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Holzplatte gegen das Auto gefallen, Vollkasko?

Themenstarteram 19. Juni 2020 um 18:58

Hi zusammen,

 

mir ist vor ein paar Tagen etwas blödes passiert. Wir haben Holzplatten verladen und diese kurz neben das Auto gegen eine Laterne abgestützt. Leider ist eine der Platten abgerutscht und gegen das Auto gefallen. Dadurch ist ein großer Kratzer von oben nach unten entstanden, mit Lackschaden, sowie Beulen. Das Auto gehört mir und ist Vollkaskoversichert, würde die Vollkasko hier die Reparatur übernehmen?

 

Vielen Dank im Voraus.

Beste Antwort im Thema
am 25. Juni 2020 um 16:20

Wenn dem so wäre, so geht es dich nichts an.

Der TE hat eine Frage gestellt.

Zur Beantwortung dieser braucht es keine Fotos.

Einfach die Frage so beantworten, wie er sie geschildert hat.

Wenn es anders ist, dann ist das nicht unsere Aufgabe das zu überprüfen.

Das ist dann die Aufgabe der Versichererung, die den Schaden bezahlen soll.

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zeig mal ein Bild von der Holzplatte und vom Schaden.

am 19. Juni 2020 um 20:12

Du bist doch bestimmt vor die Holzpalette gefahren mit deinem Auto. Kann mir nicht vorstellen, dass diese umgekippt ist.

Ich habe kein Bild. Dennoch wirst Du bei Vollkaskoschaden ab einem Schadenswert von egal: 0.01 Euro bis Obergrenze laut Versicherungsvertrag bei jeder Regulierung entsprechend hochgestuft und zahlst dann ab nächstes Jahr ein Leben lang diese Mehrkosten. Bei kleinen Schäden und Regulierung gewinnt die Versicherung doppelt und dreifach und Du zahlst doppelt und dreifach... Ich glaube, das steht rechnerisch in keinem Verhältnis zum geschilderten Schaden. Ich würde einen Smartrepair-Spezi in meiner Wohnortnähe aufsuchen, der bringt das für 100 -150 Euro bar i.O. Günstiger als eine Hochstufung... Aber, man kann auch ein Blech tauschen und eine Volllackierung draus machen.

Die Beschreibung klingt nach einem Betriebsschaden, nicht nach einem Unfallschaden.

Betriebsschäden sind in der Regel bei der Vollkasko nicht versichert.

am 20. Juni 2020 um 5:14

Zitat:

@hk_do schrieb am 20. Juni 2020 um 00:16:10 Uhr:

Die Beschreibung klingt nach einem Betriebsschaden, nicht nach einem Unfallschaden.

Wieder eine neue Spitzfindigkeit der Versicherungen um nicht zahlen zu müssen.

Die "Spitzfindigkeit" ist nicht neu, hast Du vielleicht nur noch nie von gehört :D.

am 20. Juni 2020 um 7:34

Ist ja auch egal, da der TE ja mit dem Auto fuhr, als die Palette eines Fremden aus unerfindlichen Gründen auf sein Auto fiel.

am 20. Juni 2020 um 8:15

Wieso macht ihr aus den vom TE genannten Holzplatten jetzt Paletten?

Es wäre interessant was es für Platten waren, denn ich kann mir damit keinen großen Schaden vorstellen. Bilder stellt der TE ja leider nicht ein.

am 20. Juni 2020 um 9:06

Naja so eine Arbeitsplatte für eine Küche könnte schon einigen Schaden anrichten.

Palette - Platte? Holz ist Holz :D

Also erstmal die eindringliche Bitte nicht den Hergang frei zu interpretieren, bleiben wir besser bei der Schilderung des TE.

 

Soweit ich weiß, gehören Schäden, welche im direkten Zusammenhang mit dem Beladen des KFZ gehören, schon zu den durch die VK abgedeckten Schäden.

 

Da gab es doch mal ein Urteil mit dem noch gefüllten Einkaufswagen, welcher gegen das Auto rollte.....

 

Das wurde dann doch übernommen.

 

Grüße

Steini

Ich habe nicht gelesen, dass der TE sein Auto mit den Platten beladen wollte. :confused::confused:

am 21. Juni 2020 um 0:41

Zitat:

@steini111 schrieb am 20. Juni 2020 um 12:05:36 Uhr:

Also erstmal die eindringliche Bitte nicht den Hergang frei zu interpretieren, bleiben wir besser bei der Schilderung des TE.

Zitat:

@Opel28 schrieb am 19. Juni 2020 um 20:58:33 Uhr:

Wir haben Holzplatten verladen

Zitat:

@steini111 schrieb am 20. Juni 2020 um 12:05:36 Uhr:

welche im direkten Zusammenhang mit dem Beladen des KFZ

Ja, haben wir verstanden. Machen wir nicht mehr. :D

Aber mal zum Schaden selber.

Zitat:

@hk_do schrieb am 20. Juni 2020 um 00:16:10 Uhr:

Die Beschreibung klingt nach einem Betriebsschaden, nicht nach einem Unfallschaden.

Betriebsschäden sind in der Regel bei der Vollkasko nicht versichert.

Ein Betriebs- bzw. Bremsschaden ist es dann, wenn während der Fahrt die Holzpalette verrutscht und dadurch einen Schaden am Auto verursacht.

So wie vom TE beschrieben ist der Unfallbegriff vollumfänglich erfüllt.

"unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis"

Es ist also auf alle Fälle ein Schaden, der über die Vollkakso gedeckt ist.

Es kann aber auch durchaus sein, dass der Schaden auch über eine PH abgedeckt ist.

Dazu bedarf es aber einer genaueren Prüfung, was da genau gemacht wurde und wer es gemacht hat.

Stichpunkte wie Be- und Entladeschäden oder kleine Benzinklausel können da eine Rolle spielen.

Oder natürlich ob es ein Eigenschaden war.

Zitat:

@romanusko schrieb am 19. Juni 2020 um 22:34:35 Uhr:

Ich habe kein Bild. Dennoch wirst Du bei Vollkaskoschaden ab einem Schadenswert von egal: 0.01 Euro bis Obergrenze laut Versicherungsvertrag bei jeder Regulierung entsprechend hochgestuft und zahlst dann ab nächstes Jahr ein Leben lang diese Mehrkosten. Bei kleinen Schäden und Regulierung gewinnt die Versicherung doppelt und dreifach und Du zahlst doppelt und dreifach... Ich glaube, das steht rechnerisch in keinem Verhältnis zum geschilderten Schaden. Ich würde einen Smartrepair-Spezi in meiner Wohnortnähe aufsuchen, der bringt das für 100 -150 Euro bar i.O. Günstiger als eine Hochstufung... Aber, man kann auch ein Blech tauschen und eine Volllackierung draus machen.

Auch eine viel zu pauschale Aussage.

Der TE hat nicht gesagt, wie hoch der Schaden ist, welche Selbstbeteiligung er hat und ob er z.B. einen Rabattretter oder Rabattschutz hat.

Auch gibt es die Möglichkeit, der Angleichung in der VK an die SF der KH, welche man im Laufe der Zeit mal nutzen kann.

Somit helfen solche pauschalen Aussagen nicht wirklich weiter und beantworten auch die eigentliche Frage vom TE nicht.

Zitat:

@AudiFahrer1783 schrieb am 21. Juni 2020 um 02:41:46 Uhr:

 

Ein Betriebs- bzw. Bremsschaden ist es dann, wenn während der Fahrt die Holzpalette verrutscht und dadurch einen Schaden am Auto verursacht.

So wie vom TE beschrieben ist der Unfallbegriff vollumfänglich erfüllt.

"unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis"

Da wäre aber noch zu klären, ob der Schaden durch den Zusammenhang mit dem Ladevorgang tatsächlich als "von außen einwirkend" zählt oder die Holzplatte nicht auch beim Verladevorgang dem Fahrzeug zugerechnet wird.

Haftung für Schäden beim Be- und Entladen kenne ich aus dem Haftplichtbereich, wenn also z.B. der genannte Einkaufswagen ein fremdes Fahrzeug beschädigt. Hat jemand Entscheidungen aus dem Kasko-Bereich zur Hand?

am 21. Juni 2020 um 12:43

Die Holzplatte ist hier keine Ladung, die während der Fahrt verrutscht.

Die ist außerhalb des Fahrzeuges und schlägt von außen auf das Fahrzeug.

Mehr von außen geht nicht.

Be- und Entladeschaden ist es dann, wenn der TE mit "Verladen" das "Be- oder entladen" vom Fahrzeug meint.

Es könnte ja auch sein, dass die Holzplatten gar nicht in das Auto sollten, sondern ganz woanders hin "verladen" wurden.

Aber gehen wir mal davon aus, dass sie aus oder in das Auto sollten.

Wenn du nicht Eigentümer, Fahrer, Halter oder Besitzer des Fahrzeuges bist, dann sollte der Schaden immer in deiner PH mitversichert sein.

Es gibt aber auch Tarife, die extra eine Deckungserweiterung haben, die dann auch Be- und Entladeschäden zahlen, obwohl du z.B. der Fahrer bist. Hier kommt es auf die Vertragsbedingungen deiner PH an.

Die kleine Benzinklausel wird damit also übergangen, wenn es sich um Be- oder Entladeschäden handelt.

Wann es immer nur ein Schaden für die VK sein kann ist dann, wenn du dich selber geschädigt hast.

Wenn du also die Holzpalette auf dein eigenes Auto wirfst.

Dann helfen dir auch die Deckungserweiterungen in der PH nicht.

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