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HR-V 1.6 4wd vtec - Antriebswelle defekt

Honda HR-V GH2
Themenstarteram 19. Januar 2019 um 10:31

Hallo in die Runde,

ich habe mir am Mittwoch einen Honda HR-V (2001) zugelegt.

120.000 km gelaufen, TÜV bis 8/20.

Auto sah sehr gepflegt aus und auch der Motor und Co machten einen sehr guten Eindruck.

Nach dem Kauf des Autos, bin ich 50 km weit gekommen.....

Ich durfte den Abschleppwagen rufen.

Kam weder vor noch zurück, konnte Gas geben aber nichts passierte außer das die Drehzahl hoch ging.

Die Werkstatt berichtete mir gestern das vorn rechts die Antriebswelle defekt ist und diese wohl auch nicht die richtige (zu kurz) für das Auto gewesen sei. Sie können aber nicht sagen ob das Getriebe oder das Differential einen mitbekommen haben.

Ist das überhaupt "normal", dass das Auto gar keinen Vortrieb mehr hat, wenn eine Antriebswelle defekt ist?

Meine Frage, hatte jmd schonmal das Problem das die Antriebswelle defekt war, und dadurch das Getriebe/Differential ebenfalls einen Schaden genommen hat?

Stehe nämlich jetzt vor der Frage ob ich bei der Ungewissheit eine neue Antriebswelle einbaue, da die Werkstatt meint, sollte am Getriebe oder Differential was sein, würde sich die Reparatur nicht lohnen.

Würde mich über antworten freuen....

LG Carina

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13 Antworten

-Wenn eine Antriebswelle gebrochen ist, bedingt durch die Funktion (Ausgleich der Drehzahlen am linken und rechtem Rad) des Ausgleichsgetriebes, ist ein Antrieb nicht möglich.

- Wenn nach dem Bruch der Antriebswelle unentwegt bei geschaltetem Getriebe Gas gegeben wurde, kann unter Umständen das Ausgleichsgetriebe beschädigt werden.

Wenn jedoch unmittelbar nach dem Bruch der Antriebswelle das Ausgleichsgetriebe nicht durch extremes Gas geben vergewaltigt wurde, dann kann nichts passiert sein.

Einzige Ausnahme, wenn der Zapfen der Antriebswelle schleichend aus dem Ausgleichsgetriebe rausgerutscht ist, dann ist ein Schaden an dem Ausgleichsgetriebe möglich.

Themenstarteram 19. Januar 2019 um 12:04

Zitat:

-Wenn eine Antriebswelle gebrochen ist, bedingt durch die Funktion (Ausgleich der Drehzahlen am linken und rechtem Rad) des Ausgleichsgetriebes, ist ein Antrieb nicht möglich.

- Wenn nach dem Bruch der Antriebswelle unentwegt bei geschaltetem Getriebe Gas gegeben wurde, kann unter Umständen das Ausgleichsgetriebe beschädigt werden.

Wenn jedoch unmittelbar nach dem Bruch der Antriebswelle das Ausgleichsgetriebe nicht durch extremes Gas geben vergewaltigt wurde, dann kann nichts passiert sein.

Einzige Ausnahme, wenn der Zapfen der Antriebswelle schleichend aus dem Ausgleichsgetriebe rausgerutscht ist, dann ist ein Schaden an dem Ausgleichsgetriebe möglich.

Mmmhhhh denke dann traue ich mich eine neue Antriebswelle einbauen zu lassen! Dann steht die Chance ja ganz gut, das es damit dann erledigt ist!

Ich muss ja auch mal Glück haben mit nem Auto lach ....

 

LG u Danke dir schon mal für die Antwort

Zitat:

@Freerider87 schrieb am 19. Januar 2019 um 11:31:32 Uhr:

Hallo in die Runde,

ich habe mir am Mittwoch einen Honda HR-V (2001) zugelegt.

120.000 km gelaufen, TÜV bis 8/20.

Auto sah sehr gepflegt aus und auch der Motor und Co machten einen sehr guten Eindruck.

Nach dem Kauf des Autos, bin ich 50 km weit gekommen.....

Ich durfte den Abschleppwagen rufen.

..

LG Carina

Hm, hört sich irgendwie komisch an. War der Schaden/Mangel vielleicht schon vorher da und ist beim Kauf verheimlicht worden? Hast Du eine Probefahrt vor dem Kauf mit dem Fzg. gemacht? Von wem hast Du das Fzg. gekauft? Händler oder Privat?

Themenstarteram 20. Januar 2019 um 16:02

Hallo, Auto habe ich von privat gekauft!

Auto fuhr ohne Probleme und beim anschauen wurden auch keine Probleme gesehen, geschweige denn erwähnt. Verkäufer meinte als ich ihn nach der Info aus der Werkstatt kontaktiert habe, dass das gar nicht sein könne, er wäre mit der "falschen" antriebswelle nen knappes dreiviertel Jahr ohne Probleme gefahren.

Achso Fahrzeug fuhr sich bis ich liegen geblieben bin ohne irgendwelche Nebengeräusche oder ähnliches.....

Zitat:

@Freerider87 schrieb am 20. Januar 2019 um 17:02:46 Uhr:

Verkäufer meinte als ich ihn nach der Info aus der Werkstatt kontaktiert habe, dass das gar nicht sein könne, er wäre mit der "falschen" antriebswelle nen knappes dreiviertel Jahr ohne Probleme gefahren. .....

Wie kann man das verstehen. Wurde vor einem 3/4 Jahr die Ausgleichswelle eingebaut? Dann müsste es ja noch Garantie auf die Welle geben. Oder hatte der Vorbesitzer das Auto nur so kurz? Dann wäre interessant zu wissen warum er das Auto so schnell wieder verkauft hat. Vielleicht weil sich der teure Schäden angekündigt hat.

Themenstarteram 20. Januar 2019 um 16:29

Die Antriebswelle vorn rechts wurde angeblich von ihm vor einem knappen dreiviertel Jahr getauscht... bzw hat sie von einem Freund tauschen lassen. So ist meine Info die ich bekommen habe, als ich ihn angerufen habe nachdem ich den Bescheid aus der Werkstatt hatte...

Leider kann ich ihm ja auch nur vor den Kopf schauen.

Auto war seit März 18 auf ihn angemeldet, Verkauf angeblich weil der Wagen seiner Frau zu groß ist!

 

Eins weiß ich auf jedenfall jetzt schon, es ist das letzte Auto gewesen das ich von privat gekauft habe....

Ich bin kein Rechtsverdreher, aber falls Du eine Privat-Rechtschutz-Versicherung hast oder Mitglied im ADAC bist, würde ich das Problem dort mal ansprechen. Das kommt mir nicht geheuer vor..

Dann müsste es ja zumindest eine Teilegarantie geben. Wenn ich ein Ersatzteil kaufe, es selber einbauen und es nach so kurzer Zeit defekt ist, würde ich zumindest Mal den Teilehändler damit konfrontieren. Der Vorbesitzer müsste ja noch die Rechnung haben.

Hat der Vorbesitzer beim Einbau gepfuscht kann er sich m. M. nach nicht hinter dem Kaufvertragpassus "Gekauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Garantie" verstecken. Wenn deine Werkstatt Recht hat und eine falsche Welle eingebaut wurde, würde ich zumindest Mal die rechtlichen Aspekte prüfen lassen.

Irgendwie Geschlecht mich das Gefühl das der Verkäufer mehr weiss als er zugibt.

Themenstarteram 20. Januar 2019 um 17:03

Rechtschutz/ADAC leider nicht vorhanden, daher hatte ich versucht, es erstmal so zu klären....

 

Wenn ich morgen meine Prüfung hinter mir habe, werde ich nochmal mit der Werkstatt Kontakt aufnehmen. Diese meinten sie hätten einen Bericht geschrieben wegen der Antriebswelle....

 

Mal sehen was die sagen, wie wahrscheinlich es ist, das mehr wie die Antriebswelle schaden genommen hat. Und wie ich dann weiter verfahre.....

Themenstarteram 5. Februar 2019 um 10:26

Jetzt habe ich die 2. Antriebswelle bestellt(erstes mal die zu kurze) ;) jetzt sollte mein HR-V bald laufen..... habe genau das Modell erwischt wo der getriebezapfen 58 mm statt 55 mm sein muss..... bald kann der fahrspass also losgehen ....

Wenn ich das jetzt richtig verstehe hat der Vorbesitzer eine falsche, zu kurze Antriebswelle gekauft und ein Freund des Vorbesitzers dann die falsche Welle eingebaut, ohne dies zu merken.

Wenn das so ist wäre mir ohne Rechtsschutz ein Rechtsstreit auch zu heikel gewesen. Schließlich kann man den Vorbesitzer kaum beweisen das er dies beim Verkauf gewusst hatte. Wäre die Reparatur in einer Werkstatt gewesen hätte man diese in Regress nehmen können.

Themenstarteram 6. Februar 2019 um 6:13

Ja so schaut es aus..... Wer kommt auch auf Anhieb drauf, das es eine Antriebswelle gibt, die 3 mm länger ist.... sie soll heute geliefert werden.... hoffe dann funktioniert alles u sie rutscht nicht mehr raus...

am 6. Dezember 2019 um 21:35

Hallo,ist der Fehler nun behoben,nachdem sie einen Zapfen mit 58mm eingebaut haben?

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