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HU 6 Jahre überzogen

Themenstarteram 12. Januar 2012 um 13:58

Hallo allerseits,

habe eine Motorrad, welches ich seit 6 Jahren nicht mehr benutzt habe aus verschiedenen Gründen und in 6/2005 wäre die nächste HU fällig gewesen. Es ist die ganze Zeit angemeldet und versichert (kein Saisonkz.), also zahle auch die üblichen KFZ-Steuern.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich insgesamt 4 x die Prüfgebühr (nach)zahlen muß. Zudem ändert sich in 2012 die Regelung mit der Rückdatierung.

Wenn ich dieses Frühjahr z.B. im März zur HU fahre, wie teuer wird das für mich nach der alten Regelung und nach der neuen Regelung für volle 2 Jahre TÜV? Wer weiß was genaues oder hat das auch schon gehabt?

Eine Vollabnahme wäre auch - soweit ich weiß - möglich, aber vielleicht komme ich da ja rum. Fragt sich hier, was günstiger ist.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von konsulistic

In NRW war es zumindest bis vor kurzem so.

Ich hatte im Auftrag einen Anhänger zu TÜV gebracht, welcher mehrere Jahre rumstand.

Da wurden unverschämterweise 2 HU's kassiert und es gab auch 2 Berichte.

In diesem Fall war die HU definitiv noch keine 2 Jahre abgelaufen. Dann ist das zutreffend. Wenn die HU jedoch länger als 2 Jahre überschritten ist, darf das nicht sein. Ist ja widersinnig.

Den Rückdatierungsschwachsinn haben übrigens nicht alle Bundesländer mitgemacht. Mein Tüvver macht das auch nicht. Der nennt das selbst einen Schwachsinn.

Wenn Du aber genau im 24. Monat drüber bist, ist das tatsächlich zuweilen so.

Man kann den Spieß auch rumdrehen: Dazu gibts eine hübsche Geschichte: Der sammler fährt mit seinem Auto zum TÜV und bittet, eine HU zu machen. "AU auch ?" "Nein, nur HU". Bei meinem Auto handelte es sich um einen aufgemotzten Porsche 944 SII, der gut 270 km/h schnell war.

Erstaunt hielt mir der Herr Ingenieur dann entgegen, dass der Wagen ja erst in 14 Monaten zur HU müsse.

"Das mag sein" habe ich ihm geantwortet. "Aber für (damals) 32 Euro nimmt eine Porsche Werkstatt die Kiste nicht einmal auf die Hebebühne. Und für dieses Geld prüfen Sie mein Fahrzeug mit modernstem Gerät auf Herz und Nieren. Fahrwerk, Beleuchtung, Bremsen, das volle Programm. Billiger bekomme ich das nirgends."

Er musste mir Recht geben. So hatte er das noch nie gesehen.

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Überhaupt kein Problem. Stinknormale HU/AU.

Ohne das breit auszutreten: Zur HU anmelden, wenn Du einen Termin hast, kannst Du auch sorglos zur Prüfstelle fahren, dort eine stinknormale HU und - falls das Motorrad nach dem 1.1.89 zugelassen ist - auch AU machen lassen. Beides bekommst Du für volle zwei Jahre. Es gibt keine Rückdatierung.

So sehe ich das auch!

Besonderes Vergnügen ist immer die AU an den Zweitaktern!

Nur rote Balken! "Aber die ist ja noch nicht warm, gell?" Genau!!

Vieleicht vorher nochmal nach Reifen und Öl schauen. :D

Und auch den Luftdruck kontrollieren...:D

am 12. Januar 2012 um 17:17

bei meiner kiste ist die hu 7/2011 abgelaufen, wie sieht dann da die sache aus?

hatte ich im november2011 ohne hu gekauft.

gruss cevico

Zitat:

Original geschrieben von Cevico

bei meiner kiste ist die hu 7/2011 abgelaufen, wie sieht dann da die sache aus?

hatte ich im november2011 ohne hu gekauft.

gruss cevico

Ich denke es macht keinen Unterschied ob der Tüv 6 Monate oder 6 Jahre abgelaufen ist :D

Also siehe Post vom Moppedsammler!

am 12. Januar 2012 um 18:49

Mach dich auf ein deftiges Bußgeld und Punkte bereit. Leider kein Scherz. Mein Bruder hatte seine 1 1/2 Jahre über TÜV in der Garage stehen und hat sie dann abegemeldet. Story dazu guckst du hier:

http://www.motor-talk.de/.../...det-80-strafe-plus-punkt-t3249262.html

Wers nicht lesen will hier die Kurzfassung:

2 Tage nach Abmeldung Amtsschreiben: Androhung 80,- plus einen Punkt. Bitte nehmen sie Stellung!!!!

Recherchen ergaben: Dem Amtsschimmel ist es Wurst, ob deine Kiste auf Privatgelände steht oder nicht. Ist die Kiste angemeldet, hat sie TÜV zu haben. Grundlage STVO: Ab 2 Monate kostet es, ab 12 Monate oder so bist du voll mit dabei. Bestättigt von der Zulassungsstelle, vom TÜV,von der DEKRA und vom Anwalt.

Entkommen kannst du nur, wenn du sie unmittelbar nach dem ablauf abmeldest.

Sorry aber egal ob Abmelden oder zum TÜV bist du dran

am 12. Januar 2012 um 19:15

ich hatte die kiste schon ohne hu gekauft, siehe mein beitrag...

Zitat:

Original geschrieben von Cevico

ich hatte die kiste schon ohne hu gekauft, siehe mein beitrag...

Ist das Motorrad überhaupt angemeldet?

Wenn nein, dann ist es eh egal, da Du zuerst zur HU musst, bevor Du überhaupt eine Zulassung bekommst.

Hallo

Habe mir auch das andere Thema angesehen. Grundsätzlich schaut niemand was du in der Garage hast. Andererseits können offizielle Stellen nicht einfach ignorieren das der TÜV so lange abgelaufen ist, nur weil jemand behauptet nicht gefahren zu sein.

Wobei das auch alles am Thema haarscharf vorbeigeht. Die alles entscheidende Frage lautet doch:

Wer lässt sein Motorrad jahrelang angemeldet und fährt nicht???

Wer die Kohle über hat kann gerne die Versicherung für meine zahlen:D

Diese Frage stellt sich doch hier gar nicht, da der TE ja nicht beabsichtigt das Fahrzeug abzumelden.;)

Um beim TÜV vorstellig zu werden, würde ich allerdingsd as Fahrzeug auf dem Anhänger dahin befördern, um nicht noch unterwegs von der Rennleitung kassiert zu werden.

Bei Vorstellung nach dem 01.04. dürfte auch die Rückdatierung entfallen.

Hallo Forum!

 

Zitat:

Original geschrieben von konsulistic

Bei Vorstellung nach dem 01.04. dürfte auch die Rückdatierung entfallen.

Wenn man die HU um 6 Jahre überzogen hat, wie würde eine Rückdatierung dann ausfallen? :confused:

Bräuchte man eine Zeitmaschine, um vor vier Jahren zur HU zu müssen? ;)

 

Alles Gute!

Ramses297.

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297

Wenn man die HU um 6 Jahre überzogen hat, wie würde eine Rückdatierung dann ausfallen? :confused:

Bräuchte man eine Zeitmaschine, um vor vier Jahren zur HU zu müssen? ;)

Geht leider nicht. Der »flux capacitor« darf erst in Betrieb genommen werden, nachdem ein aaS dessen ordnungsgemäßen Einbau bestätigt hat. Daher: Nachzahlen vor der Zeitreise. ;)

Grüße, Martin

Nochmal zum Mitschreiben:

Keine Rückdatierung, keine Nachzahlung. Ganz einfache HU. Bei meinen alten Hobels, die ich oft aus irgendeiner Scheune hole, kommt das häufiger vor. Auch zugelassene, bei denen die HU längst abgelaufen ist.

Und man riskiert kein Bußgeld und muss das mopped auch nicht auf dem Hänger zum TÜV fahren. Was man vorher machen muss, habe ich geschrieben: Vorher beim TÜV anmelden. Sprich: Dort anrufen und für dieses Farzeug einen Termin vereinbaren. Dann ist man auf der sicheren Seite, denn die Fahrt zur HU ist zulässig.

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