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Hu & AU Bericht im Auto haben?

Opel Astra F
Themenstarteram 7. Juli 2007 um 10:07

hallo leute ich hab mal gehört das man den aktuellen Au & HU bericht im auto haben muss! Stimmt das?

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35 Antworten

nein, was sollte das für einen sinn haben?

die berichte und der brief bleiben schön zuhause ;)

am 7. Juli 2007 um 10:32

die sachen haben im auto nix zu suchen....das kann die "Rennleitung" doch auf den nummernschildern sehen was wie lange noch gültig ist, bzw ob es überhaupt noch gültig ist.....

am 7. Juli 2007 um 10:34

Also soweit ich weiss , muss man die AU-Bescheinigung mitführen . Den HU nicht .

steht doch auch im fahrzeugschein auch drin und den muss man dabei haben.

am 7. Juli 2007 um 10:45

den au bericht muss man im auto habenn den wollen die grünen bei uns sogar teilweise sehen.

weil die plaketten bekommt man ja schnell so unter der hand

hab ich noch nie was von gehört. hab die auch nie dabei ...

weil die plakette is meiner meinung nach ausreichend.

tüv gutachten vom fahrwert z.b. haste doch auch nich dabei wenns eingetragen ist. und die eintragung kannste auch "so unter der hand" bekommen ;)

am 7. Juli 2007 um 10:51

deutsche gesetze eben

mitzuführen ist immer fahrzeugschein und führerschein, ABEs und evtl. nachtragungen die auf einem extra dokument stehen, ende.

beide berichte sind mitzuführen... ham die mir auch gesagt als ich mir neue plaketten geholt hab...

nehm ich aber nicht mit... die können mich mal ;)

am 7. Juli 2007 um 12:10

ich hab den kram nach hu und au einfach in meinen ordner mit den abe´s gepackt. stört ja nicht wenn da ein blatt papier mehr bei ist.

ich hab damit auch mal glück gehabt. ich war beim amt wegen ummelden nach nem umzug und die wollten tüv und au papiere haben damit die mir nen adress aufkleber auf meinen fahrzeugschein machen. Da das auto vor der tür stand kurz raus papiere geholt und fertig

am 7. Juli 2007 um 12:11

Warum sollte man den TÜV-Bericht mitführen? Dafür wird doch der KFZ-Schein gestempelt. Wo steht denn das geschrieben?

 

In der StVZO. Ist aber etwas schwammig.

 

Für die TÜV Bescheinigung:

§29 Abs. 10

 

Zitat:

Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Er oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen.Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist.

 

und für ASU:

§47a Abs. 4

Zitat:

(4) Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen. Kann die Prüfbescheinigung nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift von der untersuchenden Stelle zu beschaffen oder eine Abgasuntersuchung durchführen zu lassen.

 

Zuständige Personen können auch Polizisten sein. Es ist aber nicht geregelt innerhalb welcher Zeit sie vorgelegt werden muss.

Zitat:

Original geschrieben von AstraFreak84

stört ja nicht wenn da ein blatt papier mehr bei ist.

doch... dann könnense dich anscheißen wenn du die geringen mängel nicht behoben hast

am 7. Juli 2007 um 14:21

demnächst musste noch impfpass und arbeitsvertrag mitnehmen ... tzz

ich hab den TÜVler gefragt nachdem ich HU und ASU gemacht hab ob ich des mitführen muss. seine Antwort niemals mitführen zu Hause aufbewahren. es geht meist darum wenn du das auto verkaufen willst musst du dem eventuellen Käufer den HU und ASU bericht mitgeben damit der das auto anmelden oder ummelden.

mfg Björn

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