Hu April 2007 Wie Lang Darf Ich Noch Fahre
HI LEUTE
HABE SOEBEN MIT EINEM KOLLEGEN DISKUTIERT DER MEINT DAS MANN WENN AUF DER PLAKETTE TÜV ASU 04 2007 STEHT DAS ICH NUR BIS ZUM 1. APRIL 07 FAHREN KANN OHNE DAS ICH PROBLEME BEI EINEM UNFALL ODER EINER POLIZEIKONTROLLE BEKOMME. ICH BIN DER MEINUNG DAS ICH BIS ENDE APRIL FAHREN DARF. WELCHE AUSSAGE IST RICHTIG?
THX IM VORAUS
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21 Antworten
Bis Ende des Monats .
Gruß
Dirk
PS: Deine Shift Taste Klemmt
GENAU, BIS ZUM ENDE DIESEN MONATS HAST DU NOCH ZEIT!!!
PS: Seine Shift-Taste klemmt nicht, sonst hätte er ein: anstatt einen . gemacht.
thx
KANNST ABER AUCH ÜBERZIEHEN NUR WIRD DIE DANN ERSTENS BIS APRIL WIEDER NUR GESTEMPELT UND WIE DU SCHON RICHTIGIG SAGTEST KANN ES AU PROBLEME BEI POLIZEI GEBEN!!! AB PAAR MONATE GIBTS DANN AUCH PUNKTE WENN DU ERWISCHT WIRST! ALSO LIEBER GLEI MACHEN ( LASSEN )!!!
Beide Aussagen sind falsch. Du darfst bis Ende Juni straffrei fahren - erst wenn der TÜV mehr als 2 Monate überfällig ist, gibts eine Strafe
Achso: Probleme gibts bei der Polizei auch nicht, wenn der TÜV nur zwei Monate überfällig ist. Muss dann halt gemacht werden...
Re: Hu April 2007 Wie Lang Darf Ich Noch Fahre
Zitat:
Original geschrieben von Mitat528
HI LEUTE
HABE SOEBEN MIT EINEM KOLLEGEN DISKUTIERT DER MEINT DAS MANN WENN AUF DER PLAKETTE TÜV ASU 04 2007 STEHT DAS ICH NUR BIS ZUM 1. APRIL 07 FAHREN KANN OHNE DAS ICH PROBLEME BEI EINEM UNFALL ODER EINER POLIZEIKONTROLLE BEKOMME. ICH BIN DER MEINUNG DAS ICH BIS ENDE APRIL FAHREN DARF. WELCHE AUSSAGE IST RICHTIG?
THX IM VORAUS
Hallo,
wenn Du es genau wissen willst, dann google mal unter Bußgeld-Katalog. Bei einer Verkehrskontrolle erhälst Du einen Mängelbericht und mußt innerhalb einer Woche den Nachweis erbringen, daß der Mangel behoben ist.
Viele Grüße
quali
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Beide Aussagen sind falsch. Du darfst bis Ende Juni straffrei fahren - erst wenn der TÜV mehr als 2 Monate überfällig ist, gibts eine Strafe
Achso: Probleme gibts bei der Polizei auch nicht, wenn der TÜV nur zwei Monate überfällig ist. Muss dann halt gemacht werden...
Tja wenn er pach hat, bezahlte r aber 26 € Gebühren für das Vorführen bei der Zulassung.
Warum also nicht gleich machen, wenn man eh keine Vorteil davon hat und es sogar weiß, wann der Termin ist.
Hallo,
bei überzogener HU/AU kann es auch einen Mängelschein geben (ist mir beim Auto meiner Frau mal passiert), dann muss der Nachweis über den abgestellten Mangel bei der ausstellenden Dienststelle vorgelegt werden. War in meinem Fall die Bereitsschaftspolizei.
LG Steffen
Zitat:
Original geschrieben von Lupo16v
Tja wenn er pach hat, bezahlte r aber 26 € Gebühren für das Vorführen bei der Zulassung.
Was für Gebühren denn bitte? Da fallen die ganz normalen Gebühren für TÜV und/oder AU an. Die Polizei führt den Wagen ganz sicher nicht vor. Da gibt es wie schon gesagt höchstens einen Mängelbericht, der dann bei der Polizei vorgezeigt werden muss. Also nichts mit Gebühren.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Was für Gebühren denn bitte? Da fallen die ganz normalen Gebühren für TÜV und/oder AU an. Die Polizei führt den Wagen ganz sicher nicht vor. Da gibt es wie schon gesagt höchstens einen Mängelbericht, der dann bei der Polizei vorgezeigt werden muss. Also nichts mit Gebühren.
Der Mägelbericht kann bei der Polizei vorgelegt werden (kostenlos), die Polizei kann aber auch einen Bericht an die Zulassung schicken und diese damit "beauftragen" das Fahrzeug vorführen zu lassen und zu überprüfen, ob die Mängel behoben wurden. Und das kostet dann.
hallo,
und wie ist es bei einem anhänger.
mein vater nuzt seinen nur sehr selten und letztens ist ihm aufgefallen das er schon über 2 jahre abgelaufen ist.
danke schon mal.
Zitat:
Original geschrieben von Giantboulder
hallo,
und wie ist es bei einem anhänger.
mein vater nuzt seinen nur sehr selten und letztens ist ihm aufgefallen das er schon über 2 jahre abgelaufen ist.
danke schon mal.
Genau das gleiche.
Er hat blos einen Vorteil, er hat nun eine Abnahme gesparrt.
Der Tüv Prüfer kann ja den Anhänger schlecht 2 mal abnehmen.
Wenn er jedoch mit dem Anhänger angehalten wird, dann sind 40 Euro + Verwaltungsgebühr und 2 Punkte fällig
Zitat:
Original geschrieben von Lupo16v
Der Mägelbericht kann bei der Polizei vorgelegt werden (kostenlos), die Polizei kann aber auch einen Bericht an die Zulassung schicken und diese damit "beauftragen" das Fahrzeug vorführen zu lassen und zu überprüfen, ob die Mängel behoben wurden. Und das kostet dann.
Zumindest bei uns läuft das so jedenfalls nicht. Da wird ein Mängelbericht ausgestellt und gut ist.
Wenn ich da noch jedes mal großartige Berichte schreiben würde, könnte ich mich ja vor Arbeit nicht mehr retten...
Also mir wurde ebenfalls eine Aufforderung zugestellt, bis zu einem gewissen Termin mein Auto beim TÜV vorzuführen, da ansonsten das Ordnungsamt käme, um mir die Zulassungsplakette abzukratzen. Ausserdem mußte ich wegen der Ordnungswidrigkeit 50 DM zahlen. Ich glaube, die Frist belief sich auf ca. 1 Monat.