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Höhere MwSt greift wann??

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 16. April 2006 um 21:01

Hallo,

nächstes Jahr wird ja die Mehrwertsteuer erhöht. Angenommen man bestellt Ende Dezember noch einen golf 5 (vertrag). muss man dann trotzdem die 19% zahlen, wenn der wagen 2007 ausgeliefert wird oder gelten für den fall noch die 16%, weil der kaufvertrag und die bestellung in 2006 geschah?

mfg

DOM

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27 Antworten
am 16. April 2006 um 21:02

da du den wagen erst bei lieferung bezahlst wirst du um die 19%mwst nicht herum kommen.

also schnell noch diese jahr einen kaufen...bin echt froh das ich die blöden MwST absetzten kann...

Themenstarteram 16. April 2006 um 21:09

würdet ihr in diesem jahr noch nen golf 5 kaufen und ihn gegen einen vierer mit 107tkm von 99 eintauschen? oder lieber noch 1-2 jahre warten? will auf jedn fall vor dem modellwechsel noch den 5er haben...

am 16. April 2006 um 21:10

am besten jetzt kaufen, vor allem wegen der fair-p(l)ayfinanzierung.

wer da bar bezahlt ist selber schuld und wer die nicht in anspruch nimmt ist auch selber schuld!!!

Das muß mit dem Verkäufer geklärt werden.

Mit Privatkunden dürfen nur Verträge inklusive MwSt. gemacht werden und damit gibt es nicht viele Möglichkeiten für den Verkäufer.

Also entweder er macht einen Vertrag in dem die MwSt.-Erhöhung bereits berücksichtigt ist oder aber sie geht zu seinen Lasten.

Themenstarteram 16. April 2006 um 21:24

also gilt nicht das datum der bestellung, ob die alte oder neue mwst, sondern ob ich ihn 2006 oder erst 2007 abhole? 2006 16% und 2007 abholen 19% richtig?

Zitat:

Original geschrieben von Dominikus

also gilt nicht das datum der bestellung, ob die alte oder neue mwst, sondern ob ich ihn 2006 oder erst 2007 abhole? 2006 16% und 2007 abholen 19% richtig?

Es gilt der Tag der Leistungserbringung, also dem Tag der Übergabe des PKW an den Besitzer.

am 16. April 2006 um 21:34

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld

Es gilt der Tag der Leistungserbringung, also dem Tag der Übergabe des PKW an den Besitzer.

vollkommen richtig. darum sagten ja einige wirtschaftsweise einen autoboom für 2006 vorraus mit hinblick auf die mwst-erhöhung.

am 16. April 2006 um 21:36

Lieber jetzt den 5er Golf bestellen! Denn das ist wenigstens noch ein echter Golf (meiner Meinung nach der schönste)!

Bevor die 2008 diesen Zwitter aus Audi A3, Passat, und 3er BMW bringen!

Dann endet die Golf-Ära!

am 17. April 2006 um 4:04

Zitat:

Original geschrieben von herr b

am besten jetzt kaufen, vor allem wegen der fair-p(l)ayfinanzierung.

wer da bar bezahlt ist selber schuld und wer die nicht in anspruch nimmt ist auch selber schuld!!!

ich les diesen Begriff immer wieder hier im Forum hab aber keine Ahnung was das sein soll??

was is das und was kann diese fairplay Finanzierung? ^^

Zitat:

Original geschrieben von ancalagon

 

ich les diesen Begriff immer wieder hier im Forum hab aber keine Ahnung was das sein soll??

was is das und was kann diese fairplay Finanzierung? ^^

Vielleicht hilf Dir das weiter: http://www.volkswagen.de/.../Finanzierungsangebote.html

am 17. April 2006 um 7:32

MwSt

 

Hallo,

Leistungserbringung ist konkret das DAtum der REchnungsstellung. Es gilt nicht die Bestellung, sondern das DAtum, an dem die Rechnung für den Wagen erstellt wird. Wenn die REchnung noch am 31.12.2006 ausgestellt wird, dann 16% MwSt, wenn am 2.1.2007, dann eben höher.

Natürlich hat jeder GEschäftsmann einen Spielraum bei der Rechnungsstellung. Aber das muss geklärt werden....

Das GErücht mit dem "Absetzen" hält sich immer wieder. Das Verrechnen der MwSt ist nur bei Freiberuflern mit mehr als 15.000 Euro Jahresumsatz möglich. Aber auch da gilt: wer etwas "absetzen" möchte, muss natürlich auch etwas verdienen.

Etwas anderes sind noch die Abschreibungen für den Wagen. Ich schreibe meinen Firmenwagen (nachdem ich die MwSt vom Finanzamt zurück erhalten habe) auf 5 Jahre ab und darf eben diesen Abschreibungsbetrag als Kosten in meiner Freiberuflichkeit mit meinen Einnahmen verrechenen. Dies schmälert meinen Gewinn.

Ich muss aber den Verkaufserlös nach 5 Jahren wieder als Einnahme verbuchen.

Also: laßt Euch nicht verunsichern...Freiberufler haben sicher etwas mehr Möglichkeiten der Steruersparnis. Aber schenken wird ihnen das Finanzamt das Auto nicht....

Als Privatmensch oder nicht abzugsfähiger Freiberufler würde ich noch in 2006 möglichst viel kaufen, wenn ich dies wirklich benötige und mir leisten kann.... Ein noch so billiges Teil wird recht teuer, wenn ich es nicht brauche. Das ist trivial aber wahr....

Viele grüße, chris

am 17. April 2006 um 7:34

Zitat:

Original geschrieben von ancalagon

ich les diesen Begriff immer wieder hier im Forum hab aber keine Ahnung was das sein soll??

was is das und was kann diese fairplay Finanzierung? ^^

hier der thread dazu

Die Umsatzsteuer entsteht gem. § 13 UStG (vereinfacht gesagt) mit Ausführung der Leistung; dies ist bei einer Warenlieferung der Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht, vulgo: Übergabe des Fahrzeugs.

Deshalb schreibt § 14 Abs.4 Nr.6 UStG auch vor, das Lieferdatum in der Rechnung anzugeben!

Das Bestelldatum oder Rechnungsdatum ist irrelevant, vergleiche auch die Übergangsregelung des § 27 Abs.1 S.1 UStG (Das Spielchen hatten wir schon zum 01.04.1998, als die USt von 15% auf 16% erhöht wurde).

Der Händler kann zwar auf der Rechnung den Lieferzeitpunkt rückdatieren, aber er riskiert bei einer UST-Sonderprüfung, den Differenzbetrag nachzulöhnen. Und der Lieferzeitpunkt läßt sich auch bei evtl. Anfrage an Hersteller bzw. Zulassungsstelle aufklären. Darauf wird sich also wohl kein seriöser Händler einlassen.

Und zur Absetzbarkeit: Jeder Unternehmer, der steuerpflichtige Umsätze erzielt, kann die gezahlte UST als sog. Vorsteuer geltend machen; dies gilt auch für Kleinunternehmer bis 17.500 EUR (sog. Option zur Regelbesteuerung). Aber er muß den Privatanteil der KFZ-Nutzung versteuern.

Also: schnell zum Freundlichen, zum Jahresende wirds eng.

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