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Honda Pilot Probleme bei der Zulassung
Hallo liebe US Car Freunde,
Ich habe uns (meiner Frau und unseren 3 Kinder) einen Traum erfüllt und uns nach langer suche einen Honda Pilot gekauft.
Er war in Österreich zugelassen und ist Baujahr 2011.
Ich dachte in meiner Leichtsinnigkeit das es mit der Zulassung keine Probleme gibt da das Auto ja in Österreich zugelassen ist. Es gibt kein CoC aber einen "Auszug aus der Genehmigungsdatenbank"
Soweit so gut wäre da nicht das Problem mit dem Tüv.
Ich musste eine Vollabnahme machen das Ergebnis war das dass Auto technisch einwandfrei ist der TÜV Prüfer aber für die Frontscheinwerfer ein Datenblatt benötigt davor gibt es keinen Tüv.
Leider gibt es aber nach langer suche kein Datenblatt mit diesen Scheinwerfern (sind die original Scheinwerfer) und das Auto ist in Europa mehr als selten vertreten.
Die Scheinwerfer von dem Datenblatt gibt es leider auch nirgends zu kaufen.
Jetzt bin ich absolut Ratlos und die Familie (Frau und Kinder) total durch den Wind.
Kann mir jemand helfen?
Ich weiss nicht mehr weiter.
Freue mich sehr über jede Hilfestellung.
Liebe Grüße
Christoph
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46 Antworten
Hallo Christoph , ich habe bereits mehrfach Fahrzeuge aus diversen Ländern importiert , aber noch nie einen solchen Blödsinn gehört . Er benötigt ein Datenblatt zu den Scheinwerfern obschon diese original zum Fahrzeug gehören ?
Nun , das wirst du auch schwerlich finden , es sei denn der Hersteller also Honda stellt es dir zur Verfügung .
Ich habe meist vor der Abnahme Datenblätter zum Fahrzeug beim TÜV geordert und auf Basis davon wurde dann zugelassen .
Ich an deiner Stelle würde mir eine andere Prüfstelle suchen .
Viel Glück , Stefan
Wenn das Auto in der EU schon zugelassen war, dann hat der TÜV hier gar nichts mehr zu fordern ausser bei den Kollegen in Österreich - ansonsten bei der zuständigen EU-Behörde beschweren - das beschleunigt tatsächlich so einiges...
Ruf mal in der Zentrale der betreffenden Prüfstelle an und erläutere das Problem.
Kollege hatte vor vielen Jahren das Problem das der TÜV seine schwarzen Rückleuchten nicht ohne ABE akzeptieren wollte. Originalersatzteile und in dieser Baureihe zu einem späteren Bauzeitraum Serie gewesen.
Er hat dann beim TÜV Süd in München angerufen und die meinten nur das er Sie selbstverständlich einfach so verbauen dürfe da ein Nachtrag zur Betriebserlaubnis dieses Modells bestehen würde. Die haben dann in der betreffenden Niederlassung angerufen und die Rückleuchten wurden dann plötzlich kommentarlos akzeotiert.
Das Gespräch der Zentrale mit dem Niederlassungsleiter soll aber nur wenige freundliche Worte enthalten haben. Kurz, die Truppe wurde zusammengestaucht.
Also mal das Gespräch mit dem Niederlassungsleiter suchen, eine andere Prüfstelle aufsuchen oder direkt mal die Zentrale einschalten
Das habe ich leider alles schon gemacht. Verstehe nir nicht warum das Österreichische Dokument hier nicht akzeptiert wird.
Kannst ja DA mal anfragen.
Allerdings wollen die ein lichttechn.-Gutachten nur in Kombi mit Anderem anbieten.
Danke schleuti,
da habe ich schon angefragt. Die haben leider nichts passendes.
Das beste "Druckmittel" wird das hier sein:
https://www.swr.de/.../index.html
Da werden sie immer alle kleinlaut.
Da muss ich mich gleich mal interessehalber einklinken. Mein Econoline hat nichts weiter als einen luxemburgischen Zulassungsschein, also das was jeder von uns in seinem Auto mitschleppt. Heißt ich habe keinen Fahrzeugbrief (im alten Sinne) und nur noch einen Kaufvertrag. Wenn ich den Ford (irgendwann mal) wiederzulassen will muss ich doch sicher noch einen Brief beantragen, die Frage ist nur muss ich da über Luxemburg gehen und einen Brief als verloren neu ausstellen lassen oder hier in D? Das ich eine Vollabnahme machen lassen muss ist mir bewusst. Dann müsste ich den Ford ja lichttechnisch auch so eingetragen bekommen, weil ja schon in EU zugelassen.
Zitat:
@localhorst83 schrieb am 20. Juni 2019 um 09:14:55 Uhr:
Da muss ich mich gleich mal interessehalber einklinken. Mein Econoline hat nichts weiter als einen luxemburgischen Zulassungsschein, also das was jeder von uns in seinem Auto mitschleppt. Heißt ich habe keinen Fahrzeugbrief (im alten Sinne) und nur noch einen Kaufvertrag. Wenn ich den Ford (irgendwann mal) wiederzulassen will muss ich doch sicher noch einen Brief beantragen, die Frage ist nur muss ich da über Luxemburg gehen und einen Brief als verloren neu ausstellen lassen oder hier in D? Das ich eine Vollabnahme machen lassen muss ist mir bewusst. Dann müsste ich den Ford ja lichttechnisch auch so eingetragen bekommen, weil ja schon in EU zugelassen.
Soviel ich meine zu wissen:
Bei der Vollabnahme stellt der Prüfer dir einen Schein aus, indem alle Daten für D-Papiere drin sind.
Was der Prüfer an Unterlagen sehen will, wird er dir dann sagen.
Bei der Zulassung werden dann nach dem Gutachten deine D-Papiere ausgestellt.
Prüfstelle wechseln
Gottseidank dürfen heute auch andere Firmen Werkstatt etc. prüfen. Auf jeden Fall nicht bei dem Prüfer bleiben und nach Material/Gutachten suchen, das wird nicht klappen wenn er das einmal gesagt hat, dann wäre er in seiner Ehre gekränkt , wenn er dir Recht gibt und alles wieder rückgängig macht.
Zitat:
@JelenW schrieb am 20. Juni 2019 um 10:39:18 Uhr:
Prüfstelle wechseln
Guter Rat!
Zitat:
@JelenW schrieb am 20. Juni 2019 um 10:39:18 Uhr:
Gottseidank dürfen heute auch andere Firmen Werkstatt etc. prüfen.
Das ist leider falsch. Er kann nur bei der TP ein Gutachten erstellen lassen. Das sind TÜV in den alten und Dekra in den neuen Bundesländern und immer nur an deren Prüfstellen, niemals in der Werkstatt.
Such dir einen anderen Prüfer, am besten bei einer anderen Organisation. Wenn du jetzt beim TÜV Süd warst, fahr mal zum TÜV Rheinland in ein anderes Bundesland oder ruf bei denen an.
Kann aber sein, dass du irgendwo noch ein Lichttechnisches Gutachen besorgen muss.
Parallel würde ich die bekannten Gutachtenstellen anrufen und fragen, ob die ein Gutachten für den Honda Pilot haben und was das kostet.
PS: Dass der Wagen in Österreich zugelassen war hilft dir für Deutschland leider nicht, da solche Importfahrzeuge nach nationalem Recht einzelzugelassen werden.
Die Frage ist wo mache ich ein Lichttechnisches Gutachten und was kostet das konkret.
Die Infos dazu sind sehr spärlich im Netz.
Nicht das Licht sondern Gutachter wechseln .......einfach
Das wäre für eine normale Hu sicher die Lösung aber bei einer Vollabnahme nicht so einfach