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Hochstufung Vollkasko
Hallo,gibt es ein Vollkaskoanbieter wo man nach einem Vollkaskoschaden nicht hochgestuft wird? (einen Schuß frei)
M.f.G. Ruderer
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19 Antworten
im Prinzip, JA
aber die Prämien waren von Anfang an so hoch, daß das keiner wollte
deshalb jetzt, NEIN
Rabattretter
gibt es in der höchsten SF-Klasse (nicht mehr bei allen, aber den meisten Versicherungen).
Man wird zwar zurückgestuft, bleibt aber auf 20 Prozent.
Rabattschutz:
Einige wenige Versicherungen bieten das aktuell in allen SF-Klassen an.
Bei eins bis drei Schäden je Kalenderjahr bleibt die SF-Klasse im nächsten Jahr erhalten.
Aufpreis 15 bis 20 Prozent, häufig nicht an Fahrer unter 23 Jahren.
Hier kann man fragen:
AACHENMÜNCHENER
AMEX
AMV
DEUTSCHER HEROLD
GENERALI VERSICHERUNG AG
MANNHEIMER
NÜRNBERGER
PATRIA
VOLKSFÜRSORGE
ZÜRICH
Achtung:
Einige der Gesellschaften werden mehr als doppelt so teuer sein als preiswerte Anbieter ...
bin bei der "Huk", da sagte man mir das es das nicht gibt.
Danke für die super Antworten.
M.f.G. Ruderer
Richtig, bei der HUK gibt es weder Rabattretter, noch Rabattschutz.
Die HuK stuft recht heftig zurück:
In VK von SF 20 auf SF 8,
in KH von SF 25 auf SF 11.
So kalkuliert man billige Tarife, bei Unfall wird es im Verhältnis zu vielen Konkurenten durch die Rückstufung dann richtig teuer.
Ich weiß ja dass Du kein HUK-Freund bist, Madcrusier, aber solltest schon bei der Wahrheit bleiben. Auch wenn es dem eigenen Geldbeutel vielleicht nicht so passt!
Bei der HUK (aktueller Classic Tarif) wird so zurückgestuft:
KH SF25 --> SF22 (Rabattretter)
VK SF25 --> SF20
Die ungünstigere Rückstufung gibts nur im Basis-Tarif, der aber nur unter Nennung der Nachteile an angeboten wird, wenn der Kunde ausdrücklich danach verlangt.
Was Du im Bezug auf den Rabattschutz der anderen Gesellschaften geschrieben hast, ist auch nicht korrekt.
Richtig ist dass der Beitragssatz bei den genannten Gesellschaften auch nach bis zu 3 Schäden gleich bleibt. Die SF-Klasse wird intern dennoch zurückgestuft, was sich bei einem Wechsel des Versicherers oder Wegfall des Rabattschutzes unangenehm bemerkbar macht.
@Wuge
Du hast teilweise Recht.
Richtig ist, dass ich die Variante Classic nicht gesehen habe.
Hier wird tatsächlich im Bereich Haftpflicht ein echter Rabattretter angeboten.
Im Bereich VK wird im Tarif Classic von 30 auf 35 Prozent (SF 20) zurückgestuft, d.h. es gibt keinen Rabattretter.
Beim Rabattschutz (den die HUK wie aufgeführt nicht anbietet) wird der Vertrag nicht zurückgestuft und in der SF-Klasse weitergeführt.
Das bedeutet bei einem Wechsel nach einem unfallfreien Folgeljahr,
dass entsprechend dem Pflichtversicherungsgesetz die aktuelle SF-Klasse und 0 Schäden weitergemeldet werden.
Damit wirkt sich der Rabattschutz auch beim Nachversicherer aus.
Anders sieht es nur aus, wenn während oder zum Ende des Schadenjahres gewechselt wird.
Hier wird die SF-Klasse sowie die angefallenen Schäden weitergemeldet, was im Folgejahr zwangsläufig zu einer Rückstufung entsprechend den Tarifbestimmungen des übernehmenden Versicherers führen muss.
Persönlich:
Die HUK hat ein Problem mit Maklern und nicht umgekehrt.
Eine Frage des Geldbeutels für die HUK und nicht umgekehrt.
Makler setzen die Rechte Ihrer Kunden statistisch gesehen einfach erheblich besser durch.
Hier will ich anmerken, dass VR nur dann mit Maklern ein Problem haben wenn die Renta nicht stimmt. Warum auch sonst?
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Hier will ich anmerken, dass VR nur dann mit Maklern ein Problem haben wenn die Renta nicht stimmt. Warum auch sonst?
Das ist falsch.
Wo es keine Zusammenarbeit gibt,
kann keine Schadenquote aus dem Ruder laufen.
Es gibt in D für Versicherer keinen Kontrahierungszwang und damit kann ein Versicherer seinen Vertrieb so gestalten wie er dies für richtig hält:
Direkt,
über weisungsgebundene Angestellte und/oder Handelsvertreter
sowie über unabhängige Vermittlern.
Andererseits wird ein Vermittler wie jeder andere AN und Selbstständige seine Leistung nicht für lau erbringen können.
Makler passen eben nicht in das Vertriebskonzept der HUK.
Und die HUK im Umkehrschluss nicht in das Konzept von Maklern.
Ergänzend:
Die meisten Versicherer bedienen zumindest über Konzerntöchter alle drei Vertriebswege.
Zitat:
Original geschrieben von maidcruiser
Wo es keine Zusammenarbeit gibt,
kann keine Schadenquote aus dem Ruder laufen.
Diese Aussage verstehe ich leider nicht.
Ich habe keine Ahnung wie die HUK sich geschäftspolitisch bei Maklern entschieden hat.
Eine Problemlösung hätte auf jeden Fall jeder Makler selbst - die HUK ist schliesslich die einzigste Versicherungsgesellschaft.
Wer nicht will der hat schon.
So ist es, wer nicht will der hat schon und kein Versicherer ist ohne Alternative.
Hi, kann man bei ner Vollkasko (300€ SB) eigentlich sich alle Schäden am Auto (Kratzer etc) beseitigen lassen und dann die Vollkasko kündigen? Ich brauche die eigentlich eh nicht mehr... Bin bei der Volksfürsorge.
Gruß
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von andiwalter
Hi, kann man bei ner Vollkasko (300€ SB) eigentlich sich alle Schäden am Auto (Kratzer etc) beseitigen lassen und dann die Vollkasko kündigen? Ich brauche die eigentlich eh nicht mehr... Bin bei der Volksfürsorge.
Gruß
Andreas
Kannst machen, allerdings hat dann die VoFü anspruch auf die restliche Jahresprämie, ohne daß VK-Deckung besteht. Du sparst also auf diesem Wege nichts , ausser Versicherungsschutz*g*.
Sprech doch einfach mal mit deinem Berater, ich kann für meine Kunden die Kasko immer vierteljährlich rausnehmen, vielleicht kommste so raus, wenn du nett fragst
Mein Berater meinte beim abschluss man könnte sie jederzeit rausnehmen, aber auch wenn ich sie in ansprich nehme? Das kann ich den nich fragen der is super korrekt in seinem Job...
Gruß
Andreas
ordentliche Kündigung geht nur zum Ende des Kalenderjahres,
außerordentliche binnen vier Wochen nach Schadensanerkenntnis (wobei die Prämie bis zum jahresende fällig wird und verfällt).
Alle Schäden kannst Du regulieren lassen,
allerdings wird für jeden Schaden die vereinbarte SB fällig.
Verschiedene Schäden aus verschiedenen Schadensereignissen können nicht als ein Schadenfall abgerechnet werden.