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Homologation in Deutschland nicht zulässig?
Hallo liebe Biker-Freunde,
ich war heute beim TÜV um meinen Auspuff eintragen zu lassen. Der Auspuff ist von der Marke DEVIL und schon was älter ('89). Habe mir extra die Homologation Erklärung für den Auspuff bei Devil selbst besorgt.
Als ich dem TÜV Mann diese Vorlag meinte er sie wäre in Deutschland nicht zu gelassen. Stimmt das?
Mfg
Beste Antwort im Thema
Französisch kann ich. Sogar sprechen, lesen und schreiben.
Da steht nicht "auch" die FZR 1000 (2LE) drin, da steht eben "nur" die FZR 1000 drin. Und damit gilt dieser Wisch auch nur für die FZR 1000.
Man kann solche Schalldämpfer nicht beliebig verbauen und was auf einen Einliter-Vierzylinder abgestimmt ist, wird nur in Ausnahmefällen zufällig einem 500er Zweizylinder gerecht. Es gibt für diesen Puff auch eine Homologation für die 3HE (FZR 600) und damit kann man das nach 19III abnehmen und eintragen lassen oder die 19III - Bescheinigung mitführen.
Bei einer normalen HU/AU mit einem Nachrüstschalldämpfer zu dem Du nur diesen Zettel vorlegst, muss der Prüfer das ablehnen, wenn er seinen Job richtig macht.
Wenn Du einen TÜV findest, der Dir das aufgrund dieses Papiers einträgt, nach dem Motto "Hauptsache passt und ist nicht zu laut" wärs gut. Ich versuche das gerade mit einer Termignoni für eine 750er Ducati. Vermutlich auf verlorenem Posten, denn die ist laut.
Tut mir leid, TE, aber ohne einen TÜVer, der das wohlmeinend legalisiert, wird das nix.
Es gibt einen "Trick" Lass ein Gutachten zur Erlangung der BE machen. (Sog. "Vollgutachten") Kostet nicht viel mehr als HU und damit sind alle Änderungen abgenommen und legal. Nur die Geräuschgrenzwerte müssen natürlich eingehalten werden.
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18 Antworten
SO kann Dir niemand helfen - wichtig wäre
A) welches Bike /Modell/Bj/Typ
B) welcher Auspufftyp
A) Kawasaki GPZ 500s bj. 96
B) DEVIL Typ ka weiß nur DEVIL TPSI 2973 0030
Hmmm. ich denke schon, dass das eine grundsätzliche Frage ist.
Eine "Homologation" im Rahmen der EU-Bestimmungen bedeutet, dass eine Schalldämpferanlage diesen Bestimmungen in einem Mitgliedsstaat entspricht und damit in allen anderen zugelassen ist. Soweit ich weiß, ist Deutsachland noch in der EU.
Neuere Püffe zeigen das durch eine E-Prüfnummer und sind somit eintragungsfrei. Devils müssen allerdings meist eingetragen werden. (19 III-Bescheinigung reicht)
Wenn der TE für den alten Puff eine Homologationserklärung mit der auf dem Schalldämpfer geätzten oder gravierten TPSI-Nummer aus dem Hause devil hat, sollte das dem TÜV-Mann für 19III reichen.
Wenn es das Papier ist, das ich vor dem geistigen Auge habe, macht der Mann sich das einfach oder hat schlicht keine Ahnung. War das TÜV ? Oder ein anderes Unternehmen ? Da kommt das häufiger vor, dass die es nicht blicken. Der TÜV hat Zugriff auf große Datenbanken.
Kannst Du diese Homologations-Erklärung scannen und als Bild anhängen ? Das interessiert mich. Vielleicht kann ich jetzt helfen.
Das Thema hatten wir ja hier bereits.
Mit dem Schriebs wären wir einen Schritt weiter zur Eintragung.
Hmmm, kenne das Problem von einer Triumph 955i mit einer under seat Anlage mit E 13 Nummer. TÜV sagt, wenn zu laut, dann zu laut. - Nummer egal.
E 13 oder e13
13 ist Luxemburg. e11 aus England mögen die auch nicht.
5 % Mehrleistung werden toleriert, aber 0% Mehrkrach. Stimmt.
Die Anlage war aus England. War 2009, kann mich an e oder E nicht mehr erinnern. Aber England, dann e.
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Hmmm, kenne das Problem von einer Triumph 955i mit einer under seat Anlage mit E 13 Nummer. TÜV sagt, wenn zu laut, dann zu laut. - Nummer egal.
Tz...
Da schaffen Akopads logger Abhilfe und auf der Autobahn nen tollen Funkenflug bis sie wieder weg sing...
Hätte mich auch gewundert, Auspuffanlagen aus Luxemburg. Die produzieren Steuersparmodelle. England hat die Kennzahl 11. z.B. die Rombo-Brülltüten, die von Prolo verkauft wurden. Unsäglich billig und tierisch laut.
Ohne COC bekommst Du hier keinen England-Import durch den TÜV.
Aber jeden Schweizer Import. Denn da sind die Vorschriften am strengsten. Obwohl EFTA und nicht EU.
Was mir aber Kopfweh bereitet, wie soll ein 89 produzierter Schalldämpfer eine Homologation für ein 96er Mopped bekommen ? Der wurde für die alten Yamaha FZR - Modelle produziert. Ich will den Zettel sehen.
Stimmt, ... das geht nur mit Wurmloch.
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
England hat die Kennzahl 11. z.B. die Rombo-Brülltüten, die von Prolo verkauft wurden. Unsäglich billig und tierisch laut.
Au ja laut sind die, habe eine an meiner ER dran gehabt. Hab den DB Killer ausgebaut und sie mit etwas Auspuffstahlwolle gefüttert. Danach klang sie richtig schön tief und war viel leiser und der TÜVler hatte auch keine Probleme damit
...oO( ..der is vom Fach....
Ja ich hatte auch schon öfters Probleme mit dem TÜV Mann. War beim TÜV selber.
Auf dem wisch steht auch die Yamaha FZR 1000 drin, hab vorher aber nachgefragt wäre kein Problem wenn der Auspuff passt. Hänge die PDF Datei mal mit an ist allerdings auf Französich.
Französisch kann ich. Sogar sprechen, lesen und schreiben.
Da steht nicht "auch" die FZR 1000 (2LE) drin, da steht eben "nur" die FZR 1000 drin. Und damit gilt dieser Wisch auch nur für die FZR 1000.
Man kann solche Schalldämpfer nicht beliebig verbauen und was auf einen Einliter-Vierzylinder abgestimmt ist, wird nur in Ausnahmefällen zufällig einem 500er Zweizylinder gerecht. Es gibt für diesen Puff auch eine Homologation für die 3HE (FZR 600) und damit kann man das nach 19III abnehmen und eintragen lassen oder die 19III - Bescheinigung mitführen.
Bei einer normalen HU/AU mit einem Nachrüstschalldämpfer zu dem Du nur diesen Zettel vorlegst, muss der Prüfer das ablehnen, wenn er seinen Job richtig macht.
Wenn Du einen TÜV findest, der Dir das aufgrund dieses Papiers einträgt, nach dem Motto "Hauptsache passt und ist nicht zu laut" wärs gut. Ich versuche das gerade mit einer Termignoni für eine 750er Ducati. Vermutlich auf verlorenem Posten, denn die ist laut.
Tut mir leid, TE, aber ohne einen TÜVer, der das wohlmeinend legalisiert, wird das nix.
Es gibt einen "Trick" Lass ein Gutachten zur Erlangung der BE machen. (Sog. "Vollgutachten") Kostet nicht viel mehr als HU und damit sind alle Änderungen abgenommen und legal. Nur die Geräuschgrenzwerte müssen natürlich eingehalten werden.
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