1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. HU/AU Strafzettel ?

HU/AU Strafzettel ?

Themenstarteram 7. März 2008 um 20:14

Hi,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich fahre einen 120d Bj 12/2006, gekauft im Juli 2007 als Halbjahreswagen.

Als ich gestern von der Arbeit kam (ca 18 Uhr) hatte ich 2 Strafzettel am Auto HU 2 Monate überfällig und

AU 2 Monate überfällig mit jeweils 15,- €.

Ich schau vorn ans Nummernschild (immer noch ganz ungläubig ) und seh tatsächlich gültig bis 12/2007.

Hab da wircklich nie draufgeschaut da ich mir sicher war das es 3 Jahre ab Erstzulassung sind. :confused:

Und das ärgerliche ist, das ich natürlich heute wieder auf Arbeit musste und komm zurück und

wieder die 2 Zettel dran. Dann noch abends in der Stadt geparkt und nochmal 2 Zettel !!!

in ca 26 Stunden 90,- € für son Mist.....

Ob da ein Fehler vorliegt seitens der KFZ Zulassungsstelle ? Geh erst am Montag dort hin.

Kann man gegen die Strafzettel etwas machen? 3 mal in so kurzer Zeit für die gleiche Sache ?

 

Gruß Sroko

 

Ähnliche Themen
18 Antworten
am 7. März 2008 um 20:16

ALle Zettel mitnehmen und zur Stelle, von der du die Strafzettel bekommen hast.

HU und AU sind Tateinheit, da musst du nicht beide einzeln bezahlen.

Und morgens und abends jeweils geht auch nicht.

Themenstarteram 7. März 2008 um 20:27

Danke für die schnelle Antwort.

Habe am Donnerstag einen in München(Arbeit) bekommen und Freitag wieder einen in München

und Abends einen in meinem Wohnort (60 km unter München).

? Da müsste ich ja in 2 Ordnungsämter gehen ?

Und gibt es das überhaubt 1 Jahr nach Erstzulassung das die AU und HU abgelaufen ist ?

 

Gruß Sroko

Dann wirds schwierig, weil du ja spätestens nach dem 1.Knöllchen das ganze hättest klären können/müssen. Dann bist du ja wissentlich mit Mindestens falscher Plakette gefahren.

Was steht denn in der Zulassungsbestätigung Teil1 al HU Datum?

Die 3Jahresregelung könnte durch die zulassungals Selbstfahrervermietfahrzeug ausgehebelt worden sein!

grüße

Steini

da muss doch ein fehler vorliegen, wenn die ez 12/06 ist. es kann aber vllt auch sein, dass die 3 jahre ab herstellungsdatum gelten!?!...weiß ich aber nicht. allerdings müsste er dann auch schon 2 jahre beim händler rumgestanden sein (weiß garnich, obs zu dem zeitpunkt den einser überhaupt schon gab aber ich glaub schon, oder?)

normalerweise kann man bei nem unfall schnell in große probleme kommen, wenn der tüv abgelaufen ist...wenn nachgewiesen werden kann, dass der unfall durch eine sache passiert ist, mit der das auto nicht durch den tüv gekommen wäre (kann sein, dass ich jetzt bei der beweislast was durcheinander gebracht hab, bin mir da nicht ganz sicher aber ich glaube, die gegnerische versicherung/polizei ist in der beweispflicht).

allerdings wird es so ein problem bei nem grad mal etwas über nem jahr alten auto normalerweise nicht geben denke ich...

gruß

karl

am 7. März 2008 um 20:42

Zitat:

Original geschrieben von 200D

da muss doch ein fehler vorliegen, wenn die ez 12/06 ist. es kann aber vllt auch sein, dass die 3 jahre ab herstellungsdatum gelten!?!...weiß ich aber nicht. allerdings müsste er dann auch schon 2 jahre beim händler rumgestanden sein (weiß garnich, obs zu dem zeitpunkt den einser überhaupt schon gab aber ich glaub schon, oder?)

normalerweise kann man bei nem unfall schnell in große probleme kommen, wenn der tüv abgelaufen ist...wenn nachgewiesen werden kann, dass der unfall durch eine sache passiert ist, mit der das auto nicht durch den tüv gekommen wäre (kann sein, dass ich jetzt bei der beweislast was durcheinander gebracht hab, bin mir da nicht ganz sicher aber ich glaube, die gegnerische versicherung/polizei ist in der beweispflicht).

allerdings wird es so ein problem bei nem grad mal etwas über nem jahr alten auto normalerweise nicht geben denke ich...

gruß

karl

Hi,

 

ist doch eigentlich vollkommen egal, ob der Wagen als Leihwagen zugelassen war (was auf die 1jährige Tüvfrist schliessen lassen würde) oder ob er 2 JAhre rumstand.

Es geht hier um den abgelaufenen TÜV und die HU.

 

Wenn Du den HU Termin übersehen hast, dafür ein Ticket kassierst und dann innerhalb von ca. 26h 2 weitere kassierst würde ich erstmal probieren mit dem KVR in München zu reden und schnellstens einen HU TErmin vereinbaren.

Auf der anderen Seite sollte Du dich fragen, warum Du den HU Termin übersehen hast;) Am Ende ist der Fahrzeughalter dafür verantwortlich. Diese Diskussionen habe ich auch alle 2 Jahre mit meiner Frau. Ach die HU ist schon wieder abgelaufen?

 

Grüße

globalwalker

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

ALle Zettel mitnehmen und zur Stelle, von der du die Strafzettel bekommen hast.

und denen dort dann erklären, daß es bei einem Neufahrzeug 3 Jahre bis zur ersten HU/AU sind.

 

Zitat:

Original geschrieben von 200D

allerdings wird es so ein problem bei nem grad mal etwas über nem jahr alten auto normalerweise nicht geben denke ich...

Das dachte sich ein Arbeitskollege von mir auch... und jetzt steht sein 3 Jahre Alter 1er BMW (wollte nur Tuev machen) seit 2 Wochen mit Zylinderkopfschaden in der Werkstatt und kriegt jetzt wohl nen Tauschmotor. Hat AU nicht geschafft.

Es gibt da noch eine andere Möglichkeit, so ist es mir passiert.

Auto neu gekauft und beim Händler abgeholt. Etwa 13 Monate später ein Knöllchen wegen abgelaufenen TÜV. Ich zum Händler, der lacht und sagt, "ups, da ist wohl bei der Zulassung eine falsche Plakette aufgeklebt worden". Fazit: Der Händler hat mein Ticket bezahlt, und sich innerhalb von einem Tag darum gekümmert, dass ich die richtige Plakette bekomme (für die nächsten 2 Jahre).

Soll heißen: Es kann durchaus passieren, dass ein Prüfer mal in die falsche Kiste greift, und somit eine falsche Plakette am Auto ist. Kommt mir jetzt nicht mit "das muß man aber kontrollieren, blabla", man verlässt sich halt auf den/die Mann/Frau.

Wenn Du also mit den Fahrzeugpapieren beim Ordnungsamt nachweist, dass nicht das Fahrzeug zum Tüv muß, sondern offensichtlich die falschen Plaketten geklebt worden sind, sehe ich eine gute Chance die Sache aus der Welt zu schaffen.

Grüße

Jan

Solange der TE hier nicht sagt was in den Papieren steht ists müssig weiterzureden ;)

es gibt da halt reichlich möglichkeiten.

grüße

Steini

Wenn es ein Mietwagen war, hat er jedes Jahr HU zu machen. Die erste dürfte aber nach zwei Jahren sein.

Des weiteren sind HU und AU Tatmehrheit. Es werden deshalb auch zwei Zettel ausgestellt.

Darüberhinaus hättest die beiden Zettel im Fahrzeug (am besten unter der Windschutzscheibe) lassen sollen, dann wären mit Sicherheit die weiteren Zettel nicht ausgestellt worden.

am 8. März 2008 um 15:03

Zitat:

Original geschrieben von sroko

 

Hab da wircklich nie draufgeschaut da ich mir sicher war das es 3 Jahre ab Erstzulassung sind. :confused:

Kommt ganz darauf an was "im Schein" steht was es für ein Fahrzeug ist.

Ein "normaler PKW" 3 Jahre.

zur Personenbeförderung - jährlich

So.KFZ so-und-so z.B. auch jährlich

etc.

 

 

am 9. März 2008 um 0:13

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK

Wenn es ein Mietwagen war, hat er jedes Jahr HU zu machen. Die erste dürfte aber nach zwei Jahren sein.

Mietwagen müssen immer einmal im Jahr, auch zur ersten HU!

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK

Des weiteren sind HU und AU Tatmehrheit. Es werden deshalb auch zwei Zettel ausgestellt.

Tatmehrheit gibt es nicht - es gibt nur eine Tateinheit...

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK

Darüberhinaus hättest die beiden Zettel im Fahrzeug (am besten unter der Windschutzscheibe) lassen sollen, dann wären mit Sicherheit die weiteren Zettel nicht ausgestellt worden.

Warum? Auch wenn Du im Parkverbot stehst können Sie Dir mehr Zettel als einen an die Scheibe hängen...

Gruß

milliway42

am 9. März 2008 um 1:14

HU / AU kann als Tatmehrheit geahndet werden, da sie unabhängig voneinander fällig sein kann, unabhängig voneiander gemacht wird und nichts miteinander zu tun hat.

So kann ich im Januar AU und im März HU fällig haben. Ungeachtet dessen kann ich AU in Wolfbüttel und HU bei der Dekra in Hinterdupfingen machen. Somit ist auch die Überschreitung beider Termine Tatmehrheit, auch wenn die meisten Behörden es als Tateinheit bewerten werden, wie bei uns, außer der Sachbearbeiter verweist explizit auf Tatmehrheit.

am 10. März 2008 um 15:26

Aus eigener Erfahrung:

 

Die ersten beiden musst du zahlen (also HU und AU je 15€), von mir aus probier auch nur einen zu zahlen wegen Tateinheit, die anderen werden eingestellt werden, ganz von allein. Ich hab auch innerhalb von einer Woche 3x HU/AU kassiert, hab erst alle bezahlt und dann kamen die beiden letzten zurück mit dem Vermerk "eingestellt" und "Doppelzahlung".

Das war übrigens auch in München :D .

Im übrigen dürfte es sich bei deinem 1er um einen Ex-Mietwagen handeln, die HU-Frist sowie der Kauf als Halbjahreswagen (lass mich raten: mit ca. 30.000km?) lassen darauf schließen.

 

/achja: das KVR dürfte da nichts mit zu tun haben, meine Knöllchen waren alle von der Polizei (das ZUSÄTZLICHE Parkknöllchen dann natürlich vom KVR :D ).

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit