach 4,5 Std. Lenkzeit dann 4,5 std Lenken

Zusammenfassung der Lenk- und Ruhezeiten:

Maximale tägliche Tageslenkzeit = 9 Stunden

Maximal 2x wöchentlich = 10 Stunden

Maximale Wochenlenkzeit = 56 Stunden

Maximale Gesamtlenkzeit über 2 Wochen = 90 Stunden

am 3. November 2017 um 12:42

Bitte auch die Vorschriften der Länder beachten, welche durchfahren werden sollen, ebenso die des Ziellandes.

Themenstarteram 3. November 2017 um 12:47

Okay also Lenkzeiten wie üblich einhalten. Heißt also ich bräuchte auch eine Fahrerkarte wenn ich mit Digitaltacho fahren möchte..

Über 7,5 Tonnen brauchst du ne Fahrerkarte und unterliegst den Vorschriften über Lenk und Ruhezeiten.

Fahrerkarte kriegste bei der Führerscheinstelle...

am 3. November 2017 um 15:00

In Hessen und Bawü beim TÜV!

In BY bei TÜV, DEKRA, etc.

Wichtig ist vor allem ob die Länder die durchfahren werden das fahren ohne 95 auch tolerieren.

Ich wäre da als Verantwortliche/es für so einen Transport sehr sehr vorsichtig und würde generell niemanden ohne eingetragene 95 fahren lassen. Wo soll es überhaupt hin gehen ?

Innerhalb der EU sollte es da keine Probleme geben, aber lieber noch mal nachfragen. Außerhalb der EU muss man sich individuell je nach Land informieren.

Ich gehe mal davon aus, dass der Transport professionel organisiert ist, nicht das aus den Spenden irgendwann mal Kaufmannsgut wird, weil nicht korrekt deklariert, dann hast du als Fahrer nicht nur das 95 Problem sondern evtl. auch noch Probleme mit dem Zoll und den Landesbehörden. Als Fahrer würde mich diese Frage viel mehr umtreiben.

Themenstarteram 28. Dezember 2017 um 17:37

Wie sieht es aus bezüglich Mautkosten?

Vorwiegend soll es nach Osteuropa gehen

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