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HU abgelaufen > Verwarnung > KFZ im öffentlichen Raum parken?

Themenstarteram 2. Januar 2024 um 15:48

Hallo im neuen Jahr :)

Im Nachlass meines Vaters +06.12.23 befindet sich ein Fahrzeug.

Dies parkt "wie immer" auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

Kurz danach habe ich festgestellt, daß der TÜV im Juli abgelaufen ist.

Wie es kommen musste lag am 30.12. eine Verwarnung

(TÜV um mehr als vier bis acht Monate überschritten)

vom Ordnungsamt im Briefkasten.

Festgestellt ein, zwei Tage nachdem ich es auch bemerkt habe.

In der Summe der Ereignisse, wollte ich den TÜV im Januar erneuern lassen.

Vaters Hauswerkstatt hat derzeit Urlaub.

Jetzt meine Frage:

Darf das KFZ im öffentlichen Raum stehen bleiben ?

(Fahren tue ich noch maximal zur Werkstatt für den TÜV.)

Danke

+

Grüße Hajooo

 

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21 Antworten

Erst mal mein Beileid.

Da Du den Wagen eh ummelden musst, ist die HU durchzuführen.

Wenn es angemeldet ist,muss auch eine gültige HU nachgewiesen sein.

Entweder abmelden und auf privatem Grund und Boden abstellen oder HU machen und ummelden.

Du kannst ja auch unverzüglich zur HU fahren.

TÜV, DEKRA, GTÜ usw. Haben auch Prüfhallen wo du zeitnah dran kommst.

 

Dann brauchst du nicht auf den Ablauf des Urlaubs warten.

 

Die Zeit läuft dir sonst davon.

Meistens nur 14 Tage. Wenn dann noch Mängel am Fahrzeug sind wird es noch dicker das Bein.

Und wenn es ohne gültige HU auf der Straße steht, kann es auch sein, dass du noch ein Ticket bekommst. (Was man sicherlich widersprechen kann, aber das Theater will doch keiner)

Auch meinerseits Beileid!

Warum nicht mal kurz beim Ordnungsamt anrufen und die Situation schildern?

Evtl. gibt es ja eine nette Übergangslösung.

Solange das Fahrzeug zugelassen ist darfst Du dort parken. Dass die HU abgelaufen ist hat darauf keinen Einfluss.

Themenstarteram 2. Januar 2024 um 16:12

Danke.

Mir geht es eher darum, daß Auto erst prüfen zu lassen, um es dann direkt in der Werkstatt "tüven" zu lassen.

Haben dürfte das Auto nichts, bei 54 tkm in 15 Jahren.

Evtl. bremsen.

Leider finde ich derzeit keinen Beleg/Rechnung des letzten Service, um zu schauen, ob die Bremsen gemacht wurden.

Beim Ordnungsamt habe ich angerufen, dort konnte mir man auf die Schnelle" keine Antwort geben.

Evtl. wollen sie mir - nach meiner Anhörung - die Verwarnung erlassen.

Zitat:

@Hajooo schrieb am 02. Jan. 2024 um 17:12:37 Uhr:

Mir geht es eher darum, daß Auto erst prüfen zu lassen, um es dann direkt in der Werkstatt "tüven" zu lassen.

Naja, verlierst nur Zeit.

Ergebnis ist ja das gleiche.

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 02. Jan. 2024 um 17:6:36 Uhr:

Solange das Fahrzeug zugelassen ist darfst Du dort parken. Dass die HU abgelaufen ist hat darauf keinen Einfluss.

Er wird ja auch nicht fürs Parken abgestraft, sondern für die abgelaufene HU.

Gruß jaro

Mein Beileid vorab.

Sicher kannst du dort (im öffentlichen Parkraum) parken, aber es muss halt eine gültige HU haben und zugelassen sein, das Gleiche gilt übrigens auch für ein Privatgelände, soweit öffentlich zugänglich.

Es ist auch vollkommen egal wann Du es festgestellt hast. Das ändert ja an der Tatsache nichts. Achtung! Nach 8 Monaten wird es noch teurer. Es ist auch egal ob nun gefahren oder nur geparkt.

Direkt zur HU. Entweder gibt's eine neue Plakette, dann brauchst Du Dir keinen Kopf mehr machen, oder Du bekommst einen Mängelbericht, dann hast Du einen Monat Zeit die Mängel beheben zu lassen.

 

Wenn der Mängelbericht gut sichtbar ausliegt, gibt's auch bis dahin keine weitere Verwarnung (sollte es nicht geben).

Zitat:

@JoergFB schrieb am 2. Januar 2024 um 17:50:27 Uhr:

 

Sicher kannst du dort (im öffentlichen Parkraum) parken, aber es muss halt eine gültige HU haben und zugelassen sein, das Gleiche gilt übrigens auch für ein Privatgelände, soweit öffentlich zugänglich.

Das gilt immer, egal wo abgestellt. Nur ist die Wahrscheinlichkeit des Entdecktwerdens z.B. in einer Garage geringer...

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