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HIS Auswirkung bei Folgeschaden nach Verkauf

Themenstarteram 1. August 2024 um 11:47

Hallo,

nachdem ich jetzt einige Beiträge zum Thema HIS Eintrag gelesen habe stellt sich mir aus aktuellem Anlass folgende Frage:

Verkauf eines beschädigten Fahrzeugs, natürlich mit der Info Unfallfahrzeug und entsprechender Preisvorstellung. Nicht repariert, bissel poliert aber sonst nichts.

Was für Folgen hat das für den Käufer bei folgendem Szenario.

1. Unfall rein optische Mängel, z.B. Felge stärker zerkratzt, Kratzer und kleinste Delle am Kotflügel und Stossstange. Abrrechnung fiktiv, keine Reparatur nur auf Verkehrssicherheit überprüfen lassen. Fahrzeug uneingeschränkt fahrbereit.

2. Unfall halbes Jahr später, jetzt an der gleichen Stelle, z.B. Felge verbogen , Reifen platt, Kotflügel und/oder Stossstange richtig eingedellt. Fahrzeug ohne große Reparatur nicht nutzbar muss abgeschleppt werden.

 

Wird da nicht unterschieden zwischen optischen Mängeln und später sicherheitstechnische oder sogar nicht mehr fahrbereit.

Das muss doch trotz HIS Eintrag völlig anders bewertet werden. Hier sollte das Fahrzeug doch auch in Zustand wie vor dem 2. Unfall instand gesetzt werden?

Oder sehe ich das völlig falsch?

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14 Antworten

Stichwort: Schadenserweiterung.

Es kommt darauf an was beim ersten Gutachten alles ersetzt werden sollte.

Bsp. Felge und Stoßstange ersetzen = dann gibt es Probleme bei einem weiteren Schaden (an den Stellen), was kaputt und zu ersetzen ist, kann nicht "kaputter" werden.

Steht im ersten GA instandsetzen = werden nur die Vorschäden abgezogen

Bedeutet: bei einem Verkauf mit offenen Karten spielen und das Gutachten vorzeigen/aushändigen

wenn du z.b am Kotflügel einen schaden erlitten hast, der Gutachter aufgeschrieben hat der Kotflügel muss neu , und du fiktiv abgerechnet hast , und jetzt einen neuen Unfall an der Stelle hast , bekommst du nichts ausbezahlt da du ja schon Geld bekommen hast .

Wenn die Stoßstange defekt ist vom Gutachter gesagt wurde muss ausgetauscht werden du hast es nicht gemacht, gibt es dort auch nichts mehr für.

In deinen Fall muss man ins Gutachten schauen was der Gutachter reingeschrieben hat was alles ersetzt werden muss.

Daher Gib das Gutachten bei einem Verkauf mit. Der neue Gutachter wird dann anhand daran den neuen schaden bewerten.

Aber ich sag mal so, unreparierter fiktiver Unfall wird es in den meisten Fällen NICHTS mehr geben, da die Dinge ja schon kaputt waren.

Themenstarteram 1. August 2024 um 23:07

Danke euch beiden. Hab das Gutachten vom Gutachter und die Regulierung der HUK mit 3 Beträgen.

1. Betrag ist der von meinem Gutachter

.

2. Wert ist der, den die HUK erstattet hat auf Grundlage der Markenwerkstatt, den sie um ca. 600€ vor MWST gekürzt hat. Also der Auszahlungsbetrag ohne MWST. Hier wurden die Ersatzteilpreise um ca. 300€ niedriger angesetzt. Lohnkosten wurden um weitere 300€ reduziert.

3. Betrag ist Vergleichsbetrag von freier Werkstatt, der um ca. 1700€ vor MWST von meinem Gutachten abweicht. Hier wurden auch die Ersatzteilpreise um ca. 700€ niedriger angesetzt.

Auch die merkantile Wertminderung wurde halbiert.

Mein Gutachter (auch dessen Rechnung wurde gekürzt) hat darauf eine Stellungnahme verfasst und über meinen Anwalt der HUK zukommen lassen. Erste Zahlungsfrist wurde ignoriert, zweite gesetzt dann mal sehen.

Reparatur steht nicht zur Debatte, (würde wohl das Problem lösen, denn lt. Anwalt müsste die HUK dann komplett erstatten)weil ich bereits vor dem Unfall ein neues Auto bestellt habe, das allerdings frühestens zum Jahresende kommt und der Schaden wirklich rein optisch ist.

Jetzt muss ich halt mal gucken wie ich den im Oktober/November verkaufen kann und ob privat oder über wir kaufen dein Auto oder ähnliches. Mit offenen Karten sowieso trotzdem ich mich aktuell noch schwer mit der Preisvorstellung.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 1. August 2024 um 17:20:31 Uhr:

wenn du z.b am Kotflügel einen schaden erlitten hast, der Gutachter aufgeschrieben hat der Kotflügel muss neu , und du fiktiv abgerechnet hast , und jetzt einen neuen Unfall an der Stelle hast , bekommst du nichts ausbezahlt da du ja schon Geld bekommen hast .

Gehört ein solches Bauteil mit 'totalem' Vorschaden dann überhaupt noch in die Kalkulation späterer Schäden? Das kann bei der Schadenshöhe bzgl. Bewertung als wirtschaftlicher Totalschaden doch relevant werden.

Beispiel TK: Bei den meisten Wildschäden wird der Stoßfänger vorne beschädigt. Kosten sagen wir 2000€. Irgendwann rechne ich den angenommen nur fiktiv ab. Der Stoßfänger ist unter Schadenersatzgesichtspunkten bereits erneuerungsbedürftig, aber mit dem Altschaden noch nutzbar und verkehrssicher.

Beim nächsten Wildschaden ist er (neben z.B. einem Scheinwerfer) wieder mit beschädigt. Gehören diese 2000€ dann überhaupt wieder in die Kalkulation oder war dieser Stossfänger nach der fiktiven Abrechnung bereits 'wertlos' und an einem wertlosen Teil kann kein weiterer Schaden entstehen?

Kaputter als kaputt geht nicht.

Ansonsten heisst das Zauberwort "Schadenserweiterung".

Und immer gilt: Beweispflichtig ist, wer Ansprüche stellt.

Wohl dem, der vom ersten Unfall ein Gutachten und ggf. Reparaturnachweise hat, um diese dem Gutachter beim nächsten Schaden vorlegen zu können. Trotzdem droht bei fiktiver Abrechnung und einem Folgeschaden Ungemach. Erst recht bei Schadensüberdeckung.

Die Zeiten, um mit fiktiver Abrechnung ggf. auch mehrfach Kasse machen zu können sind vorbei.

Themenstarteram 2. August 2024 um 11:00

Das mag in der Theorie und auch in der Rechtsprechung so sein. Nachhaltig und realitätsnah ist es nicht. Ich bin, nur n kleines Beispiel, immer wieder erstaunt wenn man Leute trifft irgendwas mit dem Handy zeigt oder so, wieviel da n gesprungenes Display haben. Leute von denen ich das nie erwartet hätte. Also kaputt aber voll funktionsfähig.

Jetzt wieder zum Auto, optische Mängel grösserer oder kleiner (Schaden fiktiv abgerechnet) neuer TÜV, seit der Abrechnung z.B. 5000km gefahren, also voll fahrtauglich (Wagen als Gesamtbetrachtung), Jetzt zweiter Crash an gleicher Stelle aber bedeutend stärkere Beschädigung, nun keine optiischen Mängel sondern Fahrzeug stark demoliert und nicht mehr fahrbereit. TÜV würde so auch nicht erteilt werden. Und dann dem Geschädigten zu sagen, kannst die Kiiste wegschmeissen hast ja die Felgen schon bezahlt bekommen, da tu ich mich schwer, denn hier wird Geschädigte (egal ob gleicher oder neuer Besitzer) ja auf Kosten (von vielleicht sogar alkoholisiertem Schädiger) erheblich benachteiligt. Zuvor fahrbereites Fahrzeug, jetzt nicht mehr.

Das ist alles nur fiktiv und meine Meinung. Und spielt ja alles nur eine Rolle bei einem Zweitschaden an der selben Stelle, aber die Zufälle gibts halt.

 

Und klar der Verkauf eines solchen Fahrzeugs geht nur mit Ehrlichkeit und über den Preis. Wie heisst es: vor Gericht und auf hoher See...

Zitat:

@Bernd1302 schrieb am 2. August 2024 um 13:00:00 Uhr:

... realitätsnah ist es nicht.

Wie nah das an der Realität ist wirst du erfahren, wenn du versuchst bei einen fiktiv abgerechneten Schaden ohne Reparaturnachweis einen zweiten Unfallschaden geltend zu machen.

Zitat:

Und spielt ja alles nur eine Rolle bei einem Zweitschaden an der selben Stelle

Und nein, das gilt nicht nur bei einem Schaden an der selben Stelle.

Themenstarteram 2. August 2024 um 13:29

realitätsnah bezog sich auf kaputter als kaputt geht nicht. Das geht sehr wohl.

Wenn du das alles so ganz genau weißt, warum fragst dann hier.

Oder schreibe gleich in den Einganspost dass du nur Meinungen lesen möchtest die deiner Ansicht entsprechen.

Zitat:

@Spi95 schrieb am 2. August 2024 um 10:45:53 Uhr:

Kaputter als kaputt geht nicht.

Ansonsten heisst das Zauberwort "Schadenserweiterung".

Und immer gilt: Beweispflichtig ist, wer Ansprüche stellt.

Bin ich voll bei dir. Mehrfachabrechnung soll auch garnicht das Ziel sein.

Nochmal zur Kalkulation des Zweitschadens im obigen TK Beispiel:

Neuer Schaden angenommen 4000€ (Stossfänger + Scheinwerfer + Kühler)

Davon Altschaden 2000€ (Stossfänger, vor Jahren fiktiv abgerechnet, nie getauscht weil nur kosmetisch def.)

Wie hoch ist dann der kalkulierte neue Schaden? Das ist spannend, wenn man bei 4000€ mglw. in die Abrechnung als wirtsch. Totalschaden kommen würde, bei 2000€ aber eher nicht.

Ausschlaggebend müsste doch hier der Wert des Autos mit dem Altschaden sein

Themenstarteram 2. August 2024 um 22:22

Wurde aufgrund der hohen Differenz Wiederbeschaffung und Reparaturkosten nicht ermittelt Würde ja auch nur bei der Ermittlung des Verkaufspreises eine Rolle spielen. Geplant ist ja der Verkauf unrepariert.

Themenstarteram 17. Oktober 2024 um 17:38

Hab soeben meinen Wagen bei Wir kaufen dein Auto verkauft. Der angebotene Preis wurde eingehalten. Im Kaufvertrag steht unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, wie besichtigt und probegefahren.

Kurze Probefahrt wurde gemacht, anschliessend ca. 30 Minzten Begutachtung in der Werkstatt ohne meine Anwesenheit.

Hierzu meine Fragen:

 

Angegeben Unfallfahrzeug, nicht repariert.

Im Kaufvertrag steht Unfallwagen : ja

Mündlich hab ich gesagt, dass ein Eintrag in HIS erfolgt ist. Hat nicht weiter interessiert.

 

 

Kann hier später noch was auf mich zukommen oder ist mit dem im Kaufvertrag vermerkten Unfallfahrzeug alles erledigt?

ich würde die an deiner Stelle anschreiben und dich auf den Kaufvertrag beziehen.

"Ergänzend zu meinen mündlichen Aussagen, im bezug auf die im Kaufvertrag dokumentierten Unfallschäden, darf ich auch noch einmal in der Schriftform drauf hinweisen, das mein an Sie veräußertes Fahrzeug mit der Fin...... (Vollständig) im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer gespeichert ist"

Das versendest du als Einwurfeinschreiben, dann gilt es als zugestellt, der Postbote ist dann Zeuge dafür.

Die Kopie des Schreiben heftest du bei dir ab.

Wenn du ganz sicher gehen möchstest, machst du ein Foto, wie das Schreiben im Umschlag "versenkt" wird. Am besten macht das Foto ein Freund von dir, dann kannst du beweisen, dass kein leerer Zettel in den Umschlag gesteckt wurde.

Dann kann dir nichts mehr passieren.

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