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Hochstufung der SFK bei Schadensmeldung/-regulierung! Nachträglicher verzicht auf Regulierung mögl?

Themenstarteram 28. Dezember 2012 um 21:16

Habe nun herausgefunden, dass ein Versicherungswechsel nicht gerade sinnvoll ist, daher die neue Fragestellung

Lt. meinen Versicherungsbedingungen werde ich beim 1. Schaden von SFK 25 auf SFK 23 runtergestuft, beim 2. Schaden dann auf SFK 10. Wenn ich nun den aktuellen Schaden melde und im nächsten Jahr einen Schaden haben sollte, wäre das der 2. Schaden oder wg. dem neuen Versicherungsjahr wieder der 1. Schaden, also von SFK 23 auf SFK 15. Gilt der Zeitpunkt der Schadensmeldung als Schaden im Versicherungsjahr 2012 oder erst die Regulierung des Schadens im Jahr 2013?

Und wie sieht es aus, wenn ich nach der Schadensmeldung feststellen sollte, dass es günstiger wäre den Schaden selber zu begleichen. Kann ich dann einfach auf die Schadensregulierung verzichten und werde nicht hochgestuft?

Alte Frage:

Zitat:

Hallo,

ich habe im November eine Beitragserhöhung von ca. 20 Euro von meiner KFZ-Versicherung erhalten. Da die Erhöhung doch recht klein ausfiel, verzichtete ich auf eine Kündigung.

Nun ist mir jedoch vor einigen Tagen ein Schaden entstanden den ich der Versicherung melden möchte. Dadurch würde sich meine SFK von SFK 25 auf SFK 23 verschlechtern. Der Beitrag würde gleich bleiben, jedoch hätte ich dann keinen Rabattschutz mehr und es ist lt. Versicherung auch nicht möglich einen solchen zusätzlich abzuschließen.

Daher folgende Überlegung:

-Ich melde den Schaden meiner aktuellen Versicherung und werde auf SFK 23 zurückgestuft. Der Schaden wird dann erst im nächsten Jahr behoben.

-Ich mache von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch und kündige zum Jahresende.

-Ich wechsel in eine neue KFZ-Versicherung mit SFK 23, die einen entsprechenden Rabattschutz anbietet

Ist das so möglich oder was würdet Ihr mir empfehlen? Vielen Dank schon Mal.

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12 Antworten

Die meisten Versicherungen haben neue Rabattstaffeln eingeführt, die jedoch nur bei Neuverträgen Anwendung finden. Jetzt geht es bei den meisten bis auf SF 35...

Den "Rabattretter" - Schaden ohne Beitragserhöhung, da Beitragshöhe auch nach Rückstufung in beiden SF-Klassen gleich ist, gibt es bei Neuverträgen nicht mehr. Von daher führt die Überlegung zum Versicherungswechsel m.E. ins Leere.

Solange du den alten Vertrag erhälst gilt für dich die alte Rabattstaffel mit den alten Rückstufungstabellen; d.h. Du hast in ein paar Jahren wieder einen Schaden frei - solange die Versicherung nicht kündigt oder Du die vertragsbestandteile änderst...

Themenstarteram 28. Dezember 2012 um 21:44

Vielen Dank für die schnelle Antwort, also entnehme ich dem, dass ein Versicherungswechsel nicht sinnvoll ist. Dann habe ich noch einige andere Fragen.

Lt. meinen Versicherungsbedingungen werde ich beim 1. Schaden von SFK 25 auf SFK 23 runtergestuft, beim 2. Schaden dann auf SFK 10. Wenn ich nun den aktuellen Schaden melde und im nächsten Jahr einen Schaden haben sollte, wäre das der 2. Schaden oder wg. dem neuen Versicherungsjahr wieder der 1. Schaden, also von SFK 23 auf SFK 15. Gilt der Zeitpunkt der Schadensmeldung als Schaden im Versicherungsjahr 2012 oder erst die Regulierung des Schadens im Jahr 2013?

Und wie sieht es aus, wenn ich nach der Schadensmeldung feststellen sollte, dass es günstiger wäre den Schaden selber zu begleichen. Kann ich dann einfach auf die Schadensregulierung verzichten und werde nicht hochgestuft?

Moin,

 

die Schadenregulierung würde ich dem Versicherer überlassen.

Innerhalb von 6 Monaten nach dem Dein Versicherer reguliert hat, hast Du die Möglichkeit, den Schaden zurück zu zahlen, so dass Dein SFR nicht belastet wird.

Vor allen Dingen deswegen, weil Du die GA Kosten nicht zurück zahlen brauchst, sondern nur die reinen Schadenkosten.

 

Es gibt dafür Rechner bei Deinem Vertreter, die genau ausrechnen können, wieviel Beitragsverlust (nach derzeitigen Stand, ohne ggf Umstufung der Regional- bzw Typklassen in Zukunft) und wieviel Zeit Du benötigst, um wieder zum jetzigen SFR zurück zu kehren.

 

 

Themenstarteram 29. Dezember 2012 um 13:54

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

die Schadenregulierung würde ich dem Versicherer überlassen.

Innerhalb von 6 Monaten nach dem Dein Versicherer reguliert hat, hast Du die Möglichkeit, den Schaden zurück zu zahlen, so dass Dein SFR nicht belastet wird.

Vor allen Dingen deswegen, weil Du die GA Kosten nicht zurück zahlen brauchst, sondern nur die reinen Schadenkosten.

Es gibt dafür Rechner bei Deinem Vertreter, die genau ausrechnen können, wieviel Beitragsverlust (nach derzeitigen Stand, ohne ggf Umstufung der Regional- bzw Typklassen in Zukunft) und wieviel Zeit Du benötigst, um wieder zum jetzigen SFR zurück zu kehren.

Genau im Gegenteil. Wenn ich den Schaden über die Versicherung regulieren lasse, dann ist der Preis zu 300% von dem, was ich sonst zahlen würde. Sprich 500 Euro wenn ich es privat machen lasse oder 1500 Euro - 2000 Euro bei VW.

Ich möchte den Schaden daher keineswegs zurückkaufen. Ich will nur wissen, ob es möglich ist nach einer Schadensmeldung auf die Regulierung zu verzichten und somit die SFK-Klasse zu behalten?!

Zitat:

Original geschrieben von xjavunx

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

 

die Schadenregulierung würde ich dem Versicherer überlassen.

Innerhalb von 6 Monaten nach dem Dein Versicherer reguliert hat, hast Du die Möglichkeit, den Schaden zurück zu zahlen, so dass Dein SFR nicht belastet wird.

Vor allen Dingen deswegen, weil Du die GA Kosten nicht zurück zahlen brauchst, sondern nur die reinen Schadenkosten.

 

Es gibt dafür Rechner bei Deinem Vertreter, die genau ausrechnen können, wieviel Beitragsverlust (nach derzeitigen Stand, ohne ggf Umstufung der Regional- bzw Typklassen in Zukunft) und wieviel Zeit Du benötigst, um wieder zum jetzigen SFR zurück zu kehren.

Genau im Gegenteil. Wenn ich den Schaden über die Versicherung regulieren lasse, dann ist der Preis zu 300% von dem, was ich sonst zahlen würde. Sprich 500 Euro wenn ich es privat machen lasse oder 1500 Euro - 2000 Euro bei VW.

 

Ich möchte den Schaden daher keineswegs zurückkaufen. Ich will nur wissen, ob es möglich ist nach einer Schadensmeldung auf die Regulierung zu verzichten und somit die SFK-Klasse zu behalten?!

Handelt es sich hierbei um ein Haftpflichtschaden, wird der Geschädigte sicherlich eine Reparatur in der Fachwerkstatt fordern.

 

Handelt es sich um ein Kaskoschaden, dann bleibt es Dir überlassen, was Du machen willst.

 

Themenstarteram 29. Dezember 2012 um 15:07

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Zitat:

Original geschrieben von xjavunx

 

Genau im Gegenteil. Wenn ich den Schaden über die Versicherung regulieren lasse, dann ist der Preis zu 300% von dem, was ich sonst zahlen würde. Sprich 500 Euro wenn ich es privat machen lasse oder 1500 Euro - 2000 Euro bei VW.

Ich möchte den Schaden daher keineswegs zurückkaufen. Ich will nur wissen, ob es möglich ist nach einer Schadensmeldung auf die Regulierung zu verzichten und somit die SFK-Klasse zu behalten?!

Handelt es sich hierbei um ein Haftpflichtschaden, wird der Geschädigte sicherlich eine Reparatur in der Fachwerkstatt fordern.

Handelt es sich um ein Kaskoschaden, dann bleibt es Dir überlassen, was Du machen willst.

Es handelt sich um einen Vollkaskoschaden. Es gibt keinen Geschädigten außer mich selbst. Mein Plan sieht so aus.

Ich melde den Schaden der Versicherung nur vor Jahresende, damit der Schadensfall im Versicherungsjahr 2012 ist. Danach informiere ich mich über die Kosten der Reperatur, falls diese unter 500 Euro liegen möchte ich gerne auf eine Regulierung über die Versicherung verzichten und meine Schadensmeldung sozusagen zurückziehen. Falls es wesentlich teuer wird möchte ich halt die Regulierung über die Versicherung in Anspruch nehmen.

Die Frage ist einfach nur, ob es einfach so möglich ist eine Schadensmeldung zurückzuziehen bzw. auf eine Regulierung zu verzichten. Und wenn ja, entstehen einem dadurch irgendwelche Nachteile z.B. das die Versicherung den Schaden irgendwo notiert und bei z.B. einem Totalschaden, den Schaden vom Wert des Fahrzeuges abzieht?!

Ja, es ist möglich, dann wird der Schaden ohne Regulierung geschlossen.

 

Nur Du mußt Dir darüber im Klaren sein, dass eine Schadenmeldung in 2012 automatisch eine SFR Erhöhung in VK per 01.01. nach sich zieht (auch wenn sie dann später zurück genommen wird).

 

Deshalb würde ich mit der Schadenmeldung noch warten, bis die Kosten geklärt sind (sonst nur ein unnötiges Auslösen des SFR in VK).

Solltest Du die VK doch noch in Anspruch nehmen (ggf mit Gutachter von der Versicherung, da VK Schaden, je nach Alter des KFZ und Schadenhöhe), wird sowieso eine Hochstufung per 01.01. erfolgen. Egal ob in 12 oder 13 gemeldet, da das Schadendatum zählt.

 

Themenstarteram 29. Dezember 2012 um 15:39

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Ja, es ist möglich, dann wird der Schaden ohne Regulierung geschlossen.

Nur Du mußt Dir darüber im Klaren sein, dass eine Schadenmeldung in 2012 automatisch eine SFR Erhöhung in VK per 01.01. nach sich zieht (auch wenn sie dann später zurück genommen wird).

Deshalb würde ich mit der Schadenmeldung noch warten, bis die Kosten geklärt sind (sonst nur ein unnötiges Auslösen des SFR in VK).

Solltest Du die VK doch noch in Anspruch nehmen (ggf mit Gutachter von der Versicherung, da VK Schaden, je nach Alter des KFZ und Schadenhöhe), wird sowieso eine Hochstufung per 01.01. erfolgen. Egal ob in 12 oder 13 gemeldet, da das Schadendatum zählt.

Das hört sich ja schon Mal gut an. Vielen Dank für die Antwort.

Wegen SFK 26 ändert sich mein Beitrag auch bei Rückstufung auf SFK 23 nicht. Ich wollte die Schadensmeldung nur rechtzeitig machen, damit der Schaden für das Versicherungsjahr 2012 zählt. Wenn ich den Schaden erst Mitte/Ende Januar melden würde, dann könnte ja jeder sagen ist bereits im Dezember passiert und somit den Vorteil genießen das der Schaden für das Versicherungsjahr 2012 verbucht wird. Lt. Versicherungsbedingungen bin ich auch verpflichtet den Schaden umgehend zu melden...

 

4 Wochen solltest Du nicht warten, denn sonst könnte der Sachbearbeiter falsche Gedanken bekommen, in der 1. oder max 2. Januarwoche sollten die Kosten geklärt sein.

 

Themenstarteram 30. Dezember 2012 um 3:22

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

4 Wochen solltest Du nicht warten, denn sonst könnte der Sachbearbeiter falsche Gedanken bekommen, in der 1. oder max 2. Januarwoche sollten die Kosten geklärt sein.

Hauptsache es ist sicher, dass ich auf die Regulierung verzichten kann. Ich gehe nämlich davon aus, dass der Schaden beim "Beulendoktor" für kleines Geld behebbar ist. Auf die Versicherung will ich nur zurückgreifen, wenn der Schaden nur durch aufwändige, teuere Maßnahmen behebbar ist. Daher auch die "vorsorgliche" Schadensmeldung...

Themenstarteram 31. Dezember 2012 um 0:49

So jetzt bin ich wieder stark irritiert. Lt. Versicherungsbedingungen und Versicherungsvertreter gibt es nach Schadensmeldung nicht die Möglichkeit auf eine Regulierung des Schadens zu verzichten. Der Schaden kann nach Regulierung lediglich zurückgekauft werden.

Aber genau das möchte ich ja nicht...

wenn Du dich mit dem Geschädigten einigst und er keine Ansprüche gegenüber der Versicherung stellt hat sich die Sache erledigt.

Pass aber auf: Nicht dass du ihm Geld gibst und dann geht er doch an die Versicherung...

Lass regulieren und zahl dann an die Versicherung zurück.

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