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Historie zur Oldtimerzulassung

Chevrolet Camaro 3

Hallo zusammen,

bin aus Oberbayern, Rosenheim.

Habe da ein Problem zur Zulassung meines Camaros.

Habe dass Fahrzeug im Dezember aus der Schweiz gekauft. Damit zum Mechaniker meines Vertrauens wegen Umbauten und anschliessender TÜV Abnahme. Letzte Woche TÜV mit Gutachten zur H Zulassung erhalten. Soweit so gut.

Aber nun fängt dass Problem an.

Im Schweizer Brief ist die Erstzulassung mit 1997 angegeben. Auto ist aber Baujahr 1990, Modell 1991.

Vor der Abnahme beim TÜV fragte mein Mechaniker bei der Zulassungstelle nach ob es möglich ist eine H Zulassung zu bekommen. Dieser bejahte dass, es müsse aber im Gutachten vom TÜV vermerkt sein welches Baujahr dass Auto ist.

Dies konnte der TÜV auch anhand der FIN bestimmen und hat dass auch netterweise so im Gutachten angegeben.

Nun dass Problem, ich bekomme keine Zulassung für dass Auto wegen der Erstzulassung.

Die Absprache mit dem Kollegen sei nicht richtig. Dieser sei sowieso für den Landkreis zuständig, ich gehöre aber zur Stadt Rosenheim.

Ich müsse nachweisen wann die Erstzulassung erfolgte und diese müsse 30 Jahre zurückliegen für eine H Zulssung. Dass Baijahr sei nicht relevant.

Kann dies leider nicht nachweisen, habe

Da nichts. Carfax hat nichts über mein Auto, Chevrolet kann mir leider auch nicht helfen. Der Vorbesitzer hat auch keine Unterlagen, hat dass Auto von einem Händler ohne weitere Unterlagen bekommen.

Auf Nachfrage bei dem Autohaus müssen die dass prüfen ob die noch Unterlagen für den Nachweis zur Erstzulassung haben. Die haben dass Auto von einem Privatmann aus der Schweiz gekauft, also nich selber importiert.

Diee Zulassungstelle hat mir aber mitgeteilt ich könne dass Auto als normales PKW zulassen, der TÜV müsse dass Gutachten aber abändern. Also wieder zum TÜV da mal nachgefragt. Für den Fall der Fälle.

Der Prüfer war sehr erstaunt dass ich keine H Zulssung bekomme, es sei doch so abgesprochen gewesen und der Prüfer hat dass genauso gemacht wie angeraten. Gutachten könne er nicht ändern weil dass Auto die Anforderungen die 1997 galten nicht erfüllt.

Also heute wieder zur Zulassungstelle hin. Die nahmen auch Kontakt mit dem Prüfer vom TÜV auf. Leider ohne befriedigendes Ergebniss. Muss sagen dass alle Beteiligten sehr freundlich sind.

Stand der Dinge ist nun dass die Zulassungstelle mir nächste Woche Bescheid gibt wie/ob ich dass Auto überhaupt anmelden kann wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann.

Hat jemand die gleiche Erfahrung gemacht wie ich, und dann eine Lösung gefunden? Falls mir dass Autohaus keinen Nachweis über die erforderliche Erstzulassung erbringen kann, gibt es dann überhaupt einen Möglichkeit dass in Erfahrung zu bringen wann und wo dass Auto dass erste Mal zugelassen wurde?

Sorry Leute für den langen Text.

Besten Dank

Killa

8 Antworten

Hallo,bei 07-Kennzeichen sollte man einmal einen Blick auf den rosa Schein werfen! Dort wird unter 6. als Eintrag gefordert:" Tag der ersten Zulassung (soweit Baujahr nicht bekannt) "Das ist zwar ziemlich verquast ausgedrückt (wohl von einem Praktikanten gedichtet oder mit heißer Nadel gestrickt - schließlich arbeiten Bürokraten mitunter nicht schnell, aber plötzlich), heißt aber nichts anderes, als daß das Baujahr Priorität hat!!!! Das prioritär einzutragende Datum steht zwar "nur" in der Klammer, aber semantisch ist das bedeutungslos.Bei meiner Zulassunsstelle sind mir bereits mehrere Fahrzeuge mit dem Baujahr statt des Erstzulassungsdatums eingetragen worden (Nachweis über Chassis-Card des Herstellers bzw. Produktionsstatistik nach Fahrgestellnr.). Die Dame bei der Zulassungstelle sah darin kein Problem, schließlich hat sie genau das eingetragen, was das Formular von ihr verlangt - und das kann nicht falsch sein.Merke: immer genau hinschauen.

Hallo Frank,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Also 07 Kennzeichen müsste ich dann wohl bekommen können. Wäre zwar suboptimal, aber bin zumindest erleichtert wenn ich dass Auto überhaupt irgendwie angemeldet bekomme.

Hallo Killa,

 

ich habe da wohl eine schlechte Nachricht für Dich.

Bei den 30 Jahren wird rechtlich auf das "In Verkehr bringen" abgestellt, das heisst in Deutschland, daß das Datum der Erstzulassung maßgeblich ist.

Wobei der Ort (z.B. USA) keine Rolle spielt. Standzeiten, weil der Verkäufer den Neuwagen nicht los geworden ist, zählen nicht. Vermutlich ist Dein Wagen in 1997 in der Schweiz erstmalig zugelassen (importiert als Gebrauchtwagen?) - Du müsstest also das Datum der Erstzulassung in den USA nachweisen - sonst bist Du auf den guten Willen der Zulassungsstelle angewiesen. Vielleicht hilft eine ausführliche Erklärung der FIN beim TÜV.

 

Ich drücke Dir beide Daumen!

Johannes

Hallo Johannes,

danke für deine Antwort.

Der TÜV spielt ja mit, hat im Gutachten angegeben dass das Baujahr 1990 laut FIN ist und die Erstzulassung mit 1997 im Brief angegeben ist. Probleme macht mir nur die Zulassungstelle.

Grüsse

Killa

Ja, aber das sind nun mal die, die "Tinte im Füller haben". Vielleicht sind sie einsichtiger, wenn man ihnen mithilfe einer (Auf)zeichnung persönlich und sehr freundlich einmal erklärt, wie eine amerikanische FIN aufgebaut ist. Und sie dann fragt, ob sie sich vorstellen können, dass so ein Fahrzeug so lange dort auf Hald steht und ob sie eine Möglichkeit haben, den Erstbesitzer in den USA zu ermitteln.

Vielleicht kannst Du auch die Historie über https://www.autodna.de/ kaufen.

Alternativ:

http://www.consumerguide.com

http://www.autocheck.com

http://www.nadaguides.com

http://www.dmv.org/vehicle-history-report.php

Bisher habe ich gute Erfahrungen damit gemacht, persönlich bei denen im Büro mit denen zu sprechen.

Vielleicht klappt es - sonst hast Du wirklich schlechte Karten.

Gruss

Johannes

Hallo Johannes

leider ist die historie auch auf die von Dir genannten Seiten nicht auffindbar. Trotzdem Danke.

Persönliche Vorsprache habe ich bereits gehalten, die gehen stur nach der Erstzulasung vom Schweizer Brief. Baujahr wurde ja bereits vom Tüv bestätigt, ist für die Zulassungstelle aber nicht von Relevanz. Bekomme die nächsten Tage vo der Zulassungstelle Bescheid, die nacken sich selber nochmal schlau.

Grüsse

Killer

Hallo zusammen,

habe meine H Zulassung bekommen. Mein Mechaniker hat nochmal interveniert und sich mit dem netten Herrn von der Zulassungstelle nochmal kurzgeschlossen. Dieser hatte meinem Mechaniker gesagt was nötig ust beim TÜV für die Zulassung.

Siehe da, hat nun funktioniert. Freu mich irre.

Vielen Dank für eure Antworten.

Liebe Grüsse

Killa

Gratuliere!!!

Das freut mich.

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