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Höhe der Lohnkosten bei fiktiver Abrechnung Vollkaskoversicherung
Hallo!
Folgender Fall: PKW - 10 Jahre alt - bisher keine Schäden. Vom ersten Tag an gleicher Versicherer mit 300,- € SB - keine Werkstattbindung.
Nun habe ich den Wagen mit der Leitplanke in Verbindung gebracht. Die Versicherung schickte einen Gutachter raus. Dieser hat den Umfang des Schadens korrekt aufgenommen. Ich gab ihm den Hiweis auch keine Werkstattbindung zu haben. Nun hat er in seinem Gutachten Löhne eingesetzt, die die Versicherung mit einem Partnerbetrieb ausgehandelt hat. Lt. Versicherung 69,- € / Std. - ruft man selbst bei dem Betrieb an, erhält man die Auskunft mit 110,- € / Std.
Da ich mich für die fiktive Abrechnung / Entschädigung entscheiden möchte, wäre das natürlich ein deutlicher Nachteil. Es kann doch nicht sein das die Versicherung mit Werkstätten fiktive Löhne außerhalb jeglicher Realität aushandelt um damit Versicherungsnehmer möglichst günstig zu entschädigen - oder übersehe ich da etwas?
Beste Antwort im Thema
Nochmals DANKE an die, die mit ihren Beiträgen helfen bzw. über eine Lösung diskutieren wollen. Noch eine Bitte: Nehmt bzw. macht es nicht zu persönlich - jeder kann/darf und sollte seine eigene Meinung haben und diese äußern (können) aber ohne dabei andere zu beleidigen..
Also nochmal eine Schilderung des Falles - da wohl noch Infobedarf besteht:
Das Auto wurde beim Einparken durch den Halter selbst beschädigt. Das Fahrzeug ist 10 Jahre alt und seit dem ersten Tag Vollkasko versichert. Im Vertrag wurde keine Werkstattbindung vereinbart. Der Schaden wurde der Versicherung gemeldet. Auf Frage ob ich einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt vorlegen soll, hieß es "wir schicken Ihnen einen Gutachter". Der kam dann halt. Der Umfang des Gutachtens ist auch vollkommen ok. Er sagte bei dem Termin halt nur: "Ich muss den mit der Versicherung ausgehandelten Stundensatz von der Fa. XX einsetzen. Warum das so ist müssen Sie mit der Versicherung abklären / aushandeln." Auch mein Hinweis das ich keine Werkstattbindung hätte würde nichts an der Sache ändern..
Ein befreundeter Gutachter gab mir den Hinweis das die Werkstattlöhne sehr niedrig seien. Daraufhin wurde von mir die im Gutachten genannte Werkstatt (freier Betrieb) kontaktiert. Statt die im Gutachten angesetzten 69,- € / Std wurde dabei halt 110,- € / Std. für normal sterbliche aufgerufen. Da kommt halt schon der Verdacht auf das die Versicherung hier Absprachen betreibt um fiktive Abrechnungen möglichst günstig zu halten. Wenn das so rechtens wäre, sind dem Schabernack der Versicherer ja Tür und Tore geöffnet und in der Preisbildung keinerlei Grenzen gesetzt. Da mir der Schaden relativ egal ist, würde ich mich halt gerne entschädigen lassen. Ich denke nur das die Höhe der Entschädigung sich an der Höhe des Schadens bemisst und der wiederrum kann nur auf den reellen Wiederherstellungskosten basieren. Dabei sollten meiner Meinung nach Stundenlöhne auf einem Durchschnitt der ortsüblichen Löhne (von freien und Vertragswerkstätten) basieren. Z.B. Werkstatt 1: 110,- € Werkstatt 2: 98,- €
Werkstatt 3: 105,- € Werkstatt 4: 120,- € = Durchschnittslohn: ca. 108,- € - Dieser Lohn sollte dann meiner Meinung nach bei einer fiktiven Rechnung eingesetzt werden und nicht ein Dumpinglohn, der evt. nur auf dem Papier existiert. Daher findet meiner Meinung nach das hier öfter zitierte BGH-Urteil keine Anwendung. Ich besteht ja nicht auf Reparatur in einer Markenwerkstatt bzw. auf Ansetzung dieser Löhne sondern auf einen gesunden Durchschnitt. Aufgrund von "frei" ausgehandelten evt. gar für das Gutachten erfundenen Löhnen abzurechnen halte ich für sehr unseriös..
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112 Antworten
Dein Gefühl ist rechtlich richtig. Das wirst Du letztendlich nur mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen können. Auf freiwillige Einsicht kannst Du da nicht hoffen, weil das wider besseren Wisssens so gehandhabt wird.
Der Anwalt geht aber auf das eigene Kostenrisiko beim Kasko Schaden.
Soweit mir bekannt gäbe es nur die Möglichkeit den hohen Stundenverrechnungssatz bei fiktiver Abrechnung zu bekommen wenn das KFZ lückenlos Checkheft gewartet wurde.
Ansonsten darf wohl die Versicherung bei fiktiver Abrechnung auch ihre fiktiv ausgehandelten Stundenverrechnungssätze ansetzen.
Ohne Rechtsschutz mit kostenloser Erstberatung würde ich da erst mal überlegen um welche Summe es überhaupt geht.
Grüße
Steini
Die Frage hier ist ja, ob der Verweis auf die Stundensätze rechtens ist, da es sich bei den Stundensätzen um eine Sondervereinbarung zwischen Versicherer und Werkstatt handelt.
Ich wüsste hier keine klare Rechtssprechung zu dem Thema.
Der BGH hat zu dem Thema fiktive Abrechung im Kaskofall erst im November 2015 ein Urteil gesprochen.
Auf Stundensätze die durch eine Sondervereinbarung entstehen geht der BGH aber nicht explizit ein.
@ Paul
Du sagst, sein Gefühl ist rechtlich richtig.
Welche Rechtssprechung bestätigt dass denn?
@ Steini
Auch wenn die vollständige und fachgerechte Instandsetzung seines Fahrzeugs nur in der Markenwerstatt möglich wäre, darf er diese Stundensätze verlangen.
Ansonsten hast du natürlich recht.
Aber es geht hier ja nicht mal um die Stundensätze der Markenwerkstatt.
Es wird ja nicht mal der regionale Durchschnitt angeboten.
Und vorab vielleicht erst einmal in den eigenen Versicherungsvertrag gucken was in den Bedingungen zu "fiktiver Abrechnung" steht. Kasko ist Vertragsrecht, Kern also die AKBs die man unterschrieben hat.
Die Idee der Versicherung hast du schon richtig erkannt, gerade bei fiktiver Abrechnung möglichst wenig zahlen zu müssen. Du kannst auch einfach reparieren lassen, dann hast du deinen Schaden auch vollständig bezahlt und beseitigt
Zitat:
@steini111 schrieb am 11. August 2016 um 12:49:14 Uhr:
Der Anwalt geht aber auf das eigene Kostenrisiko beim Kasko Schaden.
Soweit mir bekannt gäbe es nur die Möglichkeit den hohen Stundenverrechnungssatz bei fiktiver Abrechnung zu bekommen wenn das KFZ lückenlos Checkheft gewartet wurde.
Ansonsten darf wohl die Versicherung bei fiktiver Abrechnung auch ihre fiktiv ausgehandelten Stundenverrechnungssätze ansetzen.
Ohne Rechtsschutz mit kostenloser Erstberatung würde ich da erst mal überlegen um welche Summe es überhaupt geht.
Grüße
Steini
Durch eine schuldhafte Verletzung des Kaskovertrages -vorliegend gegeben -, macht sich die Versicherung hinsichtlich der Anwaltskosten des VN schadenersatzpflichtig. Für so eine einfache Fragestellung würde eine kurze Erstberatung auch nur bei ca. 50,- bis 100,- € liegen. Ein überschaubares Risiko, zumal das ersatzfähig ist.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 11. August 2016 um 12:52:13 Uhr:
Und vorab vielleicht erst einmal in den eigenen Versicherungsvertrag gucken was in den Bedingungen zu "fiktiver Abrechnung" steht. Kasko ist Vertragsrecht, Kern also die AKBs die man unterschrieben hat.
Kannst du bitte mal ein Beispiel verlinken, in dem ein Versicherer sich zur "fiktiven Abrechnung" in den AKB äußert? In meinen AKB (aktuelle und der letzten 50 Jahre) finde ich leider, leider absolut nichts dazu. Vielleicht suche ich ja an den falschen Stellen.
Zitat:
@austria47 schrieb am 11. August 2016 um 13:11:55 Uhr:
In den AKBs wird stehen "Wir bezahlen die für die Reparatur erforderlichen Kosten" ....
und die MwSt, sofern sie nachgewiesen anfällt.
Die Frage ging aber an Moers, welcher AKB hat oder kennt, die sich zu Stundensätzen äußern. Er wird das schon noch beantworten.
DANKE - für euer Engagement.. !
Ich habe nach dem Gutachten noch nichts von der Versicherung gehört oder bekommen. Das Gutachten habe ich vom Gutachter in Kopie erhalten. Er gab den Hinweis das er die Löhne für die Versicherung so einsetzen muss und der Rest Verhandlungssache mit der Versicherung ist.
Rechtlich kann es aber wohl nicht sein das sich die Versicherung Phantasielohnkosten einsetzt. Nachdem was ich überall gelesen habe sind ortsübliche Löhne angemessen. Was für mich bedeutete: Ich rufe bei der von der Versicherung genannten Werkstatt an und erkundige mich nach den Lohnkosten - dabei kam halt heraus das sie für "normale" Kunden 110,- Stundenlohn nehmen und nicht 69,- wie für die Versicherung (falls das überhaupt stimmt). Ich möchte ja keine Fachwerkstattlohnkosten aufrufen, aber der Schnitt der Lohnkosten in unserer Region liegt nun mal selbst in freien Werkstätten meist über 100,- € und somit deutlich entfernt von den angesetzten 69,-.
Und nein - ich möchte mit dem Schaden weiterfahren - nur entsprechend dafür entschädigt werden. Da sich die Höhe des Schadens an dessen Beseitigungskosten bemisst, möchte ich auch dementsprechend dafür entschädigt werden und dies nicht auf Grundlagen von frei verhandelten (evt. gar erfundenen) Lohnkosten.
Wieso Phantasielohnkosten? Phantasie bedeutet nach allgemeinem Sprachgebrauch, dass das nicht vorhanden ist. Ich schätze aber, unabhängig von der rechtlichen Betrachtung, dass der angesetzte Stundenlohn durchaus außerhalb der Phantasie realisierbar ist.
Es gibt hierzu ein BGH-Urteil mit Zurückweisung an die Vorinstanz.
Nach dortigen Ausführungen würde ich davon ausgehen, dass der TE aufgrund des Fahrzeugalters bei fiktiver Abrechnung kaum einen Stundenverrechnungssatz einer markengebundenen Werkstatt erstattet bekommt.
Allerdings trägt der Versicherungsnehmer für die Umstände, die eine Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt als erforderlich erscheinen lassen, die Darlegungs- und Beweislast, weil es sich insoweit um eine Anspruchsvoraussetzung hinsichtlich der entsprechend höheren Kosten handelt. Er muss daher entweder darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass die dortige Reparatur zur vollständigen und fachgerechten Instandsetzung des Fahrzeugs notwendig war.....