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Hinterer Grundstückszugang zugeparkt.

Themenstarteram 12. September 2021 um 20:09

Hallo zusammen.

Ich habe folgendes Problem: Mein Gartentor wird regelmäßig zugeparkt so dass ich meine Bio Tonne regelmäßig durch das Haus vorne an die Straße bringen muss. Die Situation ist aber leider noch etwas komplizierter. Hinter unserem Reihenhaus Grundstück befindet sich ein später gebautes wohngebiet mit verkehrsberuhigtem Bereich wo parken nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. Mein gartentor befindet sich in der Rundung der parkbucht in der allerdings die beiden Stellplätze durch eine Linie in der Mitte getrennt sind. Oft stehen dort dann aber drei Fahrzeuge von denen das hinten dann meist 30cm von meinem gartentor entfernt ist so dass ich dort noch nicht mal zu Fuß raus komme ohne mich am Auto zu reiben. Wie kann man das am besten lösen bzw regeln?

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29 Antworten

Ein Foto könnte helfen; zumindest kann ich es mir nur ganz schwer vorstellen, wie das ausssehen mag.

Biotonne draußen lassen?

Wenn da ein Stellplatz vorgesehen wurde und das Fahrzeug grundsätzlich korrekt steht, dann wohl eher wenig. Antrag auf Beseitigung des Stellplatzes stellen und hoffen, dass diesem entsprochen wird. Die Kosten trägt der Antragssteller.

Wenn's ein Reihenhaus ist und nur DEIN hinterer Grundstücksausgang versperrt ist, dann wäre mein Ansatz, einfach mal den Haus- und Gartennachbarn rechts oder links zu fragen, ob man die Tonne kurz da durch den Garten an die Straße bringen kann.

Wohl schwer möglich. Oder wollen sie den Zaun zum Nachbarn mit einem Türchen versehen?

Ein Foto wäre wirklich nicht verkehrt, damit man die Lage und die Situation genauer beurteilen könnte.

Wenn es durch abgestellte Autos auf einem Stellplatz nicht mehr, oder nur erschwert, möglich ist sein Grundstück zu verlassen, dann schaut das gewaltig nach baulichen Mängeln aus ?!

@TE Wurden Erschließungsbeiträge für die hinterliegende Straße auf dich umgelegt?

Hallo.

Interessantes Thema, hat allerdings nur bedingt mit Straßenverkehr zu tun. Ich denke ein Grundbuchauszug hilft hier weiter. Ist der Zugang benannt muß er freigehalten werden. Falls nicht wirst du mit den Gegebenheiten leben müssen.

Bin selbst Grundstückseigentümer und verstehe das Problem. Denkanstoß: ich installiere ein zusätzliches Gartentor zur befahrenen Hauptstrasse und zeichne es als „Einfahrt“ aus. Dadurch würde ich mir den davor befindlichen Parkplatz entlang der Straße sichern? Das kann auch nicht sein.

Die Ausführung der Randsteine entlang der Straße könnte ein Indiz sein ob dies ein offizieller Zugang ist oder nicht. Ist aber auch sehr schwammig.

Ich würde den Kontakt zu den Nachbarn suchen um eine für alle gangbare Lösung zu finden. Ansonsten bleibt dir nur der Anwalt was einen Rechtsstreit inklusive Trotzhaltung des Nachbarn nach sich zieht.

Gruß

Wenn es ein neu ausgewiesenes Baugebiet ist, dann kann es kein offizieller Zugang sein. Da jedem Grundstück baurechtlich nur ein offizieller Zugang zusteht, wirst du auch das Gartentor nicht im Nachgang dazu machen können.

Ist der hintere Grundstückszugang auch als offizieller Grundstückszugang im Plan eingezeichnet oder wurde einfach ein Tor in den Zaun gebaut?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 13. September 2021 um 11:00:32 Uhr:

Ist der hintere Grundstückszugang auch als offizieller Grundstückszugang im Plan eingezeichnet oder wurde einfach ein Tor in den Zaun gebaut?

Noch sind doch die Antworten überschaubar. Lies diese doch bitte durch bevor du antwortest.

Gruß

Zitat:

@ktown schrieb am 13. September 2021 um 08:49:27 Uhr:

Wohl schwer möglich. Oder wollen sie den Zaun zum Nachbarn mit einem Türchen versehen?

Warum denn nicht? Ein einfacher Durchgang ohne Tür wär natürlich auch möglich.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 13. September 2021 um 11:21:32 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 13. September 2021 um 11:00:32 Uhr:

Ist der hintere Grundstückszugang auch als offizieller Grundstückszugang im Plan eingezeichnet oder wurde einfach ein Tor in den Zaun gebaut?

Noch sind doch die Antworten überschaubar. Lies diese doch bitte durch bevor du antwortest.

Gruß

Du weißt wie es aussieht mehr.

Ich kann aus dem EO nicht entnehmen,dass es ein offizieller Grundstückszugang ist.

Woher hast Du diese Erkenntnis? Grundbuch des TE vorliegen?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 13. September 2021 um 12:14:27 Uhr:

Zitat:

@wpp07 schrieb am 13. September 2021 um 11:21:32 Uhr:

 

Noch sind doch die Antworten überschaubar. Lies diese doch bitte durch bevor du antwortest.

Gruß

Du weißt wie es aussieht mehr.

Ich kann aus dem EO nicht entnehmen,dass es ein offizieller Grundstückszugang ist.

Woher hast Du diese Erkenntnis? Grundbuch des TE vorliegen?

Nein, ich weiß nicht mehr. Aber um 9:28 habe ich eben dieses vorgebracht.

Gruß

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