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Höchstgeschwindigkeit bei 3,5 tonnen ?

Themenstarteram 2. September 2010 um 9:38

Hallo,

ich habe eine Frage zu der Höchstgeschwindigkeit bei einem 3,5 t Sprinter.

Im Schein sind max. zul. Gesamtgewicht 3,5 t eingetragen.

Der Wagen wurde aufgelastet als LKW.

wi schnell darf ich mit dem Wagen auf der Autobahn/Landstraße fahren?

Der Wagen hat einen digitalen Tachoschreiber.

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Ich finde , dass es schon mehr als genug Regelungen und Einschränkungen gibt.

Ich finde, dass man mehr auf Eigenverantwortung setzen könnte.

Ich finde, dass es immer Menschen geben wird, die Freiräume missbrauchen und dadurch Regelungen und Unfreiheit provozieren.

Ich bin recht sicher, dass eine generelle Höchstgeschwindigkeit für alle nicht mehr lange auf sich warten lässt.

 

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Höchstgeschwindigkeitenregelung in diesem Fall wie bei Pkw (StVO §3 Abs.3); d.h. Landstrasse 100km/h, Autobahn Richtgeschwindigkeit 130km/h.

 

Grüsse,   motorina.

Als LKW eingetragen und dann schreiber?

80km/h auf BAB und 60 auf Bundesstraße

 

=>

z.B

# OLG Brandenburg v. 20.01.2005:

Pkw i. S. v. § 18 V Nr. 1 StVO sind nur solche Fahrzeuge, die nach ihrer konkreten, an Bord befindlichen Ausstattung überwiegend der Personenbeförderung dienen sollen. Ein Pkw der Marke Daimler Chrysler „Sprinter” fällt deshalb als Lkw ausgestattet unter die auf Autobahnen geltende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h#

Und wie interpretierst du dann StVO §3 Abs.3, den ich oben verlinkt habe?

In deinem Link/Urteil steht nichts über das zGG des verhandelten Sprinters (ob bis 3,5t oder drüber).

 

Grüsse,   motorina.

Themenstarteram 2. September 2010 um 20:24

...das ist ja ganz schön durcheinander...

Wäre schon wichtig ob ich 80 oder 130 fahren darf..

Wo bekomme ich denn eine 100 % sichere Auskunft??

Trotzdem schon mal vielen Dank für die mühe:)

Gruß

@frodo112, dann lies doch mal ganz in Ruhe die von mir verlinkte StVO durch.

In §3Abs.3 Pkt.2c steht es doch eindeutig drin.

Abs. 2a und 2b gelten für Fahrzeuge über 3,5t zGG.

Du darfst also mit einem 3,5t Sprinter auf Bundesstrasse 100km/h fahren, solange es Wetter- und Verkehrsverhältnisse zulassen und keine anderen Verkehrsschilder eine Geschwindigkeitsbegrenzung fordern.

Sobald du den Sprinter mit Anhänger bewegst, gelten dann aber andere Vorschriften.

 

Grüsse,    motorina.

Zitat:

Original geschrieben von frodo112

 

Wäre schon wichtig ob ich 80 oder 130 fahren darf..

Wo bekomme ich denn eine 100 % sichere Auskunft??

Vielleicht bei der Polizei.

 

Viktor

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v

 

Vielleicht bei der Polizei.

Aber auch wirklich nur vielleicht.

Recht gut sind Fahrschulen informiert - die können in verständlichen Formulierungen sagen, was geht und für ganz Neugierige auch den Paragraphen dazu verraten.

Soweit mir bekannt, ist unter (oder vielleicht auch bis einschliesslich) 3,5t zGM das Kfz wie ein PKW zu behandeln. Ok - es gibt einige Tonnen Aktenberge mit Ausnahmen, aber generell isses mal so.

Die gängige Praxis ist jedenfalls, dass die "langundhoch" - Sprinter oder ähnliche Modelle anderer Hersteller die LKW scharenweise überholen - und nicht nur wenig schneller, sondern eher doppelt so schnell.

Kann mir nicht vorstellen, dass alle Sprinterjunkies ihren Flappen verlieren wollen.

 

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v

 

Vielleicht bei der Polizei.

Aber auch wirklich nur vielleicht.

Recht gut sind Fahrschulen informiert - die können in verständlichen Formulierungen sagen, was geht und für ganz Neugierige auch den Paragraphen dazu verraten.

Soweit mir bekannt, ist unter (oder vielleicht auch bis einschliesslich) 3,5t zGM das Kfz wie ein PKW zu behandeln. Ok - es gibt einige Tonnen Aktenberge mit Ausnahmen, aber generell isses mal so.

Die gängige Praxis ist jedenfalls, dass die "langundhoch" - Sprinter oder ähnliche Modelle anderer Hersteller die LKW scharenweise überholen - und nicht nur wenig schneller, sondern eher doppelt so schnell.

Kann mir nicht vorstellen, dass alle Sprinterjunkies ihren Flappen verlieren wollen.

da der Sprinter eine Digi Tacho drin hat tippe ich dass er eine AHK hat. Wir haben auch einen lang und Hoch Sprinter ohne Digi Tacho drinne, das Ding läuft 200 kmh. Du musst nur aufzeichen wenn du über 3.5 Tonnen hast also mit Anhänger ansonsten drfst du das Teil wie einen Pkw fahren..

 

Grüsse Domi

Zitat:

Du musst nur aufzeichen wenn du über 3.5 Tonnen hast also mit Anhänger ansonsten drfst du das Teil wie einen Pkw fahren..

 

 

Grüsse Domi

Also mit unserm 3,5t Iveco Daily, läuft nicht schneller wie 175km/h, und wenn man die fährt und ein kleiner Windstoß kommt liegt man im Graben :D

Zitat:

Original geschrieben von tandem11

Wir haben auch einen lang und Hoch Sprinter ohne Digi Tacho drinne, das Ding läuft 200 kmh.

Im Leben nicht... außer Ihr habt was dran machen lassen...

Abriegelung ab Werk bei 161km/h - war so, ist so, bleibt so - und ist sowieso besser so...

Zitat:

Original geschrieben von GT-Liebhaber

Zitat:

Original geschrieben von tandem11

Wir haben auch einen lang und Hoch Sprinter ohne Digi Tacho drinne, das Ding läuft 200 kmh.

Im Leben nicht... außer Ihr habt was dran machen lassen...

Abriegelung ab Werk bei 161km/h - war so, ist so, bleibt so - und ist sowieso besser so...

stimmt nicht ganz ;)

ab Werk 165km/h schneller fahren die nicht

am 4. September 2010 um 9:48

Ich bin auch Sprinter gefahren für bis 3,5 tonnen. da darfst wie mit nem PKW fahren.

Zitat:

Original geschrieben von FALOOO

 

stimmt nicht ganz ;)

ab Werk 165km/h schneller fahren die nicht

Schön, sich wieder in unwesentlichen Details verlieren zu können...

Der TE wollte wissen, ob schneller als 80 erlaubt ist oder nicht.

Rekorde potentieller Selbstmörder waren nicht gefragt.

Ausserdem wurden nicht alle Sprinter&Co. vom ersten Tag an mit Limiter geliefert - erst mussten ein paar Wahnsinnige hübsche Unfälle bauen, bis diese "freiwillige Zwangskontrolle" umgesetzt wurde.

Mal abgesehen von Tachotoleranzen, die bei grossen Geschwindigkeiten durchaus mal 4 km/h und mehr sein können.

http://www.tuev-sued.de/.../1_135.PDF

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