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Höchstgeschwindigkeit Fahrzeugschein / Reifen-Geschwindigkeitsindex ab 2009

Themenstarteram 16. Juni 2013 um 14:34

Bei einer Erstzulassung bis 1.5.2009 ist es erforderlich, auf die im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I einbgetragene Höchstgeschwindigkeit einen Sicherheitszuschlag zu addieren um die vom Reifen auszuhaltende Höchsgeschwindigkeit zu ermitteln. Ab dem o.g. Datum ist dieser Zuschlag nicht mehr erforderlich.

 

Was aber hat sich genau geändert? Enthält die eingetragene Höchsgeschwindigkeit jetzt bereits den Sicherheitszuschlag bzw. wird diese anders ermittelt, wird einfach nur die Sicherheitsreserve reduziert oder müssen die Reifen jetzt die Reserve aufweisen indem die Prüfbedingungen für die Reifen verändert wurden?

Beste Antwort im Thema

Jap, die seit 09 angegebene Höchstgeschwinigkeit ist die Geschwindigkeit die das Auto bei addierung  sämtlicher relevanter Toleranzen erreichen kann, oder kurz gesagt. Es ist unmöglich das das Auto schneller als im Schein steht fährt wenn es nicht Bergab geht.

Aber unter normalen Umständen auf annähernd ebener Strecke wird kaum ein Auto noch die angegebene Höchstgeschwinigkeit erreichen.

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am 16. Juni 2013 um 16:46

Bei EWG-Typgenehmigten Fahrzeugen steckt die Sicherheit schon in der im Schein abgedruckten Zahl.

Bei Fahrzeugen ohne Typgenehmigung muss nach wie vor mit dem Aufschlag gearbeitet werden (z.B. US-Importe).

lg

benny

Jap, die seit 09 angegebene Höchstgeschwinigkeit ist die Geschwindigkeit die das Auto bei addierung  sämtlicher relevanter Toleranzen erreichen kann, oder kurz gesagt. Es ist unmöglich das das Auto schneller als im Schein steht fährt wenn es nicht Bergab geht.

Aber unter normalen Umständen auf annähernd ebener Strecke wird kaum ein Auto noch die angegebene Höchstgeschwinigkeit erreichen.

Zitat:

Original geschrieben von Touchwood

Bei einer Erstzulassung bis 1.5.2009 ist es erforderlich, auf die im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I einbgetragene Höchstgeschwindigkeit einen Sicherheitszuschlag zu addieren um die vom Reifen auszuhaltende Höchsgeschwindigkeit zu ermitteln. Ab dem o.g. Datum ist dieser Zuschlag nicht mehr erforderlich.

Was aber hat sich genau geändert? Enthält die eingetragene Höchsgeschwindigkeit jetzt bereits den Sicherheitszuschlag bzw. wird diese anders ermittelt, wird einfach nur die Sicherheitsreserve reduziert oder müssen die Reifen jetzt die Reserve aufweisen indem die Prüfbedingungen für die Reifen verändert wurden?

Für den Fahrzeughalter hat sich gar nichts geändert.

Er mußte noch nie einen Sicherheitszuschlag addieren :eek:

sondern

nur der Fahrzeughersteller mußte auf dem Beschreibungsbogen an das KBA

zur Typgenehmigung des entsprechenden Fahrzeug´s bis in die 90er-Jahre so verfahren ;)

In den Fahrzeugpapieren steht schon immer die Höchstgeschwindigkeit und

der vom Fahrzeughersteller empfohlene Geschwindigkeitsindex für die Reifen.

Themenstarteram 17. Juni 2013 um 13:47

Bezieht sich das Stichdatum dann auf den Zeitpunkt der Typprüfung des Fahrzeugs? Der Zeitpunkt der Erstanmeldung wäre ja unlogisch, da der Hersteller nicht wissen kann wann der Kunde das Fahrzeug tatsächlich anmeldet.

Bezieht sich auf die Typprüfung, bzw wenn das Auto ein COC besitzt ist die Höchstgeschwindigkeit ebenfalls entsprechend der aktuellen EU-Richtline angegeben. Diese EU weite Typprüfung kann der Autohersteller ja auch noch nach der Typprüfung des Autos zur Erstellung der Fahrzeug-ABE durchführen, zB im Rahmen einer umfassenden Modellpflege.

 

 

Themenstarteram 18. Juni 2013 um 10:21

Ich habe mal versucht die Stelle zu finden, an der das Vorgehen zum Ermitteln der Höchstgeschwindigkeit beschrieben ist. Dabei bin ich von Richtlinie 2007/46/EG ausgegangen (ist das der richtige Ausgangspunkt?), finde dort aber natürlich nur allgemeine Verweis auf andere Richtlinien und Normen die ich jetzt schlecht alle prüfen kann. Wo genau ist beschrieben wie die Höchstgeschwindigkeit zu ermitteln ist?

Zitat:

Original geschrieben von Touchwood

Ich habe mal versucht die Stelle zu finden, an der das Vorgehen zum Ermitteln der Höchstgeschwindigkeit beschrieben ist. Dabei bin ich von Richtlinie 2007/46/EG ausgegangen (ist das der richtige Ausgangspunkt?), finde dort aber natürlich nur allgemeine Verweis auf andere Richtlinien und Normen die ich jetzt schlecht alle prüfen kann. Wo genau ist beschrieben wie die Höchstgeschwindigkeit zu ermitteln ist?

Hier > http://www.bmvbs.de/.../...ter-hoechstgeschwindig-keit-von-kfz-pdf.pdf

am 20. Juni 2013 um 11:52

Hi

Zur Bestimmung des Geschwindigkeitsindexes wird die im Fahrzeugschein eingetragene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) zugrunde gelegt. Bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung vor dem 1. Mai 2009 muss zusätzlich zur bbH ein Sicherheitsaufschlag nach folgender Formel berücksichtigt werden: bbH*0,01+6,5 km/h

Als Beispiel ergibt das für ein Auto mit einer bbH von 205 km/h einen Sicherheitsaufschlag von: 205*0,01 km/h + 6,5 km/h = 2,05 km/h + 6,5 km/h = 8,55 km/h

...man findet über google relativ viel..und sehr schnell

kann meinen vorrednern nur recht geben .

und dich auf http://geschwindigkeitsindex.net

verweisen.

grüße

Themenstarteram 21. Juni 2013 um 10:42

Danke für den Link, aber genau die bis 2009 zu verwendende Formel kenne ich und habe sie pauschal als "Sicherheitszuschlag" bezeichnet.

 

Meine Frage bezog sich darauf, wie der Wert der Höchstgeschwindigkeit im Schein/ZLB Teil 1 zu Stande kommt.

 

Ich habe dazu bisher hier erfahren, wie die Höchstgeschwindigket eines Fahrzeugs ermittelt wird (d.h. die Messbedingungen), mir ist jedoch immer noch nicht ganz klar, wie aus diesem gemessenen Wert ab 2009 der Wert im Schein abgeleitet wird da er eigentlich nicht 1:1 übernommen werden kann, sonst könnte das Fahrzeug inkl. aller Toleranzen tatsächlich schneller fahren als ein formal zulässiger Reifen fahren darf. Gibt es dazu eventuell auch noch eine Quelle die das Vorgehen beschreibt?

Hatte da mal einen Link zur aktuellen Vorschrift, leider nicht mehr verfügbar.

Aber der Begriff Höchstgeschwindigkeit  wurde neu definiert. Nicht mehr wie früher per Messung mit einer Toleranz nach Oben sondern das die eingetragene Höchstgeschwindigkeit die Geschwindigkeit ist die das Auto erreichen kann wenn alle positiven Toleranzen sich addieren, also alle Parameter des Luft-und Rollweiderstands plus Motorleistung sich positiv auf die Geschwindigkeit auswirken. Das führt ganz offensichtlich dazu das die eingetragene Höchstgeschwindigkeit ein eher theoretischer Wert ist den zu 99,9% kein Auto auf ebener Strecke erreichen wird, ausser der Fahrzeughersteller legt einen Wert fest den die meisten Modelle relativ locker schaffen und begrenzt dann auf elektronischem Weg die Höchstgeschwindigkeit.

Aber auf jeden Fall dürfte sicher sein das Modelle die ab 2009 auf den Markt kamen nicht deutlich schneller als angegeben sein können wenn nicht die Natur mit einem Gefälle nachhilft.

also keines von meinen letzten 3 (inkl. dem aktuellen) ist unter der angegebenen Vmax geblieben.

ein GPS vergleich auf strecken ohne gefälle hat immer 4-5 km/h darüber ergeben.

also z.b. statt der eingetragen 189km/h werden min. 194 km/h erreicht. das passt auch zu der erwarteten tachovoreilung.

dass man die Vmax trotzdem kaum erreicht liegt eher weniger am fahrzeug.

Themenstarteram 25. Juni 2013 um 12:52

Wurden die 3 Modelle auch alle erst ab 2009 neu eingeführt? Sonst könnte die Typprüfung ja nicht nach dem 1.5.2009 stattgefunden haben so dass noch die alten Regeln zur Anwendung kämen.

am 5. Juni 2014 um 21:02

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Jap, die seit 09 angegebene Höchstgeschwinigkeit ist die Geschwindigkeit die das Auto bei addierung  sämtlicher relevanter Toleranzen erreichen kann, oder kurz gesagt. Es ist unmöglich das das Auto schneller als im Schein steht fährt wenn es nicht Bergab geht.

Aber unter normalen Umständen auf annähernd ebener Strecke wird kaum ein Auto noch die angegebene Höchstgeschwinigkeit erreichen.

Das kann so nicht ganz stimmen.

Ich fahre einen Hyundai Accent X3, Baujahr 1994, mit 88 PS.

Im Fahrzeugschein steht eine Höchstgeschwindigkeit von 176 Km/h.

Heute war ich auf der Autobahn und siehe da, das Auto fährt ohne Probleme 190 Km/h und das trotz 229 tausend Km auf der Uhr und einem Motor der nicht grad wenig Öl verbrennt.

Ich habe nur bei 190 Km/h aufgehört Gas zu geben, weil es anfing komisch verbrannt zu stinken und das Auto so schwammig auf der Straße lag. Der Drehzahlmesser war bei 5, also kurz vorm roten Bereich.

Achso: das Auto fährt noch, der verbrannte Gestank kam durch den kaputten Auspuff.

am 6. Juni 2014 um 4:23

Zitat:

Original geschrieben von Mirko940

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Jap, die seit 09 angegebene Höchstgeschwinigkeit ist die Geschwindigkeit die das Auto bei addierung  sämtlicher relevanter Toleranzen erreichen kann, oder kurz gesagt. Es ist unmöglich das das Auto schneller als im Schein steht fährt wenn es nicht Bergab geht.

Aber unter normalen Umständen auf annähernd ebener Strecke wird kaum ein Auto noch die angegebene Höchstgeschwinigkeit erreichen.

Das kann so nicht ganz stimmen.

Ich fahre einen Hyundai Accent X3, Baujahr 1994, mit 88 PS.

Im Fahrzeugschein steht eine Höchstgeschwindigkeit von 176 Km/h.

Heute war ich auf der Autobahn und siehe da, das Auto fährt ohne Probleme 190 Km/h und das trotz 229 tausend Km auf der Uhr und einem Motor der nicht grad wenig Öl verbrennt.

Ich habe nur bei 190 Km/h aufgehört Gas zu geben, weil es anfing komisch verbrannt zu stinken und das Auto so schwammig auf der Straße lag. Der Drehzahlmesser war bei 5, also kurz vorm roten Bereich.

Achso: das Auto fährt noch, der verbrannte Gestank kam durch den kaputten Auspuff.

Sag mal, du kannst aber schon lesen, oder? Die Regelung der Höchstgschwindigkeit gilt seit 2009, dein Fahrzeug ist Baujahr 1994. Davon abgesehen hat hat die angezeigte Geschwindigkeit nix mit der tatsächlichen Höchstgeschwindigkeit zu tun. Stichwort: Tacho geht vor!

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