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Honda CBF 600 Höherlegung auf Standardmaß Eintragungspflichtig?

Honda
Themenstarteram 2. August 2024 um 21:06

Guten Abend zusammen,

ich habe seit 2 Jahren eine Honda CBF600 Baujahr 2012 mit ABS. Der Vorbesitzer hat sie tieferlegen lassen, aus gesundheitlichen Gründen und das bereitet mir doch unbehagen bei der Fahrt. Ich stehe mit beiden Füssen sehr gut auf dem Boden, mir liegt sie aber zu tief und fühle mich in der Schräglage nicht wohl.

Bei der Werkstatt meines Vertrauens war eine baugleiche Maschine mit Standardhöhe auf der ich Probesitzen konnte und hatte immernoch einen guten Stand auf dem Boden.

Ich habe beim Kauf nur die ABE bzw. Begleitschreiben erhalten welche ich mitführen muss. Da steht allerdings drin das eine Eintragung nicht erforderlich wäre.

Zu meiner Frage:

Muss ich die Änderung auf die Standardhöhe beim TÜV eintragen lassen?

Hat hier jemand damit Erfahrung?

Danke vorab für eure Antworten und Hinweise.

DLzG

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8 Antworten

Ist die Tieferlegung in den Fahrzeugpapieren eingetragen? Wenn nein, dann muss auch die Änderung auf Standardhöhe nicht eingetragen, bzw. die Tieferlegung nicht ausgetragen werden.

Themenstarteram 3. August 2024 um 5:03

Ich konnte hierüber keine Infos im Schein oder Brief finden. Dann habe ich wohl Glück und muss es nicht eintragen lassen. Vielen Dank

Den Serienzustand herzustellen ist mit Sicherheit nicht eintragungungspflichtig.

Typisch deutscher vorauseilender Gehorsam.

Wenn du dich da mal nicht irrst ;-).

Als ich die originalen Räder mit den originalen Reifengrößen wieder in eine meiner Bollen eingebaut hatte, mussten die wieder eingetragen werden! Die waren Jahre vorher bei Umrüstung auf andere Felgen und Bereifungen nämlich ausgetragen worden. Ich habe also auch nur den Serienzustand wieder hergestellt ;-).

Die Tieferlegung steht nicht in den Papieren, nur ABE.Also muß der wieder hergestellte Serienzustand nicht eingetragen werden.

Stimmt! Hab ich ja schon geschrieben ;-).

Themenstarteram 3. August 2024 um 16:00

Danke für Eure Antworten.

Ich war heute sowieso beim TÜV. Dieser prüft anhand der ABE nur, ob das was in der ABE steht auch mit der Nummer am Fahrzeug zu finden ist. Nicht Eintragungspflichtig, außer du hättest das Ersatzteil evtl. selbst angefertigt ;). Da ich sie sowieso wieder in den Serienzustand bringen möchte, hat er die Überprüfung schnell beendet :D. Stempel habe ich.

Trotzdem vielen Dank und allzeit Gute Fahrt Euch.

DLzG

Moin Moin !

Zitat:

 

micha23mori

micha23mori

1000 F

Den Serienzustand herzustellen ist mit Sicherheit nicht eintragungungspflichtig.

Typisch deutscher vorauseilender Gehorsam.

Wenn man schon keine Ahnung hat, sollte man ein ebenso schwachsinniges Bashing auch unterlassen.

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