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Horror Bußgeld-Bescheid aus Frankreich

Themenstarteram 31. Juli 2019 um 19:15

Hallo zusammen,

heute kam ein Einschreiben mit der Post, welches ich dummerweise gleich unterschrieben habe.

Der Brief kommt aus Frankreich. Inhalt:

Bußgeld-Bescheid über 180€ !!!

Wir waren im März diesen Jahres in Guadeloupe (franz. Insel) und hatten dort einen Mietwagen.

Da muss ich wohl geblitzt worden sein.

Habe ich irgendeine Chance, dass ich um die 180€ rum komme?

Anscheinend bin ich 20 km/h zu schnell gewesen, was ich mir gar nicht vorstellen kann...die Straßen dort lassen das gar nicht zu.

Unterschrieben habe ich das Einschreiben leider schon :(

Danke im Voraus für Ratschläge.

Beste Antwort im Thema

Was ist an 180 € Horror? Anderswo kosten Verkehrsvergehen halt nicht nur 2,50 € wie in Deutschland...

... und was erhoffst du dir, nachdem du schon alles zugegeben hast?

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Kam der Brief vom Fahrzeug-Vermieter?

Was ist an 180 € Horror? Anderswo kosten Verkehrsvergehen halt nicht nur 2,50 € wie in Deutschland...

... und was erhoffst du dir, nachdem du schon alles zugegeben hast?

Zitat:

@firebird24489 schrieb am 31. Juli 2019 um 21:15:37 Uhr:

Anscheinend bin ich 20 km/h zu schnell gewesen, was ich mir gar nicht vorstellen kann...die Straßen dort lassen das gar nicht zu.

50 km/h bei erlaubten 30 km/h gemessen?

Zitat:

@Knergy schrieb am 31. Juli 2019 um 21:19:53 Uhr

... nachdem du schon alles zugegeben hast?

Hat er das?

Ich denke, er hat nur den Empfang des Einschreibens quittiert.

Ciao

Ratoncita

Zahlen und gut ist es. (Mist - das darf man hier gar nicht schreiben, wenn einer was gemacht hat...):eek:

Hoffentlich werde ich jetzt nicht gesperrt...:eek:

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 31. Juli 2019 um 21:26:35 Uhr:

...er hat nur den Empfang des Einschreibens quittiert.

Von dem wir bis jetzt noch nicht einmal den Absender kennen.

Etwas mehr Fakten bräuchte man für die Beurteilung des Falles schon.

Zitat:

@Knergy schrieb am 31. Juli 2019 um 21:19:53 Uhr:

Was ist an 180 € Horror? Anderswo kosten Verkehrsvergehen halt nicht nur 2,50 € wie in Deutschland...

... und was erhoffst du dir, nachdem du schon alles zugegeben hast?

Wieso zugegeben? Er hat den Empfang des Briefes unterschrieben.

Wenn ich die franz. Bußgeldbescheide richtig kenne, kann man durchaus dagegen vorgehen. Ob mit Erfolg, ist eine andere Frage. Und (zumindest bei meinen bisherigen Bescheiden) es gibt dort Staffelungen. Je nach Zeitablauf bis zur Überweisung.

Also schnell überweisen und innerlich abhaken. Tippe mal darauf, dass diese Position eine der günstigsten beim Urlaub ist.

Sei doch froh, dass du keinen Urlaub in der Schweiz gemacht hast. 180 Euro empfinde ich noch als human. Das geht deutlich schlimmer. Daher halte ich mich im Ausland grundsätzlich an Geschwindigkeitslimits.

 

Grüße

Wenn der Brief vom Fahrzeugvermieter kam, ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß er die Kreditkarte des TE mit dem Betrag belastet und diesen an die Behörde, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat, weiterleitet.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 31. Juli 2019 um 21:34:09 Uhr:

Wenn der Brief vom Fahrzeugvermieter kam, ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß er die Kreditkarte des TE mit dem Betrag belastet und diesen an die Behörde, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat, weiterleitet.

Der Autovermieter kann entscheiden ob der Verstoss begangen wurde und selbsttätig auf Kosten des Mieters überweisen?

Halte ich für fragwürdig ob das so zulässig sein kann.

Also bei meiner Kreditkarte würde ich das per se zurückbuchen.

Moorteufelchen

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 31. Juli 2019 um 21:41:05 Uhr:

Der Autovermieter kann entscheiden ob der Verstoss begangen wurde und selbsttätig auf Kosten des Mieters überweisen?

Gemäß dem folgenden Artikel durchaus möglich (3. Absatz):

https://www.billiger-mietwagen.de/.../mit-mietwagen-geblitzt.html

Ob das gängige Praxis ist, kann ich allerdings nicht sagen, da ich mir selbst mit einem Mietwagen noch nie ein Knöllchen eingefangen habe.

Zahlen muss er eh erstmal, sonst gehen die gar nicht auf einen Widerspruch ein!

Bist du dir überhaupt sicher das du direkt 180Euro bezahlen musst, es gibt in Frankreich ein "Bonussystem", mit verringerter, normaler und erhöhter Geldbuße, je nachdem wie schnell du zahlst.

Den Bonus gibt es nur ,wenn Du den zu zahlenden Betrag umgehend in Frankreich begleichst.Es gibt dafür verschiedene Möglichkeiten,wo es aber jetzt schon zu spät ist.Auch ein Foto wie in Deutschland üblich ist wird nicht mit angefügt.Man kann es aber anfordern,was zum einen sicher ein sprachliches Problem ist und das andere ist der lange Dienstweg.Ich besuche das Land seit 30 Jahren und ich bin am besten damit gefahren entweder vor Ort zu Löhnen oder dann hier in Deutschland,da man das seit einigen Jahren europaweit einfordern kann.Vergiss alle Gedanken des Einspruchs etc. zahle den Betrag der noch günstig ist und beachte beim nächsten mal die Verkehrsvorschriften des Landes.Zahlst Du nicht,kann es passieren ... und es wird spätestens an der Maut Station passieren ... das man dich herauswinkt,da man dein Kennzeichen gescannt hat und dann hast Du richtigen Ärger.Dank Herrn Sarkozy hat man in den letzten 3 Jahren die Strafen auch geringer Vergehen drastisch erhöht.Kleiner Tip noch ... in Frankreich wird sehr oft im Tunnel geblitzt,da kann man noch so Ausschau halten ob man die Geräte bemerkt ... und ... man sieht mehr Polizei als bei uns auf den Straßen,noch dazu ist die Gandarmerie dort mehrfach unterteilt und die selbe Anzahl wird gemunkelt bewegt sich Ziviel durch den Alltag.Ich bin dieses Jahr und im Jahr davor insgesamt vier mal an Kontrollposten Frankreich / Italien Raum kontrolliert worden und dann fällt dein womöglich nicht bezahles "Knöllchen" auf jeden Fall auf ...

Zitat:

@weberschiffchen schrieb am 31. Juli 2019 um 22:40:52 Uhr:

Den Bonus gibt es nur ,wenn Du den zu zahlenden Betrag umgehend in Frankreich begleichst.Es gibt dafür verschiedene Möglichkeiten,wo es aber jetzt schon zu spät ist.

Eindeutig NEIN!

Den Bonus gibt es auch wenn dir der Brief nach DE nachgeschickt wird, und zwar 46 Tage, bei begleichen der Schuld in einem Französischen "Tabacco" Laden ist die Frist 61 Tage.

Ob es dafür nun zu spät ist kannst du gar nicht beurteilen!!

Zitat:

@weberschiffchen schrieb am 31. Juli 2019 um 22:40:52 Uhr:

Auch ein Foto wie in Deutschland üblich ist wird nicht mit angefügt.Man kann es aber anfordern,was zum einen sicher ein sprachliches Problem ist und das andere ist der lange Dienstweg.

Ein Foto ist in DE üblicherweise vom Fahrer, da möchte ich gerne mal wissen wie das die Franzosen hinbekommen mit ihren Blitzern die von hinten blitzen?

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