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Hinweis auf Parkscheinautomat erforderlich nach DE-Verkehrsrecht?

Themenstarteram 23. Juni 2019 um 20:59

Hallo liebe Motor-Talker,

waren am WE mal wieder in Berlin. Als wir uns am Mehringdamm einen Döner holten, parkte ich wie gewohnt an der Ecke Yorckstr. Die letzten Besuche habe ich dort immer gratis geparkt und es gab nie Probleme. Im letzten Herbst wurden nun wohl Parkscheinautomaten aufgestellt, die Einfahrtsschilder allerdings nicht um einen Hinweis ergänzt. Ich kenne es eigentlich immer so, dass man auf einen Parkscheinautomaten hingewiesen wird. Naja auf jeden Fall hab ich wie gewohnt kein Ticket gezogen und ein Knöllchen über 10 Euro bekommen.

Zu meiner Frage: ist die Stadt Berlin nicht verpflichtet, auf den Parkscheinautomaten hinzuweisen? Aktuelle Situation siehe Bild in Anlage

Danke und Grüße

Ewald

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@augenauf schrieb am 24. Juni 2019 um 18:07:31 Uhr:

Vielleicht war das Schild dazu ganz woanders und die Straße gehörte, wie Ostelch schon anmerkte, zu einer Zone.

Ich kann mir ansonsten nur schlecht vorstellen, dass die zuständige Behörde das bei der Planung vergessen haben sollte.

Vorsicht! der TE hat in Berlin geparkt. Dort gilt das Toyota-Prinzip. Überall! ;)

Da verzögert sich der Start der "Parkraumbewritschaftung erst, wei man die falschen Schilder bestellt hatte. Und dann ist es doch mal soweit, aber dann funktionieren die Parkscheinautomaten nicht.

Grüße vom Ostelch

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am 23. Juni 2019 um 21:07

Hier in Berlin ist die Parkzone mit mit Anfang und Ende deutlich bezeichnet.

Den P-Automaten musste schon selber suchen.

B 19

Du meinst wohl eher das Zusatzschild: "Parken nur mit Parkschein" ?

Themenstarteram 23. Juni 2019 um 21:25

Zitat:

@manvo schrieb am 23. Juni 2019 um 23:23:40 Uhr:

Du meinst wohl eher das Zusatzschild: "Parken nur mit Parkschein" ?

Yo

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 23. Juni 2019 um 23:7:48 Uhr:

Hier in Berlin ist die Parkzone mit mit Anfang und Ende deutlich bezeichnet.

 

Den P-Automaten musste schon selber suchen.

Aber wie lange muss man suchen, um sichergehen zu können, dass man ihn nicht übersehen hat, wenn man gar nicht weiß, ob es einen gibt?

Ich kenne es auch mit dem Zusatzschild "mit Parkschein".

am 23. Juni 2019 um 21:36

Also ich kenne in Berlin so einige Ecken da musste so 150 M laufen.

B 19

Eigentlich gehört das Schild "mit Parkschein" dazu, wenn man ein Ticket lösen soll/muss. Für mein Verständnis.

In der Steinstraße in Hamburg, habe ich auch so etwas entdeckt, da fehlte das Zusatzschild auch und die Dame war fleißig am verwarnen.

@Bob19 Es geht nicht um den Automaten, sondern die Kennzeichnung "mit Parkschein".

@Mosel Manfred bezieht sich auf deinen Beitrag unten

Die Frage war aber ob die Beschilderung korrekt ist:

"Hinweis auf Parkscheinautomat erforderlich nach DE-Verkehrsrecht?"

Würde mich auch interessieren.

Themenstarteram 23. Juni 2019 um 21:46

Zitat:

@manvo schrieb am 23. Juni 2019 um 23:38:42 Uhr:

Eigentlich gehört das Schild "mit Parkschein" dazu, wenn man ein Ticket lösen sol/muss.

In der Steinstraße in Hamburg, habe ich auch so etwas entdeckt, da fehlte das Zusatzschild auch und die Dame war fleißig am verwarnen.

@Bob19 Es geht nicht um den Automaten, sondern die Kennzeichnung "mit Parkschein".

Es wirkt schon fast etwas berechnend von der Stadt Berlin, diesen Hinweis nicht zu geben... alle Autos um uns rum waren mit Knöllchen versehen :-(

@TE:

;) Hättest du einen Parkschein gezogen und länger geparkt als du bezahlt hättest (...weil auf dem Döner zu viel schaaaarf war) :p

..... dann wären sogar 15 € fällig gewesen. Also sei doch froh! :D

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 23. Juni 2019 um 23:36:39 Uhr:

Also ich kenne in Berlin so einige Ecken da musste so 150 M laufen.

Und woher weißt du, dass der Automat dann für die Parkfläche ist? Vielleicht darf ein Automat ja maximal 50m von der Parkfläche entfernt sein. Das würde erklären, warum man auf kleineren Parkplätzen mehrere Automaten sieht.

Ich sehe dort nur das Zeichen 314 mit einem Zusatzschild.

Und in der Anlage 3 zur StVO heißt es dazu:

1. Wer ein Fahrzeug führt, darf hier parken.

2. a) Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten (hier PKW), zugunsten der mit besondere Parkausweis versehenen Bewohner oder auf das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe beschränkt sein.

b) - f) hier uninteressant.

3. hier uninteressant.

Gibt auch noch das Zeichen 314.1 - hat unter dem P noch den Hinweis Zone - Beginn einer Parkraumbewirtschaftsungszone, nur mit Parkschein oder -scheibe.

Für mich logische Konsequenz: Das Knöllchen nicht bezahlen und es darauf ankommen lassen, wenn es kein Zusatzschild (oder Zeichen 314.1) gibt.

Als netter Mensch schreibt man die Stadt an, als wenig netter lässt man die erst das Verfahren weiter machen und reagiert erst dann.

Es gäbe noch die Möglichkeit, dass das Schild für die Parkzone mit Parkschein weiter vorne steht.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 23. Juni 2019 um 23:26:55 Uhr:

Aber wie lange muss man suchen, um sichergehen zu können, dass man ihn nicht übersehen hat, wenn man gar nicht weiß, ob es einen gibt?

Dazu reicht ein Blick auf die in unmittelbarer Nähe geparkten Fahrzeuge. Haben die einen aktuellen Parkschein hinter der Windschutzscheibe, dann besteht dort Parkschein-Pflicht.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 24. Juni 2019 um 13:07:08 Uhr:

Es gäbe noch die Möglichkeit, dass das Schild für die Parkzone mit Parkschein weiter vorne steht.

Stimmt, sollte auch aus meinem Beitrag ersichtlich sein. Da hilft nur, die Gegend noch einmal mit offenen Augen abzufahren/-gehen.

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