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Hinterachse nicht in der Spur

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 20. August 2020 um 18:42

Hallo,

habe vor 3 Wochen eine VW Golf 7 Variant IQ Drive gekauft. (Benzin, 115 PS, Baujahr 03.06.2019, 5.500 km)

Vorige Woche habe ich gemerkt, dass das Lenkrad rechts steht. Dachte es ist die Spur vorne. Bin dann in eine Werkstatt gefahren. Vorderachse wurde eingestellt. Leider sagte mir der Mechaniker, dass auch die Hinterachse nicht passt diese ist aber nicht einstellbar. Daraufhin hatte er auch mit einem Lackmessergerät nachgesehen ob das Auto schonmal nachlackiert wurde. Leider ja. Sehen tut man aber nichts mehr. Vom Unfall hat mir der Verkäufer aber nichts erzählt obwohl ich Ihn gefragt habe. Meine Frage ist jetzt, soll ich den Verkäufer sagen das er eine neue Hinterachse zahlen muss oder ist besser das Auto zurückgeben? Könnte sein das sich dadurch auch der Fahrzeugrahmen verzogen hat? Beim Parken stehen die Reifen auch nach Einstellung der Vorderachse gerade jedoch das Lenkrad schiefer als vorher? Habe den Messbereich angehängt.

Danke im Voraus für eure Mithilfe.

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47 Antworten

Hättest Du den gekauft wenn man Dir den Schaden genannt hätte?

Themenstarteram 21. August 2020 um 11:20

Wahrscheinlich nicht. Hätte mich etwas abgeschreckt. Die Frage ist auch ist es mit der Hinterachse getan?

Wenn die Hinterräder nicht in der Spur sind ist der Wagen schief, nicht die Hinterachse.

Also aus meiner Sicht ganz klar Wandlung, d.h. Fahrzeug zurück und Geld wieder.

Die Frage nach der Unfallfreiheit hat er ja verneint, steht hoffentlich so auch im Kaufvertrag.

Wenn das so ist, dann ist das absichtliche Täuschung.

Wenn er eine Rückgabe verweigert, dann ab zum Anwalt.

Wenn Du das Fahrzeug behalten willst, dann soll er Dir die Reparaturrechnung und ggf. das Schadengutachten übergeben und einen ordentlichen Nachlass. Ein Unfallschaden, auch repariert, stellt immer eine Wertminderung. Diese wird in einem Gutachten auch ausgewiesen.

Bei einer fachmännischen Reparatur wird auch das Fahrzeug vermessen und gerichtet. Das scheint hier nicht der Fall gewesen zu sein.

Daher mein Rat zur Wandlung, wer weiss, was sich später noch für Folgeschäden ergeben.

Letzteres kann sein, muss nicht. Wenn der das Rad getroffen hat verbiegt was.

Du hast Dir die Antwort selbst gegeben. Also zurück geben. Fertig ist die Laube.

Es verbiegt sich aber in der Regel eher nicht der betroffene Lenker. Der Stoß wird in die Karosserie weitergeleitet. Einen verbogenen Lenker müsste man auch erkennen.

Nein. Entschuldige bitte, keine Ahnung und davon ganz viel.

Erklär' mal wie Du eine Abweichung von '20 Grad erkennst. Zum besseren Verständnis, die Geometrie wird in Grad/ Minuten angegeben.

360 Grad = Kreis. Mit bloßem Auge erkennst Du evtl 1 Grad Abweichung. 1/ 3 davon? Nie im Leben....

Themenstarteram 21. August 2020 um 12:33

Zitat:

@opelix1 schrieb am 21. August 2020 um 13:31:30 Uhr:

Also aus meiner Sicht ganz klar Wandlung, d.h. Fahrzeug zurück und Geld wieder.

Die Frage nach der Unfallfreiheit hat er ja verneint, steht hoffentlich so auch im Kaufvertrag.

Wenn das so ist, dann ist das absichtliche Täuschung.

Wenn er eine Rückgabe verweigert, dann ab zum Anwalt.

Wenn Du das Fahrzeug behalten willst, dann soll er Dir die Reparaturrechnung und ggf. das Schadengutachten übergeben und einen ordentlichen Nachlass. Ein Unfallschaden, auch repariert, stellt immer eine Wertminderung. Diese wird in einem Gutachten auch ausgewiesen.

Bei einer fachmännischen Reparatur wird auch das Fahrzeug vermessen und gerichtet. Das scheint hier nicht der Fall gewesen zu sein.

Daher mein Rat zur Wandlung, wer weiss, was sich später noch für Folgeschäden ergeben.

Themenstarteram 21. August 2020 um 12:38

Im Kaufvertrag steht weder noch. Weder das er einen Unfall hatte, noch das keiner war. Jedoch hat er bei der Zustandsliste bei Kaufvertrag alles mit 1 angegeben ausser Lack mit 2.

Wollte das dann mal bei der Fahrzeughistorie einsehen, leider ist dort nichts gelistet. Muss heißen dies würde nicht bei einer VW Fachwerkstätte gemacht.

Wäre Schade um das Auto den es ist ansonsten gut, aber das mit den Folgeschäden stimmt. Wenn dann wieder was aufkommt ist das natürlich ärgerlich. Spätestens 2022 beim Pickerl.

Themenstarteram 21. August 2020 um 12:42

Zitat:

@Rasanty schrieb am 21. August 2020 um 13:28:50 Uhr:

Wenn die Hinterräder nicht in der Spur sind ist der Wagen schief, nicht die Hinterachse.

Und wenn der Wagen schief ist, ist natürlich eigentlich noch schlimmer oder?

Ruhig Blut...

Meist ist das entweder mit 'nem Achszapfen erledigt. Oder kompletter Achskörper. Lass ' Dich nicht verrückt machen.

Kläre für Dich was Dir wichtig ist. Hast Du ein schechtes Gefühl und willst Sicherheit = Rückgabe.

Edit: Mir ist 'ne Alte rein gefahren. Tür und Seitenteil. 3 Airbags ausgelöst. Felge angeschrammt. Achse hatte nichts!

Jeder hätte und hat gesagt, Achse ist krumm. War nicht. 100 % i.O!

am 21. August 2020 um 13:00

Nachlackierarbeiten müssen (leider) nicht vom VK angegeben werden, wenn diese fachgerecht erfolgt sind.

Zitat:

Grundsätzlich stellt die fachgerechte Nachlackierung von Kratzern, Parkdellen oder Steinschlagschäden also keinen generellen Mangel dar. Maßnahmen, die rein der Verbesserung der Optik des Fahrzeuges dienen, müssen vom Verkäufer nicht mitgeteilt werden. Ein Käufer kann nicht damit rechnen, dass sich ein Gebrauchtwagen im Originalzustand befindet. Wenn jedoch mit der Lackierung ein Unfallschaden oder die Durchrostung des Fahrzeuges verdeckt werden soll, kommt ein Rücktritt vom Kaufvertrag durchaus in Betracht (vgl. OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.12.2014, AZ: 3 U 86/00).

Ist von 2014, sollte aber immer noch gültig sein, leider!

Themenstarteram 21. August 2020 um 13:01

Zitat:

@Veteranenfreund23 schrieb am 21. August 2020 um 14:49:18 Uhr:

Ruhig Blut...

Meist ist das entweder mit 'nem Achszapfen erledigt. Oder kompletter Achskörper. Lass ' Dich nicht verrückt machen.

Kläre für Dich was Dir wichtig ist. Hast Du ein schechtes Gefühl und willst Sicherheit = Rückgabe.

Edit: Mir ist 'ne Alte rein gefahren. Tür und Seitenteil. 3 Airbags ausgelöst. Felge angeschrammt. Achse hatte nichts!

Jeder hätte und hat gesagt, Achse ist krumm. War nicht. 100 % i.O!

Ok danke. :)

Schlechtes Gefühl habe ich beim Auto selbst nicht. Gefällt mir sehr und ist gut zu fahren. Preis/Leistung wäre ansonsten wirklich gut, wenn das jetzt nicht mit dem Schaden aufgetaucht wäre. Dadurch würde ich es gerne behalten, wenn nicht eventuell wirklich Folgeschäden entstehen. Nur beim Autohändler fühle ich mich nicht ganz wohl. Verspricht viel, hält es aber nicht. Der mir das Auto verkauft hat ist auch nicht mehr dort. Hat aber erst im April angefangen und davor ist sein Vorgänger auch weggangen. Also irgendwas geht da schief. Wobei bin mir nicht sicher ob er dass wusste. Weil warum sollte er sonst beim Kaufvertrag das Auto so gut bewerten? Alles 1 ausser Lack 2 (=kleine Kratzer…, etc.

Montag treffe ich mich beim Autohändler schauen wie dieser reagiert, weil habe gestern nur mit der Sekretärin telefoniert.

Themenstarteram 21. August 2020 um 13:06

Zitat:

@Majoko schrieb am 21. August 2020 um 15:00:52 Uhr:

Nachlackierarbeiten müssen (leider) nicht vom VK angegeben werden, wenn diese fachgerecht erfolgt sind.

Zitat:

@Majoko schrieb am 21. August 2020 um 15:00:52 Uhr:

Zitat:

Grundsätzlich stellt die fachgerechte Nachlackierung von Kratzern, Parkdellen oder Steinschlagschäden also keinen generellen Mangel dar. Maßnahmen, die rein der Verbesserung der Optik des Fahrzeuges dienen, müssen vom Verkäufer nicht mitgeteilt werden. Ein Käufer kann nicht damit rechnen, dass sich ein Gebrauchtwagen im Originalzustand befindet. Wenn jedoch mit der Lackierung ein Unfallschaden oder die Durchrostung des Fahrzeuges verdeckt werden soll, kommt ein Rücktritt vom Kaufvertrag durchaus in Betracht (vgl. OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.12.2014, AZ: 3 U 86/00).

Ist von 2014, sollte aber immer noch gültig sein, leider!

Danke ja.

Hier wird aber eindeutig ein Unfallschaden verdeckt. Zumindest denke ich das es mit der Hinterachse zusammenhängt.

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