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Hoher Schaden - was nun?
Hallo,
ich hab unverschuldet mit meinem BMW 320 BJ 2007 einen Schaden von 7000 € brutto. Das hat der BMW Händler so ermittelt. Der Unfallverursacher hat das HUK Coburg gemeldet und die haben die Eintrittspflicht bereits schriftlich bestätigt.
Die Fahrer-Seite ist ziemlich demoliert - ich fahre damit aber noch problemlos rum, sieht eben wenig schick aus.
Da das Auto wohl einen Wert noch um die 10000 € hatte (vor dem Unfall), weiß ich nicht recht wie ich weiter machen soll. Das Auto wollte ich eigentlich in ca. 1 Jahr verkaufen.
Hab ich das Recht die 7000 € abzüglich MWSt. mir auszahlen zu lassen und dann damit noch ein wenig rumzugurcken und wenn ich ein neues gefunden haben, verkaufe ich mein altes unrepariert?
Oder würde hier die Versicherung auf einen Restwertgutachten pochen und wir dann evtl. nur 4500 € auszahlen??
Oder wäre es geschickter das Auto gleich über den Versicherer zu verkaufen?
Danke und Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Überheblich bist du gar nicht oder?
Nein.
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Zitat:
Was fällt dir eingentlich ein, Hafi hier fachliche Unfähigkeit zu unterstellen.
Ich habe nicht unterstellt, sondern nachgewiesen und was mir einfällt musst Du schon mir überlassen.
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Zitat:
Bist du noch ganz frisch in der Birne !
Ich schon !
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Zitat:
Und wer sich hier lächerlich macht, die Entscheidung überlasse mal den Usern.
Mach ich.
MfG
Soso........du Geschichtenerzähler hast hier die Unfähigkeit von Hafi "nachgewiesen"
LOL......
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59 Antworten
Moin,
bei 7000,- Schaden wird keine Versicherung nach KVA der Werkstatt abrechnen.
Hier ist ein Gutachter gefragt.
Der GA legt auch den WBW (Wiederbeschaffungswert) fest.
Und danach wird dann im GA ein Totalschaden oder nicht festgelegt.
Also mache Dir i.M. keine Birne drum, warte ab, bis das GA erstellt ist, dann kannst weiteres überlegen.
Haftpflichtschaden ? Dann kannst Du den GA bestimmen.
Ohne Gutachten geht hier nichts.
Wenn es ein Haftpflichtschaden ist, dann darfst du dir einen Gutachter deiner Wahl nehmen.
P.S. Was ist das wieder für eine Werkstatt, die das nicht weiß?
Hallo,
danke für die Antworten. Die HUK Coburg hatte den BMW-Händler, bei dem ich sonst auch bin, als Partner genannt.
Hatte sich nicht so angehört als würde die HUK Coburg im Falle einer Reparatur (also 7000 €) noch einen GA schicken wollen.
Da der WBW wohl doch etwas über 10k€ liegt ist es sicherlich kein Totalschaden.
Wie gehts dann weiter?
Grüße
Kein technischer. Aber evtl. ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Hier muss durch einen Gutachter der WBW und der Restwert festgestellt werden.
Wenn der WBW z.B. 10k und der RW 4K sind, dann gibts nur 6000 ohne Steuer. Keine 7000.
Dann wird Dein Auto repariert. Die HUK zahlt an den BMW Laden und Du hast ein Auto, das Du später vermutlich nur noch schwer verkauft bekommst, denn wer will schon einen Wagen, der einen so heftigen Vorschaden hatte?
Ich würde der Werkstatt sagen, dass Du erst ein Gutachten machen lassen willst, bevor Du den Auftrag erteilst.
Dann wartest Du das Gutachten ab und verkaufst an den dort angegebenen Restwertaufkäufer.
Von dem dann erhaltenen Betrag kaufst Du Dir ein anders Fzg, ohne Unfallschaden.
Der BMW Dealer wird Dir vermutlich gleich mal ein vergleichbares Auto zu Kauf anbieten...
Dann wäre also eine Reparatur eigentlich vorzuziehen??
Zitat:
Original geschrieben von wuffidog
Dann wäre also eine Reparatur eigentlich vorzuziehen??
Eben nicht, es kommt auf den WBW an und der wird durch den GA festgestellt.
Und der GA sollte keiner von der HUK Coburg sein...
Bei diesem Schaden wäre auch noch ein merkantiler Mindert zur ermitteln und zu berücksichtigen.
So wie meine Vorposter hier schon geschrieben haben:
Erst Gutachten erstellen lassen, dann überlegen, wie man abrechnet.
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Kein technischer. Aber evtl. ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Hier muss durch einen Gutachter der WBW und der Restwert festgestellt werden.
Wenn der WBW z.B. 10k und der RW 4K sind, dann gibts nur 6000 ohne Steuer. Keine 7000.
Äh, ne.
Entweder gibts die 7 abzgl. Steuer, wenn er das Auto weiterfährt (min. 6 Monate), oder es gibt dann die 6 + 4 aus dem Restwertangebot, sind 10, abzgl. Steuer.
Wird eine Ersatzanschaffung getätigt, gibts die Steuer auch noch raus.
Zitat:
Äh, ne.
Entweder gibts die 7 abzgl. Steuer, wenn er das Auto weiterfährt (min. 6 Monate), oder es gibt dann die 6 + 4 aus dem Restwertangebot, sind 10, abzgl. Steuer.
Wird eine Ersatzanschaffung getätigt, gibts die Steuer auch noch raus.
Interessant. Also wenn ich jetzt sag, ich fahr das Auto noch für mindestens 6 Monate weiter. Dann bekomm ich den Reperaturwert ohne Steuer.
Wenn ich gleich sag, ich kauf in ca. 2 Monaten ein neues Auto (Wert ca. 25.000 €), dann bekomme ich 10k - 19% (also ca. 8400 €) und erst wenn ich den Kauf des neuen Autos nachweise (egal ob vom Händler mit MWST oder von privat ohne MWST) bekomme ich die restlichen 1600 €?
Und was, wenn ich sag, ich fahr 6 Monate weiter, überlegs mir aber dann anders (oder hab sogar nochmal einen Unfall) und muss/will es doch nach 3 Monaten verkaufen?
Danke und Grüße
Hallo,
die Versicherung, die ohnehin mit der Werkstatt zusammenarbeitet, ist vermutlich davon ausgegangen, daß du dort reparieren läßt und will sich daher zusätzliche Kosten sparen.
Wenn Du jetzt aber andere Fäßer aufmachen willst, dann wird das ohne Gutachten nicht funktionieren und wie das aussehen wird, das kann keiner wissen, aber das haben Dir hier schon andere mitgeteilt.
Liebe Grüße
Herbert
Gutachten sagt:
Wiederbeschaffungswert: 11.000 €
Restwert: 5000 €
Reparaturaufwand 7400 € (inklusive MWst).
Was würdet ihr machen?
Vom finanziellen Aspekt ist es eigentlich fast egal, ob ich das Auto nun noch etwas weiterfahre und die 7400 ./. 19% = 6200 €
Beim neuen Autokauf bekomme ich ja die 6000 inklusive Mwst wenn das neue Auto > 11.000 € kostet. Korrekt?
Eben nicht.
Wenn jetzt ein Ersatzauto gekauft wird (der alte geht zum RW weg), dann bekommst die MWST wie im Kaufvertrag für das neue KFZ angegeben.
Meine Meihnung, aber HAFI oder AKB werden es wohl besser wissen.